Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Lfd. Nr. 15:

Wiedereinführung der Verbeamtung von Lehrkräften

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 21. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. November 2019 Drucksache 18/2350

zum Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 18/1323 Neu

vertagt

Lfd. Nr. 16:

Kindertagespflege fördern und ausbauen: Mehr Plätze schaffen und Rahmenbedingungen verbessern

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 21. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. November 2019 Drucksache 18/2351

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1816

mehrheitlich – gegen CDU, AfD und FDP – mit geändertem Erstberichtsdatum „31. März 2020“ angenommen

Lfd. Nr. 17:

Erhöhung der Vergütung von Tagespflegepersonen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 21. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. November 2019 Drucksache 18/2352

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1817

einstimmig – mit allen Fraktionen – angenommen

Lfd. Nr. 18:

Senat muss endlich einen aktuellen Berliner Ehrenamtsbericht auf den Weg bringen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation vom 2. Dezember 2019 Drucksache 18/2353

zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2061

mehrheitlich – gegen CDU – auch mit geändertem Berichtsdatum „31. März 2020“ abgelehnt

Lfd. Nr. 22:

Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs von Berlin im Haushaltsjahr 2018

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2343

an Haupt

Anlage 2

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Zu lfd. Nr. 1:

Ermächtigungen, Ersuchen, Auflagen und sonstige Beschlüsse aus Anlass der Beratung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 – Auflagen zum Haushalt 2020/2021 –

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 4. Dezember 2019 Drucksache 18/2400

A. Allgemein

1.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, bei

über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmeverzichten in grundsätzlichen (d. h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell bedeutsamen Fällen den Hauptausschuss vorab zu unterrichten (Kenntnisnahme). Dies gilt auch, wenn im Laufe eines Haushaltsjahres zusätzliche Ausgaben für nichtplanmäßige Dienstkräfte bereitgestellt werden sollen und insoweit eine künftige Erweiterung des Stellenrahmens vorgesehen ist. Dienen die über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder machen die Umstände sofortiges Handeln erforderlich, ist der Hauptausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten.

2.* Die Anmietung neuer oder zusätzlicher Flächen

darf nur ausnahmsweise erfolgen und bedarf der Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen. Neue oder zusätzliche Flächen dürfen erst nach Zustimmung des Hauptausschusses angemietet, alternativ finanziert oder gekauft werden, wenn Flächenbilanzen für die betreffende Senatsverwaltung bzw. die betreffenden Bezirke vorliegen, die damit verbundenen Aufgaben Priorität haben, nachweislich keine Alternative für den darzustellenden Bedarf besteht und der Vorschlag die kostengünstigste Lösung darstellt. Alle Folgekosten sind einzubeziehen. Entsprechendes gilt für den Tausch von Flächen zwischen Dienststellen. Die Zustimmung des Hauptausschusses ist nicht erforderlich für Anmietungsgeschäfte sowohl für die Senatsverwaltungen als auch für die Bezirke, wenn die Nettokaltmiete 7 000 Euro monatlich nicht übersteigt und die Größe der anzumietenden Fläche 1 000 m² nicht übersteigt.

Sofern Flächen unter 1 000 m² angemietet werden, ist die Zustimmung des Hauptausschusses ebenfalls er

forderlich, wenn zuvor am selben Standort bereits Anmietungen unter der Größenschwelle erfolgten und durch die nunmehr beabsichtigte Anmietung die Summe der insgesamt angemieteten Fläche größer als 1 000 m² ist. Die Hauptverwaltung und die Bezirke müssen der Senatsverwaltung für Finanzen und diese dem Hauptausschuss einmal jährlich Flächen- und Nutzungsbilanzen sowie Bedarfsplanungen vorlegen.

3.* Der Senat und alle Senatsverwaltungen werden aufge

fordert, in Vorlagen an das Abgeordnetenhaus und dessen Ausschüsse neben Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung auch die Gesamtkosten (einschließlich landeseigener Grundstücke und Flächen) darzustellen. Soweit dies in Einzelfällen wegen fehlender Kosten- und Leistungsrechnungen noch nicht möglich ist, sollen Pauschalsätze der kommunalen Gemeinschaftsstelle angewendet werden.

4.* Alle vom Senat vorzulegenden Berichte über Auf

lagen, auch die, die an das Abgeordnetenhaus zu richten sind, müssen auch gegenüber dem Hauptausschuss als Bericht vorgelegt werden.

5.

a) Für jede(n) nicht fristgerecht eingehende(n)

Vorlage oder Bericht an den Hauptausschuss und dessen Unterausschüsse kann der Hauptausschuss im Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minderausgabe von 75.000 Euro ausbringen. Dies gilt für inhaltlich unzureichende Vorlagen, für Vorlagen mit haushaltsmäßigen Auswirkungen, die nicht von der Senatsverwaltung für Finanzen mitgezeichnet worden sind, und für Kapitel im Entwurf des Haushaltsplans, in denen bei Änderung der Grob- oder Feingliederung die Vergleichsbeträge nicht entsprechend umgegliedert worden sind, entsprechend.

Diese Minderausgaben werden zur Senkung

der Verschuldung eingesetzt.

Vorlagen und Berichte liegen nicht rechtzeitig

vor, wenn sie nicht zum festgesetzten Termin oder nicht eine Woche vor dem Beratungstermin bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Hauptausschusses eingegangen sind.

Spätestens mit der Einbringung des Haushalts

gesetzes müssen alle zuvor zur Haushaltsberatung angeforderten Berichte in der Geschäftsstelle des Hauptausschusses bzw. in den Geschäftsstellen der jeweiligen Unterausschüsse

eingegangen sein, sofern sie nicht ausdrücklich erst zur Beratung eines bestimmten Einzelplans angefordert worden sind.

Der Hauptausschuss erwartet, dass in Vorlagen