wicklung der Gender-Informationen für alle Titel der Hauptgruppe 6 und relevante Titel der Hauptgruppe 5 (52610, 53111, 53101, 54043) anhand folgender Kriterien:
Informationen, Durchführung und Ergebnisse der Nutzenanalyse sowie die Formulierung von Zielen und Umsteuerungsinstrumenten.
12.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 30. Juni einen Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung durch Hauptverwaltung und Bezirke im vergangenen Haushaltjahr vorzulegen. Dabei sollen vor allem die informellen,
nicht gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren betrachtet werden. Darin soll zu den einzelnen Maßnahmen jeweils Folgendes berichtet werden:
Auf der Internetplattform mein.berlin.de werden künftig alle Bürger*innenbeteiligungsprozesse der Hauptverwaltung und der Bezirke gebündelt (formelle und informelle Verfahren).
13.* Der Senat wird aufgefordert, regelmäßig zu den Haushaltsberatungen einen Bericht zu den aktuellen hauptstadtbedingten Ausgaben des Landes Berlin vorzulegen. Dort, wo eine Mitfinanzierung des Bundes besteht, ist diese auszuweisen. Der Bericht soll einen aktualisierten Überblick über die Entwicklung und den Inhalt des rechtlichen Regelwerkes zur Hauptstadtfinanzierung enthalten.
14.* Der Senat wird aufgefordert, das Personalpolitische Aktionsprogramm 2019/20 auch im Jahr 2021 fortzusetzen und dem Abgeordnetenhaus jährlich mit Stichtag 30. Juni einen Bericht zur Umsetzung für die Hauptverwaltung und die Bezirke vorzulegen. Dies betrifft die herausgehobenen Arbeitsschwerpunkte des Personalmanagements und der Personalpolitik, insbesondere: – Stellenbesetzungsverfahren und E-Recruiting – Wissensmanagement – Gesundheitsmanagement – Personalmarketing – Stärkung der Nachwuchsförderung – Förderung der Vereinbarkeit von Familie,
Pflege und Beruf. Insbesondere soll der Bericht einen Sachstand darüber enthalten, welche Bestrebungen in diesem Sinne diejenigen Verwaltungen, die noch nicht als „familienfreundlicher Betrieb“ im Rahmen des Audits „berufundfamilie“ oder im Rahmen eines vergleichbaren Verfahrens zertifiziert sind, bis dahin bzw. alternativ zu einem Zertifizierungsverfahren unternommen haben.
15.* Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, dem Hauptausschuss und dem zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses einmal jährlich
zum 30. Juni, beginnend mit dem Jahr 2020, über den Stand des gesamtstädtischen Fach- und Finanzcontrollings und dessen Weiterentwicklung insbesondere im Hinblick auf die Budgettransparenz (wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz) und die Leistungstransparenz (Wirksamkeit optimieren) sowie einer Neuausrichtung der gesamtstädtischen Ziele zu berichten.
Darüber hinaus soll evaluiert werden, inwiefern präventive Arbeit zu einer Reduzierung von Fällen führt oder führen kann und wie diese in der KLR abgebildet werden kann, ohne dass dadurch den entsprechenden Bezirken Nachteile entstehen.
Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass der finanzielle und personelle Mehraufwand, der den Bezirken im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) / Eingliederungsmaßnahmen durch die Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingsfamilien mit Kindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entsteht, erfasst wird und diese Mehraufwendungen vollständig durch Basiskorrektur finanziert werden.
Der Senat wird aufgefordert bis zum 30. Juni 2020, gemeinsam mit den Bezirken eine Erweiterung der vorliegenden abgestimmten Regelungen vorzunehmen, die die Steuerbarkeit der Ausgaben für junge Volljährige im HzE- Bereich verbessert.
16.* Der Senat wird aufgefordert, im Bereich der Leistungen „Bildung und Teilhabe“ (BuT) über die Inanspruchnahme und Ausgabenentwicklung (einschließlich der Verwaltungsaufwendungen) auf Landes- und Bezirksebene jährlich zum 30. Juni zu berichten.
17.* Die Veranschlagungen nach § 24 Abs. 3 LHO sind zukünftig auf einzelne Ausnahmefälle zu beschränken.
die Zustimmung des Hauptaus-schusses zur Aufhebung der Sperren nach § 24 Abs. 3 LHO mit einem Bericht über das Prüfergebnis der BPU zu verbinden. Mit diesem Bericht ist sowohl die Notwendigkeit der Baumaßnahme zu begründen als auch der Berlin bei einem Verzicht der Baumaßnahme erwachsende Nachteil darzustellen. Ferner muss der Bericht eine Darstellung der zu erwartenden Nutzungskosten (Betriebs- und Instandsetzungskosten gemäß Vordruck SenStadtWohn III 1323.H F; wo keine Kostenrichtwerttabellen von SenStadtWohn vorhanden sind, können ersatzweise normierte Richtkostenvergleichswerte verwendet werden) und daraus abgeleitet eine Bestätigung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaß
Millionen. Euro sind dem Hauptausschuss jährlich in einem Bericht zum 30. Juni die wesentlichen Risikofaktoren und die geeigneten sowie die in Angriff genommenen Maßnahmen zur Minimierung der Risiken darzustellen.
ausschuss über die nach § 24 Abs. 3 LHO veranschlagten Baumaßnahmen des Vorjahres hinsichtlich des Stands der Bearbeitung der Planungsunterlagen in folgender Gliederung zu berichten: – Planungsunterlagen noch nicht vorliegend – Planungsunterlagen in der Prüfung befindlich – Geprüfte Planungsunterlagen weisen Gesamt
Beim letzten Punkt ist das Datum der erledigten bzw. geplanten Berichterstattung an den Hauptausschuss anzugeben.
18.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. April einen Bericht über die Wahrnehmung von Vorkaufsrechten unter Berücksichtigung folgender Aspekte zuzuleiten: – Wie viele Anträge auf Wahrnehmung des Vor
19.* Der Senat wird aufgefordert, jährlich zum 1. Juni über die Schaffung von Wohnraum (preis- und belegungsgebunden) einschließlich des Planungsstandes im Rahmen der Sachwerteinlagen zugunsten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu berichten.
20.* Der Senat wird aufgefordert, zur Verwendung der Mittel in den Titeln 0300/68629, 0510/68630, 0810/68628 und 1320/68629 jeweils zum 30. Juni dem Hauptausschuss einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht soll auch einen Überblick über die in den jeweiligen Bereichen geplanten Maßnahmen, den erreichten Stand der Umsetzung und den Mittelabfluss einschließlich der aus den Vorjahren übertragenen Mittel enthalten.
21. Die Senatskanzlei und die Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Behörden und die Bezirksverwaltungen werden aufgefordert, den