Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

21. Die Senatskanzlei und die Senatsverwaltungen und deren nachgeordnete Behörden und die Bezirksverwaltungen werden aufgefordert, den

Hauptausschuss rechtzeitig vor Inangriffnahme

der Ausschreibung von Gutachten- und Beratungsdienstleistungsaufträgen mit einem Bruttoauftragswert von mehr als 10 000 Euro zu unterrichten und zu begründen, warum die zu leistende Arbeit nicht von Dienststellen des Landes Berlin erledigt werden kann. In dem Fall, dass der Bruttoauftragswert 50 000 Euro überschreitet, ist die Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin einzuholen. Ausgenommen von der Vorlagepflicht sind ausschließlich technische Gutachten und Beratungsdienstleistungen, die sich auf konkrete Baumaßnahmen beziehen.

Dem Hauptausschuss ist zweimal jährlich zum 31. März und 30. September ein Bericht aller in Auftrag gegebenen Gutachten und Beratungsdienstleistungen sowie derjenigen, deren Einstellung unterlassen wurde, zu übermitteln.

Auf eine detaillierte Eintragung in den Bericht kann in folgenden Fällen verzichtet werden, sofern – außer in den Fällen des ersten Spiegelstriches – der Hauptausschuss vorab darüber informiert wird: – Gutachten, die aufgrund spezialgesetzlicher

Vertraulichkeitsvorschriften nicht veröffentlicht werden dürfen

Gutachten, die ausschließlich der unmittelba

ren Willensbildung des Senats dienen; hier kommt gegebenenfalls eine Übermittlung nach Abschluss der Meinungsbildung in Betracht

Gutachten im Zusammenhang mit rechtlichen

Auseinandersetzungen, wenn deren Veröffentlichung die Interessen des Landes beeinträchtigten würde.

Grundsätzlich sind alle Gutachten der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zuzuleiten, lediglich die Gutachten, die den Ausnahmen unterliegen, sind von der Einstellungs- und Übersendungspflicht ausgenommen.

Die Berichte sind für zehn Jahre auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Finanzen zu veröffentlichen. Sie enthalten auch die beauftragenden Stellen (mit Kontaktdaten), Kapitel, Titel und Auftragnehmer.

Für jedes nicht der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zugeleitete Gutachten findet die Auflage mit der lfd. Nummer 5 Anwendung. Der Hauptausschuss kann somit im Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minderausgabe von 75 000 Euro ausbringen bzw. 50 000 Euro bei Bezirkszuständigkeit.

B. Zu den Einzelplänen des Haushaltsplans

Einzelplan 03 – Regierende/r Bürgermeister/in –

22.* Die Gliedkörperschaft Charité – Universitätsmedizin Berlin – wird aufgefordert, ihren Wirtschaftsplan jährlich vorzulegen. In Jahren ohne Haushaltsberatungen ist der Wirtschaftsplan so rechtzeitig vorzulegen, dass er spätestens zur ersten Sitzung des Hauptausschusses im neuen Kalenderjahr übermittelt werden kann. Jährlich ist die Fort-schreibung der Gesamtentwicklungsplanung jeweils zum 30. November vorzulegen.

23. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss halbjährlich mit Stichtag 30. Juni und 31. Dezember über die Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“ zu berichten. Der Bericht soll den Umsetzungsstand der Steckbriefe in den folgenden Handlungsfeldern darlegen: – Verbesserung der gesamtstädtischen Verwal

tungssteuerung,

Personalgewinnung und -entwicklung verbes

sern,

Führungskultur verändern, – Strukturen und Prozesse in der Verwaltung op

timieren,

Veränderungen in der Verwaltung fördern und

verbreiten und

Digitalisierung der Verwaltung voranbringen.

Der halbjährliche Bericht soll außerdem über die geplanten nächsten Umsetzungsschritte, den Zeitplan sowie mögliche Risiken hinsichtlich der Zielerreichung informieren.

Einzelplan 05 – Inneres und Sport und Einzelplan 25 – Landesweite Maßnahmen des E-Governments

24.* Der Senat wird aufgefordert jährlich zum 30. Juni über den Stand der Umsetzung des Leitprojektes „Leistungsfähiges Bürgeramt“ zu berichten.

25.* Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird beauftragt, jährlich zum 1. Juni einen Bericht über die ökologischen Belange bei der Erneuerung des Fuhrparks vorzulegen. Dieser soll folgende Kriterien behandeln:

Gesamt- und durchschnittlicher CO2-Ausstoß – Entwicklung und Planung des Fuhrparks – Einsatzkriterien, Bevorzugung modernerer und

umweltfreundlicherer Fahrzeuge.

26.* Der Senat wird beauftragt, auf der Grundlage der veränderten Verfahrensweise (siehe Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Drucksache 15/5541) dem

Hauptausschuss einen Bericht jährlich zum 28. Februar über das Sportstättensanierungsprogramm vorzulegen, aus dem hervorgeht:

Stand der Umsetzung für das laufende Kalender

jahr

umverteilte Mittel nach dem 31. Juli – Planungsstand für das folgende Kalenderjahr und – Abschätzung des weiterhin bestehenden Sanie

rungsbedarfs.

27.* Dem Hauptausschuss ist jährlich zum 28. Februar über die Personalentwicklung bei den Berliner Bäder-Betrieben nach folgenden Schwerpunkten zu berichten:

Soll-Ist-Bestand des Personals entsprechend Stel

lenplan, aufgegliedert nach Bereichen und dem entsprechenden Mittelbedarf

den Anteil von Teilzeitarbeit, befristeten Verträ

gen, Saisonarbeitskräften, Leiharbeit und in Ausbildung befindlichen Personal nach den jeweiligen Bereichen

die Entwicklung des Krankenstandes und – die Zahl der ausscheidenden Mitarbeiter/innen

verbunden mit einer Darstellung der Ausscheidensgründe.

28. Der Senat wird aufgefordert, den endverhandelten Unternehmensvertrag der Berliner Bäder Betriebe (BBB) dem Abgeordnetenhaus vor Unterzeichnung zur Zustimmung vorzulegen.

Der Unternehmensvertrag soll unter anderem beinhalten: – eine Regelung zur Beteiligung der BBB am

Unternehmenserfolg sowie zur Sanktionierung bei Nichterfüllung

ein Verfahren zum laufenden Monitoring /

Controlling der Umsetzung der Vertragsinhalte sowie

ein Verfahren zur Beteiligung der Nut

zer*innen am Bestellvorgang und zur Feststellung der Kundenzufriedenheit.