47. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich über den Zustand der Bundes- und Landesbrunnen (Schwengelpumpen) und über den Investitionsbedarf zu berichten. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2020 ein Konzept zum künftigen Betrieb der Brunnen in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben zu erarbeiten.
48. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2021 ein Konzept zu erarbeiten, wie die Leistungen des Center Nahverkehr Berlin ab 2024 durch eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) erbracht werden können und welche Vorsorge dafür in den nächsten Haushaltsberatungen erforderlich ist.
49. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 1. Oktober über die Verwendung der Mittel der Regenwasseragentur zu berichten.
GmbH finanzierte Berlin Music Commission unterliegt hinsichtlich der Finanzierung ihrer Projekte keinen inhaltlichen Vorgaben durch die Musicboard GmbH.
51.* Der Senat berichtet dem Hauptausschuss jährlich zum 31. Dezember über die Planung, Finanzierung, Anmietung und Herrichtung von Räumen als Ateliers, Präsentations- und Produktionsräume (Zu- und Abgänge).
52. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich, erstmals zum 1. Oktober 2020, über die Verwendung der Mittel und den Projektfortschritt beim Deutschen Technikmuseum zu berichten.
53. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich über die Verwendung der Mittel im Kapitel 0841, Titel 97101 (neu) und den Projektfortschritt zu berichten.
54.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. Juni über die Arbeit der Clearingstelle für nicht krankenversicherte Berliner*innen, den Aufbau des Notfallfonds und den Mittelabfluss daraus zu berichten.
55.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss bis zum 31. März 2020 unter der Angabe der genauen Mittelverwendung einen Abschlussbericht des Modellprojektes PrEP vorzulegen sowie ein Konzept zur Weiterentwicklung der Arbeit des Checkpoints BLN zu erarbeiten.
56.* Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Aktionsprogrammes „Berlin bewegt sich“ und den Projektfortschritt zu berichten.
ordnetenhaus jährlich zum 31. März über die Umsetzung der Maßnahmen im Bonus-Programm, deren Wirksamkeit hinsichtlich der Verbesserung der Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler und der Mittelverteilung zu berichten. Darüber hinaus ist über die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Verfügungsfonds, der BerlinChallenge und der Bildungsverbünde zu berichten.
58.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 15. November einen Bericht über die personelle Ausstattung der Berliner Schulen zu Beginn jedes Schuljahres (aufgeschlüsselt nach Schulstufen und Bezirken inklusive der Sozialpädagog*innen, Verwaltungskräften und anderen an der Schule Beschäftigten) sowie über Personal Neueinstellungen, differenziert nach Laufbahn- /regulären Bewerber*innen sowie Quer- und Seiteneinsteiger*innen, vorzulegen.
einheitlichen IT-Systems für die Berliner Schulen, sowie die Entwicklung eines integrierten (administrativen wie pädagogischen) IT-Managements (analog zur roten Nummer 0082 der 17. Wahlperiode)
schuss im Rahmen des Maßnahmen- und Finanzcontrollings zum Schulbauprogramm jährlich, erstmals zum 31. März 2020, schulscharf über die Bau-, Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Schulbauoffensive zu berichten und hierbei insbesondere
resscheiben, -abfluss und -herkunft (z.B. Landes-, Bundes-, EU-Mittel) nach Kapitel / Titel / Unterkonto