Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Einzelplan 13 – Wirtschaft, Energie und Betriebe

91.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 31. März zur Ausschöpfung der EFRE-, ESF- und GRW-Mittel zu berichten.

92.* Der Senat wird aufgefordert, die Beantragung, Bewilligung und Abrechnungsverfahren der EU-Mittel im Zuwendungsbereich unter Beachtung der LHO und der europäischen Prüfkriterien deutlich zu vereinfachen und zu entbürokratisieren und dem Hauptausschuss zu berichten. Der Bericht ist jährlich zum 30. September vorzulegen.

93.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jährlich zum 30. September zur Umsetzung des Tourismuskonzeptes, insbesondere hinsichtlich des Akzeptanzerhalts, zu berichten.

94.* Der Senat hat mit der Berliner Stadtreinigung (BSR) und den Bezirken die Gesamtstrategie Saubere Stadt erarbeitet, damit unsere Stadt sauberer wird sowie illegale Sperrmüllablagerungen und die Vermüllung ganzer Kieze dauerhaft vermieden werden. Im Zuge dieser Gesamtstrategie sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Verstetigung und Ausbau des zum 31. Dezember 2019 auslaufenden Pilotprojekts „Reinigung von ausgewählten Parkanlagen“ durch Anpassung betreffender Gesetze bzw. Rechtsvorschriften und Aufnahme weiterer Reinigungsflächen unter Berücksichtigung noch festzulegender Kriterien, Ausweitung der Öffnungszeiten der BSR

Recyclinghöfe, bessere Möglichkeiten zur Beseitigung von Sperrmüll, Festlegung des Reinigungsturnus, Verbesserung der Ausstattung der Stadt mit ausreichend Möglichkeiten zur Müllentsorgung, Ausweitung der Dienstzeiten der Ordnungsämter sowie Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins bezüglich der Entsorgung und Vermeidung von Müll auch mittels digitaler Technologien (Apps etc.). Dies soll im Sinne einer ordnungsgemäßen

Abfallentsorgung zur Sauberkeit im öffentlichen Raum und von Gewässern, Abfall-vermeidung, Abfalltrennung und Recycling von Abfällen gemäß Leitbild Zero Waste der Stadt Berlin erfolgen. Das zivilgesellschaftliche Engagement gegen die Vermüllung öffentlicher Plätze, Parks sowie

der Berliner Wasserwege ist verstärkt zu unterstützen.

Über die Umsetzung soll halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober berichtet werden.

95. Der Senat wird aufgefordert, den Bezirken für die bezirkliche Tourismusförderung jeweils

100 000 Euro zur Erarbeitung bzw. Umsetzung eines bezirklichen Tourismuskonzepts zur Verfügung zu stellen. Der Zusammenschluss mehrerer Bezirke wird unterstützt. Sofern Bezirke ihre Mittel absehbar nicht ausschöpfen werden, wird der Senat ermächtigt, die verbleibenden Mittel auf die übrigen Bezirke zu verteilen, um dort besondere touristische Maßnahmen (im Zusammenhang mit der Erarbeitung bzw. Umsetzung eines bezirklichen Tourismuskonzepts) zu verstärken bzw. durchzuführen. Dem Abgeordnetenhaus ist zum 31. Dezember über die Umsetzung der einzelnen Bezirksprojekte und die Ausschöpfung der Mittel zu berichten.

96. Der Senat wird aufgefordert, über die Umsetzung des „Visual-Effects-Förderfonds (VFX-Fonds)“ zum 30. November 2020 zu berichten.

Einzelplan 15 – Finanzen, Einzelplan 29 – Allgemeine Finanz- und Personal-angelegenheiten und Einzelplan 27 – Zuweisungen an und Programme für die Bezirke

97.

a) Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptaus

schuss jährlich per 30. Juni einen ressortbezogenen Statusbericht über die Haushaltslage mit einer zusammenfassenden Prognose für den Jahresabschluss des Gesamthaushalts vorzulegen und

b) diese Prognose bei der Vorlage zum Ergebnis

der November-Steuerschätzung auf Basis aktueller Erkenntnisse anzupassen und bis zum 30. November zu berichten.

98.* Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss künftig im Rahmen des Liquiditätsberichts auch den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten des Landes Berlin am Kreditmarkt (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Kassenverstärkungskrediten), unterteilt in

Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit unter ei

nem Jahr

Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von ei

nem bis vier Jahren

Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von vier

bis acht Jahren und

Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit über

acht Jahre

mitzuteilen.

99.* Der Senat wird aufgefordert, den Bericht über die Entwicklung der Versorgungsausgaben jeweils zu Beginn der Haushaltsberatungen dem Hauptausschuss vorzulegen.

100.* Der Senat wird aufgefordert, dem Unterausschuss

Vermögensverwaltung bzw. (je nach Zuständigkeit) dem Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling des Hauptausschusses jeweils zum Beginn der Haushaltsberatungen zu berichten über:

a) die Höhe der Bürgschaften, Garantien und

sonstiger Gewährleistungen unterteilt nach Unternehmen,

b) deren Begründung der Notwendigkeit,

c) die zur Minimierung einer möglichen Inan

spruchnahme eingeleiteten Maßnahmen auf Unternehmensebene,

d) ein Rating der Wahrscheinlichkeit der Inan

spruchnahme sowie

e) bei absehbarer Inanspruchnahme die haus

haltsmäßige Absicherung.

Dem Hauptausschuss ist gesondert zu den Punkten a), b) und e) zu berichten.

101.* Der Senat wird aufgefordert, jeweils zur ersten

Sitzung des Hauptausschusses nach der Sommerpause einen Gesamtbericht zum Zins- und Schuldenmanagement des Landes Berlin vorzulegen.

102.* Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen der In

vestitionsplanung dem Hauptausschuss jährlich bis zum 31. Dezember über die Umsetzung des Masterplans Tierpark unter der Berücksichtigung der Umsetzung der Baumaßnahmen sowie der Einnahmenentwicklung zu berichten.

103.* Die Grundstücke Berlins außerhalb der Stadt

grenze in einer Größe über 10 000 qm oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 500 000 Euro, können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder veräußert werden.

104.* Bei jedem Erbbauvertrag ist aus den Zinsein

nahmen durch Rücklagenbildung für den Heimfall Vorsorge zu treffen. Im Falle des Heimfalls wird der Bezirk, der bisher von Zinseinnahmen profitiert hat, in gleicher Weise an ggf. entstehenden Kosten beteiligt.

105.