115. Der Senat wird aufgefordert, hinsichtlich der Baumaßnahmen, die gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 4 des SILB-Errichtungsgesetzes übernommen wurden, sowie für haushaltsfinanzierte
§ 2 Absatz 2 des SILB-Errichtungsgesetzes eine Liste der vom SILB zu übernehmenden Baumaßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.
116. Dem Hauptausschuss soll einmal jährlich zum 30. Juni über die Entwicklung des Sanierungsstaus und der Einordnung in die Dringlichkeitsklassen aufgeteilt nach Teilportfolien (sektoral) berichtet werden. Desgleiches gilt dies für die Planung der Sanierungsmaßnahmen/Unterhaltungsmaßnahmen, den durchgeführten Notmaßnahmen und der Mittelverwendung für kleinen Unterhalt, aktivierbare Maßnahmen, Sanierung und energetische Sanierung.
tigt, bei der Herstellung des Druckstücks der Haushaltspläne (einschließlich der beigefügten Anlagen) Fehler zu berichtigen und die Erläuterungen, Vermerke und Bezeichnungen entsprechend anzupassen. Die Erläuterungen der Baumaßnahmen und der Zuschüsse für Baumaßnahmen dürfen auf den Stand der Baumittellisten aktualisiert werden.
Anmerkung: Mit * versehen sind die – z. T. leicht veränderten – Beschlüsse zu früheren Haushaltsgesetzen, die entweder von fortdauernder Bedeutung oder vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet worden sind.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 21. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. November 2019 Drucksache 18/2351
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1816
Der Senat wird aufgefordert, ressortübergreifend alle Anstrengungen zu unternehmen, um die An-gebote der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII gemeinsam mit den Bezirken und in engem Zusammenwirken mit den Interessenvertretungen der Tagespflegepersonen zu sichern, deren Ausbau zu unterstützen und zu fördern sowie dabei auch innovative Wege zu gehen.
pflegepersonen sowie Sicherung einer hochwertigen und für die teilnehmenden Tagesmütter und Tagesväter kostenfreien Ausbildung. Entwicklung geeigneter Angebote mit der Regionaldirektion für Arbeit, die die Gewinnung und Ausbildung geeigneter potenziel
ge zur Förderung und Verbesserung der Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen und der Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit.
und Flächen, insbesondere in Absprache mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sowie durch Vereinbarungen mit Eigentümern und Investoren im Bereich Stadtentwicklung und Wohnen, wie z. B. im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung. Es soll außerdem ermöglicht werden, dass Tagespflegepersonen bei Wiedervermietung von für die Tagespflege geeigneten Räumen in bereits bestehen-de Mietverträge eintreten können und so auf Mieterhöhungen verzichtet wird. Es ist weiterhin zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Bezirke selber geeignete Räume anmieten können, um diese für Angebote der Tagespflege bereitzustellen. Die Möglichkeiten der Zahlung von Mietzuschüssen sind auch im Hinblick auf geeignete Gewerberäume zu prüfen und bedarfsgerecht anzupassen.
Berlin an die besonderen Bedarfe der Kindertagespflege u. a. durch eine Anschubfinanzierung analog zum Starthilfeprogramm.
ternehmen, die Angebote der Tagespflege durch die Bereitstellung von geeigneten Räumen fördern wollen.
Es ist weiterhin zu prüfen, inwieweit für die beschriebenen Zwecke Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz genutzt werden können.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 21. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 29. November 2019 Drucksache 18/2352
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1817
Der Senat wird aufgefordert, die Vergütung der Berliner Tagespflegepersonen zum nächstmöglichen rechtssicheren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Doppelhaushalt 2020/2021, zu verbessern, indem die Vergütung an die Entwicklung des Landesmindestlohns gekoppelt wird und somit bei steigendem Landesmindestlohn automatisch mit ansteigt.
Außerdem wird die Vergütung der Tagespflegepersonen in der ergänzenden Kindertagespflege während der Nachtstunden (21-5 Uhr) ebenso auf den geltenden Landesmindestlohn angehoben und nicht mehr lediglich als „Präsenzzeit“ mit hälftigem Stundensatz vergütet.
Auflösung diverser von der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH gemanagten Fonds- und Objektgesellschaften
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin