Protokoll der Sitzung vom 16.01.2020

(auf Vorschlag der Fraktion der CDU)

Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasić zum stellvertretenden Mitglied

(auf Vorschlag der Fraktion der SPD)

Zu lfd. Nr. 10:

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts

Wahl Drucksache 18/2313

Es wurde gewählt:

Herr Abgeordneter Tim-Christopher Zeelen (auf Vorschlag der Fraktion der CDU)

Zu lfd. Nr. 11:

Wahl von zwei in der Jugendhilfe erfahrenen oder tätigen Personen als Ersatz für zwei zurückgetretene stellvertretende Mitglieder im Landesjugendhilfeausschuss Berlin im Bereich der in der Jugendhilfe erfahrenen oder tätigen Personen

Wahl Drucksache 18/2371

Es wurden gewählt:

Frau Bezirksstadträtin Ramona Reiser (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke)

Herr Matthias Goebel (auf Vorschlag der Fraktion der CDU)

Zu lfd. Nr. 12:

Ungenutzte Flächen der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark entwickeln

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 1. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. November 2019 Drucksache 18/2322

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1820

Der Senat wird aufgefordert, ein Konzept für die Entwicklung und den Betrieb von im Rohbau befindlichen Flächen an der Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark (SSE) zu entwickeln.

Dabei sind insbesondere zu prüfen und zu berücksichtigen:

die Entwicklung von Flächen für die sportliche Nut

zung durch die Berliner Bäder-Betriebe, Kitas, Schulen, gemeinnützige Sportvereine und für den vereinsungebundenen Freizeitsport;

die Bereitstellung von Flächen für die bezirkliche

Infrastruktur wie z. B. für eine Kita oder andere soziale Einrichtungen;

Möglichkeiten für die künftige Nutzung des ehemals

geplanten Parkhauses;

Überlegungen für die Beteiligung Dritter an Ausbau

und Betrieb der zu schaffenden Sportmöglichkeiten und Einrichtungen;

Finanzierungsmöglichkeiten für die zu schaffenden

Sportmöglichkeiten und Einrichtungen einschließlich der Nutzung von Landes-, Bundes- und europäischen Programmen und möglicher Investitionen Dritter.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2020 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 13:

a) Lärmminderung Straßenbahn – Kurvenquietschen

verhindern

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 7. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom

27. November 2019 Drucksache 18/2337

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2096

Der Senat wird aufgefordert, die BVG zur Ausstattung der im Linienbetrieb zum Einsatz kommenden Straßenbahnfahrzeuge mit Anlagen zur Laufflächenkonditionierung bis Ende 2020 zu veranlassen. Zu liefernde Fahrzeuge sind ab Werk mit Laufflächenkonditionierung auszustatten und die vorhandenen Fahrzeuge – außer Tatras – nachzurüsten. Die Anlagen zur Laufflächenkonditionierung sind bei jeder Fahrt in Betrieb zu halten. Sie sind entsprechend zu warten und instand zu halten, so dass stets mindestens 95 Prozent der vorhandenen Systeme funktionieren. Es soll geprüft werden, wie diese Maßnahmen im aktuell zu verhandelnden Verkehrsvertrag mit der BVG verankert werden können.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2020 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 13:

b) Lärmminderung Straßenbahn – leise Gleise bauen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 7. November 2019 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. November 2019 Drucksache 18/2338

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2097

Der Senat wird aufgefordert, die BVG zu veranlassen, bei Straßenbahn-Neubaustrecken und Gleissanierungen in bewohnten Straßen und in der Nähe von Wohngebäuden nur noch besonders lärm- und erschütterungsarme Gleisanlagen mit elastischen Oberbauformen nach dem neuesten Stand der Technik zu bauen.

Wie bereits für alle Neubaustrecken sind auch für Gleiserneuerungen – außer für Bauzustände (max. 3 Monate) oder kleinere Bautätigkeiten (Streckenlängen von bis zu 50 m) –

in bewohnten Straßen und in der Nähe von Wohnge

bäuden, in denen die Zielwerte der Lärmminderungsplanung von 65 dB(A) tagsüber oder 55 dB(A) nachts überschritten werden oder

die Straßenbahn die dominierende Lärmquelle ist,

schalltechnische Gutachten nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(16. BImSchV) und schwingungs- und schalltechnische Gutachten (derzeit nach DIN 4150 – Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Ge

bäuden und der aktuellen Rechtsprechung [derzeit BVerwG 7 A 14.09]) zu erstellen.