Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

5. Das Abgeordnetenhaus verweist auf den Beschluss

des Senats vom 10.12.2019 zu Maßnahmen des Landes Berlin in Anerkennung der Klimanotlage und darauf, dass vom Senat und vom Abgeordnetenhaus in dieser Legislaturperiode bereits eine Reihe von Klimaschutzmaßnahmen beschlossen und die Haushaltsmittel für den Klimaschutz und die Klimaanpassung mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 deutlich ausgeweitet wurden. Das Abgeordnetenhaus drängt auf die konsequente und verstärkte Umsetzung dieser Maßnahmen durch alle Senatsverwaltungen. Jede Senats- und Bezirksverwaltung, das Abgeordnetenhaus sowie jedes landeseigene Unternehmen sollen jährlich eigene Klimabilanzen veröffentlichen.

6. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, bis zum

Ende des zweiten Quartals 2020 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine verpflichtende Installation von Solaranlagen bei allen Neubauten vorsieht. Bei Bestandsgebäuden ist eine entsprechende Regelung zu prüfen. Um der Vorbildwirkung der öffentlichen Hand gerecht zu werden, sind bei künftig zu veranschlagenden Baumaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen von Dächern öffentlicher Gebäude Solaranlagen immer zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.

7. Das Abgeordnetenhaus wird für alle öffentlichen

Gebäude, Schulen und Liegenschaften die Verpflichtung zum Bezug von Ökostrom gesetzlich verbindlich und mit hohen Anforderungen, z. B. durch Nachweis entsprechend strenger Ökostrom-Gütesiegel, festschreiben.

8. Der Senat wird aufgefordert, ein Wärmegesetz vorzu

legen, das klare Vorgaben für die Einsparung von Wärmeenergie im Berliner Gebäudebestand, für den Ausbau und die Produktion erneuerbarer Wärme sowie zur Regulierung der Fernwärme (Dekarbonisierung) macht.

9. Das Abgeordnetenhaus erkennt an, dass ein moderner,

nachhaltiger, leistungsstarker, zuverlässiger und attraktiver ÖPNV in einem Umweltverbund mit guten Rad- und Fußwegen eine zentrale Stellschraube für weniger Individualverkehr und mehr Klimaschutz ist. Wir wollen alles dafür tun, dass die Berlinerinnen und Berliner auf den Umweltverbund umsteigen. Dafür sind die Investitionen in die Infrastruktur des ÖPNV deutlich zu verstärken und die S-Bahn- und Regionalverkehrsprojekte im Rahmen des länderübergreifen

den Projekts i2030 durch alle Beteiligten zu beschleunigen. Der Bund muss sich zu seiner Verantwortung für die Hauptstadtregion bekennen und sowohl i2030 als auch den bereits im Einigungsvertrag vorgesehenen Wiederaufbau von unterbrochenen oder demontierten Bahnstrecken finanziell unterstützen. Das Land Berlin wird außerdem die geplanten umfangreichen Investitionen des Nahverkehrsplans schrittweise umsetzen und diese auch über die Einführung einer dritten Finanzierungssäule absichern. Weitere Mittel sollen durch eine sozial gerechte Erhöhung der Anwohnerparkgebühren erzielt werden, die auch für mehr Flächengerechtigkeit zwischen Autos und Umweltverbund sorgen wird. Die Parkraumbewirtschaftung wird deutlich ausgeweitet.

10. Das Land Berlin wird über eine Bundesratsinitiative

darauf hinwirken, dass Deutschland eine faire Besteuerung des Ressourcenverbrauchs, der CO2-Emissionen und Non-CO2-Effekte des Flugverkehrs einführt. Die Einnahmen sind vollständig für den Ausbau des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Bahn zu verwenden. Über die Bundesratsinitiative ist außerdem darauf hinzuwirken, dass für innerdeutsche Reisen möglichst nicht mehr das Flugzeug, sondern das umweltfreundliche Verkehrsmittel Bahn genutzt wird. Berlin wird dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Mitglieder des Senates, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen und nachgeordneter Behörden, der landeseigenen Betriebe und von Mehrheitsbeteiligungen sowie Abgeordnete werden innerdeutsche Dienstreisen grundsätzlich mit der Bahn zurücklegen.

11. Das Land Berlin unterstützt eine Geschwindigkeits

begrenzung auf allen deutschen Autobahnen von maximal Tempo 130 und setzt sich für weitere Verkehrsberuhigungen auf Berliner Straßen ein.

12. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, sein

Engagement in Städtenetzwerken und Bündnissen für Klimaschutz zu verstärken und sich im Bundesrat zusammen mit anderen Bundesländern für ambitionierten Klimaschutz auf Bundesebene einzusetzen.

13. Das Abgeordnetenhaus erkennt die Notwendigkeit,

das Monitoring der Klimaschutzmaßnahmen des Landes Berlin zu verbessern, und fordert den Senat auf, die amtliche CO2-Statistik und gegebenenfalls Prognosen schnellstmöglich vorzulegen.

Zu lfd. Nr. 13:

Paul von Hindenburg aus der Ehrenbürgerliste Berlins streichen

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 2. Dezember 2019 Drucksache 18/2356

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2256

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2256-1

Der Senat wird aufgefordert, Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, der seine Ehrenbürgerwürde 1933 für seine Verdienste bei der Etablierung der NS-Herrschaft erhielt, aus der Ehrenbürgerliste Berlins zu streichen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 29. Februar 2020 zu berichten.

Zu lfd. Nr. 18:

Altmedikamente gehören nicht ins Abwasser! Richtige Entsorgung fördern

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 6. Januar 2020 Drucksache 18/2405

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1653

Der Senat wird aufgefordert,

eine Kampagne mit den Berliner Apotheken zu star

ten, um die Berliner Bevölkerung auf die richtige Entsorgung von Medikamenten und angebrochenen Medikamentenverpackungen hinzuweisen,

zu prüfen, ob weitere Anreize für Apotheken notwen

dig sind, um eine möglichst flächendeckende Verfügbarkeit von Medi-Tonnen (Mülltonne zur Entsorgung von Altmedikamenten) zu erreichen,

die Verpflichtung zur Rücknahme von abgelaufenen

Medikamenten durch die Apotheken mit einer Bundesratsinitiative zur Änderung der Gewerbeabfallverordnung anzuregen.

Zu lfd. Nr. 19:

Psychosoziale Versorgung Geflüchteter verbessern: Übergangsstrukturen stärken, Regelsysteme öffnen!

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 6. Januar 2020 Drucksache 18/2406

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1819

Der Senat wird aufgefordert, die psychosoziale Versorgung Geflüchteter zu verbessern.

Dafür sollen in einem ersten Schritt Übergangsstrukturen abgesichert und es soll geprüft werden, wie sie ins Regelsystem überführt werden können.

Sodann wird der Senat gebeten darzustellen,

wie die frühzeitige Diagnose und eine gestufte Beglei

tung und Behandlung traumatisierter Geflüchteter gestaltet werden soll,

welche Rolle die spezialisierten psychosozialen Zen

tren künftig für eine bedarfsgerechte Versorgung spielen sollen und

wie eine Öffnung des Regelsystems gelingen kann.