zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2552
Der Senat wird aufgefordert, eine Regelung zu beschließen, nach der innerdeutsche Dienstreisen von Mitgliedern und Mitarbeitenden des Senats sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungen und nachgeordneten Behörden, landeseigener Betriebe und Mehrheitsbeteiligungen grundsätzlich mit der Bahn zurückzulegen sind. In die Anordnungen zu Dienstreisen aller Verwaltungen und nachgeordneten Behörden sind entsprechende Auflagen aufzunehmen.
Nicht abwendbare, begründete Ausnahmefälle von Dienstreisen mit klimaschädlichen Verkehrsmitteln werden weiterhin nach dem Gold Standard kompensiert.
Zeiten, in denen arbeitsvertraglich obliegende Tätigkeit bzw. vorgeschriebener Dienst verrichtet wird, sind Arbeitszeit, auch wenn diese Tätigkeit während der An- oder Abreise bei einer Dienstreise verrichtet wird. Vor jeder Dienstreise sind Alternativen wie z. B. Onlinemeetings, Videokonferenzen, Telefonkonferenzen oder vergleichbare Kommunikationsmöglichkeiten in Erwägung zu ziehen.
Eine am Klimaschutz orientierte Anpassung des § 7 der Landeshaushaltsordnung ist in diesem Zusammenhang zu prüfen.
Dem Abgeordnetenhaus ist über die auf Grundlage dieses Antrags veranlassten Regelungen und jährlich über die Höhe der nicht abwendbaren Emissionen, über die Gründe, warum die dienstliche Flugreise nicht abwendbar war, sowie über die Höhe der Ausgleichszahlungen zu berichten. Dieser Bericht gliedert sich in einen Teil zu innerdeutschen Reisen und einen zu Reisen ins Ausland.