Zweite Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) – Untersuchung II
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 18/2739
Anträge der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksachen 18/2740, 18/2741, 18/2742, 18/2743
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 7. Mai 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 27. Mai 2020 Drucksache 18/2756
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2514
Der Senat wird aufgefordert, mit der für die Dozent*innen der Berliner Volkshochschulen (VHS) zuständigen Gewerkschaft eine Rahmenvereinbarung zur tarifvertragsähnlichen sozialen Absicherung auf Landesebene abzuschließen. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit es möglich ist, die Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einzuholen und einen eigenen Tarifvertrag mit der zuständigen Gewerkschaft zu verhandeln.
Überdies ist zu prüfen, welche Verbesserungen für die soziale Sicherheit von VHS-Dozent*innen im Rahmen der Ausführungsvorschrift Honorare VHS möglich sind.
Der Senat wird ferner aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Festlegung der Entgelte nach bildungspolitischen Kriterien und unter Berücksichtigung der Zielgruppen für die jeweiligen Kurse erfolgen kann und insoweit die bestehende Koppelung von VHS-Honoraren (bzw. Erhöhungen) und Entgelten künftig differenziert erfolgen kann, ohne den Haushalt des Landes Berlin und der Bezirke zu belasten.
Darüber hinaus sind innerhalb von zwei Jahren die Angebots- sowie die Nutzer*innenstruktur zu evaluieren.
Zudem soll geprüft werden, wie das Personalvertretungsgesetz mit dem Ziel geändert werden kann, künftig auch arbeitnehmerähnlich Beschäftigte wie die VHS
Dozent*innen im Sinne des Tarifvertragsgesetzes zu dem unter das Landespersonalvertretungsgesetz fallenden Beschäftigtenkreis zu zählen.
Der Senat wird aufgefordert, das Rundschreiben IV Nr. 29/2020 über „Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin; Auswirkungen der Schließung von Musikschulen, Volkshochschulen und anderen Einrichtungen des Landes Berlin“ bis zur Wiederöffnung der jeweiligen Einrichtungen zu verlängern und über die jeweils fachlich zuständigen Senatsverwaltungen ein einheitliches Vorgehen der Bezirke und des Landes bei der Koordinierung des Online- sowie Präsenzangebots zu gewährleisten.
Mögliche Anpassungen der Regelungen zur Fortzahlung der Honorare sollen nach Auswertung der bisher in der Praxis gemachten Erfahrungen gemeinsam mit den Bezirken und Interessenvertretungen der Betroffenen vorgenommen werden.
In diesem Zusammenhang sind die Anstrengungen zu verstärken, Unterrichtsleistungen digital zu erbringen, wenn infolge der Coronakrise Leistungen nicht im Prä
senzunterricht erbracht werden können. Für jene Honorarkräfte an den Musik- und Volkshochschulen, die ihre Arbeit aufgrund der Infektionsschutzmaßgaben auch nach den ersten Lockerungen für diese Einrichtungen nicht regulär wiederaufnehmen konnten (wie zum Beispiel im Falle musikpädagogischer Früherziehung, dem Ensembleunterricht, etc.), ist nach berlinweit einheitlichen Lösungen zu suchen und sind die technischen Voraussetzungen für die Ermöglichung der Onlineangebote und damit die Weiterzahlung der Honorare auch über den 31. Mai 2020 sicherzustellen.
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 28. Mai 2020 Drucksache 18/2759
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2691
Die Coronapandemie erhöht in besonderer Weise die Gefahr, dass die Schere beim Bildungserfolg aufgrund des sozialen Hintergrunds der Familie weiter auseinandergeht. Wir sehen uns gerade jetzt in besonderer Weise in der Verantwortung, für mehr Chancengleichheit aller Schüler*innen beim Zugang und Erwerb von Bildung zu sorgen.