Protokoll der Sitzung vom 04.06.2020

Zur Unterstützung von Lehrkräften und Schulleiter*innen erarbeitet die Senatsverwaltung für Bildung in Kooperation mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Empfehlungen für geeignete digitale Anwendungen und Plattformen.

Um die Kompetenz der Lehrkräfte im Umgang mit digitalem Lernen zu stärken, sind über die Fortbildungsformate des LISUM und Medienforums hinaus Universitäten, Volkshochschulen und ggf. Jugendbildungsstätten in eine breit aufgestellte Fortbildungsoffensive einzubeziehen, um möglichst viele Lehrkräfte zu erreichen.

Dem Abgeordnetenhaus ist erstmals bis zum 1. Juli 2020, danach vierteljährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 41:

Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 BerlSchuldenbremseG

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2707

Das Abgeordnetenhaus stellt infolge der Coronapandemie das Bestehen einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nach Artikel 87 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz VvB und einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 BerlSchuldenbremseG fest und lässt damit eine Ausnahme vom Verbot von Nettokreditaufnahmen des Landes zu. Die Kreditaufnahmen sind mit einem Tilgungsplan zu verbinden.