[Hakan Taş (LINKE): Kein Wunder, dass die Menschen nicht mit Ihnen reden wollen! – Weitere Zurufe von Tobias Schulze (LINKE) und Stefanie Fuchs (LINKE)]
Ich glaube schon, dass auch Sie vielleicht der wertvolle Input, von dem Herr Schulze hier gesprochen hat, zu diesem Antrag interessiert hätte. Ich weiß auch, Herr Förster, es ist nicht für jeden nachvollziehbar, dass ein Wort einen ganzen Satz in seinem Aussagegehalt verändern kann. Bei Ihnen wundere ich mich, dass Sie das nicht verstehen.
Durch das Einfügen dieses einen Wortes aber wird dieser Satz nun einmal in sein Gegenteil verkehrt, und das sollten auch Sie zur Kenntnis nehmen. Ich weiß ja, dass Sie hier ab und zu gern eine Philippika gegen die AfD ablassen, und Sie haben neulich im Ausschuss alles getan, um sich bei der Koalition ein bisschen lieb Kind zu machen. Das lasse ich Ihnen auch, Herr Förster. Sie dürfen lieb Kind der Koalition sein, dagegen habe ich gar nichts, aber Sie sollten an dieser Stelle sachlich bleiben.
Es ist nicht statthaft, dass der Senat zusammen mit den Koalitionsfraktionen interne Anhörungen mit Wissenschaftlern und Hochschulleitern durchführt. Das ist nicht in Ordnung.
Herr Müller! Mich würde schon einmal interessieren: Haben Sie bei der Ausarbeitung dieses Antrags der Koalitionsfraktionen mitgewirkt? – Na klar! Ich habe ja auch einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, darauf habe ich von Ihnen nie eine Antwort bekommen.
Herr Förster! Ich weiß nicht, wie realistisch das ist, was Sie gerade gesagt haben. Natürlich haben die Hochschulpräsidenten und die Rektoren der Hochschulen ein Interesse daran, dass dieses Thema in einen Antrag umgesetzt wird, und dann gehen sie zu den Mehrheitsfraktionen und
diktieren das denen ein Stück weit in den Block, korrigieren das. Der Regierende Bürgermeister, der Wissenschaftssenat schaut sich das auch an. Es ist aber nicht im Interesse der Opposition, dass das so läuft.
Im Interesse der Opposition ist, dass eine ordentliche Anhörung im dafür vorgesehenen Wissenschaftsausschuss stattfindet.
[Anne Helm (LINKE): Meine Güte! Dann beantragen Sie doch eine! – Tobias Schulze (LINKE): Was finden Sie denn jetzt falsch an dem Gesetz?]
Es wundert mich sehr, Herr Förster, dass Sie Ihre Rolle als Opposition auf diese Art und Weise vernachlässigen, im Grund das Geschäft der Koalition machen und nicht sehen, wie wichtig es wäre, dass hier die demokratischen Gepflogenheiten eingehalten werden.
Ich bitte Sie sehr darum, doch mit Augenmaß an die Sache heranzugehen. Es sei Ihnen unbenommen, hier Ihre Philippika gegen die AfD vom Stapel zu lassen. Das machen die Kollegen anderer Fraktionen gelegentlich auch. Bleiben Sie aber bitte in der Sachfrage doch auch sachlich! – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Trefzer! Wenn der erste Redebeitrag schon zum Eigentor wird, sollte man es nicht mit einem zweiten probieren. Das wird meistens nicht besser. Insofern war es nicht so klug, sich hier noch einmal zu äußern.
[Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]
Um es aber noch einmal ganz klar zu sagen: Wir haben hier nun wirklich eine Minikorrektur, eine Miniänderung, und stellen mit der Erleichterung von Kooperationen ja nicht die Berliner Hochschullandschaft auf den Kopf. Was hätte denn eine Anhörung bringen sollen? Eine Anhörung dazu, ob das Wort „insbesondere“ sinnvoll ist oder nicht? Geht’s noch? Dafür wollen Sie sechs Leute in den Ausschuss einladen und zwei Stunden diskutieren?
Das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein, das kann man doch keinem erklären. Die Nummer ist doch kabarettreif.
[Beifall bei der FDP, der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der LINKEN]
Bei allen politischen Unterschieden: Selbst wenn der Kollege Schulze dafür Expertise braucht, das Wort „insbesondere“ bekommt er, glaube ich, noch selbst hineingeschrieben.
Ich glaube auch nicht, dass es geheime Anhörungen mit Hochschulpräsidenten gab, um diese eine Frage zu erörtern. Denn wenn es sie gegeben hätte, müssten alle Beteiligten sehr viel Zeit bzw. zu viel Zeit haben. Das glaube ich eher nicht. Dass sich die AfD aber über solch einen Punkt entsprechend aufregen kann, ist ja wunderbar. Sie haben offenbar fünf Stunden Zeit, über das Wort „insbesondere“ zu diskutieren, und beschäftigen Heerscharen von Referenten, um die Rede ausarbeiten zu lassen. Wahrscheinlich war die Rede über die beklagte Anhörung schon der Redebeitrag für die übernächste Hochschulnovelle, die wir auch noch diskutieren werden. Das passt alles nicht zusammen. Wenn aber „insbesondere“ Ihr großes Problem ist und Sie deshalb drei Tage nicht schlafen können, dann sollten Sie insbesondere Ihr Verhältnis zum Parlament überdenken. – Vielen Dank!
[Beifall bei der FDP, der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der LINKEN – Hakan Taş (LINKE): Danke! Selten so gelacht! – Zuruf von der LINKEN: Zugabe!]
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Zu dem Antrag auf Drucksache 18/2725 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – bei Enthaltung der CDU und AfD – die Annahme mit Änderungen.
Wer den Gesetzesantrag auf Drucksache 18/2725 gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2902 mit Änderungen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Gesetzesänderung? – Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die CDU, die AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzesantrag mit Änderungen angenommen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 3. Juni 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2903
Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf: die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht.
Zunächst hat Herr Senator Dr. Behrendt um Erteilung des Worts gebeten. – Bitte, Herr Senator! Sie haben das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Anwesende! Liebe Präsidentin! Stellen Sie sich Folgendes vor: In Berlin möchte jemand gewerbsmäßig Hunde züchten. Er oder sie geht zur Behörde und beantragt eine Erlaubnis, die Erlaubnis bekommt er oder sie auch. Jetzt geschieht Folgendes: Tierschutzverbände zweifeln daran, dass die Haltungsbedingungen der Hunde den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen, sie zweifeln daran, dass sie dem Tierschutzrecht entsprechen. Die Verbände halten die Erlaubnis also für rechtswidrig. Wir haben also folgende Situation: Eine Behörde trifft eine Entscheidung, und diese Entscheidung wird angezweifelt – eine Situation, wie sie täglich in Deutschland vorkommt, eine Situation, in der die Gerichte in der Folge die Behördenentscheidung überprüfen, wenn man so will, das kleine Einmaleins des Rechtsstaats.
Im Tierschutzrecht ist das jedoch nicht ganz so einfach. Denn in Deutschland gilt ein Rechtsgrundsatz, der wie folgt lautet: Es darf immer nur derjenige klagen, der selbst von einem Rechtsverstoß betroffen ist. Von Verstößen gegen das Tierschutzrecht sind aber die Tiere betroffen. Im Fall der Hundezucht eben die Hunde. Die Tiere können naturgemäß keine Klage erheben. Die Tierschutzorganisationen hingegen könnten dagegen klagen, sie dürfen es aber nicht, weil sie nicht betroffen sind. Kurzum: Die einen können nicht klagen, die anderen dürfen nicht klagen. Im Ergebnis bleibt der Tierschutz auf der Strecke.
Ich finde diese Situation in zweierlei Hinsicht unbefriedigend. Zum einen schon aus rechtsstaatlicher Sicht, denn Entscheidung von Behörden sollten auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden können, zum anderen aber auch aus Gründen des Tierschutzes empfinde ich die Situation als unbefriedigend, denn Gerichte sollten umfassend die Einhaltung des Tierschutzrechtes überprüfen können.
Umso mehr freue ich mich, dass der Gesetzesentwurf zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts heute in zweiter Lesung verabschiedet wird, denn mit diesem Gesetz können wir das beschriebene Dilemma lösen. Mit dem Tierschutzverbandsklagerecht gilt das Problem – die einen können nicht klagen, die anderen dürfen nicht klagen – nicht mehr. Mit dem Tierschutzverbandsklagerecht wird es anerkannten Tierschutzverbänden in Zukunft auch in Berlin ermöglicht zu klagen. Tierschutzverbände dürfen dann klagen.
Das Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerecht stärkt damit den Tierschutz in Berlin. Mit diesem Gesetz steht das Tierschutzrecht nicht nur auf dem Papier. Mit diesem Gesetz können Gerichte das Tierschutzrecht anwenden. Tierschutz wird justiziabel und Tierschutz kann in die Tat umgesetzt werden.
So fördert das Land Berlin den Tierschutz, so machen wir Berlin zur Tierschutzstadt. Mit diesem Gesetz kann Berlin zudem Tiere in einem besonders sensiblen Bereich schützen, nämlich beim Thema Tierversuche. Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zu den Tierschutzverbandsklagerechten in anderen Bundesländern.
Im Hinblick auf Tierversuche möchte ich eins voranstellen: Es ist ein Anliegen der rot-rot-grünen Koalition, aber auch von mir persönlich, Tierversuche auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Die Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche spielt dabei eine wichtige Rolle, und so konnte mithilfe des sogenannten Drei-R-Konzepts – Replace, Reuse, Refine – die Zahl der Versuchstiere in Berlin seit 2015 um immerhin 28 Prozent reduziert werden. Also heute werden in Berlin weniger Tiere für Tierversuche vernutzt, deutlich weniger als noch vor fünf Jahren.
Auch der alljährlich verliehene Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen zeigt: Berlin ist hier auf einen guten Weg. Schließlich will und soll Berlin zur Forschungshauptstadt für Ersatzmethoden werden. Überall dort, wo dennoch Tierversuche stattfinden müssen, darf kein Zweifel daran bestehen, dass das Tierschutzrecht eingehalten wird. Das Tierschutzrecht muss nicht nur eingehalten werden, im Zweifel muss dies auch von Gerichten überprüft werden können. Dies gilt gerade bei Tierversuchen, und hier setzt unser Tierschutzverbandsklagerecht an.