Protokoll der Sitzung vom 03.09.2020

Gesetz zur Anpassung der Hinausschiebung des Eintritts von Richtern in den Ruhestand wegen des Erreichens der Altersgrenze auf Antrag und der Gewährung eines Zuschlages

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 3. Juni 2020 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2907

zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1317

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis III des Gesetzesantrages auf und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich hierzu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag der Fraktion der FDP empfehlen die Ausschüsse gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2907 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion und die Fraktion der FDP – die Ablehnung.

Wer den Gesetzesantrag auf Drucksache 18/1317 dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? – Bei der CDU. Das Zweite war die Mehrheit, damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5:

Gesetzesänderung: Gutes Personal gewinnen und binden – neue Wege bei der Personalgewinnung und Personalbindung

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 12. August 2020 Drucksache 18/2915

zum Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/2433

Zweite Lesung

Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe die Überschrift, die Einleitung sowie den Artikel 1 des Gesetzesantrages auf und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag der Fraktion der FDP empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Drucksache 18/2915 mehrheitlich – gegen die Fraktion der FDP und bei Abwesenheit der AfD-Fraktion – die Ablehnung.

Wer den Gesetzesantrag auf Drucksache 18/2433 dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die FDP-Fraktion und die CDU. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion sowie die beiden anwesenden fraktionslosen Mitglieder. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Gesetzesantrag abgelehnt.

Der Tagesordnungspunkt 6 war die Priorität der Fraktion Die Linke unter der laufenden Nummer 3.6.

Ich rufe auf

(Stefan Förster)

lfd. Nr. 6 A:

Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 2. September 2020 Drucksache 18/2972

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2888

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage sowie den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Vorlage auf Drucksache 18/2888 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit den Stimmen aller Fraktionen – die Annahme.

Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2972 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Bießmann und Wild. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen gibt es auch nicht. Damit ist das Gesetz so beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt 7 war die Priorität der Fraktion der SPD unter der laufenden Nummer 3.4.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 8:

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten im Meldewesen, zur Bestimmung der eID-KarteBehörden, zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung und zur Aufhebung von weiteren Gesetzen

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2950

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe diese Gesetzesvorlage vorab federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Kommunikationstechnologie und Datenschutz sowie an den Hauptausschuss überwiesen – und darf hierzu Ihre Zustimmung feststellen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 9:

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz

Vorlage Drucksache 18/2916

Diese Vorlage wurde bereits in der 61. Plenarsitzung am 20. August 2020 behandelt. Punkt 2 der Vorlage, die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss Verfassungsschutz, wurde vertagt und ist daher noch offen. Der Abgeordnete Luthe wurde in der 4. Plenarsitzung am 12. Januar 2017 zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz gewählt. Infolge seines Ausschlusses aus der Fraktion der FDP ist er gemäß § 33 Abs. 3 Satz 1 Verfassungsschutzgesetz kraft Gesetzes aus dem Ausschuss für Verfassungsschutz ausgeschieden. Das Vorschlagsrecht für die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz steht der Fraktion der FDP zu.

Gemäß der Ihnen vorliegenden Tischvorlage schlägt die Fraktion der FDP Herrn Abgeordneten Wieberneit zur Wahl vor. Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen. Wer Herrn Kollegen Wieberneit zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz zu wählen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen und die beiden anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen gibt es auch nicht. Damit ist Herr Abgeordneter Wieberneit zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!

Ich rufe auf

lfd. Nr. 10:

Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz auf Vorschlag der Fraktion Die Linke

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 18/2939

Herr Abgeordneter Schlüsselburg hat seine Mitgliedschaft und Frau Abgeordnete Helm ihre stellvertretende Mitgliedschaft im Ausschuss für Verfassungsschutz zum heutigen Tage niedergelegt. Es sind daher Nachwahlen vorzunehmen. Das Vorschlagsrecht steht der Fraktion Die Linke zu. Auch hier haben die Fraktionen vereinbart, die Wahlen durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen.

Gemäß der Wahlvorlage schlägt die Fraktion Die Linke als neues ordentliches Mitglied Frau Abgeordnete Anne

(Präsident Ralf Wieland)

Helm vor. Wer Frau Kollegin Helm zum ordentlichen Mitglied des Ausschuss für Verfassungsschutz zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU und die FDP. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Das sind die AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist Frau Abgeordnete Helm zum ordentlichen Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz gewählt.

Als neues stellvertretendes Mitglied schlägt die Fraktion Die Linke gemäß der Wahlvorlage Herrn Abgeordneten Harald Gindra vor. Wer Herrn Kollegen Gindra zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU und die FDP. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Das sind die AfD und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist Herr Gindra zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses für Verfassungsschutz gewählt. – Herzlichen Glückwunsch Ihnen beiden!

Ich rufe auf

lfd. Nr. 11:

Wahl eines Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds des 3. Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und der Verantwortung für Fehlentwicklungen an der „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“ in der 17. und 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin auf Vorschlag der Fraktion Die Linke

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 18/2940

Frau Abgeordnete Helm hat ihre Mitgliedschaft und Frau Abgeordnete Fuchs ihre stellvertretende Mitgliedschaft im 3. Untersuchungsausschuss zum heutigen Tage niedergelegt. Es sind daher auch für diesen Ausschuss Nachwahlen vorzunehmen. Das Vorschlagsrecht steht wiederum der Fraktion Die Linke zu. Die Fraktionen haben vereinbart, auch diese beiden Wahlen durch einfache Abstimmung gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durch Handaufheben durchzuführen.