Wir müssen dieses ausweiten und ausbauen und müssen dafür Sorge tragen, dass alle Kinder entsprechend untersucht und bei einem Kinderarzt vorstellig werden in dieser doch so wichtigen Phase der Entwicklung in ihrem Leben. U1 bis U3, das wissen Sie alle, ist sehr früh nach der Geburt; die anderen Untersuchungen ziehen sich dann über das Leben des Kindes hinweg. Es ist wichtig, genau diese Phasen zu beobachten, zu schauen: Entwickelt sich das Kind denn – ich sage es jetzt böse – „normgerecht“,
aber ist es so, wie wir es erwarten von dem Kind, oder gibt es da Entwicklungsbedarfe, die es nachholen darf?
Wenn ich überlege, dass 15 Prozent diese Untersuchung vielleicht nicht machen, dann sind das eindeutig 15 Prozent zu viel. Das sind in der Regel ja nicht die Eltern, die sich besonders hervortun in der Sorge um das Kind, sondern die, denen es so ein bisschen egal ist, die das Kind nicht vorführen. Hier müssen wir schauen, wie wir diese Eltern mit einholen in das Thema.
Ich denke, wir sollten einen solchen Antrag nicht gleich ohne Diskussion ablehnen, Herr Kollege Isenberg. Wir können ihn zum Anlass nehmen, auch einmal über die Thematik zu diskutieren und zu schauen: Was können wir besser machen? – Ich denke, da gibt es vieles, was wir tun können, aber vor allem die Stärkung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes in den Bezirken ist dringlich.
Da haben wir enorme Defizite. Ich denke, Sie wissen auch, dass wir da nicht gut aufgestellt sind. Da sollten wir als Haus uns mal die Frage stellen: Wir bekommen wir das attraktiver gestaltet, sodass wir dort auch Arbeitskräfte hinbekommen? – Das ist, glaube ich, eine Diskussion, der wir uns auch stellen müssen, nicht nur im Jugendausschuss, nicht nur im Gesundheitsausschuss; auch der Hauptausschuss muss einmal mit uns darüber nachdenken, wie bereit wir sind, zusätzliche Mittel in die Hand zu nehmen, um auch gerade diese Gesundheitsdienste attraktiv zu gestalten. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat auf ihren Redebeitrag verzichtet. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Berliner Taxiwirtschaft ist heute in zwei Debatten Schwerpunkt – nachher auch noch mal in Tagesordnungspunkt 16 –, und das auch zu Recht. Die Taxiwirtschaft ist allgemein unter Druck und stark im Umbruch durch technische Entwicklungen, durch neue Geschäftsmodelle, aber sie ist auch ganz extrem von Corona betroffen. 1 000 Taxis in Berlin sind außer Betrieb, und das sind nicht nur 1 000 Fahrzeuge, sondern es sind eben auch die Menschen, die diese Fahrzeuge fahren, die jetzt arbeitslos sind.
Umso wichtiger ist für die Taxis das Flughafengeschäft. Mit der Eröffnung des BER verlagert sich das Geschäft nun von Tegel zum BER; nur die Berliner Taxis dürfen sich nicht mitverlagern, und das ist für sie existenzbedrohend.
Seit 2012 dürfen Berliner Taxis in Schönefeld keine Passagiere mehr aufnehmen und müssen leer zurückfahren. Wir sind uns doch alle einig: Das ist blöd für den Klimaschutz, das ist nicht gut für die Taxis, das ist schlecht für die Passagiere, und das ist auch schlecht für die Berliner Wirtschaft.
Der Senat hat jetzt viele Monate mit dem Landkreis Dahme-Spreewald verhandelt und dann mitgeteilt, dass man sich geeinigt habe. Aber die dabei gefundene Einigung hat eben nichts erledigt, wie Sie eben dazwischengerufen haben; die ist sehr wenig zufriedenstellend ausgefallen. Die beiden Kernforderungen unseres Antrages werden nicht gelöst und bleiben weiterhin bestehen. Erstens: Wir wollen weiterhin, dass alle Berliner Taxis ein Laderecht am BER haben.
Der Senat hat jetzt 300 Fahrzeuge vereinbart, die eine Lizenz bekommen – 300 Fahrzeuge von 8 000 zugelassenen. Das sind also knapp 4 Prozent, oder wie mein Taxifahrer gestern sagte: Es reicht gerade für einen großen Flieger.
Das schafft zudem Taxis erster und zweiter Klasse. Stellen Sie sich vor, 100 Taxis fahren hin, 96 Taxis davon fahren leer zurück, weil sie keine Lizenz haben, vier dürfen dableiben und einladen. Das ist doch wirklich keine brauchbare Lösung, was Sie uns da vorlegen.
Wir wollen zweitens einen einheitlichen Tarif. Auch das ist nach der Vereinbarung des Senats mit dem Landkreis nicht gesichert. Es gelten jetzt erst mal zwei verschiedene Tarife; je nachdem, welches Nummernschild das Taxi hat, zahlen Sie einen anderen Preis. Ab besten wäre doch, einen Streckentarif festzulegen, einen fixen Tarif für den
Flughafen, wie es viele Städte auf der Welt machen. Das wäre besser auch für ortsunkundige Touristen und ortunkundige Geschäftsleute.
Bei beiden dieser Forderungen in unserem Antrag muss der Senat also dringend nachbessern. Wir brauchen den Zugang für alle Berliner Taxis, und wir brauchen einen einheitlichen Tarif. Dabei werden wir als FDP auch nicht locker lassen.
Angesichts des großen Umbruchs in der Taxiwirtschaft brauchen wir aber weitere Maßnahmen und Rahmensetzungen. Wir brauchen eine faire Grundlage, ein einheitliches Spielfeld für alle Anbieter, bei dem gleiche Regeln für alle Beteiligten gelten. Das diskutieren wir ja noch unter Tagesordnungspunkt 16, aber schon mal vorab: Wir wollen als FDP keinen Dumpingwettbewerb um niedrigere Standards, und wir wollen eine flächendeckende Versorgung mit Taxidiensten in ganz Berlin dauerhaft sicherstellen.
Deshalb ist nur zu hoffen, dass das Personenbeförderungsgesetz auf Bundesebene an die Realität angepasst wird, aber bestehende Strukturen und Anbieter wie unsere Berliner Taxis nicht überfordert und weggedrückt werden. Dazu gehören folgende Punkte: Taxis sind für uns weiterhin Teil des ÖPNV. Das heißt auch, wenn wir jetzt flexible Rufbussysteme in den Außenbezirken fordern, wollen wir dort die Taxis eingebunden sehen, und zwar zu fairen Konditionen, was beim BerlKönig nicht immer der Fall war. Das Ridepooling ist zu erlauben für die Taxis, die das wollen, und es ist die Nutzung von Mobilitätsdaten zu regeln. Sie haben heute ja auch im Wirtschaftsverkehrsgesetz etwas vorgelegt. Es muss klar gelten: Wer auch immer öffentliche Daten aus den Mobilitätsdaten nutzt, muss mit seiner Plattform auch selber Daten zur Nutzung beitragen, und das möchte ich auch im Gesetz stehen haben.
Für uns als FDP gilt: Alle Berlinerinnen und Berliner haben ein Recht auf ein Taxiangebot, ob sie in den Außenbezirken leben oder am Flughafen ankommen. Das müssen wir sicherstellen, und deshalb muss der Senat jetzt bei der Lösung für Taxis am BER dringend nachbessern. Das, was vorgelegt wurde, reicht bei Weitem nicht aus, es wird der drängenden Problemlage nicht gerecht. Deshalb haben wir unseren Antrag vorgelegt, und ich bitte Sie im Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Schmidt! Dass die Partner, das Land Berlin und der Landkreis Dahme-Spreewald, nach nunmehr acht Jahren eine Vereinbarung unterzeichnet haben, die es jeweils 300 Taxis aus Berlin und LDS ermöglicht, gleichberechtigt Fahrgäste am Flughafen BER aufzunehmen, ist zunächst einmal begrüßenswert. Damit, Herr Schmidt, sind Ihre ersten beiden Forderungen im Antrag auch erfüllt.
Ich finde es richtig, dass sich Land und Landkreis zum Zeitpunkt der BER-Eröffnung auf zunächst 600 Fahrzeuge beschränkt haben. Somit kann die zu erwartende Nachfrage am Flughafen zunächst befriedigt werden, denn der BER ist künftig gut an das Verkehrsnetz angebunden.
Da brauchen Sie gar nicht zu lachen, das ist so! – Ein Netz von Bus- und Bahnverbindungen mit vielen Zustiegen ermöglicht die gute Erreichbarkeit. Viermal pro Stunde wird der Flughafen vom Hauptbahnhof mit der Regionalbahn angefahren, und der Fernverkehr der Deutschen Bahn, die S-Bahn und acht Tages- und drei Nachtbuslinien ergänzen das Mobilitätsangebot. Ferner ist der Flughafen an das Autobahnnetz angeschlossen und verfügt somit über eine direkte Anbindung an die Berliner Innenstadt.
Sofern das nicht ausreicht, Herr Schmidt, haben beide Partner vereinbart, das Angebot auf 1 100 Taxis zu erweitern. Der ganze ökonomische und ökologische Unsinn der letzten Jahre mit den Laderechten von Taxis, der die Aufnahme und das Absetzen von Fahrgästen auf unsinnige Weise reguliert hat, ist nun endlich passé.
Nein, keine Fragen! – Darüber hinaus finde ich es angemessen, dass Berliner Taxis Fahrgäste in insgesamt 30 Kommunen in einem Umkreis von 25 Kilometern rund um den Flughafen BER befördern müssen und die Taxis aus dem Landkreis LDS im Gegenzug ein ganztägiges Laderecht sowie eine Beförderungspflicht in und für Berlin erhalten. Dennoch gibt es Punkte, Herr Schmidt, das will ich ausdrücklich sagen, die ich ebenso kritisch sehe, zum einen, dass sich beide Partner nicht auf einen gemeinsamen Flughafentarif verständigt haben. Somit hängt im wahrsten Sinne des Wortes die Höhe des Fahrpreises u. a. auch davon ab, ob ich in ein brandenburgisches oder in ein Berliner Taxi einsteige. Das ist absurd und gehört unverzüglich abgeschafft.
Zum anderen beschäftigen mich u. a. auch die Fragen, inwieweit beispielsweise die 300 Taxis aus Brandenburg, die sich ja nun in Berlin bereithalten dürfen, dafür extra gekennzeichnet sind. Das Kfz-Kennzeichen allein kann es nicht sein. Und inwieweit sind die ladeberechtigten Taxis aus LDS eigentlich fiskalisiert? Die Berliner Taxis sind es, die Taxis aus dem Landkreis LDS nicht. Welche Regelungen gibt es hierzu? Inwieweit haben 300 Taxis aus LDS, die in Berlin ladeberechtigt sind, eigentlich den Berliner Taxitarif in ihrem Taxameter programmiert?
Ferner sollen 300 Berliner Taxis in einem transparenten Verfahren am BER befristet ladeberechtigt sein. Nach welchen Kriterien werden diese 300 Taxis eigentlich ausgewählt? Mit Blick auf SenUVK und den nahenden Eröffnungstermin frage ich mich schon, ob diese Fragen bereits geklärt sind und wir am 31. Oktober tatsächlich ohne große Startschwierigkeiten loslegen können.