Protokoll der Sitzung vom 05.11.2020

dem Verkauf und der Übertragung des 94 %-Anteils

der Fonds LBB 9, LBB 10, LBB 11, LBB 12 und LBB 13 an den jeweiligen ARWO-GmbHs an die berlinovo zu einem marktüblichen, gutachterlich ermittelten Kaufpreis

und der anschließenden Verschmelzung der ARWO

GmbHs auf eine berlinovo-Gesellschaft

wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 20:

Erwerb aller Anteile an der Fachinformationszentrum Chemie GmbH i. L. durch das Land Berlin

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. Oktober 2020 Drucksache 18/3110

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Erwerb aller Anteile an der Fachinformationszentrum Chemie GmbH i. L. durch das Land Berlin zu den im vorgelegten Gesellschaftsvertragsentwurf vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 21:

Erwerb von Geschäftsanteilen der infrest – Infrastruktur eStraße GmbH durch die Berliner

Wasserbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts – (BWB)

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. Oktober 2020 Drucksache 18/3111

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin in Verbindung mit § 3 Abs. 6 Nr. 4 S. 2 und § 26 des Berliner Betriebe-Gesetzes (BerlBG)

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem Erwerb von 16,32 % der Geschäftsanteile der infrest Infrastruktur eStraße GmbH durch die Berliner Wasserbetriebe Anstalt des öffentlichen Rechts (BWB) von der NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG zu.

Zu lfd. Nr. 22:

Überarbeiteter Entwurf des Bebauungsplans 5-73 vom 28. November 2016 mit Deckblatt vom 15. November 2017 und mit Deckblatt vom 27. April 2018 für eine Teilfläche der Wasserstadt Berlin-Oberhavel zwischen Schwielowseestraße, Daumstraße, Pohleseestraße und Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 30. September 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 28. Oktober 2020 Drucksache 18/3112

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2984

Das Abgeordnetenhaus stimmt dem vom Senat am 1. September 2020 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans 5-73 zu.

Zu lfd. Nr. 22 A:

Zweite Erweiterung des Untersuchungsauftrages des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) – Untersuchung II

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz, Antidiskriminierung vom 4. November 2020 Drucksache 18/3134

zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 18/2735

Der zu untersuchende Zeitraum für Sachverhalte, die sich aus dem Einsetzungsbeschluss vom 28. Juni 2018 (Beschluss Nr. 2018/29/37 E) sowie dem Erweiterungsbe

schluss vom 23. Mai 2019 (Beschluss Nr. 2019/42/44) ergeben, wird bis zum Tag der Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses von Berlin über den hier gegenständlichen, zweiten Erweiterungsantrag ausgedehnt.

Der Untersuchungsauftrag im Fragenkomplex A. „Technik“ wird wie folgt erweitert:

A.11

c. Wann lagen für sämtliche sicherheitsrelevante Anlagen abschließende TÜV

Prüfberichte vor, welche deren Freiheit von wesentlichen Mängeln sowie deren Funktionsfähigkeit auswiesen?

d. Gab es nach dem 23. TÜV-Statusbericht

noch weitere TÜV-Statusberichte und welchen Zustand beschrieben diese?

A.12

a. Welche konkreten Maßnahmen wurden geprüft und eingeleitet, ggf. in Absprache mit dem TÜV, um die Anlagengruppe AG06 (Sicherheitsstromversorgung / Sicherheitsbeleuchtung) einer erfolgreichen TÜVPrüfung zuzuführen?

b. Konnte die Anlagengruppe AG06 mit Ein

reichung der Baufertigstellungsanzeige

gemäß §76 BbgBO mangelfrei übergeben werden?

c. Gab es bei Nutzungsfreigabe der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises

Dahme-Spreewald am 28. 04. 2020 Mängel in der Anlagengruppe AG06, die einer Nutzungsfreigabe (eventuell unter Auflagen) nicht entgegenstanden, jedoch einer Inbetriebnahme des BER und bis dahin zwingend zu beseitigen sind?

A.24 Wurde die Nutzungsfreigabe für das Terminal 1 des BER durch das Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald ohne Beanstandung erteilt, oder wurden Auflagen erteilt?

a. Wie gestaltete sich der Prozess der Nutzungsfreigabe durch das Bauordnungsamt im Detail?

b. Bestand die Notwendigkeit zur Ertei

lung von Sondergenehmigungen o. ä. durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburgs oder der Baubehörden Brandenburgs, um eine erfolgreiche Baufertigstellung melden zu können sowie eine Nutzungsfreigabe zu ermöglichen?

c. Erfolgte eine Änderung von gesetzlichen Vorschriften, um die Baufertigstellungsanzeige gemäß §76 BbgBO einreichen bzw. die Nutzungsfreigabe durch die untere Bauaufsichtsbehörde

des Landkreises Dahme-Spreewald erteilen zu können?

Der Untersuchungsauftrag im Fragenkomplex B. „Finanzierung“ wird wie folgt erweitert:

B.17 Welche Änderungen sah der Businessplan 2020 gegenüber dem Businessplan 2018 vor?

a. Wie erklärte sich die Erhöhung des Finanzbedarfs ab Inbetriebnahme von 508 Millionen Euro auf 792 Millionen Euro?

b. Was sollte laut Businessplan 2020 mit

dem ermittelten Finanzbedarf von 792 Millionen Euro finanziert werden?