2. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Zuweisung der nachfolgend genannten Grundstücke und der Grundstücksteilfläche zum SILB mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zu.
Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt ferner unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines rechtswirksamen notariellen Vertrages der Herauslösung der unter der laufenden Nummer 3 genannten Grundstücksfläche Rudolf-Leonhard-Str. 13E aus dem Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG und der Rückübertragung in das Eigentum des Landes Berlin mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zu.
3. Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt der Entnahme der nachfolgend genannten Grundstücke und Grundstücksteilflächen aus dem SILB zum Zwecke der Übertragung der Flächen in das Fachvermögen der jeweils zuständigen Stelle mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zu.