Protokoll der Sitzung vom 23.03.2017

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0077

Berlin wird Fairtrade-Hauptstadt.

Das Berliner Abgeordnetenhaus fordert den Berliner Senat auf, an der Kampagne „Fairtrade-Towns“ teilzunehmen und die für die Zertifizierung erforderlichen Anträge zu stellen. Die für eine Verleihung des Titels vorausgesetzten Kriterien und Maßnahmen sind gemeinsam mit der Steuerungsgruppe Fairtrade-Town Berlin schnellstmöglich zu erfüllen. Auch das Abgeordnetenhaus wird beispielhaft vorangehen.

Der Senat wird zudem aufgefordert, die noch nicht teilnehmenden Bezirksverwaltungen für die Kampagne zu gewinnen. Die Teilnahme der landeseigenen Betriebe soll ebenfalls schrittweise erfolgen. Die Steuerungsgruppe Fairtrade-Town Berlin wird vom Senat in ihrer Arbeit unterstützt.

Hierzu soll der Senat dem Berliner Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2017 erstmalig Bericht erstatten.

Zu lfd. Nr. 15:

Berlin wird Becherheld – mit dem Berliner Mehrwegbecher Müll reduzieren

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 2. März 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. März 2017 Drucksache 18/0226

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0078

Der Senat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die steigende Zahl von sogenannten Coffee-To-GoBechern (Einweg-Getränkebechern) in Berlin zu reduzieren. Dazu soll gemeinsam mit Handels- und Umweltverbänden ein Mehrwegbechersystem für Coffee-To-GoBecher entwickelt und eingeführt werden. Bereits bestehende Initiativen aus Berlin sind zu berücksichtigen. Der Wechsel von Einweg- auf Mehrwegbecher soll für die Kunden/Kundinnen durch folgende Anreize unterstützt werden:

Gewährung eines Rabatts von mindestens 20 Cent durch die teilnehmenden Verkaufsstellen, wenn beim Kauf von Außer-Haus-Getränken ein wiederverwendbarer Becher statt eines Einwegbechers befüllt wird,

Einführung eines attraktiven Berliner Mehrwegbechers, der bei den teilnehmenden Verkaufsstellen (wieder-)befüllt und auch abgegeben werden kann.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2017 erstmals und dann jährlich zu berichten.

Zu lfd. Nr. 16:

Dank an den Berliner Sport für seine Willkommensleistung für Geflüchtete

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 10. März 2017 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. März 2017 Drucksache 18/0227

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/0184

Der Senat wird aufgefordert, eine Regelung für die Berliner Sportvereine aufzulegen, bei denen insbesondere Einschränkungen durch die Unterbringung von Geflüchteten in Sportanlagen entstanden sind. Durch die Regelung sollen negative Folgewirkungen für den Sportbetrieb durch pauschale Entschädigungen und bei Bedarf auch durch einzelfallbezogene Unterstützungsleistungen abgemildert werden.

Der Senat soll bei der Entwicklung und Abwicklung der Regelung eng mit dem Landessportbund zusammenarbeiten. Es ist darauf zu achten, dass diese unbürokratisch und schnell umgesetzt werden kann.

Zur Finanzierung sind Mittel aus dem Haushalt 2017 (Einzelplan 05) zur Verfügung zu stellen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. April 2017 erstmals zu berichten.

Zu lfd. Nr. 17:

Nr. 22/2016 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. März 2017 Drucksache 18/0229

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf des Grundstücks Herrmann-Dorner-Allee 21/Karl-Ziegler-Str. 3,5 in Berlin-Treptow-Köpenick zu den im Kaufvertrag vom 16.09.2016 zur UR-Nr. G 152/2016 des Notars Dr. Klaus Goecke in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Zu lfd. Nr. 18:

Nr. 23/2016 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. März 2017 Drucksache 18/0230

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Dem Verkauf des Grundstücks Straße am Flugplatz 6 in Berlin-Treptow-Köpenick zu den im Kaufvertrag vom 16.09.2016 zur UR-Nr. G 153/2016 des Notars Dr. Klaus Goecke in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.