Menge in der Sicherheitsarchitektur passiert und nicht nur in Berlin. Wenn man breit schaut, ist sehr viel gemacht worden. Dass das so ist, hat auch mit der Aufklärungsarbeit zu tun. Wir sind oft alle miteinander gefragt worden: Wie kann es sein, dass es allein drei parlamentarische Untersuchungsausschüsse gibt und dass es darüber hinaus in den Sicherheitsbehörden Aufklärungsgruppen gibt? Was für ein Aufwand! Ihr überzieht Leute mit Zulieferungsaufträgen, die eigentlich Besseres zu tun haben –, aber dieser Druck hatte seinen Effekt, und zwar hatte der den während des ganzen Prozesses. Es war ein konstruktiver Prozess, und da hat sich, meine ich, ausgezahlt, dass wir das in der Regel, wenn es machbar war, kooperativ gemacht haben.
Wir haben viele Verbesserungen erlebt, für uns vor allem in Berlin. Wir haben eine neue Struktur des Landeskriminalamts, wir haben ein eigenes LKA 8. Gut das wir das haben, weil – wir hatten das Thema Afghanistan – die richtige und notwendige Aufnahme von vielen Menschen aus diesem Raum ist auch mit Risiken und Folgerisiken verbunden. Berlin hat sich dort anders und neu aufgestellt. Wir haben massive Personalaufwüchse, wir haben eine Verdoppelung der Kräfte in den entscheidenden Bereichen. Wir haben verbesserte Arbeitsabläufe, und wir haben – ich habe das hier angesprochen – ein wesentlich verbessertes Bewertungssystem, sodass diese Fehleinschätzung, die ich hier vorgetragen habe, wesentlich unwahrscheinlicher geworden ist. Konkret ist es das Radar-iTE, dass neben dem eigenen Bewertungssystems des GTAZ zur Verfügung steht. Weitere Verbesserungen wurden vorgenommen, aber darauf werden bestimmt die Kolleginnen und Kollegen der Koalition zu sprechen kommen, aber diese Feststellung war mir wichtig.
Wir haben auch einige Dinge, die noch offen sind. Wir haben das im Ausschussbericht angemerkt und eingefordert. Vor allem werden wir darauf achten müssen, dass die bestehenden Standards eingehalten werden. Wir fordern eine noch stärkere Rolle der Generalstaatsanwaltschaft ein; hier sehen wir durchaus noch Verbesserungspotenzial, denn anders als bei der Polizei hat sich aus unserer Sicht dort wesentlich weniger getan. Wir sehen die Notwendigkeit einer Verbesserung der islamwissenschaftlichen Expertise in den Sicherheitsbehörden insgesamt. Der Ausschuss mahnt an, dass die zahlreichen Veränderungen der letzten Jahre nach Ablauf einer angemessen Frist evaluiert werden müssen. Wir müssen schauen, ob das, was gemacht worden ist, greift und ob das richtig war. Vielleicht muss man einiges zurücknehmen, einiges ergänzen, aber wir müssen da dran bleiben. Denn das ist auch eine Lehre, die wir für uns als Parlament ziehen müssen: Wir müssen sowieso enger dranbleiben an der Situation in den Sicherheitsbehörden, damit etwa eine solche Unterausstattung sich nicht wiederholt in einem Bereich, der auskömmlich ausgestattet sein muss.
Sie merken: Es gab viele Übereinstimmungen. Der Bericht ist von allen Fraktionen einstimmig beschlossen worden. Er hat über 1 000 Seiten, jedem ist die Lektüre angeraten. Ich darf mich noch einmal für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Wir hatten alle immer das gemeinsame Ziel, dass sich ein solcher Anschlag nicht wiederholen möge. Hoffentlich sind wir erfolgreich. – Vielen Dank!
Herzlichen Dank für Ihren Bericht, Herr Vorsitzender! – Für die Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der SPD und hier der Kollege Zimmermann. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, der Untersuchungsausschuss „Terroranschlag Breitscheidplatz“ war auch aus unserer Sicht ein erfolgreicher Untersuchungsausschuss. Man sieht es am Bericht, man sieht es auch an der Darstellung des Vorsitzenden. Wir haben gut gearbeitet. Wir haben keine voreiligen Schlüsse gezogen. Wir sind an vielen Stellen ins Detail gegangen und haben versucht, das ganze Bild zu zeichnen.
Wir können Ihnen nun einen Bericht vorlegen, der präzise und schonungslos die Schwachstellen der Sicherheitsarchitektur von Bund und Ländern zum Zeitpunkt des Anschlags darstellt. Aufbauend auf den Erkenntnissen des damaligen Sonderermittlers Bruno Jost, aber auch auf der eigenen kritischen Analyse der Berliner Polizei konnten wir zahlreiche Feststellungen treffen, die für die Debatte hier im Hause tatsächlich hilfreich sein können.
Die erste Feststellung – das hat der Vorsitzende ausgeführt – ist: Es gibt nicht den einen einzigen Schuldigen, es gibt nicht das eine ursächliche Fehlverhalten und auch nicht die eine verantwortliche Behörde. Vielmehr fanden wir eine Reihe von objektiven Problemen an den Schnittstellen innerhalb der Sicherheitsbehörden, zwischen den vielen beteiligten Behörden und auch im Zusammenwirken von Bund und Ländern. Darüber hinaus haben die Defizite bei der Recherche, bei der Analyse und der Kommunikation zu der fatalen Fehleinschätzung des Amri bei vielen handelnden Personen geführt. Alle Probleme zusammen haben dazu beigetragen, dass der Anschlag am Ende möglich wurde.
Ich will kurz fünf Problemkreise skizzieren, die hier ins Auge fallen. Der erste Kreis: Der Datenaustausch zwischen den Behörden im Land, unter den Ländern und auch mit dem Bund war unzureichend. Zweitens: Innerhalb der Behörden – etwa auch innerhalb des Berliner
LKA – gab es organisatorische Mängel und Defizite. Drittens: Der Polizeiliche Staatsschutz war personell deutlich unterbesetzt – extrem unterbesetzt, kann man sagen. Viertens: Wir haben eine mangelhafte Kenntnis der Psychogramme islamistischer Terroristen im Allgemeinen festgestellt und damit einhergehend die Falschbeurteilung der Gefährlichkeit des Amri auch aufgrund von Analysedefiziten im Besonderen. Und fünftens schließlich fehlte es an der Verbindlichkeit der Absprachen in dem Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum zwischen Bund und Ländern. Dort war zu viel besprochen worden und zu wenig an Maßnahmen daraus gefolgt.
Lassen Sie mich einige der Erkenntnisse kurz noch einmal im Detail beleuchten. Dabei ist mir eines festzuhalten sehr wichtig: Wir dürfen bei der Betrachtung nicht im Jahr 2016 stehenbleiben, sondern müssen die Entwicklung bis heute einbeziehen, denn seitdem ist tatsächlich – Herr Lenz hat darauf hingewiesen – sehr viel geschehen. Es ist sehr viel verbessert und verändert worden.
Im Einzelnen: Der Datenfluss unter den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern war 2016 viel zu schwerfällig. Der Zugriff auf die gefährderrelevanten Daten und auch die Auswertung von Daten waren zu langsam. Seither arbeiten die Innenbehörden mit Hochdruck an einer Synchronisierung im Bereich der IT und anderen Maßnahmen. So ist im Bereich der Ausländer- und Einwanderungsbehörden die Synchronisierung tatsächlich bereits gelungen. In anderen Bereichen ist noch einiges zu tun.
Der Bericht stellt weiter Defizite im Erkennen und Bewerten konkreter Gefährdungen fest. Neben den Irrtümern über die Salafisten – ein Drogenhändler könne kein Terrorist sein – waren natürlich auch die Analysen ungenügend. Das war damals. Heute arbeiten die Landeskriminalämter alle mit einer neuen Recherche- und Analysesoftware, genannt RADAR-iTE, die gezielt auf derartige Gefahren zugeschnitten ist.
Es gab weiterhin wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten keine Bündelung der Verfahren für Gefährder etwa bei Drogendelikten, Körperverletzung und Ähnlichem. Die Folge war, dass die Möglichkeiten, den Amri per Haftbefehl von der Straße zu holen, tatsächlich nicht ausgeschöpft wurden. Das würde jetzt nicht mehr passieren. Wir haben jetzt die Einhandbearbeitung der Gefährder. Die Zuständigkeiten sind bundesweit und auch bei uns in Staatsschutzabteilungen der Staatsanwaltschaften zusammengefasst.
Nächster Punkt: Die Organisation von Ermittlungskommissariaten und Auswerteeinheiten im LKA Berlin war suboptimal. Jetzt sind wir in Berlin weit vorangeschritten mit der Neustrukturierung und Reorganisation der Terrorabwehr einschließlich operativer Kräfte im neuen Antiterrorzentrum in der Ringbahnstraße. Fertigstellung: nächstes Jahr, davon gehen wir aus.
Weitere Feststellung: Die Personalengpässe zwangen zur Priorisierung. Es standen unter anderem nicht genügend Observationskräfte zur Verfügung. Heute – der Vorsitzende hat es genannt – haben wir doppelt so viele Beamtinnen und Beamte für die Terrorismusbekämpfung beim LKA. Es sind genau 587 neue Stellen seit 2016.
Sehr deutlich ist auch geworden, dass das GTAZ, das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern, klarere Absprachen und mehr Verbindlichkeit braucht; daran fehlte es damals. Dieser Fehler ist auch abgestellt. Insbesondere gibt es jetzt eine einheitliche Gefährdereinschätzung der beteiligten Behörden. Ich hoffe, dass, wenn Nordrhein-Westfalen und Berlin oder der Bund und wer auch immer eine unterschiedliche Ausgangsbetrachtung haben, sie sich dann einigen und alle von einem gemeinsamen Gefährderbegriff ausgehen und die Leute alle gleich einschätzen.
Die Frist des Abschiebungsgewahrsams bei nicht vorliegenden Passersatzpapieren war im Bundesrecht, im Aufenthaltsrecht zu kurz. Sie wissen: Tunesien hatte erst kurz nach dem Anschlag die Ersatzpapiere ausgestellt. Jetzt können zur Sicherung der Abschiebung und zur Gefahrenabwehr die Gefährder länger in Gewahrsam genommen werden, wenn das nötig ist. Diese Frist ist auf die Gefährder nicht mehr anwendbar – eine Reaktion im Bundesrecht auf dieses Thema.
Ich kann aus Zeitgründen tatsächlich nicht alle Punkte aus dem Bericht abarbeiten, das ist klar. Ich will nur festhalten: Gerade auch in Berlin haben wir dank der Initiative des Innensenators Andreas Geisel und des gesamten Senats wie auch der Berliner Polizei selbst erhebliche Verbesserungen bei der Terrorabwehr im Vergleich zu 2016 festzustellen, und das sollten wir hier auch würdigen.
Wir haben auch beim Opferschutz Schritte unternommen. Anlässlich und in der Folge des Anschlags hatten wir diesbezüglich durchaus Defizite festzustellen. Dort ist einiges geschehen, im Bund wie auch im Land. Die Tatsache, dass wir hier heute voraussichtlich auch noch das sogenannte Psychosoziale Notfallversorgungsgesetz beschließen werden – davon gehe ich aus –, zeigt, dass wir auch auf gesetzlicher Grundlage etwas tun, um den Opferschutz tatsächlich zu verbessern. Möge es nicht notwendig werden, möge ein solcher Anschlag künftig verhindert werden können.
Ich möchte gerne zum Schluss kurz einige Themen ansprechen, die sicher in der Debatte eine Rolle spielen werden, und bei denen wir, glaube ich, eine klare, nüchterne Draufsicht brauchen. Einmal die Frage: War es ein Einzeltäter, oder war es doch ein Netzwerk, hat er Hilfe gehabt? Wir haben in der Berichterstattung immer mal
wieder Anhaltspunkte gehört: Oha, da sei doch noch was gewesen. Was war da in dem Führerhaus? – usw. Wir haben in der Untersuchung keine belastbaren Erkenntnisse dafür gefunden, dass es eine Tatbeteiligung, eine gemeinschaftliche Tatbegehung oder auch eine Beihilfehandlung von einem anderen gegeben hat. Der Amri war in einem Geflecht von Salafisten. Er war in den Moscheen. Es waren Habib Selim und Bilel Ben Ammar und andere um ihn herum, und die haben sich radikalisiert. Er hatte auch einen Mentor. Aber ein konkreter Tatbeitrag an dem Anschlag durch eine zweite Person war nicht feststellbar. Wenn man das jetzt weiter behaupten sollte, was sein kann, dann wäre das aus meiner Sicht bestenfalls anekdotische Evidenz, aber für Mutmaßungen braucht man keine Untersuchungsausschüsse.
Zweiter Punkt: Die These, dass wegen der übertriebenen Beachtung des Linksextremismus in Berlin der Amri nicht überwacht werden konnte, haben wir tatsächlich auch untersucht. Es ist tatsächlich festgestellt worden, dass der Amri selbst auf der Seite der islamistischen Gefährder noch nicht mal in die Ausscheidung mit Links gekommen ist. Der ist vorher schon ausgeschieden aufgrund der fatalen Fehleinschätzung, die wir festgestellt haben, aber es gab nicht die Gegenüberstellung: Haben wir jetzt noch Kapazitäten, die bei Links gebunden sind, die wir für die Islamisten nutzen können?
Also die Behauptung, wegen Links sei die Beobachtung des Amri zu kurz gekommen, ist aus unserer Sicht, aus meiner Sicht schlicht falsch. Es gibt keine Hinweise darauf. Man sollte hier nicht weiter mutmaßen.
Dritter und letzter Punkt zum Verfahren: Ich kann festhalten, dass wir die Akten, die wir brauchten – das hat der Kollege Lenz ausgeführt –, tatsächlich bekommen haben. Wenn wir bestimmte Dinge vom Verfassungsschutz nicht bekommen haben, die wir vielleicht gerne hätten sehen wollen, dann muss man Verständnis dafür haben, dass wegen des Methodenschutzes und Quellenschutzes bestimmte Dinge nicht herausgehen können. Das ist jetzt zu akzeptieren und nicht ein Mangel in der Kooperation o. Ä. Das haben wir aus meiner Sicht zu akzeptieren. Insofern kann ich sagen, die Kooperation war wirklich gut, und wir haben Unterstützung von der Innenverwaltung, der Polizei und vom Verfassungsschutz erhalten und deswegen diesen umfassenden Bericht so vorlegen können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
[Beifall bei der SPD, der CDU, der LINKEN, den GRÜNEN und der FDP – Beifall von Karsten Woldeit (AfD)]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich von hier aus als Erstes noch mal an die Hinterbliebenen und Opfer wenden, die dankenswerterweise unseren Ausschuss regelmäßig mit begleitet haben. Was ihnen mit diesem schrecklichen Anschlag widerfahren ist, war immer Gradmesser und Ansporn dieses Ausschusses, seinem Auftrag gewissenhaft und ordentlich nachzugehen. Ihnen allen möchte ich von hier aus noch mal, auch im Namen meiner Fraktion, unser allertiefstes Mitgefühl aussprechen.
Bevor ich auf den Bericht inhaltlich eingehe, möchte ich vorab noch mal die Zusammenarbeit, so wie es meine Vorredner auch getan haben, in diesem Untersuchungsausschuss hervorheben. Priorität jeder Fraktion in diesem Ausschuss ist immer die Aufklärungsarbeit gewesen. Über Fraktionsgrenzen hinweg fand eine gute und kollegiale Zusammenarbeit statt. Für uns als Ausschuss war es auch aus Respekt vor den Betroffenen immer wichtig, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und Empfehlungen abzugeben, die Parlament und Behörden langfristig stärken, damit die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas Schreckliches in der Art und Weise noch einmal geschieht, auf das Minimalste reduziert wird.
Ich möchte mich auch dem Dank von Stephan Lenz an das Ausschussbüro anschließen, es war eine tolle Zusammenarbeit, aber an der Stelle auch mal Stephan Lenz als Vorsitzendem des Ausschusses für die Sitzungen danken, die er souverän geleitet hat, mit Kompetenz, Ruhe und Gelassenheit uns immer wieder auf den richtigen Weg gebracht hat, auch wenn es an der einen oder anderen Ecke mal ein bisschen geknirscht hat.
Der heute vorgestellte Bericht ist das Resultat aus vier Jahren intensiver Untersuchungsarbeit. Unsere Hauptaufgabe lag in der Aufklärung des behördlichen Handelns im Zusammenhang mit dem Anschlag am Breitscheidplatz. Was haben wir festgestellt? Welche Fehler wurden vor und nach dem Anschlag gemacht? – Eines ist auf jeden Fall klar: Keiner dieser Fehler im Einzelnen, das wurde eben auch schon angemerkt, hätte dazu geführt, dass bei dessen Ausbleiben der Anschlag hätte verhindert werden können. Es handelte sich vielmehr um strukturelle und personelle Defizite innerhalb der verschiedenen Behörden und Einrichtungen, die eine lückenlose angemessene Überwachung und Einschätzung Amris leider nicht zuließen. In unserem Bericht ist das auf mehr als 1 000 Seiten dargestellt. Die werden wir jetzt nicht im Einzelnen durchsprechen. Ich werde mich nur auf wesentliche Punkte konzentrieren, auf Defizite, die der Ausschuss festgestellt hat.
Eindeutig wurde Amri von den Sicherheitsbehörden in Berlin falsch eingeschätzt. Nachdem er immer mehr als Kleinkrimineller im Drogenmilieu aktiv wurde, entstand die Annahme, dass sich der Attentäter im Umkehrschluss von der radikalislamischen Szene entfernte. Er wurde bei den Observationen nicht mehr priorisiert und auch sonst fanden keine überwachenden Maßnahmen statt, die geeignet gewesen wären, dieser falschen Annahme entgegenzuwirken. Dazu kamen Kapazitätsprobleme an Operativkräften beim Landeskriminalamt. Insgesamt war das gesamte LKA-Personal personell viel zu schwach aufgestellt. Viele Male berichteten Zeugen von der damaligen Arbeitssituation. Die Beamten arbeiteten 2016 in allen Bereichen dauerhaft an ihrer Belastungsgrenze. Amri verschwand so für die Polizei vom Radar, und das war der eigentliche Knackpunkt.
Beim Berliner Verfassungsschutz gab es nicht einmal eine sogenannte Akte Amri, zum einen, weil die Abteilung II bis dahin Strukturen und für gewöhnlich keine Einzelpersonen beobachtet hatte, und zum anderen, weil die mögliche Zuständigkeit des Berliner Verfassungsschutzes überhaupt nicht erkannt wurde. Wir haben immer wieder gehört, Amri wäre ein Fall der Polizei gewesen. Das Verfassungsschutzgesetz Berlin sieht allerdings die Überwachung einzelner Personen in speziellen Fällen ausdrücklich vor. Eine entsprechende ausführliche Prüfung fand jedoch nicht statt. Der Umgang mit dem Trennungsgebot, wonach dem Verfassungsschutz keine polizeilichen Befugnisse zustehen, führte zu der von uns so genannten Kopfsperre innerhalb der Behörden und hemmte die Mitarbeiter in ihrer Informationsübermittlung, die eigentlich sogar gesetzlich vorgesehen ist. Hinweise wurden nicht gesteuert oder vermeintlich mangels Zuständigkeit gar nicht ausgewertet. Vorgaben zur Dokumentation von Vorgängen wurden nicht eingehalten. Der Austausch und die Übermittlung von Informationen verlief aber nicht nur zwischen Polizei und Abteilung II inkonsequent, sondern auch zwischen den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes, wie Herr Zimmermann eben auch schon ausgeführt hat.
Der Abbau dieser Hemmnisse ist essenziell für die länderübergreifende Behördenarbeit. Damit einher gehen auch die Fragen der Zuständigkeiten. Es wurde an verschiedenen Stellen auf Bundes- und Landesebene verpasst, die Möglichkeit einer Übernahme der Zuständigkeit wenigstens mal zu prüfen. Im GTAZ, dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum, wurde Amri trotz mehrmaligem behördenübergreifenden Austausch ebenfalls falsch eingeschätzt. Als das LKA Berlin mitteilte, dass es die Observationen nicht mehr durchführen könne, sah sich kein anderer Teilnehmer in der Pflicht auszuhelfen. So was darf natürlich definitiv nicht passieren.
Ein weiteres Themenfeld war die Frage nach der Ausreisepflicht Amris und der Erlangung eines Haftbefehls. Wie kann es sein, dass ein polizeilich bekannter Gefähr
der mit über einem Dutzend Identitäten, der ausreisepflichtig ist und mehrere Straftaten begangen hat, nicht festgenommen oder abgeschoben wurde? Es wäre allerdings falsch, ein Versagen hier nur der Polizei zu unterstellen. Neben all den Kapazitätsproblemen hat die Polizei trotz Fehleinschätzung stetig versucht, Amri von der Straße zu bekommen, nur reichten die erlangten Erkenntnisse nicht für einen Haftbefehl aus, sodass das leider nicht funktioniert hat. Auch das Passersatzpapierverfahren, gerade schon angesprochen, wodurch eine Abschiebung Amris überhaupt möglich gewesen wäre, konnte nicht beendet werden, da Tunesien die entsprechenden Papiere nicht lieferte.
Trotz intensiver Prüfung konnten wir die Beteiligung eines oder mehrerer Dritter bei der Ausführung der Tat nicht feststellen. Es gab keine Belege dafür, dass Amri nicht allein im Lkw saß oder die Tat gemeinschaftlich begangen hätte. Auch die Hinweise auf eine mögliche Fluchthilfe konnten trotz Akten und Zeugenvernehmungen so nicht bestätigt werden.
Was wir bei unserer Arbeit hingegen auch herausarbeiten konnten, ist die Vielzahl an Verbesserungen, die seit dem Anschlag bereits eingetreten sind. Es ist ganz wichtig, in den Behörden eine konstruktive Fehlerkultur zu etablieren, was auch Herrn Lux im Ausschuss immer besonders wichtig war. Da waren wir uns auch einig. Es wurde durchaus reagiert und intern versucht zu erkennen, wo Mängel beseitigt werden müssen. Die GTAZ-Runde wurde um die Generalbundesanwaltschaft erweitert, was künftig erleichtert, ausreisepflichtige Gefährder in Zusammenarbeit mit der Justiz zu verfolgen. Durch sogenannte Einhandbearbeitung, auch schon erwähnt, und Zusammenführung von Verfahren soll die Erlangung eines Haftbefehls künftig erleichtert werden.
Es gibt ein neues Gefährderbewertungssystem, wonach nicht mehr nur die Gesamtumstände zur Wahrscheinlichkeit eines Anschlags betrachtet werden, sondern die Gefährlichkeit des Einzelnen bewertet wird. Innerhalb der Polizei sind neue Abteilungen geschaffen worden, die sich nur mit dem islamistischen Terrorismus befassen. Personal und Ausstattung der Polizei wurden erhöht, was zumindest für uns genau der richtige Weg ist.
Zusätzlich muss der Berliner Verfassungsschutz personell stärker aufgestellt werden, denn auch in der Abteilung II wurde an der Belastungsgrenze gearbeitet, wie aus zahlreichen Akten und Aussagen hervorging. Das ist in den letzten vier Jahren allerdings leider kaum passiert. Mir ist natürlich bekannt, dass Teile der Koalition die Abteilung II, sprich: den Verfassungsschutz, am liebsten abschaffen würden. Das wird aber mit der CDU niemals gehen. Dagegen werden wir uns vehement zur Wehr setzen.
Ganz im Gegenteil – der Verfassungsschutz muss gestärkt werden, die Abteilung darf nicht am langen Arm verhungern lassen werden, sondern sollte so ausgestaltet werden, dass sie ihren Aufgaben auch in Zukunft vernünftig gerecht werden kann. Wie soll man denn Strukturen und Verfahren verbessern, wenn man auf Stillstand setzt? – Das ist verantwortungslos und zeigt den Stellenwert, den die Koalition der Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner vor terroristischer Gefahren beimisst.
Auch wenn es schon erwähnt wurde: Ebenfalls neu ist, dass der Berliner Verfassungsschutz nun auch Einzelpersonen beobachtet und nicht mehr nur Strukturen. Durch die Koalition wurde auch eine entsprechende Änderung des ASOG vorgenommen; auch da waren wir uns nicht ganz einig, ob die dort aufgenommenen Maßnahmen zukünftig ausreichen werden, um Gefährder wie Amri dauerhaft mit einer entsprechenden TKÜ zu überwachen, aber insgesamt ist es auf jeden Fall der Weg in die richtige Richtung.
Wir brauchen mehr Expertise in den einzelnen Phänomenbereichen. Es kann nicht sein, dass nur einzelne Islamwissenschaftler oder Übersetzer im Berliner LKA angestellt sind. Polizei und Verfassungsschutz müssen ihre Befugnisse viel besser einsetzen und sich austauschen; das lässt übrigens auch das Trennungsgebot, wie eben gerade schon erwähnt, zu. Amri hatte eine Vielzahl von Kontaktpersonen, die Verfassungsschutz und Polizei bekannt waren. Diese Erkenntnisse wurden jedoch nicht ausreichend verknüpft. Es ist entscheidend, dass das salafistische Spektrum vollumfänglich unter Ausschöpfung aller rechtlicher Mittel zukünftig aufgeklärt wird. Es muss weiter daran gearbeitet werden, dass ein sogenannter Gefährder nicht noch einmal so ungestört agieren kann. Es ist auch Aufgabe des Parlaments und der Regierung, welche auch immer es dann nach den Wahlen auch sein mag, weiter dranzubleiben und auch zukünftig die Weichen für ein sicheres Berlin zu stellen.