Protokoll der Sitzung vom 09.06.2022

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass die CDU ein handfestes Problem mit Mieterschutz und Mitbestimmung hat, das wissen wir und auch, dass sie lieber haufenweise Spenden aus der Immobilienlobby sammelt, ist ein offenes Geheimnis. Vielleicht lässt sich so auch die eine oder andere Motivation für den einen oder anderen Antrag erklären.

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Mit Ihrem Antrag schreiben Sie nun, dass Sie die Wohnraumversorgung Berlin abschaffen wollen. Aber eigentlich, da könnten Sie auch ehrlich sein, geht es Ihnen darum, dass Sie ein Problem mit dem sozialen Kurs der landeseigenen Wohnungsunternehmen haben, und den wollen Sie eigentlich zur Disposition stellen. Deswegen sagen wir klipp und klar: Nicht mit uns!

[Beifall von Carsten Schatz (LINKE)]

Zu den Hauptaufgaben der Wohnraumversorgung Berlin, oder WVB, gehört die Evaluation der rechtlichen Vorgaben für die landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine soziale Bestandsbewirtschaftung. Deswegen kommt es einfach nicht von ungefähr, darauf haben Sie selbst schon Bezug genommen, dass es verschiedene Anträge sowohl von AfD, FDP und nun auch von der CDU gibt, diese Wohnraumversorgung Berlin abzuschaffen. Sie wollen die Zeichen der Zeit zurückdrehen und die kommunalen Wohnungsunternehmen deregulieren, damit sie wieder zu ganz normalen Marktakteuren mit hohen Mieten und teurem Neubau werden.

Dann darf ich vielleicht noch einmal darauf hinweisen, es ist nicht ihr Goodwill gewesen, dass Sie als SPD und CDU damals die Wohnraumversorgung Berlin eingeführt haben. Das wurde hart erkämpft und zwar vom Mietenvolksentscheid. Insofern ist diese Wohnraumversorgung Berlin ein wichtiges Erbe der Mieter-und Mieterinnenbewegung dieser Stadt, die damals schon wichtige Impulse gesammelt hat. Wir als Linke finde es enorm wichtig,

dass wir dieses Erbe dieses Mietenvolksentscheids auch bewahren und die soziale Ausrichtung der LWU auch weiter vorantreiben.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Werner Graf (GRÜNE)]

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind die zentrale Säule für die soziale Wohnraumversorgung in Berlin und bilden einen ganz wichtigen Gegenpol zur privaten Immobilienwirtschaft. Dabei ist die soziale Ausrichtung alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Das wissen wir, wenn wir in die 1990er- und 2000er-Jahre schauen. Darüber haben wir vorhin gerade besprochen, wie viel Schindluder mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen eigentlich getrieben wurde. Es ist gut, dass diese Zeichen heute ganz anders stehen, denn wir wissen, dass wir die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt nur dann lösen können, wenn wir einen starken öffentlichen Wohnungssektor haben, der jenseits von Markt- und Verwertungslogiken agiert.

Wie wenig auf die Privaten in Berlin Verlass ist, zeigt jetzt auch wieder die Ankündigung von Vonovia, dass sie trotz hohem Milliardengewinn in der Vergangenheit und einer historischen Inflation nun deutliche Mieterhöhungen für ihre Mieterinnen und Mieter ankündigt. Solche Unternehmen können keine Partner sein, ganz im Gegensatz zu den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Wohnen gehört in die öffentliche Hand. Um den Umbau der landeseigenen Wohnungsunternehmen hin zu den gemeinwohlorientierten Akteuren weiter voranzutreiben, die sie sein sollen, ist nicht nur eine übergreifende politische Steuerung erforderlich, sondern auch ein unabhängiges Fachcontrolling. Dafür wird eine starke WVB benötigt,

[Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

die eben ein wichtiger Schlüssel sein kann, um diese soziale Ausrichtung des Wohnungssektors abzusichern.

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen stehen tatsächlich vor enormen Herausforderungen: steigende Baukosten, Bauzinsen, ambitionierte Neubauzahlen, konfliktreiche Nachverdichtungsvorhaben. Es geht um die Frage, ob sie eigene Baukapazitäten ausbauen. Wir führen Debatten um Bauhütten und Holding. Für all diese Probleme könnte die WVB gute Vorschläge machen, Konzepte und Ideen entwickeln und Anschlüsse geben, wie sie das in der Vergangenheit auch getan hat. Zu Baukosten wurde schon eine ganze Menge gesagt, zu Evaluierungen, Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben oder auch zur wissenschaftlichen Qualifizierung der Debatte um die Kooperationsvereinbarung.

Wenn wir uns einmal tatsächlich mit dem Problem der WVB auseinandersetzen, dann ist doch Folgendes richtig, dass mit der Besetzung von Volker Härtig – das wissen wir auch alle – die Arbeit der WVB politisch gelähmt

(Sibylle Meister)

wurde. Ich will es einmal anders ausdrücken: Wer will, dass die WVB scheitert, kann das Scheitern natürlich auch organisieren. Das haben wir in den letzten Jahren tatsächlich gesehen. Insofern ist es wichtig, dass es da eine personelle und strukturelle Neuaufstellung gibt und wir jetzt auch gemeinsam als Koalition den Mut entwickeln zu sagen, dass die WVB tatsächlich gestärkt wird in ihren Befugnissen für das Fachcontrolling und auch Leitlinien der Geschäftspolitik der sechs Unternehmen einzuräumen und dass bei der personellen und inhaltlichen Neuaufstellung der WVB tatsächlich auch dem Rechnung getragen wird, dass es eine wichtige Leistung der Mieter- und Mieterinnenbewegung ist, die erkämpft zu haben. Kooperation statt Konfrontation, wie es so schön heißt als politisches Motto, muss zu allererst für die organisierten Mieterinnen und Mieter in der Stadt gelten. Insofern muss die WVB wie in diesem Sinne weiter unbedingter Bestandteil bleiben und weiterentwickelt werden.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich darf Ihnen dann die Ergebnisse der Wahlen mitteilen. Für die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0038, entfielen auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion als Mitglied Herr Abgeordneter Tommy Tabor 135 gültige Stimmen, keine ungültige Stimme, 21 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 18 Enthaltungen.

Damit ist der Abgeordnete Tabor nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Martin Trefzer: 134 gültige Stimmen, eine ungültige Stimme, 19 JaStimmen, 100 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Trefzer nicht gewählt.

Die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksache 19/0092: Auf die Wahlvorschläge der AfDFraktion als Mitglied entfielen folgende Stimmen: Herr Abgeordneter Marc Vallendar: 135 gültige abgegebene Stimmen, keine ungültige Stimme, 21 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 14 Enthaltungen. Damit ist Herr Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Thorsten Weiß: 134 gültige Stimmen, eine ungültige Stimme, 20 Ja-Stimmen, 101 NeinStimmen, 13 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Weiß nicht gewählt.

Wahl des Richterwahlausschusses, Drucksache 19/0100: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion als Mitglied entfielen die folgenden Stimmen: Herr Abgeordneter Marc Vallendar als Mitglied: 136 gültige Stimmen, keine ungültige, 22 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 17 Enthal

tungen. Damit ist Herr Vallendar nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Antonin

Brousek: 135 gültige Stimmen, eine ungültige Stimme, 21 Ja-Stimmen, 99 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen.

Damit ist auch der Abgeordnete Brousek nicht gewählt.

Wahl einer/eines Abgeordneten zum Mitglied und einer/eines Abgeordneten zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Drucksache 19/0039: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion als Mitglied entfielen die folgenden Stimmen: Herr Abgeordneter Antonin Brousek: 135 gültige Stimmen, eine ungültige, 21 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 16 Enthaltungen. Damit ist der Abgeordnete Brousek nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Frank-Christian Hansel: 134 gültige Stimmen, zwei ungültige Stimmen, 19 JaStimmen, 98 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen. Damit ist auch der Abgeordnete Hansel nicht gewählt.

Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum Ersatzmitglied des Kuratoriums des LetteVereins – Stiftung des öffentlichen Rechts, Drucksache 19/0041: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion als Mitglied entfielen folgende Stimmen: Herr Abgeordneter Karsten Woldeit: 136 gültige Stimmen, keine ungültige, 21 Ja-Stimmen, 98 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen.

Damit ist Herr Woldeit nicht gewählt. Als Ersatzmitglied Frau Abgeordnete Jeanette Auricht: 135 gültige Stimmen, eine ungültige Stimme, 20 Ja-Stimmen, 100 NeinStimmen, 15 Enthaltungen. Damit ist auch Frau Abgeordnete Auricht nicht gewählt.

Wahl einer Person zum Mitglied und einer weiteren Person zum stellvertretenden Mitglied des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts, Drucksache 19/0042: Wahlvorschlag der AfDFraktion als Mitglied Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker: 136 gültige Stimmen, keine ungültige Stimme, 23 JaStimmen, 96 Nein-Stimmen, 17 Enthaltungen. Damit ist Frau Dr. Brinker nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Dr. Hugh Bronson: 135 gültige Stimmen, eine ungültige, 22 Ja-Stimmen, 98 NeinStimmen, 15 Enthaltungen. Damit ist auch Herr

Dr. Bronson nicht gewählt.

Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke, Drucksache 19/0204: Wahlvorschlag der AfDFraktion als Mitglied Herr Abgeordneter Tommy Tabor: 135 gültige Stimmen, keine ungültige, 23 Ja-Stimmen, 97 Nein-Stimmen, 15 Enthaltungen. Damit ist Herr Tabor nicht gewählt.

Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln,

(Niklas Schenker)

Drucksache 19/0279: Wahlvorschlag der AfD-Fraktion als Mitglied Herr Abgeordneter Antonin Brousek: 135 gültige Stimmen, eine ungültige Stimme, 87 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, 19 Enthaltungen. Damit ist Herr Brousek als Mitglied gewählt. Als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Karsten Woldeit: 134 gültige Stimmen, zwei ungültige Stimmen, 85 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen, 20 Enthaltungen. Damit ist Herr Abgeordneter Woldeit als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses gewählt.

[Beifall bei der AfD]

Der Tagesordnungspunkt 14 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 15 war Priorität der Fraktion der FDP unter der Nummer 3.1. Tagesordnungspunkt 16 war Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 3.2.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 17:

Das Berliner Vergaberecht von Ballast befreien – Gesetz zur Vereinfachung und Entbürokratisierung des Berliner Vergaberechts

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0374

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 17 A:

Gesetz zur Wiederherstellung der Parität in der Schulkonferenz

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0390

Erste Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich öffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 18:

Wahl der oder des Bürger- und Polizeibeauftragten