Protokoll der Sitzung vom 23.06.2022

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 14. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste, die Zuhörerinnen und Zuhörer und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sehr herzlich.

Frau Kollegin Dr. Ina Czyborra darf ich zum heutigen Geburtstag gratulieren. – Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Sie!

[Allgemeiner Beifall]

Unsere heutige Sitzung dient in erster Linie der Verabschiedung des Haushalts. Der Ältestenrat hat sich dafür, wie üblich, auf Regularien verständigt. Diese Empfehlungen liegen Ihnen als Tischvorlage vor. Danach wird heute auf die Aktuelle Stunde, die Fragestunde und die Prioritäten verzichtet.

Wir beginnen die Haushaltsberatung mit dem Bericht der Hauptausschussvorsitzenden und der Generalaussprache in Verbindung mit dem Einzelplan 03 der Regierenden Bürgermeisterin. Anschließend wird die Haushaltsberatung unterbrochen, und es erfolgt die Behandlung der übrigen Tagesordnungspunkte 2 bis 15. Sodann wird die Haushaltsberatung mit den Einzelplanberatungen fortgesetzt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass jeder Fraktion heute ein Gesamtredezeitkontingent von 90 Minuten zur Verfügung steht. Die weiteren Einzelheiten können Sie der Tischvorlage entnehmen. – Widerspruch zu diesen Regularien höre ich nicht. Dann darf ich festhalten, dass zu diesen Empfehlungen Einvernehmen besteht und wir so verfahren.

Ich darf weiter auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste hinweisen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten und nach Redaktionsschluss eingegangenen Vorgänge unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 4 sowie 11 bis 12 A in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird.

Kollege Fresdorf hat zur Dringlichkeit des Tagesordnungspunktes 4 A einen Wortbeitrag des Kollegen Förster angemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche gegen die Dringlichkeit bei der Novelle des Hochschulgesetzes aus folgenden drei Gründen:

Erstens: Die suggerierte Dringlichkeit wegen der Sommerpause ist kein stichhaltiges Argument, denn die Sommerpause ist nach dem Sitzungskalender so planbar wie Karfreitag und Heiligabend. Das heißt, die Koalition hätte deutlich früher mit ihren Änderungen zu Potte kommen und diese vorlegen können. Dieses formale Argument sticht hier nicht.

[Beifall bei der FDP und der CDU – Beifall von Dr. Hugh Bronson (AfD) und Martin Trefzer (AfD)]

Zweitens: Ein Großteil der Regelungen in diesem Gesetz soll erst nach der Sommerpause, sogar erst im Jahr 2023 in Kraft treten. Auch das würde eine tiefergehende Befassung noch notwendig und möglich machen. Auch hier gibt es keine Eile. Auch das spricht ganz klar gegen die Dringlichkeit.

[Beifall bei der FDP und der CDU – Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Drittens: Das Hochschulgesetz wird in einem wesentlichen Punkt vom Wissenschaftlichen Parlamentsdienst dieses Hauses aufgrund zweier Gutachten der CDU- und der AfD-Fraktion als verfassungswidrig eingestuft. Wir sollten keinesfalls in einem Parlament, das sich ernsthaft mit seiner Arbeit zu befassen gedenkt, ein Gesetz dringlich durchpeitschen, das offensichtlich verfassungswidrig ist. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP, der CDU und der AfD]

Weil wir etwas schnell waren, sage ich vielleicht noch, dass es um folgenden Tagesordnungspunkt geht, zu dem keine Verständigung erzielt wurde: die dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung auf Drucksache 19/415 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – auf Drucksache 19/310: Gesetz zur Fortschreibung des Berliner Hochschulrechts. – Nach § 59 unserer Geschäftsordnung kann einmal für und einmal gegen die Dringlichkeit gesprochen werden. Das Wort gegen die Dringlichkeit hatte der Abgeordnete Förster, und Herr Abgeordneter Schneider spricht jetzt für die Dringlichkeit.

[Sebastian Czaja (FDP): Sind Sie sicher? – Heiko Melzer (CDU): Hochschulpolitischer Sprecher?]

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedaure es ein bisschen, dass wir an diesem Punkt, Geschäftsordnung, über die Dringlichkeit eines sehr dringenden Gesetzes reden, wo wir doch alle wissen, dass wir eine politische Auseinandersetzung haben, auf die wir heute noch mal zukommen. Das ist auch im letzten Punkt angeklungen. Das Hochschulgesetz in seiner alten Variante ist sogar klagebefangen, und es gibt natürlich verschiedene

Meinungen hinsichtlich der Aussicht auf Erfolg. Insoweit von einem offenkundig verfassungswidrigen Gesetz zu reden: In der Gewaltenteilung hat das Wort und diese Entscheidungsprärogative das Bundesverfassungsgericht. Da wäre ich ein bisschen vorsichtig. Das würden wir hier so nicht machen.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

Ich will es gar nicht in die Länge ziehen, weil ich bereits angedeutet habe, dass man rechtliche Erwägungen anstellen kann. Es gab Anhörungen im Verfahren, von Durchpeitschen kann auch nicht die Rede sein. Man kann politisch verschiedener Meinung sein. Dann lassen Sie uns das nachher politisch diskutieren, zumal dazu eine Rederunde, mutmaßlich von der AfD-Fraktion, in Rede steht oder angemeldet ist. Da gehört es hin, nicht hierher.

Aber nun zur Dringlichkeit selbst: Ein wesentlicher Teil des Gesetzes adressiert eine Privilegierung der Studentenschaft. Weit mehr als 100 000 Menschen in Berlin, die hier herzlich willkommen sind – jedenfalls dieser Seite des Hauses, da habe ich jetzt hier meine Zweifel –, was die Privilegierung anbelangt, die Corona nachfolgen, hinsichtlich der Wiederholungsmöglichkeit von Prüfungen. Und diese Prüfungen warten nicht bis Weihnachten, sie beginnen jetzt. Ich stelle fest: Ihnen sind die Studentinnen und Studenten völlig egal.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Zurufe von der CDU und der FDP: Das ist zur Sache!]

Vor Eintritt in die Tagesordnung geht es hier nur um diese Frage: Besteht für das Gesetz Eilbedürftigkeit – Kontroverse hin oder her – politisch und rechtlich? Darüber können wir uns austauschen, und da kann man verschiedener Meinung sein. Da gibt es auch Bedenken, die ernst zu nehmen sind, aber die auch vom Senat abgewogen sind. Die Studierenden können nicht warten, und insoweit ist das eine sehr fragwürdige Inszenierung und aus meiner Sicht sogar ein Missbrauch der Geschäftsordnung. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Lachen bei der CDU und der FDP]

Dann sollten wir offenkundig über die Dringlichkeit abstimmen, und das lasse ich jetzt. Wer der dringlichen Behandlung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung auf Drucksache 19/0415 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, also SPD, Grüne und Linke. Gegenstimmen? – Das sind die Oppositionsfraktionen, also CDU, AfD und FDP. Enthaltungen kann es entsprechend nicht geben. Damit ist dem Vorgang die dringliche Behandlung zugebilligt, und

ich werde den Vorgang als Tagesordnungspunkt 4 A aufrufen. Unsere heutige Tagesordnung ist damit so beschlossen.

Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen und stelle fest, dass dazu kein Widerspruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit angenommen.

Ich komme zu den Entschuldigungen des Senats: Frau Senatorin Busse wird aufgrund der Kultusministerkonferenz erst ab etwa 12 Uhr an der heutigen Sitzung teilnehmen, und Frau Senatorin Gote ist aufgrund der Gesundheitsministerinnen- und -ministerkonferenz erst gegen 14 Uhr im Haus.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 1:

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 (Haushaltsgesetz 2022/2023 – HG 22/23)

Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 15. Juni 2022 Drucksache 19/0400

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/0200 und 19/0200-Anlage

Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 19/0200-1

und

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 19/0200-2

und

Änderungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0200-3

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung des Haushaltsgesetzes 2022/2023. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die §§ 1 bis 20 sowie den als Anlage beigefügten Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022/2023. Auf die Regularien für die zweite Sitzung, die wir eingangs beschlossen haben, darf ich nochmals hinweisen.

Traditionell erhält zunächst die Vorsitzende des Hauptausschusses das Wort.

Ich rufe daher auf

(Torsten Schneider)

lfd. Nr. a)

Berichterstattung der Vorsitzenden des Hauptausschusses

Bitte sehr, Frau Kollegin Becker!

[Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Paul Fresdorf (FDP): Schon vorbei?]

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch von meiner Seite die herzlichen Glückwünsche an meine Kollegin Frau Czyborra. Es ist heute bestimmt ein langer Tag für Sie, aber ich bin ganz sicher, dass Sie heute trotz allem, trotz Geburtstag nette Begegnungen haben werden.

[Heiterkeit]

Heute kann ich Ihnen wieder sagen: Es ist vollbracht! Der Hauptausschuss hat die Beratung für den Doppelhaushalt 2022/2023 abgeschlossen. Es ist mir eine Freude, Ihnen zu sagen, dass der Hauptausschuss dem Parlament die Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung Drucksache 19/0400 zur Drucksache 19/0200 in veränderter Fassung dringlich empfiehlt. Die Empfehlung ist mit den Stimmen der Koalition und gegen die der Opposition zustande gekommen.