Rassismus, Antisemitismus und andere Ismen sind das Übel einer vielfältigen Gesellschaft, die von Toleranz und im besten Falle von Akzeptanz geprägt ist. Diese Grundlage für unser friedliches Zusammenleben wurde in den letzten Jahren leider auch aus diesem Hause nicht nur infrage gestellt, sondern aktiv bekämpft. Im Kampf gegen Hass und Hetze werden wir das Landesprogramm
„Demokratie. Vielfalt. Respekt.“ mit einem Aufwuchs von 2 Millionen Euro stärken und weiterentwickeln.
Gegen Hetze und Hass geht man am besten mit Prävention und Repression vor. Das bildet sich in diesem Haushalt ab. Diskriminierung in der Schule ist meist der erste Ort im Leben von jungen Menschen, an dem sie Abwertungserfahrungen machen. Es ist unser erklärtes Ziel, diese besonders sensiblen Orte des Lebens diskriminierungsfrei auszugestalten. Darum ist es wichtig, dass wir eine Antidiskriminierungsstelle schaffen, die unabhängig und ergebnisoffen untersuchen kann. Wir haben daher die Antidiskriminierungsbeauftragte direkt bei uns im Parlament angedockt und entsprechend ausgestattet, um Diskriminierungen zu erkennen und proaktiv dagegen anzugehen.
Eine andere Hautfarbe zu haben, kann in diesem Land schmerzhaft und kräfteraubend sein. Rassistische Abwertung und Gewalt in jeder Form sind Teil des Alltags von Schwarzen und farbigen Menschen. Berlinerin oder Berliner zu sein, definiert sich aber nicht über die Hautfarbe, nicht über die Religion, nicht über die Herkunft. Wer unsere Stadt liebt, der ist Teil dieser Stadt.
Um der schwarzen Community einen echten Safe Space zu ermöglichen und eine strukturelle Grundlage für gesellschaftlichen Impact zu schaffen, werden wir das erste Schwarze-Community-Center in Deutschland ermöglichen.
Vielfalt ist unsere Realität, und darum setzen wir Respekt, Anerkennung und Vielfalt auch in diesem Haushalt um und statten sie mit den erforderlichen Mitteln aus. Insgesamt stärkt dieser Haushalt den Bereich Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung weiter. Wir legen die Grundlage für die Funktionsfähigkeit der Justiz und die Grundlage für ein vielfältiges, buntes und diskriminierungsfreies Berlin. – Ich danke Ihnen für das Zuhören!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber John, lieber Florian – meine Schülerpraktikanten heute
hier –! Der Koalitionsentwurf lässt sich entgegen der Lobrede des Kollegen Hochgrebe aus unserer Sicht wie folgt zusammenfassen: viel Vielfalt, noch viel mehr Ideologie und leider viel zu wenig Justiz.
Vor gut einem Jahr erschien als Hilferuf aus der Berliner Justiz das Buch „Rechtsstaat am Ende. Ein Oberstaatsanwalt schlägt Alarm“ von Ralph Knispel, seinerseits Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. Eine veraltete technische Ausstattung, unzeitgemäße, zum Teil gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen, heruntergekommene Justizgebäude – das sind die Dinge, die er zu Recht kritisiert hat, die die Anklage, der Rechtsstaat sei am Ende, speisen.
Der gestrige Besuch unseres Rechtsausschusses in der JVA Moabit und im Kriminalgericht sowie die lange Wunschliste des Landgerichtspräsidenten Matthiessen bestätigen das, was wir gesehen haben, eindrucksvoll, es passt zu der Kritik. Diese Probleme sind altbekannt, die Lösung schiebt die Koalition weiter auf die lange Bank, anstatt sie mit diesem Haushalt endlich anzugehen.
Erstens: Digitalisierung. Die Risiken für die IT der Ordentlichen Gerichtsbarkeit werden im Rechtsausschuss bewusst verschwiegen. Lieber, anstatt mit uns über die notwendigen Gelder für die Umsetzung gemeinsam zu streiten und im Haushalt bereitzustellen, schiebt man die Maßnahmen immer wieder. Ich hoffe, wir werden sie jetzt am Montag in der zweiten Sitzung auch besprechen können, dann ist der Haushalt wahrscheinlich hier schon besprochen. Die Transparenz, die Sie immer einfordern, sieht für uns anders aus.
Frau Senatorin! Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen: Würden Sie uns heute, sieben Wochen, nachdem die finale Fassung des Gutachtens Ihrem Haus vorlag – ich will gar nicht streiten, wann Sie persönlich es zum Lesen bekommen haben; das konnte ich nach der Akteneinsicht gestern leider nicht feststellen, da werde ich noch einmal nachfragen –, die Karten offen auf den Tisch legen, dann, glaube ich, würden Sie auch heute noch die dafür notwendigen Mittel von uns bereitgestellt bekommen. Das würden wir machen. Wir können aber damit jetzt, so wollen Sie es, bis zum nächsten Doppelhaushalt warten. Das ist für die Justiz viel zu lange!
Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schlüsselburg zulassen.
Nein, danke! – Zweitens: Gebäude. Der Sanierungsstau bei den Gebäuden der Justiz und im Justizvollzug summiert sich mittlerweile auf 761 Millionen Euro. Planungen zur Verbesserung der baulichen Situation, zum Beispiel die Neubauten auch der gestern gehörten und in der Rede der Innensenatorin angeklungenen notwendigen Hochsicherheitssäle, schieben Sie – wir haben es mit einem Antrag eingefordert – heute noch einmal auf 2024 und später hinaus. Auch da können wir nicht warten, da wird uns die Wirklichkeit überholen.
Drittens: Personal. Die Personaldecke in der Justiz wird immer dünner. Alleine in diesem Jahr gab es bereits wegen zu wenig Personal in der JVA Heidering zwei Massenschlägereien mit 40 und mehr Beteiligten. Statt neue Stellen zu schaffen, teilen Sie lieber das Landgericht auf, sodass wir demnächst zwei Präsidenten mit entsprechender Verwaltung haben. Das halten wir für falsch, und deswegen werden wir Ihrem Haushalt nicht zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir mit dem aktuellen Haushalt erneut ein deutliches Schwergewicht auf die Themen Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung legen können. Mehr als 1 Milliarde Euro erhält dieses wichtige Ressort. Ich freue mich über die Mittel für Vielfalt und Antidiskriminierung, über die mein Kollege Walter gleich noch ausführen wird. Mir als Rechtspolitikerin liegt natürlich die Justiz am Herzen, sodass ich begrüße – anders als vom Kollegen Herrmann angenommen –, dass die Justiz auch mit diesem Haushalt erneut sehr gut aufgestellt ist.
Übrigens sei an dieser Stelle einmal erwähnt, dass Justiz und Vielfalt durchaus Themen sind, die zusammengehören. So stellen wir Mittel bereit, um die Vielfalt der Justiz zu stärken, was auch bitter nötig ist. Schauen Sie sich mal die Besetzung der Gerichte an: endlich überall mehr Frauen, das ist toll, aber fast durchweg weiße Gesichter auf den Richterbänken. Die Diversität der Gesellschaft scheint in der Justiz noch nicht überall angekommen zu sein. Hier gibt es noch einiges zu tun. Hierzu gehört für uns als Koalition die Reform der Juristinnenausbildung. Wir wollen neben inhaltlichen Änderungen des Lernstoffs, mehr kritischer Justiz und digitalen Examen die Studiengänge der Justiz für junge Menschen mit Migrationsgeschichte attraktiver machen. Wir wollen eine vielfältigere und diversere Berliner Justiz.
Nun aber zurück zu den reinen Justizschwerpunkten im Haushalt: Unsere größte Herausforderung, das wurde richtig festgestellt, ist die Digitalisierung der gesamten Berliner Justiz – das ist eine Mammutaufgabe. Alle Berliner Gerichte sollen nach und nach digitalisiert werden. Bei einigen Gerichten ist dies schon geschehen, bei einigen gibt es noch Nachholbedarf. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind eingestellt. Datensicherheit steht für uns als Koalition dabei im Vordergrund.
Außerdem sind weiterhin mehr Richterinnen und Richter notwendig, damit Gerichtsverfahren in angemessener Zeit geführt werden können. Es wurden bereits in der letzten Legislaturperiode unter Senator Behrendt zahlreiche neue Richterinnen und Richter eingestellt. Mit dieser Schwerpunktsetzung fahren wir fort.
Ruhe auf den Bänken! – Besonders froh bin ich persönlich, dass wir mit dem vorliegenden Haushalt den Opferschutz weiter stärken. Insbesondere stärken wir als Koalition die wichtige Arbeit der Gewaltschutzambulanz und des Childhood-Hauses an der Charité.
Zum Schluss ein wichtiges Schlaglicht in der Kürze der Zeit: Wir stellen Mittel bereit für die Sanierung der Gefängnisse und die Resozialisierung der Menschen, die sich im Vollzug befinden.
All das kostet viel Geld, ist aber gut angelegt, weil es unserer Gesellschaft im Ganzen nutzt. Ein gut ausgestatteter Rechtsstaat ist die Basis einer funktionierenden Demokratie. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Haushalt für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung erfährt also einen Aufgabenzuwachs von rund 43 Milli
onen Euro für 2022 sowie um weitere 30 Millionen Euro für 2023 auf insgesamt 1,1 Milliarden Euro. Dass dieser Aufwuchs aber lächerlich ist, kann man erkennen, wenn man den Einzelplan mal genauer studiert und ihn auch mal mit anderen Einzelplänen vergleicht. Zum Vergleich: Allein die Einführung der E-Busse in Berlin verschlingt das doppelte Volumen des Justizhaushalts, nämlich über 2 Milliarden Euro in einem Jahr.
Ein Aufwuchs von rund 73 Millionen Euro in zwei Jahren erscheint im Vergleich dazu nahezu lächerlich. Und dass Rot-Rot-Grün an der Justiz weiter sparen will, kann man besonders feststellen, wenn man schaut, wohin der Aufwuchs eigentlich fließt. Er fließt in das Lieblingsprojekt der Grünen und der Linken, den Bereich der sogenannten Antidiskriminierung. Schon unter dem ehemaligen Grünen-Justizsenator Behrendt wurde dieser Wasserkopf immer weiter ausgebaut. Allein der Bereich der Zuschüsse an die sozialen Einrichtungen und Ähnliches wächst unaufhörlich. 3,3 Millionen Euro wurden dort im Jahr 2017 investiert. Dieser Haushaltsposten hat sich mittlerweile auf fast 16 Millionen Euro für 2022 und über 17 Millionen Euro für 2023 erhöht. Das ist ein Wachstum von 415 Prozent in nur sechs Jahren. Das können Sie nicht mal mit dem Inflationsausgleich erklären. Und das können Sie vor allen Dingen nicht den Staatsanwaltschaften, JVAen und Gerichten erklären, welche über die Jahre hinweg nur kleine Erhöhungen in vereinzelten Haushaltsposten feststellen konnten.
Noch gar nicht angesprochen sind die Kostensteigerungen in der Umsetzung des Landesantidiskriminierungsgesetzes und die Schaffung von diversen Stellen innerhalb der Senatsverwaltung. Dabei sind der beste Antidiskriminierungsschutz nicht irgendwelche Beratungs- oder Registerstellen, sondern vielmehr funktionierende Gerichte. Wer durch Behörden und Polizei auf unsachliche und diskriminierende Weise mit Verwaltungsakten oder anderem Realhandeln belegt wird, der konnte schon immer Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten erlangen. Und wer im privaten Bereich, sei es im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Vertragsrecht, diskriminiert wird, dem stehen auch zivilrechtliche Ansprüche zu. Die Gerichtsverfahren, bei denen Berliner Behörden ein solches Verhalten nachgewiesen wurde, sind verschwindend gering oder oft gar nicht vorhanden. Es fällt auf, dass die strukturierte Diskriminierung, welche angeblich von staatlichen Stellen des Landes Berlin ausgehen soll, ein künstlich und ideologisch aufgeblasener Scheinriese ist, den Sie nur dadurch belegen können, indem Sie Organisationen mit Staatsgeldern dafür bezahlen, dass sie Ihnen die entsprechenden Zahlen liefern.