Vielmehr möchte ich die Krisensituation der Krankenhäuser, aber auch der Rehakliniken, Pflegeheime und Arztpraxen ansprechen, die ebenfalls, wie auch die Wirtschaft insgesamt, von den zu hohen Energiekosten betroffen sind.
In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses fragte ich im Rahmen der Aktuellen Viertelstunde Frau Senatorin Gote – Sie werden sich erinnern –, was sie beziehungsweise der Senat hinsichtlich dieser für die Gesundheitswirtschaft drängenden Fragen unternimmt. – Frau Gote, Sie verwiesen nicht zu Unrecht auf den Bund.
fortlaufend möglichen Handlungsbedarf zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung verschiedener Leistungsbereiche und Kostenträger.
mit den Leistungsträgern, die die Problematik der steigenden Energiepreise und deren Auswirkung auf die Angebote und Einrichtungen im Blick haben, im engen Austausch
heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage – Nummer 20/3376 – der AfD-Bundestagsfraktion.
Für die Krankenhäuser habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundestag wegen stark gestiegener Betriebskosten ein Hilfspaket angekündigt. Dafür würden
Die vorgesehenen Hilfen, die die Gaspreiskommission – wir erinnern uns, wie das im Fernsehen übergeben worden ist – der Bundesregierung im Rahmen eines Hilfsfonds für Krankenhäuser vorgeschlagen hat, reichen, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft, nicht aus, wie man im „Ärzteblatt“ vom 10. Oktober nachlesen konnte.
Wir hatten im Rahmen der gestrigen parlamentarischen Konferenz mit dem Landtag Brandenburg die erste gemeinsame Ausschusssitzung von Abgeordnetenhaus und Landtag in Potsdam; Herr Zander hat darauf hingewiesen. Auch da war dieser Komplex Thema, und Prof. Einhäupl warnte eindringlich vor drohenden Insolvenzen.
Im 200-Milliarden-Euro-Paket der Bundesregierung sind auch Hilfen für die Krankenhäuser eingepreist. Allerdings sind sie das nicht in Bezug auf die inflationsbedingten Kosten. Wenn der Bund jetzt bei den Energiekosten im Gesundheitswesen entlastet, man sei auf Bundesebene ja in Gesprächen, so ist das teilweise richtig, nur kommen diese Gespräche für die Krankenhäuser jetzt zu spät. Trotz der schon Anfang des Jahres vorhersehbaren Inflationsentwicklung gibt es keine Vorschläge zu einem Inflationsausgleich und auch keine Entlastung für die Krankenhäuser in Berlin.
Die „Berliner Zeitung“ spricht in ihrer Ausgabe vom 19. September diesbezüglich schon von einer – Achtung! – „Alarmstufe Rot“, „Kliniken vor dem Aus?“.
Unabhängig von der akuten Notlage der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Krankenhäuser bleibt ein anderes Problem: Die Länder kommen ihrer Verpflichtung für auskömmliche Investitionskosten seit vielen Jahren nicht nach. Das hat auch zur Folge, dass zum Beispiel Heizkosten deutlich höher sind, als sie sein könnten, weil die Heizungsanlagen teilweise veraltet und ineffizient sind, von der Dämmung von Gebäuden ganz abgesehen.
Der Senat muss daher seinen Verpflichtungen nachkommen. Wir haben dazu in den Haushaltsberatungen beim Posten Investitionen in die Berliner Krankenhäuser eine substanzielle Erhöhung beantragt, um den Investitionsrückstau abzubauen.
Im Übrigen belasten auch die ganze Fallpauschalenproblematik und die entsprechenden wirtschaftlichen Zwänge die Gesamtsituation der Krankenhäuser. Eine Reform des Systems ist im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehen, bisher jedoch kein Gesetzesentwurf in Sicht. Darum sage ich es jetzt mal in den Worten von Johannes Danckert – Sie kennen ihn alle –, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Berliner Krankenhausgesellschaft und Chef des Klinikkonzerns Vivantes, und ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis:
Denn so ernst war die Lage noch nie. – Wir haben dazu im Übrigen den konstruktiven Antrag „Umgehender Inflationsausgleich für Berliner Krankenhäuser“ eingereicht, den wir verfahrenstechnisch der Eile halber direkt an den Gesundheitsausschuss überwiesen haben und im Ausschuss beraten wissen wollen, um zeitnah zu entsprechenden Lösungen zu kommen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hansel! Wenn es Mode wird, dass man bei den einzelnen Tagesordnungspunkten zu irgendwas redet, nur nicht zu dem Thema, um das es gerade geht, können wir uns Parlamentsdebatten auch schenken.
Vielleicht sprechen wir über das Thema einfach, wenn ein Antrag von uns oder von Ihnen oder eine Aktuelle Stunde dran ist. Dass wir eine sehr brenzlige Situation bei den Krankenhäusern in Berlin haben, ist, glaube ich, unumstritten. Das haben wir auch im Ausschuss miteinander besprochen.
Dass die Ampel offenbar nicht in der Lage ist, zeitnah und zielgenau zu reagieren, steht jeden Tag in der Zeitung, und darauf machen auch die Krankenhausgesellschaften Bund und Land aufmerksam. Dass wir als Rot- Grün-Rot in Berlin uns überlegen müssen, wie wir in dieser Situation den Krankenhäusern möglicherweise noch mal zusätzlich unter die Arme greifen, weil die Ampel nicht reagiert, ist auch klar. Klar ist aber auch: Wir werden den Bund nicht aus der Verantwortung dafür entlassen. Er ist zuständig, wir sind da als Land im Prinzip gar nicht adressiert.
Trotzdem können wir es uns natürlich nicht leisten, kritische Infrastruktur vor die Hunde gehen zu lassen. Das ist vollkommen klar. Aber wenn Sie schon darüber sprechen, ist Ihnen hoffentlich auch klar, dass das bedeutet, dass wir solche Geschichten hier möglicherweise nicht im Rahmen der Schuldenbremse finanzieren werden können. Und da hört es ja dann bei Ihnen meistens auf. Und auch die Frage, ob wir ein solidarisches Gesundheitsfinanzierungssystem, ein Versicherungssystem über die Bürgerinnen- und Bürgerversicherung hinbekommen, da sind Sie wahrscheinlich auch nicht mehr dabei. Insofern müssen Sie sich schon mal entscheiden, ob Sie hier ein gut ausgestattetes und finanziertes Gesundheitssystem wollen oder ob es Ihnen zum Schluss nur darum geht, hier Stimmung auf dem Rücken der Krankenhäuser und Patientinnen und Patienten zu machen. Da sind wir dann raus an dieser Stelle.
Aber jetzt zum Thema: Die Digitalisierung der Krankenhäuser schreitet voran, und wir haben vorhin schon über Rechenzentren gesprochen und über die Frage, wie Daten verarbeitet werden, die besonders sensibel sind, und das sind Gesundheitsdaten, Daten von Patientinnen und Patienten ohne Frage. Die alte Koalition hatte hier ein Datenschutzgesetz geschaffen, das vorgesehen hat, dass ab diesem Zeitpunkt in der nächsten Woche Daten quasi nicht mehr außerhalb des Grundstücks des Krankenhausbetreibers verarbeitet werden dürfen. Das war eine sehr datenschutzfreundliche, aber auch sehr restriktive Rege
lung, mit der sich viele Betreiber von Krankenhäusern nicht so richtig anfreunden konnten, was wir aus heutiger Sicht verstehen, denn die Zeit hat sich weiter gedreht, die Entwicklung hat sich weitergedreht. Die Datenverarbeitung außerhalb des eigenen Hauses über Dienstleister ist inzwischen Standard, und das hat auch gute Gründe. Da geht es nicht nur um Kosten, sondern es geht tatsächlich auch um Sicherheitsfragen, dass externe Datenverarbeiter die Sicherheit von Gesundheitsdaten, von Patientinnendaten besser gewährleisten können, als wenn jedes kleine Krankenhaus sich ein eigenes Rechenzentrum zusammenfrickelt.
Insofern haben wir gemeinsam überlegt, wie wir das Ganze weiter modernisieren können, und eine neue Regelung mit diesem Gesetzentwurf geschaffen, die lediglich eine Anzeigepflicht vorsieht, das heißt, wir wollen schon wissen, an welcher Stelle Betreiber von Krankenhäusern ihre Daten nach außen geben. Dann kann sowohl die Verwaltung als auch die Landesdatenschutzbeauftragte prüfen. Das ist unaufwendig, unbürokratisch und behindert die Krankenhausträger in keiner Weise dabei, ihren Geschäften nachzugehen und die Patientinnen und Patienten zu versorgen.
Ich will noch eines sagen, die Forschung ist übrigens an keiner Stelle davon betroffen, weil das vorhin kurz kam. Für die Forschung gibt es in der Datenschutzgrundverordnung einen extra Paragrafen. Die Forschungsdaten werden anders geregelt als die Frage der externen Datenverarbeitung zum Krankenhausbetrieb.
Was der große Vorteil unserer Regelung ist, sage ich mal in Richtung CDU: Sie ist sowohl mit der Landesdatenschutzbeauftragten als auch mit der Berliner Krankenhausgesellschaft abgestimmt. Das kann man von Ihrer Regelung nicht behaupten. Insofern haben wir hier ein ausgewogenes Konzept, das von allen akzeptiert ist, wo auch die Berliner Krankenhausgesellschaft sagt, mit der Regelung können sie gut leben, das ist unbürokratisch, hat trotzdem einen hohen Datenschutzstandard und gibt die Möglichkeit, schwarze Schafe zu finden, wenn es sie geben sollte.
Wir haben eine Übergangsfrist eingebaut, das wurde schon erklärt, sodass die Krankenhausbetreiber auch erst mal die Daten zusammensammeln können, ehe sie sie anzeigen müssen. Ich denke, es ist insgesamt ein guter Kompromiss. Ich tippe mal, dass sich das deutschlandweit auch noch durchsetzen und eine Vorbildwirkung haben wird, wenn die ersten problematischen Fälle im Bundesgebiet auftauchen. Insofern sind wir mit RotGrün-Rot Vorreiter für Datenschutz und gute Krankenversorgung zusammen. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir uns heute hier im Parlament mit dem Landeskrankenhausgesetz bezüglich der Datenverarbeitung beschäftigen, ist absolut notwendig, das haben wir schon herausgearbeitet, und die Zeit drängt ja auch, dass wir hier eine Reform verabschieden, denn ohne eine Änderung des Landeskrankenhausgesetzes wäre die Datenverarbeitung von Patientendaten quasi unmöglich gewesen. Deswegen ist es wichtig, dass wir diesen Konstruktionsfehler, den dieses Gesetz beinhaltete, jetzt beheben.
Die Digitalisierung im Gesundheitsbereich schreitet wie in allen anderen Bereichen unaufhaltsam voran, egal ob Telemedizin, Digital Health, Cybermedizin, es gibt ja viele Begriffe, die viele kleine unterschiedliche Aspekte betreffen. Das ist schon lange keine Zukunftsmusik mehr, sondern das findet bereits in Krankenhäusern, bei Ärzten und bei Pflegediensten statt, also überall da, wo es am Ende um Patienten geht. Egal ob es nur die Betreuung ist, die Pflege oder der richtige invasive medizinische Eingriff, immer mehr Digitalisierung kommt in den Krankenhäusern an. Das ist eine gute Sache, denn damit können Personal entlastet, die Betreuung der Patienten besser gewährleistet und unser Gesundheitssystem insgesamt zukunftsfähiger gestaltet werden.
Wenn wir darüber sprechen, wie wir die Daten am Ende verarbeiten und erheben, dann muss man ja sagen, Patientendaten sind mit die sensibelsten Daten, die wir haben können, denn es ist natürlich interessant zu wissen, wer hier in der Runde alles schon Rücken hat oder ein Leberproblem, es ist aber eine höchst individuelle Sache, die niemanden etwas angeht. Deswegen ist es gut, wenn man sagt, Patientinnendaten haben noch mal einen anderen oder höheren Status als die normalen personenbezogenen Daten, da es hier wirklich um individuelle Gesundheit geht. Wir sehen aber auch, dass Krankenhäuser dafür da sind, dass sie Patienten betreuen, für die Genesung sorgen und dass, wenn die Krankenhäuser noch verpflichtet werden, Datenverarbeitung inhouse sicherzustellen, Rechenzentren aufzuziehen und so weiter, das ja an der Arbeit von Krankenhäusern vorbeiginge. Insofern ist es gut, wenn Krankenhäuser externe private Dienstleister nutzen können, die darauf spezialisiert sind, und diese dann beauftragen können, die Datenverarbeitung vorzunehmen. Deswegen ist das ein absolut richtiger Schritt, dass man das Gesetz dahin gehend ändert, dass dies möglich wird.
Allerdings ist es natürlich so – und Herr Zander hat es mit einem Halbsatz angesprochen –, dass restriktive Insellösungen immer nicht so das allerbeste sind. Herr Schulze hatte jetzt gesagt, wir sind hier Vorreiter, und die anderen werden sich daran ein Beispiel nehmen. Ich würde es besser finden, wenn ein Bundesland nicht irgendwie heraussticht und dann auch schon Krankenhausbetreiber ankündigen und sagen: Na ja, in allen 15 Bundesländern ist etwas möglich, in Berlin ist es aber aufgrund von anderen Regelungen nicht so wie in den anderen 15 Bundesländern. – Dann ist es für mich erst mal ein Problem. Deswegen ist es dringend geboten, die Regelung bundesweit zu harmonisieren, damit die Krankenhäuser aus einem Guss arbeiten können.
Jetzt haben wir sozusagen zwei Anträge gegenüberstehen, einmal den Antrag der CDU, der die Abschaffung fordert, und jetzt die Reform von Rot-Grün-Rot. Darüber haben wir im Digitalausschuss sehr offen diskutiert, was jetzt gut und richtig wäre. Wir haben für die FDP-Fraktion gesagt: Na ja, der CDU-Antrag bringt erst mal das Thema auf die Tagesordnung, er schreitet da voran, streicht die Regelung im Zweifel, um überhaupt die Möglichkeit zu schaffen. – Deswegen hatten wir uns dem Antrag der CDU durchaus positiv zugewandt. Die Koalition hatte dann gesagt: Na ja, macht euch keine Sorgen, wir kommen noch mit einem eigenen Entwurf, wir vertagen das Ganze und legen das nebeneinander. – Das ist leider nicht geschehen. Wir hatten dann nur den CDU-Entwurf, dem wir dann auch zugestimmt haben, und haben dann gesagt: Na ja, jede Regelung, die jetzt kommt, um Datenverarbeitung überhaupt zu ermöglichen, ist eine bessere Regelung. – Deswegen waren wir auch dem Koalitionsantrag durchaus positiv zugeneigt.
Vielen Dank! – Weil es jetzt schon ein paar Mal gesagt wurde, dass unser Gesetzentwurf das verhindern würde: Können Sie erklären, wie die Anzeigepflicht in irgendeiner Weise verhindert, dass Datenverarbeitung in Berlin anders stattfindet als beispielsweise in Brandenburg, oder sehen Sie wie wir, dass unsere Anzeigepflicht genau das ermöglicht, eine einheitliche Handhabung in Deutschland, aber in Berlin gucken wir beim Patientinnendatenschutz besonders genau hin?
Ich schaue in mein Redemanuskript und finde das Wort „verhindern“ dort jetzt nicht. Ich finde, eine Anzeigepflicht kann eine Möglichkeit sein, die man durchaus machen kann, weil es eben am Ende um sensible Daten geht. Ich finde nicht, dass es etwas verhindert, aber ich finde, dass es eine Harmonisierung geben sollte, dass einer für alle das möglich machen wird, weil gerade Krankenhäuser, die auch überregional operieren, da eine gleichwertige Arbeit machen können.
Insofern komme ich auch schon zu meinem Schlusssatz: Wir hätten uns eigentlich das ganze Hin und Her sparen können, wenn es von vornherein im Landeskrankenhausgesetz eine vernünftige Regelung gegeben hätte. Die gab es nicht. Hätte man von Anfang an sauber gearbeitet, hätte man sich jetzt das Hickhack sparen können und auch das Ganze: Ist das jetzt sauber gearbeitet oder nicht? Und auf den letzten Metern bringen wir noch eine Lösung hin. – Das wäre uns erspart geblieben. Uns ist es wichtig, dass es eine Regelung gibt, die Krankenhäusern eine Datenverarbeitung ermöglicht, auch mit externen Dritten, und dass es am Ende deutschlandweit eine Regelung gibt, die für alle Bundesländer gilt. – Insofern herzlichen Dank!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor und wir kommen zur Abstimmung über die beiden Gesetzesanträge, in der Reihenfolge der Tagesordnung zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU. Der Fachausschuss empfiehlt dazu gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0572 mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung. Wer den Antrag auf Drucksache 19/0207 dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der CDU-Fraktion, der FDP- und der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich bei den Koalitionsfraktionen. Ich nehme an, es gibt keine Enthaltungen. – Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/0529 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer diesen Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/0573 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sehe ich bei den Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich nicht. Enthaltungen? – Das sehe ich bei den Oppositionsfraktionen. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen.