Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir zwei Gesetzentwürfe. Einen, der wurde eben schon erwähnt, von der Koalition, der nicht so richtig gut ist, da er unter anderem eine Regelung enthält, die in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses für etwas Verwirrung gesorgt hat, und einen deutlich besseren Entwurf der CDU-Fraktion,
der die Krankenhäuser nicht unnötig beschränkt und im Gegensatz zu dem Entwurf der Koalition mit seinem klaren Regelungsgehalt überzeugt.
Worum geht es? – Es geht um die Frage, wann Krankenhäuser die Auftragsdatenverarbeitung durch Dritte erledigen lassen dürfen, also auch um cloudbasierte Lösungen und folglich darum, dass – erstens – den Berliner Krankenhäusern der Weg geebnet werden soll, den Pfad der Digitalisierung erfolgreich zu beschreiten. Zweitens geht es darum, dass sie die Mittel aus dem Digitalpakt sinnvoll einsetzen können und dass – drittens – im Ergebnis ein Nutzen für die Patientinnen und Patienten, aber natürlich auch für die Krankenhäuser und das Gesundheitswesen entsteht. Das alles geht nur, indem der noch existierende Absatz 7 des § 24 Landeskrankenhausgesetz gestrichen oder, wie Sie es als zweitbeste Lösung vorschlagen, zumindest geändert wird. Die bisherige Variante beinhaltet unüberwindbare Hürden für einen erfolgreichen Digitalisierungsprozess.
Das sah der Senat vor einem halben Jahr erstaunlicherweise noch völlig anders, als er nämlich in seiner Stellungnahme zum Antrag der CDU-Fraktion betonte, er sehe keine Notwendigkeit einer Änderung. Das ist doch sehr verwunderlich, denn wie soll eine Behandlung der Patienten optimiert werden, wenn Daten nur anonymisiert verarbeitet werden dürfen? Und wie sollen es die Krankenhäuser leisten, selbst digitale Verfahren zu entwickeln? Zum Glück ist diese Position, wie man eben auch von Herrn Ziller gehört hat, längst überholt, und die alte Regelung – als Erbe der vormaligen Datenschutzbeauftragten, die für ihre restriktive Haltung bekannt war –, wird durch eine praxistaugliche ersetzt.
Doch, Herr Ziller, Sie sagten, Sie kannten die Frist. Deshalb verwundert es, dass das erst jetzt geschieht, fünf Tage, bevor die alte Datenschutzregelung außer Kraft treten soll und obwohl die Krankenhäuser schon lange angemahnt haben, hier tätig zu werden, um Planungssicherheit zu haben. Unterstützung für die Berliner Krankenhauslandschaft sieht anders aus, liebe Koalition!
Deshalb haben wir als CDU-Fraktion unseren Gesetzentwurf schon im Februar eingebracht. Leider wurde er so lange verschoben, bis Sie als Koalition Ihren eigenen Entwurf gefertigt hatten und ihn dann als Dringlichkeitsantrag vor vier Wochen einbrachten, weil es sonst keine fristgerechte Lösung gegeben hätte.
Kommen wir nun zu den beiden Anträgen – dem der CDU und dem der Koalition. Wir sehen, anders als Sie, keine Notwendigkeit, für Krankenhäuser Datenschutzregelungen aufzustellen, die über die Regelungen der EUDatenschutz-Grundverordnung hinausgehen, denn das Schutzniveau für die Auftragsdatenverarbeitung ist in Artikel 28 der DSGVO schon sehr hoch. Wir sind als CDU-Fraktion auch nicht die Einzigen, die das so sehen, denn bis auf eine Ausnahme hat kein weiteres Bundesland eine spezielle Regelung für den Datenschutz seiner Krankenhäuser. Weshalb sollten wir in Berlin einen Sonderweg einschlagen? Weshalb sollten wir insbesondere einen anderen, strengeren Weg als Brandenburg einschlagen? Erst gestern haben die für Gesundheit zuständigen Ausschüsse Berlins und Brandenburgs gemeinsam getagt. Wer eine stärkere Zusammenarbeit möchte, sollte als Erleichterung auch für eine Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen sorgen.
Wir sollten auch die gestern gehörten Worte ernst nehmen: Der in Deutschland überbordende Datenschutz schränkt zu sehr ein und führt dazu, dass der Standort Deutschland, gerade auch als Wissenschaftsstandort, im Bereich der Gesundheit und in der Forschung, an Wettbewerbsfähigkeit einbüßt. Es ist doch schon traurig, wenn wir Daten aus dem Ausland heranziehen müssen, weil wir an unsere eigenen nicht herankommen.
Deshalb sieht unsere Lösung vor, den Absatz ersatzlos zu streichen. Das ist die bessere Lösung im Vergleich zum Vorschlag der Koalition. Die Koalition streicht zwar die realitätsfernen Regelungen, schränkt aber den Handlungsspielraum der Krankenhäuser immer noch ein.
Ich komme zurück auf die Verwirrung im Gesundheitsausschuss, die ich ansprach. Die Koalition sieht in Absatz 7 Nummer 3 eine Anzeigepflicht gegenüber der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung vor, weshalb diese in der Sitzung zu bedenken gab, dass sie der falsche Adressat sein dürfte, da sie ja keine Datenschutzprüfungen vornehme. Erklärt wurde daraufhin vonseiten der Koalition, es solle gar keine Prüfung vorgenommen werden, das sei Aufgabe der Datenschutzbeauftragten. Es ginge nur darum, dass die Verarbeitung angezeigt werde. Es ist ein bisschen problematisch, dass die Regelung nicht ganz so verständlich ist und dass eine rechtzeitige Anzeige die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vergabe sein soll. Warum machen Sie das zur Voraussetzung, wenn die eingereichten Unterlagen einfach nur abgelegt und gar nicht geprüft werden? Oder wollen Sie doch eine Prüfung und haben nur vergessen, es im Gesetzentwurf zu erwähnen? Was ist überhaupt „rechtzeitig vorher“? – Eine Woche? Ein Monat? An dieser Stelle scheint mir das Gesetz handwerklich nicht gut gemacht. Die Regelung ist unklar, nicht konkret definiert und vor allem nicht zielführend. Aus meiner Sicht wäre eine einfache Anzeigepflicht nach der Auftragsvergabe ausreichend, und ein Verstoß könnte als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Es wird mal wieder deutlich: Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht.
Daher werbe ich um Zustimmung für unseren Antrag. Beim Antrag der Koalition hatten wir uns im Ausschuss enthalten, da er immer noch besser ist als das, was wir bislang im Gesetz haben. Abschließend habe ich aber noch eine Bitte.
Herr Ziller! Sie hatten vorhin schon gedroht – ich komme gleich zum Schluss! –, aber: Verwenden Sie künftig Ihre Energie nicht mehr dafür, immer neue und kompliziertere Datenschutzregelungen zu entwerfen, denn da sind wir in Deutschland schon sehr gut, eigentlich bereits zu gut aufgestellt. Was wir brauchen und was Sie am Ende Ihrer Rede offensichtlich verwechselt haben, ist nicht mehr Datenschutz. Was wir brauchen, ist mehr Datensicherheit.
Da haben wir und da hat gerade die Berliner Verwaltung einen großen Nachholbedarf. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 25. Mai 2018 ist die DSGVO in Kraft getreten. Wissen Sie das noch? Das war damals der Anfang, als wir alle anfingen, die Cookie-Banner wegzuklicken, um weiter im Internet surfen zu können. Diese Datenschutzgrundverordnung stellte das europäische und damit auch das deutsche Datenschutzrecht auf neue Grundpfeiler. Datenschutz ist aber keine blockierende Marotte oder überflüssige Bürokratie. Es ist auch ein Unterschied, Herr Zander: Datenschutz und Datensicherheit sind zwei verschiedene Begriffe, was wir im Ausschuss für Digitalisierung immer wieder erörtern.
Datenschutzregeln sollen uns davor schützen, dass gegen unseren Willen alles, was es über uns zu wissen gibt, und alles, was uns ausmacht, in Form von Einsen und Nullen überall in die Welt weitergegeben, veröffentlicht und kommerziell genutzt wird. Es geht um den Schutz unserer personenbezogenen Daten. Die Datenschutzgrundverordnung gibt uns Europäerinnen und Europäern einen weltweit einmaligen Schutz. Die EU hat dabei Vorbildcharakter in der ganzen Welt. Nach dem Inkrafttreten der neuen DSGVO mussten wir unsere Gesetze anpassen; Herr Ziller hat es ausführlich geschildert. Deshalb wurde das Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz verabschiedet.
Natürlich spielt auch der Standort Berlin eine große Rolle, als Weltstadt mit einer umfangreichen Forschungslandschaft, Herr Zander hat es auch erwähnt, und einer deutschlandweit einzigartigen Start-up-Szene. Deshalb müssen und können wir jetzt zeigen, wie Rot-Grün-Rot hier einen starken und zugleich lebensnahen Datenschutz gestaltet. Mit unserer Gesetzesanpassung zum Krankenhausgesetz heute wollen wir sicherstellen, dass die Kette des Datenschutzes nicht unterbrochen wird, wenn Krankenhäuser zum Beispiel personenbezogene Daten außer Haus geben. Es kommt hinzu, dass die Krankenhäuser häufig mit sogenannten sensiblen Daten umgehen, also mit Informationen zu Geschlecht, Krankheiten, Abstammung und so weiter. Hier kommt es per se auf einen noch viel besseren Schutz an. Das machen wir hier und heute
Jetzt hat die Koalition einen neuen ausgewogenen Vorschlag erarbeitet, und dieser trifft die schwierige Balance zwischen fortschreitender Digitalisierung mit all ihren Vorteilen und dem von uns gewünschten hohen Datenschutzniveau genau. Diese Änderung des Landeskrankenhausgesetzes bedeutet einen besseren Schutz unserer Patientendaten. Sie macht zwar für einige einen Umstieg in den Arbeitsprozessen notwendig, ohne Frage beeinflusst sie auch die immer stärkere und fortlaufende Digitalisierung des gesamten Gesundheitswesens. Doch für die Koalition mit Rot-Grün-Rot ist klar: Die sensibelsten Daten erhalten auch den höchstmöglichen Schutz. Das gehört sich auch so.
Ach ja, heute liegt auch der Antrag der CDU vor, der diesen weitgehenden Schutz nicht beinhaltet; Herr Zander hat es gerade erwähnt. Die CDU macht sich wie immer einen schlanken Fuß. Sie möchte am liebsten gar nichts regeln und nichts für den Datenschutz tun. Aber wenn ich mir zum Beispiel die Arbeit von Ex-Minister Spahn von der CDU anschaue, dann ist Nichtstun vielleicht noch das Beste, was die Berliner CDU machen kann.
[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Beifall von Steffen Zillich (LINKE) – Torsten Schneider (SPD): Das ist das, was sie am besten kann! – Roman Simon (CDU): Mal sehen, ob das die Berlinerinnen und Berliner auch so sehen!]
Rot-Grün-Rot dagegen, unsere Koalition, wägt ab: auf der einen Seite, wie viel Sicherheit wir für die Daten wollen, und auf der anderen Seite braucht ein modernes Krankenhaus natürlich die Möglichkeit, gerade die besonderen personenbezogenen Daten besonders effizient zu verarbeiten. Die Digitalisierung der Gesundheitsdaten ermöglicht eine bessere und kostengünstigere Diagnose und Behandlung. Sie spart Geld und Zeit, die das Krankenhaus besser für die Versorgung der Patienten selbst aufwenden kann.
erlauben wir die Datenverarbeitung auch außerhalb von Krankenhäusern. – Es ist peinlich, dass Sie den gesundheitspolitischen Sprecher hier sprechen lassen und nicht den digitalpolitischen der CDU. Wer ist das denn eigentlich?
[Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Danny Freymark (CDU): Wir dürfen ja nicht mal Fragen stellen!]
Mit den drei strengen Voraussetzungen, das hat Herr Ziller gesagt, werden wir das Problem des Ausgleichs des Datenschutzes im Gesundheitswesen gut lösen.
Ich komme zum Schluss: Mit dem Krankenhausgesetz, das wir jetzt vorschlagen, der Änderung des Paragrafen, erreichen wir in Berlin einen deutschlandweit einzigartig hohen Datenschutzstandard, ohne die Arbeit der Krankenhäuser zu erschweren. Die Krankenhausgesellschaft war seit Februar eingebunden. Wir haben Sie alle mitgenommen, Sie waren alle informiert, wir haben immer alles öffentlich weitergegeben, und Sie haben mitgesprochen. Dieser rot-grün-rote Gesetzesvorschlag wird heute hier abgestimmt. Er ist gut für unser Gesundheitswesen und für ganz Berlin. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Die Linkskoalition will in ihrer Priorität heute über das Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes sprechen. Diese Änderung betrifft die Änderung eines Wortes und die Hinzufügung dreier neuer Sätze und soll den Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnen, externe Datenverarbeitungsexpertise hinsichtlich sensibler Patientendaten einzukaufen, weil externe Cloud-Lösungen das besser, sicherer und effizienter können als die Krankenhäuser selbst. Die Kollegen haben dazu schon umfassend ausgeführt; das kann man so machen.
Interessant ist, dass die Linkskoalition in der Priorität aber nicht über die Lage der Berliner Krankenhäuser sprechen will. Die Lage ist nämlich gerade sehr prekär, und darum machen wir das als AfD.
Wie gesagt: Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die hier schon besprochen wurden, muss ich nicht wiederholen. Ich brauche ja nicht alles zu wiederholen, was
die Kollegen schon Interessantes gesagt haben. Wir enthalten uns da, präferieren aber den Gesetzesentwurf der CDU.