In dieser wie auch der letzten Legislatur war es die rotgrün-rote Koalition, die sich glaubwürdig für Antisemitismusbekämpfung und für die Unterstützung von Anti
diskriminierungsprojekten eingesetzt hat. Wir haben Budgets bereitgestellt und strukturell nachgesteuert, um die Arbeit der Träger zu ermöglichen und zu erleichtern. Maneo und die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin – RIAS – leisten wie alle anderen Registerstellen einen wichtigen Beitrag für die Präventionsarbeit. Wir unterstützen die unabdingbare und wertvolle Arbeit von Dokumentations- und Registerstellen und Opferschutzverbänden, also auch von ReachOut, Proaktiv und NOAH, der Servicestelle für Betroffene von Straftaten und der Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe.
Erfolgreiche gesamtgesellschaftliche Gewaltprävention geht aber nur mit Nachhaltigkeit. Wir wollen im Vorfeld der Entstehung von Gewalt ansetzen und in Familien, Kitas, Grundschulen, Schulen, an Arbeitsplätzen, in Sportvereinen, in allen relevanten Sozialräumen wichtige Antidiskriminierungsarbeit leisten. Aufklärung und Wissen sind der wichtigste Datentransfer gegen Angst und Hass in unserer Gesellschaft. Solange Sie Aufklärungs- und Beratungsmaterial, beispielsweise Broschüren zu Trans- und Intergeschlechtlichkeit als „linksgrüne Ideologiedröhnung“ und Frühsexualisierung verhöhnen, fördern Sie Tabus, machen Betroffene zu Aussätzigen und damit zu Opfern.
Solange Sie die Forschung zu antimuslimischen Rassismus als unwissenschaftlich diffamieren, „Kopftuchaktivismus“ als gängiges Konzept in Ihren Reihen dulden und zukünftig wieder in den Haushaltsberatungen die Mittel für zum Beispiel die Arbeit des LADS – das hatten wir kürzlich – kürzen wollen, sind Sie als Partnerinnen und Partner im Kampf gegen Antisemitismus und Diskriminierung nicht glaubwürdig. Unter anderem wegen solcher Kampagnen und Aktionen kann ich Ihnen Ihren Einsatz an dieser Stelle noch nicht abnehmen.
Das Anliegen, den Opferschutzverbänden Zugang zu den anonymisierten polizeilichen Erkenntnissen zu verschaffen, ist richtig. Ich darf das an dieser Stelle noch einmal transparent machen: Darauf hatten wir uns bereits interfraktionell im Anschluss an die von der Koalition beantragten Anhörung im Innenausschuss verständigt. In jener interfraktionellen Runde hatten wir als Koalitionsfraktionen signalisiert, einen gemeinsamen Antrag stellen zu wollen. Statt mit einem gemeinsamen, ausgereiften Antrag haben wir uns nun mit einem Schaufensterschnellschuss beschäftigen müssen. Sehr schade!
Als Koalition werden wir uns jedenfalls auch in Zukunft für eine ehrliche Lösung und aufrichtige Antidiskriminierungsarbeit einsetzen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass ich gar nicht erst ein Redemanuskript mitgebracht habe; dann muss ich auch keins beiseitelegen.
Frau Kollegin Bozkurt! Ich will mit einem Missverständnis aufräumen, nämlich dass Sie uns hier auf den rechten Pfad der Tugend hätten zurückbringen müssen. Die interfraktionelle Arbeitsgruppe gegen Antisemitismus gab es bereits in der letzten Wahlperiode. Fragen Sie mal bei Ihren Vorgängern, die dort mitgearbeitet haben! Die Arbeitsgruppe hat sehr harmonisch, inhaltlich tiefgreifend und im Sinne der Sache gearbeitet. Insofern herzlichen Dank für die Belehrung, aber die brauchen CDU und FDP in dieser Frage wirklich nicht!
Der zweite Punkt ist auch nicht, dass wir am Ende nicht in der Lage oder bereit gewesen wären, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Die Kollegin Seibeld hat es dargestellt: Sie hat frühzeitig einen Entwurf verschickt, wie es verabredet war. Der Einzige, der sich mehrfach geäußert hat, war der Kollege Schrader – das will ich ausdrücklich anerkennend erwähnen –, der immer den Dialog gesucht oder den aktuellen Sachstand rückgespiegelt hat. Von der SPD und insbesondere von den Grünen kam nicht mal eine Reaktion; auch das gehört zur Wahrheit dazu.
Man kann nicht den Vorwurf machen, nichts gemeinsam zu machen, wenn man sich gar nicht an der Rückmeldung beteiligt. Frau Bozkurt! Fassen Sie sich an die eigene Nase! Der Ball geht in Ihr Feld zurück; das muss man an der Stelle ganz klar sagen.
Ich will in der Sache auch noch einmal festhalten – da hat die Kollegin Seibeld auch recht –: Wir reden hier mittlerweile über mehr als ein halbes Jahr Stillstand und Blockade bei der Lösung eines drängenden Problems. Es geht nicht nur darum, dass die Zivilgesellschaft bestimmte Daten nicht bekommt. Auch wir Abgeordnete werden in unseren Rechten beschnitten. Uns Abgeordneten wurde mitgeteilt, auch im Rahmen von Anfragen: Diese Daten können wir nicht mehr herausgeben. Sie sind ja bloß Abgeordnete. Wenn Sie Pressevertreter wären, könnten wir Ihnen die geben. – Wo leben wir denn? Bei allem Respekt vor der Presse als Kontrollinstitution in diesem Land, gar keine Diskussion darüber, aber es kann doch
nicht sein, dass die erste Gewalt in diesem Staat, das Parlament, Informationen nicht bekommt, die aber die Presse bekommt. Da muss doch bei der Generalstaatsanwaltschaft wirklich ein Fehler im System liegen. Das kann doch wohl nicht wahr sein! Das sollten wir uns als Parlament auch nicht gefallen lassen.
Am Ende kann mir auch niemand sagen, dass hier der Datenschutz eine so relevante Rolle spielen kann, dass die Informationen, die übermittelt wurden, in irgendeiner Form in Persönlichkeitsrechte eingreifen. Wenn dort aufgeführt wurde, dass zum Beispiel ein 28-Jähriger an einem Sonntag um 3.14 Uhr am S-Bahnhof Schöneweide den Hitlergruß zeigt, dann ist das doch wohl in einer Stadt mit fast vier Millionen Einwohnern nicht so ein Anonymisierungsfaktor, wo man sofort erkennen könnte, wer es ist. Es geht um die Information, darum, dass wir wissen: Wann ist das passiert? Wo ist das passiert? –, und dass man maßnahmengenau darauf reagieren kann, gerade auch an solchen Orten, wo so etwas häufiger vorkommt. Da kann mir doch bei den Fakten, um die es geht, die übermittelt wurden, niemand sagen, dass da Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Sie werden doch nie und nimmer in dieser Stadt, wo es Zehntausende 28-Jährige gibt, herausfinden können, wer das namentlich war. Darum ging es auch nicht, sondern es ging darum, die Vorfälle zu erkennen, mit diesen Vorfällen zu arbeiten und daraus Handlungen abzuleiten. Das muss weiterhin möglich sein. Da darf es auch keine Diskussion geben an dieser Stelle.
Insofern ist das am Ende auch ein hausgemachtes Problem, nämlich wenn ein, ich sage es mal etwas salopp, wild gewordener Datenschutzbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft bestehende Gesetze auf einmal anders auslegt, dann muss der eigentlich auch angewiesen werden, wieder gesetzeskonform zu handeln, denn es gab ja keine Gesetzesänderung. Diese Auslegung wäre dann zu verstehen gewesen, wenn sich gesetzliche Grundlagen geändert hätten, wenn es Verschärfungen im Datenschutzrecht gegeben hätte, aber die gab es im fraglichen Zeitraum gar nicht. Dieselbe gesetzliche Grundlage gilt eins zu eins weiter. Da kann ich nicht auf derselben Grundlage sagen, nur weil eine neue Person im Amt ist: Das, was noch beim letzten Mal gegolten hat, gilt auf einmal, ein paar Tage später nicht mehr! – Rechtsstaat heißt auch Verlässlichkeit, und Verlässlichkeit heißt, dass ich die gleichen Gesetze auch gleich auslege. Wenn ich dazu nicht in der Lage bin, dann muss ich mich an die eigene Nase fassen, dann darf es auch die Opposition hier aufs Tapet bringen und Änderungen anmahnen.
So, dauert ein bisschen; Herr Förster ist groß! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben vor einigen Jahren über die europäische Ebene ein wirklich gutes und notwendiges neues Datenschutzrecht bekommen. Das war richtig und wichtig, weil vorher vieles unreguliert oder unzureichend geregelt war. Nachdem wir das in Berlin umgesetzt haben, merken wir jetzt, dass es in einigen Bereichen bewährte Praktiken gibt, für die es keine klare Rechtsgrundlage oder zumindest eine Rechtsunsicherheit gibt. Der Bereich, über den wir heute reden, ist so einer. Ja, wir sind uns alle einig: Dafür brauchen wir eine Lösung.
Jetzt haben über Jahre die verschiedenen Organisationen der Opferhilfe und Recherchestellen im Bereich der Hasskriminalität einen konstruktiven Austausch mit Behörden entwickelt. Am Anfang, das muss man auch dazusagen, war das erst mal eher eine alternative Zählung der Zivilgesellschaft zu derjenigen der Polizei, ob das Übergriffe durch rechte Gewalt sind, antisemitische Übergriffe, queerfeindliche Übergriffe. Da landet ja nicht jeder Fall in der polizeilichen Statistik. Nicht jeder Übergriff ist eine Straftat. Nicht immer wird die Motivation von den Opfern so bewertet wie von der Polizei oder umgekehrt. Da gibt es Unterschiede. Mittlerweile ist das ein unverzichtbarer Bestandteil für die Diskussion über Hass und Gewalt in unserer Gesellschaft. Wir haben festgestellt: Nur mit dieser zivilgesellschaftlichen Expertise bekommen wir ein halbwegs vollständiges Bild vom Ausmaß dieses Hasses. Nur mit der Zivilgesellschaft kann man das auch effektiv bekämpfen. Deshalb sind Initiativen wie ReachOut, Maneo, RIAS oder die Registerstellen so unverzichtbar, und deshalb fördern wir sie auch mit so einer Menge Geld aus unserem Landeshaushalt. Deswegen müssen wir alles tun, um ihre Arbeit fortzusetzen.
Dann hat sich über die Jahre ein Austausch zwischen der Zivilgesellschaft, zwischen diesen NGOs und den staatlichen Stellen entwickelt, insbesondere der Polizei. Das ist auch nicht selbstverständlich, und es ist auch nicht überall so, das stimmt. Erst gab es auch eher eine Abwehrhaltung in den Behörden. Da hieß es: Behörde ist Behörde, da reden uns keine NGOs rein! – Aber langsam wuchs die Erkenntnis, dass auch eine Behörde wie die Polizei davon profitieren kann. Jetzt, mittlerweile, reflektiert die Polizei ihre Daten, gleicht sie auch ab, beispielsweise mit den Daten von ReachOut im Bereich PKS. Das ist dann wirk
lich eine Erhellung des Dunkelfelds. Da werden Lücken in der polizeilichen Erfassung geschlossen. Auf dieser Grundlage erst können wir Gegenmaßnahmen gegen bestimmte Entwicklungen ausarbeiten, Strategien der Prävention entwickeln, die Opferhilfe zielgenauer ausrichten.
Das steht jetzt in der Tat auf dem Spiel, weil die Behörden hier eine Rechtsunsicherheit sehen. Das kann man anders sehen, das kann man ärgerlich finden, aber wir müssen damit umgehen. Da finde ich es etwas einfach zu sagen, wie Sie, Herr Förster: Wir gehen jetzt einfach mal über die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft hinweg und weisen die an! – Das finde ich schon etwas sportlich, das einfach mal so zu tun. Ich glaube auch nicht, Frau Seibeld, dass es die beste Lösung ist, wie Sie es in Ihrer Rede vorgeschlagen haben, dass die Polizei das alles macht. Ich glaube, das ist nicht im Sinne der Organisationen der Zivilgesellschaft; die wollen das natürlich selbst machen, und die haben dafür auch die Expertise.
Jetzt ist es richtig, dass der Senat tätig geworden ist und sich dieses Problems angenommen hat. Das erwarten wir auch, aber er hat das angefangen. Es gibt diese ressortübergreifende Arbeitsgruppe der Innen- und der Justizverwaltung, es hat Gesprächsrunden mit den betroffenen Trägern gegeben, es gibt die Suche nach individuellen Lösungen. Wir haben an den Senat diese Erwartung. Vielen Dank, dass er da tätig geworden ist!
Aber – da unterscheide ich mich jetzt doch etwas in der Ansicht von dem ansonsten geschätzten Kollegen Özdemir –: Ich finde, es spricht nichts dagegen, das hier mit einem Antrag zu begleiten. Im Grundsatz finde ich das, was in dem Antrag, der jetzt vorliegt, steht, auch völlig richtig. Der ist offen und gibt keinen Lösungsweg vor. Er sagt nur: Es muss eine Lösung gefunden werden.
In der Zielstellung sind wir uns alle einig. In der interfraktionellen Gruppe zum Thema Antisemitismus waren wir uns auch alle einig. Ich finde: Lassen Sie uns doch jetzt gemeinsam wieder die Kurve kriegen und gemeinsam an einer Lösung arbeiten!
Falls es dafür gesetzliche Änderungen braucht, dann stehen wir natürlich bereit, die zu diskutieren, aufzunehmen und umzusetzen. Wenn es eine Bundesratsinitiative braucht, unterstützen wir auch das, gerne. Aber im Grundsatz, das kann ich für meine Fraktion jedenfalls sagen, sind wir offen, auch diesen Antrag im Ausschuss zu diskutieren. Da kann man vielleicht die eine oder andere Formulierung etwas verbessern. Wir wären offen dafür, den Antrag auch zu beschließen. Da freue ich mich auf die Diskussion. Aber natürlich werden wir auch gemeinsam die Arbeit des Senats eng begleiten und da
[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Cornelia Seibeld (CDU) und Stefan Förster (FDP)]
Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrages federführend an den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Antidiskriminierung und mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.