Wenn Sie sagen, nur eine bestimmte Anzahl an Personen, da brauchen Sie nicht zu lachen, darf dieses Ticket nutzen, dann ist es gar nicht mehr übertragbar. So sieht ein übertragbares Ticket aus. Damit kann ich fahren, und wenn ich hier bin, kann ich es Frau Jarasch oder Herrn Reifschneider geben. Dann können sie weiterfahren, und dann geben sie mir das zurück, und dann fahre ich weiter.
Bei diesem Ticket ist es ausgeschlossen, dass diese Tickets missbraucht werden, denn nur wer diese Fahrkarte hat, kann sie nutzen. Gibt es auch in Papierform. Für die, die kein Abo haben, kann man es auch monatlich kaufen.
Darum: Ihr Antrag ist ein Schaufensterantrag. Wir sehen keinen Grund, diesem zuzustimmen, zumal selbst der FDP-Verkehrsminister Wissing gesagt hat: Das 49-EuroTicket soll nicht übertragbar sein. Es soll ein persönliches Ticket sein.
Das kann man dann auch nicht mehr in einer App übertragen, und dann werden diese Tickets, die derzeit etwa 60 Euro kosten, im Abo natürlich überflüssig, weil es dann ein 49-Euro-Ticket gibt. Ich denke, da sollten Sie
sich besser absprechen. Am besten ziehen Sie Ihren Antrag zurück, denn er ist überflüssig bis zum geht nicht mehr. Schönen Abend noch!
Für die Fraktion Die Linke spricht nun der Kollege Ronneburg laut meinen Unterlagen. – Dann ist das angemeldet. Das wollte ich gerade klären. – Bitte schön, Herr Schulze!
Der Kollege Ronneburg musste die Sitzung verlassen. Deswegen kann ich ihn hier vertreten, Frau Präsidentin! – Ein bisschen hat man manchmal den Eindruck, es ist wie: Bürger fragen – Politiker antworten, wenn die FDP hier Anträge stellt.
Sie sagen, mit gesundem Menschenverstand müsste es doch möglich sein, und haben selber offenbar gar keine eigene Vorstellung, wie das umgesetzt werden könnte, dass man digitale Tickets, Handytickets auf andere Nutzerinnen und Nutzer überträgt. Ich habe das mal ein bisschen recherchiert. Es gibt in Deutschland kein einziges Handyticket in Verkehrsverbünden, das man übertragen kann, und auch die Bahn hat keine übertragbaren Handytickets. Natürlich gibt es die Möglichkeit grundsätzlich. Wir haben das, das wurde erwähnt, im Sport oder im Veranstaltungsbereich.
Der Unterschied ist aber, dass die Tickets entwertet sind, wenn man sie einmal gescannt hat, und das ist natürlich trivial. Das ist auch technisch trivial. Sie haben aber recht, wo das Problem liegt. Das Problem liegt darin, dass wir natürlich hier weniger Leistung für dasselbe Geld haben. Also wenn jemand in der App das Ticket kauft, bekommt er weniger Leistung als jemand, der eine Chipkarte in seinem Portemonnaie mit sich führt. Das ist natürlich in der Tat kein schöner Zustand. Sie haben auch recht, wir müssen darauf achten, dass wir in Zukunft natürlich die Handynutzungen vorantreiben.
Als wir ukrainische Geflüchtete hier begrüßt haben, wollten sie sofort ihre Chipkarte in ihr Handy übertragen und haben gesagt: Wie, das geht nicht? Geht nur Chipkarte oder Handy? Aber warum kann ich das nicht übertragen? – Insofern ist das Ansinnen vollkommen berechtigt zu sagen, wir müssen dafür eine Lösung finden. Man muss aber auch sagen: Missbrauch auszuschließen, technische Lösungen zu schaffen, ist nicht trivial, ist auch datenschutzrechtlich übrigens nicht trivial, denn natürlich müssen diese Karten gescannt werden und dann entsprechend über Server laufen und gegengecheckt werden, ob sie an anderer Stelle irgendwo im System eingeloggt sind
oder nicht. Ich denke, die Verkehrssenatorin wird sich dieses Themas annehmen. Auch die BVG hat sich dieses Themas bereits angenommen. Es ist adressiert. Es werden Lösungen erarbeitet, aber es ist natürlich ein System, das dann auch über die Zahlungsdienstleister laufen muss bzw. die Anbieter der Apps, die bundesweit ähnlich sind. Die BVG baut auf einem bestimmten System auf, das bundesweit auch genutzt wird. Insofern muss dieser Dienstleister diese Möglichkeit auch anbieten, und ich denke, das ist möglich. – Danke schön!
Vielen Dank! – Das kann ich auch gerne gleich verwirklichen. Ich wollte nur fragen, ob Ihnen Programme bekannt sind wie Adobe Creative Cloud oder DaVinci Resolve oder ähnliche, die genau das gewährleisten, nämlich dass immer nur eine Instanz eines Programms auf einem Rechner ausgeführt werden kann. Ist Ihnen auch geläufig, dass so etwas auch selbstverständlich umgesetzt werden kann, indem man nur ein Ticket auf jeweils einem Handy zur gleichen Zeit nutzen kann?
Genau! Der Witz an der Sache ist natürlich, und deswegen hat es auch kein anderer Verkehrsverbund in Deutschland bisher gemacht, dass die Kontrolleure vernetzte Systeme brauchen, die sozusagen jederzeit einloggen können, wenn jemand sein Handyticket vorzeigt und sofort an anderer Stelle auch mitbekommen, wenn jemand anderes dasselbe Ticket nutzt. So etwas haben wir bisher nicht, und das ist auch datenschutzrechtlich nicht ganz trivial. Insofern können Sie mal bei den anderen Bundesländern und Landkreisen nachfragen, wie das so ist. Wir sollten daran arbeiten, aber sich hier einfach hinzustellen und zu sagen: Der gesunde Menschenverstand sagt mir, das müsste doch möglich sein, das ist, ehrlich gesagt, für Politik ein bisschen unterkomplex. – Danke schön!
Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Mobilität. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Tagesordnungspunkt 41 war die Priorität der Fraktion der FDP unter der Nummer 3.3. Tagesordnungspunkt 42 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 3.6. Tagesordnungspunkt 43 steht auf der Konsensliste.
Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Für die erste und zweite Lesung des Nachtragshaushaltes sind zwei Sondersitzungen am 10. und 14. November 2022 vorgesehen. Die nächste Plenarsitzung findet daher am Donnerstag, dem 10. November 2022 um 10 Uhr statt. Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg und schöne Herbstferien. Die Sitzung ist geschlossen.
Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte ohne Aussprache wie folgt zu behandeln:
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 7. September 2022 Drucksache 19/0500
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 21. September 2022 Drucksache 19/0534
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Engagement, Bundesangelegenheiten und Medien vom 5. Oktober 2022 Drucksache 19/0568