Protokoll der Sitzung vom 17.10.2024

Ich habe Ihnen zugehört, jetzt müssen Sie auch mal mir zuhören.

Punkt 3: Sie haben gesagt: Herr Nas, machen Sie mal das Urteil bekannt! – Ich sage doch: Wenn es Ihnen nicht bekannt ist, ich drucke das gern aus, ich mache das Urteil bekannt, ich habe das Urteil zitiert. Ich sage Ihnen eins: Wir müssen das geltende Recht konsequent anwenden.

(Katrin Schmidberger)

Wir müssen da keine gesetzlichen Änderungen vornehmen.

[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Sie wollen gar nichts machen, das ist der Punkt!]

Wenn wir das geltende Recht konsequent anwenden, dann werden Sie sehen, kommen wir zum Erfolg, dann werden Sie sehen, können wir den Missbrauch verhindern. Gern spreche ich mit den Richtern. Wissen Sie, das ist mein Beruf, das ist mein Job. Ich spreche mit denen. Und wenn Sie diese Urteile nicht kennen, schreiben Sie mich an, ich kopiere diese Urteile und schicke Ihnen die zu. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Und für die Fraktion Die Linke hat nun der Kollege Schenker das Wort. – Bitte schön!

Frau Präsidentin, vielen herzlichen Dank! Huiuiui kann ich dazu nur sagen. Das war wirklich wieder der Wahnsinn, Herr Nas! Ich finde es wirklich auch Wahnsinn, dass, egal über welches Thema wir hier sprechen, Sie jedes Mal wieder über das Thema Wohnungsneubau sprechen wollen. Ich weiß nicht, warum Sie es nicht verstehen wollen. Ja, wir müssen neue Wohnungen bauen, aber Sie können doch nicht ernsthaft erwarten, dass es eine adäquate Antwort für die vielen Mieterinnen und Mieter, die hier ihre Wohnung wegen Eigenbedarfskündigung verlieren, sein soll, dass wir denen sagen: Keine Sorge! Am anderen Ende der Stadt entstehen übermorgen oder in vier Jahren 250 Wohnungen. – Das ist keine adäquate Antwort. Das können Sie, ehrlich gesagt, nicht ernst meinen.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der SPD]

Aber das hat er ja gesagt. Das kann ja gern die SPD vielleicht noch mal anders darstellen. Ich weiß es nicht. Ich mache mir wirklich Sorgen um das Niveau in dieser Koalition.

[Zuruf von Stephan Schmidt (CDU)]

Kollegin Schmidberger hat es gesagt: Allein in den letzten zehn Jahren sind fast 160 000 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Das entspricht in etwa dem gesamten Wohnungsbestand eines Bezirks wie Friedrichshain-Kreuzberg. Also die Umwandlungswelle der letzten zehn Jahre birgt enormen sozialen Sprengstoff. In Berlin droht eine neue Welle der Verdrängung, denn auf die Umwandlungen bislang günstiger Wohnungen folgen sehr oft aufwendige Sanierungen oder Eigenbedarfskündigungen. Wir sehen ja schon jetzt eine ganz deutliche Zunahme. Eigenbedarfskündigungen haben sich

in den letzten Jahren zu einem der Hauptvehikel der Verdrängung entwickelt und nicht zuletzt durch eine sehr eigentümerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die steigende Anzahl vorgetäuschter Eigenbedarfskündigungen. Ehrlich gesagt: Jede Mieterorganisation in Berlin könnte Hunderte Fälle vorlegen, in denen es um vorgetäuschten Eigenbedarf geht.

Die Hauptursache bilden eben die Marktanreize, die sich insbesondere aus den enormen Preissteigerungen bei Erst- und Wiederverkäufen umgewandelter Wohnungen ergeben. Es wäre also entscheidend wichtig, dass die Bundesregierung den Kündigungsschutz stärkt. Deswegen bin ich den Kolleginnen der Grünen auch wirklich sehr dankbar für diesen guten Antrag, den wir hier auch unterstützen werden. Wir sollten eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen; nur ehrlicherweise habe ich wenig Hoffnung, dass da tatsächlich auch das Entsprechende passiert.

Wenn der Bund nicht liefert, dann müssen wir in Berlin alles machen, was wir können. Wir haben als Linksfraktion eine Studie beauftragt, die aufzeigen sollte, welche landesrechtlichen Möglichkeiten wir noch haben und welche es gibt, um den Mietenwahnsinn zurückzudrängen. Die gute Nachricht: sehr viele. Wir wollen auf dieser Grundlage ein Sicher-Wohnen-Gesetz einführen. Und zwei Vorschläge möchte ich Ihnen gerne nennen: Einerseits geht es darum, dass wir gewerbliche Vermieter, die mehr als 50 Wohneinheiten besitzen, dazu verpflichten wollen, dass sie wenigstens jede dritte Wohnung zu bezahlbaren Mieten, also auf Höhe des WBS, vermieten sollen. Und zweitens: Wer seine Wohnung verliert, findet keine neue. Deswegen wollen wir – und es gibt eben die rechtliche Einschätzung, dass das möglich ist – einen bezirklichen Vorbehalt für Eigenbedarfskündigungen, einen öffentlich-rechtlichen Vorbehalt, und zwar immer dann, wenn die Mieterinnen und Mieter keine angemessene Ersatzwohnung finden. So.

Drei Instrumente sind aus meiner Sicht entscheidend. Wir brauchen dringend bundesweit eine deutliche Einschränkung von Eigenbedarfskündigungen bei angespannten Wohnungsmärkten, eigentlich ein Verbot. Wir brauchen ein ambitioniertes Ankaufprogramm für die Wohnungen, die umgewandelt wurden, und wir brauchen ein Sicher- Wohnen-Gesetz und damit einen bezirklichen Vorbehalt für Kündigungen.

Letzter Punkt: Wenn man Herrn Nas hier so reden hört, oder die CDU insgesamt, dann kann man ja auch zum Schluss kommen: Vielleicht gibt es einfach auch Eigeninteressen, warum man beim Thema Eigenbedarf gar nicht so richtig tätig werden möchte. Reden wir doch mal über konkrete Fälle und die Verursacher. Reden wir mal über Vermieter. Ein Beispiel: Ernst Brenning, Rechtsanwalt und CDU-Politiker, der mit seiner Frau und seinen Kindern viele Wohnungen in Berlin vermietet. Brenning

(Dr. Ersin Nas)

geriet zum Beispiel in die Schlagzeilen einer Zwangsräumung in der Reichenberger Straße 73 und zahlreichen Eigenbedarfskündigungen. Bereits mehrere Male zuvor entledigte sich Brenning Mietern des Hauses in der Reichenberger Straße per Eigenbedarfskündigung, um vorgeblich für Familienmitglieder Wohnungen zu beschaffen, doch, so berichten es Nachbarn, haben die noch nie dort lange gewohnt. Tja, seltsam, die Familie Brenning besitzt in Berlin ungefähr 30 Immobilien und Baugrundstücke. Es wäre ja sehr verwunderlich, wenn das nie möglich wäre, einfach so mal eine Wohnung zu vermieten, sondern das immer über Eigenbedarfskündigung nötig ist. Mitte Mai 2021 war so ein Fall vor Gericht. Das Gericht hat sehr deutlich ausgedrückt, es wäre zumindest ein Mindestmaß an Konsistenz nötig. Die ist nicht gegeben. Auf Deutsch: Der Bedarf ist unglaubwürdig. Bis heute ist Herr Brenning übrigens gemeinsam mit der Präsidentin des Abgeordnetenhauses, Frau Seibeld, im Vorstand des CDU-Verbandes Lilienthal in SteglitzZehlendorf.

Ich sage es mal so: Immobilien, leider nicht Mieterinnen und Mieter, aber Immobilien haben eine Lobby in der CDU, und solange das so ist, können wir hier leider auch nicht auf eine für Mieterinnen und Mieter freundliche Antragsberatung hoffen.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Und für die SPD-Fraktion hat die Kollegin Aydin das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nicht darauf eingehen, wer was kann und wer was nicht kann. Der vorliegende Antrag der Grünen beschäftigt sich damit, eine Bundesratsinitiative zu weiteren Einschränkungen des Rechts auf Eigenbedarfskündigung und zur Entfristung des Umwandlungsverbots im Baugesetzbuch zu starten. Lassen Sie mich vorab etwas klarstellen: Es war die SPD, die die Umwandlungsverbotsverfügung gemäß § 250 BGB im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes auf Bundesebene durchgesetzt hat.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

Berlin hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, erfreulicherweise. Seit August 2021 ist es aufgrund der Berliner Umwandlungsverordnung nahezu unmöglich, Mietshäuser mit mindestens sechs Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Wir haben uns selbst hier den aktuellen Jahresbericht angehört. Die Antragszahlen sind sehr stark zurückgegangen, und auch der Jahresbericht zeigt, dass die Verordnung in Berlin eines der erfolgreichsten wohnungspolitischen Instrumente ist, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen.

Deshalb ist es aus meiner Sicht jetzt entscheidend, die Umwandlungsverbotsverfügung gemäß § 250 BGB zu entfristen. Darum haben wir als SPD-Fraktion schon längst einen Beschluss zur Entfristung der Umwandlungsverbotsverfügung beschlossen, um ein Zeichen auch an die Bundesebene zu setzen und entsprechend Druck auszuüben. Wir sind dabei, diesen Antrag natürlich auch mit der Koalition zu verhandeln. Darüber hinaus finden sich in diesem Antrag viele weitere Vorschläge, zum Beispiel zu einer weiteren Verlängerung der Kündigungsschutzfrist oder einer Ausweitung der Härtefallregelung nach § 574 BGB. Für einige Punkte, wie beispielsweise die Verlängerung der Kündigungsschutzfrist oder die Einschränkung des Personenkreises, habe ich durchaus Sympathien. Ich habe bereits öffentlich gesagt, dass ich das unterstütze, und es entspricht auch unserer Parteibeschlusslage. Darüber werden wir sicherlich im Ausschuss weiter sprechen. Dennoch möchte ich auch die Grünen darauf hinweisen: Zur Wahrheit gehört eben auch, dass wir als SPD und Grüne gemeinsam in der Pflicht stehen, die FDP zum Handeln zu bewegen.

[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Mietenkanzler!]

Ich freue mich, dass meine Kollegin Schmidberger bald ja auch im Bundestag sein wird.

[Zurufe von den GRÜNEN: Woohoo!]

Vielleicht können wir da gemeinsam etwas bewegen, weil ich, wie gesagt, denke, dass das ein Thema für die Bundesebene ist. Auf Landesebene haben wir eben begrenzte Möglichkeiten. Vielleicht schaffen wir da ja gemeinsam etwas. ‒ Danke!

[Beifall bei der SPD ‒ Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Vielen Dank! ‒ Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Laatsch das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! ‒ Herr Dr. Nas! Habe ich das gerade richtig verstanden? Die CDU setzt sich dafür ein, das Umwandlungsverbot noch zu verschärfen? ‒ Das kann ich jetzt gar nicht glauben.

[Dr. Ersin Nas (CDU): Nicht zugehört!]

Ihre einzige Chance, diesen Kommunisten hier, diesen Enteignern, zu entkommen, ist das Eigentum. Das ist das Einzige, was die Menschen vor Verdrängung und vor steigenden Mieten schützt,

[Tobias Schulze (LINKE): Wenn es kein Brot gibt, sollen sie halt Kuchen essen! Wer sich die Miete nicht leisten kann, soll sich halt eine Wohnung kaufen!]

(Niklas Schenker)

und Sie wollen dieses Umwandlungsverbot noch ausweiten. Das ist diese kommunistische Masche, die hier in diesem Parlament durchgegriffen hat. Vielleicht wollen Sie demnächst auch noch enteignen, Herr Dr. Nas!

[Beifall bei der AfD]

Jetzt zu Frau Schmidberger: Frau Schmidberger! Vorgetäuschter Eigenbedarf führt zu unbegrenztem Schadensersatz. Das heißt ganz konkret: Dieser Mensch ist absolut abgesichert, wenn er den vorgetäuschten Eigenbedarf nachweist.

[Katrin Schmidberger (GRÜNE): Leider nicht!]

Der Vermieter, der so etwas macht, der begeht regelrecht Suizid. Das ist völlig verrückt, und das wird von Gerichten auch durchgesetzt. Ich glaube eher, Sie haben jede Menge vorgetäuschte Fälle angebracht. Sie wollen nicht Mieter schützen, Frau Schmidberger, Sie wollen Eigentümer enteignen. Diese enteignungsgleichen Maßnahmen stehen in einer ganzen Reihe von Maßnahmen gegen Eigentümer. Letzten Endes sind Ihnen die Mieter völlig gleichgültig. Das erkennt man an den gestiegenen Mieten und an den fehlenden Wohnungen: Beides geht auf Ihr Wirken zwischen 2016 und 2021 zurück. Würden Sie sich um Mieter sorgen, würden Sie zuallererst für ein ausreichendes Wohnungsangebot kämpfen und damit für das Ende der explodierenden Mieten sorgen. Sie tun das nicht!

[Beifall bei der AfD ‒ Zurufe von Werner Graf (GRÜNE) und Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Das Gegenteil ist der Fall: Sie sind die Preistreiber der Mieten und die Mütter und Väter der Wohnungsnot ‒ Sie, Ihre beiden Parteien, und die SPD hat das unterstützt.

[Werner Graf (GRÜNE): Ja, wir sind an allem schuld!]

Dass es Ihnen nicht um Mieter schützen, sondern um Eigentümer enteignen geht, sieht man auch daran, dass Sie im § 250 BauGB „dauerhaft“ fett schreiben wollen, und wir haben gerade gelernt: Die CDU will das auch. Das muss man sich mal vorstellen!

Worum geht es da? ‒ Um die Verhinderung der Aufteilung von Wohngebäuden in Eigentum, und damit um die Verhinderung von Wohneigentumsbildung. Sie tun ja immer so, als wäre die Wohnung weg, wenn sie jemandem gehört. Nein, da wohnt nach wie vor jemand drin; ob ein Mieter oder ein Eigentümer, ist völlig egal.

[Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)]

Das ist und bleibt eine Wohnung. Der Besitzer ist dabei völlig irrelevant. Was Sie tun, richtet sich gegen die allgemeinen Menschenrechte, Artikel 17 ‒ „Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum … innezuhaben“ ‒ und den Artikel 28 der Berliner Verfassung:

„Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum … sowie die Bildung von Wohneigentum.“