Ja, einen Tag, aber das ist ja trotzdem etwas, was uns alle mit Sorge umtreibt, glaube ich. Ich sage das gar nicht mit großer Häme, weil wir uns in Deutschland und in der Welt in einer Situation befinden, in der wir gerade viele Umbrüche und viele Krisen, Kriege und letztlich auch Unsicherheiten im eigenen Land haben. In dieser Zeit keine handlungsfähige Bundesregierung zu haben, ist zumindest – um es vorsichtig zu sagen – nicht gut. Das betrifft natürlich auch genau diese Problematik.
Die nächste Frage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht an den Kollegen Krüger. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Damit neben AmpelBashing noch etwas Konkretes zu den Musikschulen kommt, würden wir fragen: Säulenmodell, Stufenplan, Angebotskürzung, Bundesratsinitiative – alle paar Monate werfen Senat und Koalition eine neue Idee in den Raum, wie das Herrenberg-Urteil umgesetzt werden soll. Gibt es in dieser Sache überhaupt noch einen gemeinsamen Plan der zuständigen Fachverwaltungen und innerhalb der Koalition – und wenn ja: Welcher der diversen und zum Teil völlig widersprüchlichen Ansätze soll künftig verfolgt werden?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Krüger! Ich bedauere es sehr, dass Sie die ganzen Maßnahmen, die wir jetzt tatsächlich getroffen haben, um nicht nur für Musikschullehrkräfte, sondern insbesondere auch bei den Volkshochschulen vorübergehend Sicherheit und Stabilität hineinzubringen, so wenig schätzen. Wir
schauen in andere Bundesländer, und ich sage Ihnen ganz deutlich: Dort ist es Aufgabe der Kommunen, und da sieht es noch viel chaotischer aus. Ich sage Ihnen das auch aus Sicht der KMK-Präsidentschaft, als Vizepräsidentin, dass wir da sehr intensiv über diese Themen debattieren, und wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung.
Das Herrenberg-Urteil ist lange Zeit unberücksichtigt geblieben, denn es betrifft eben nicht nur Musikschullehrkräfte oder Volkshochschuldozenten, sondern sämtliche Tätigkeiten, die das Thema Honorartätigkeit mitbetreffen. Das geht noch viel weiter: Das geht in den journalistischen Bereich, das geht in den Wissenschaftsbereich hinein, und ich bin sehr froh und sehr dankbar, dass Berlin da eine Vorreiterrolle einnimmt und dieses Drei-Stufen-Modell beschlossen hat. Sie wissen, dass wir finanziell gar nicht in der Lage sind, ad hoc alle Honorarkräfte – beispielhaft der Volkshochschulen und Musikschulen – in den Landesdienst oder in die Festanstellung zu überführen.
Das Zweite, Herr Krüger: Ich empfehle Ihnen, zu den Kolleginnen und Kollegen zu gehen. Viele wünschen sich diese Festanstellung gar nicht, sondern würden gern in dem Modus, in dem sie die ganzen Jahre tätig waren, weil sie noch andere Tätigkeiten nebenher ausüben, weiter verfahren. Wir haben mit den drei Säulen, die wir jetzt haben, dort Spielraum geschaffen. Ich freue mich auch, dass die Rentenversicherung momentan die Prüfungen ausgesetzt hat, wir alle Bezirksstadträte und Bezirksbürgermeister über das Verfahren informieren konnten und somit Rechtssicherheit beim Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen in den Bezirken herstellen konnten.
Weiterhin findet permanent ein Austausch mit der Deutschen Rentenversicherung statt – mit dem Ziel, für alle Bundesländer gemeinsam eine Lösung zu finden. Da gibt es unterschiedliche Wege. Ob es das Drei-Säulen-Modell ist, ob es eine Ausnahmeregelung ist – das ist nicht Aufgabe des Landes Berlin. Wir haben für den Interimszeitpunkt eine Lösung gefunden. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung für diese Kolleginnen und Kollegen, die bei dem Herrenberg-Urteil nicht berücksichtigt wurden, und dessen Tragweite man am Anfang auch nicht erfasst hat, jetzt wieder Sicherheit herzustellen. Da gibt es juristisch verschiedene Möglichkeiten. Das wird nicht im Land Berlin entschieden. Wir haben jetzt für unsere Kolleginnen und Kollegen Maßnahmen ergriffen, hoffen aber genau wie Sie, dass wir dort schnellstmöglich wieder Stabilität herstellen können.
Da jetzt die Bundesebene schon angesprochen wurde, würde ich fragen: Warum hält der Senat es denn für notwendig, die geltende Rechtslage zulasten der Honorarkräfte an den Berliner Musik- und Volkshochschulen mittels einer Bundesratsinitiative zu ändern, anstatt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – wie in anderen Kommunen – einfach umzusetzen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! – Herr Krüger, Sie können gern mal alle Bundesländer abfragen. Das haben wir regulär über die KMK gemacht. Es ist schlichtweg nicht der Fall, wie Sie das hier suggerieren, dass die Kommunen bundesweit sämtliche Honorarkräfte aktuell eingestellt haben und Berlin da irgendwie nicht aus dem Pott kommt. Das ist schlichtweg nicht so. Ich habe auch gerade schon erwähnt, dass es überhaupt nicht der Wunsch der meisten Kolleginnen und Kollegen ist, dieses Modell zu fahren und in die Festanstellung zu kommen, denn viele haben diese Honorartätigkeit, um noch andere Tätigkeiten nebenher ausüben zu können und haben da andere Modelle gewählt. Diese Freiheit beizubehalten, bundeseinheitlich eine Lösung zu finden und keinen Flickenteppich zu schaffen, ist das Ziel, das Berlin verfolgt, und daran halten wir auch fest.
Ganz herzlichen Dank! – Ich glaube, hier gehen ein wenig Musikschulen und Volkshochschulen durcheinander. Ich bleibe bei den Musikschulen. 80 Prozent der dortigen Lehrkräfte wollen fest angestellt werden, und, Herr Regierender Bürgermeister, es ist keine Länderaufgabe, sondern es ist eine kommunale Aufgabe, wie die Bildungssenatorin sagt.
Deswegen frage ich: Wie kann es sein, dass – doch, Frau Günther-Wünsch –, alle Kommunen sich auf den Weg gemacht haben, höchstrichterliche Rechtsprechung umzusetzen, und nur der Berliner Senat sagt: Wir müssen das Gesetz ändern, das passt uns nicht, das ist zu sehr beschäftigtenfreundlich. Wie kann das sein?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das finde ich sehr spannend. Ich prüfe das gerne mal. Meine Informationen sind dezidiert anders. Meine Informationen sind nicht, dass alle Kommunen das befolgen.
Mich würde das auch ehrlicherweise sehr wundern, weil wir im Rahmen der Gespräche mit allen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten erst vor wenigen Tagen in Leipzig über diese Problematik gesprochen haben und komischerweise alle Ministerpräsidenten und Ministerpräsidenten die Einschätzungen haben, die ich Ihnen hier gerade vorgetragen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Der Eigentümer des Kaufhausgebäudes am Alexanderplatz hat angekündigt, dass GALERIA für zwei Jahre vor die Tür gesetzt werden soll. Das dürfte gegen den städtebaulichen Vertrag von 2022 verstoßen, der vorsieht, dass das Kaufhaus während der Baumaßnahmen geöffnet bleibt. Nimmt der Senat das hin, oder beabsichtigt er, die Einhaltung des Vertrages durchzusetzen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schenker! Der Senat hat das Ziel, die im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Nutzungen auch durchzusetzen. Es gibt dazu auch Gesprächstermine zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen, insbesondere der Wirtschaftsverwaltung und der Stadtentwicklungsverwaltung, dem Eigentümer und auch natürlich mit GALERIA. Wir sind sehr entschlossen, das auch durchzusetzen, und dem Eigentümer ist
Das Weitere werden wir Ihnen mitteilen, wenn wir dort weitere Erkenntnisse haben. Im Moment ist der Sachstand: Wir wollen dort die Warenhausnutzung erhalten. Die Größenordnung ist natürlich etwas, zu der auch GALERIA durchaus im Gespräch ist. Aber das, was jetzt gerade öffentlich an Diskussion geführt wird, ist, glaube ich, ein bisschen zu wenig und würde auch aus unserer Sicht nicht dem entsprechen, was dort städtebaulich festgelegt und auch gewünscht worden ist. Insofern bleiben wir dabei: Der Eigentümer muss sich hier an der Stelle bewegen und wird sich nicht in diese Richtung durchsetzen können, die er jetzt öffentlich über die Medien hier spielt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Senator! Ich möchte gerne nachfragen: Lässt der Vertrag in einem Teil des Gebäudes Kulturnutzung zu, oder ist für das gesamte Gebäude großflächiger Einzelhandel vorgeschrieben? Ist der Senat bereit, zulasten von GALERIA den Vertrag auch abändern zu wollen?
Der Vertrag sieht grundsätzlich eine Warenhausnutzung vor. Er sieht auch andere Nutzungen vor. Wie das genau aufeinander abzustimmen ist, ist eine Sache, die jetzt auch Gegenstand der Gespräche sein wird. Auf jeden Fall ist bei einer Reduzierung der Warenhausnutzung aus unserer Sicht eine entsprechende Regelung erforderlich, der das Land zustimmen muss. Insofern sind wir da, glaube ich, in guter Position, dort auch weiterhin Einzelhandel zu sichern, und das ist dem Eigentümer, glaube ich, auch bewusst.
Insofern gehen wir da durchaus positiv in die Verhandlungen und sind aber mit dem Eigentümer aus meiner Sicht auch durchaus in konstruktiven Gesprächen. Dass der jetzt erst mal seine Interessen äußert, ist, glaube ich, nichts Unnormales. Aber das Land Berlin hat Interessen, und das Land Berlin hat auch vertragliche Grundlagen, auf denen das aus unserer Sicht auch durchsetzbar ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Dann würde uns aber auch noch die Position der Kulturverwaltung interessieren und insbesondere von Herrn Senator Chialo – wie er bewertet, dass die Verhandlungen, die die Kulturverwaltung mit der Eigentümerin führt, dazu führen, dass hier ein öffentliches Bild entsteht, dass er den Warenhausstandort am Alexanderplatz gefährdet.
Vielen Dank, verehrte Präsidentin! – Liebe Abgeordnete! Natürlich ist es so, dass wir seit mehr als einem Jahr dafür kämpfen, für die ZLB einen Standort zu finden, an dem sie nach über 100 Jahren endlich vereint und in entsprechenden Räumen stattfinden kann. Aber der Erhalt des Warenhauses und der Arbeitsplätze haben für das Land Berlin Priorität, und dem ist nichts hinzuzufügen.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Im Angesicht der Migrationskrise und der großen Zahl ausreisepflichtiger Personen frage ich den Senat: Wann hat die letzte Abschiebung ausreisepflichtiger Personen aus Berlin stattgefunden?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir über das Thema der Rückführungen sprechen, so ist das regelmäßig Gegenstand der politischen Auseinandersetzung gewesen, auch in diesem Hause, sowohl in den Ausschüssen als auch im Plenum.
Innensenatorin Spranger hat vor wenigen Tagen den Fünf-Punkte-Plan des Landes Berlin verkündet, um Abschiebemaßnahmen noch konsequenter durchzuführen. Das Land Berlin bekennt sich – das ist vielleicht die wichtigste Botschaft, so ist es im Koalitionsvertrag vereinbart, und so haben wir das miteinander vereinbart – zu humanitären Grundsätzen beim Thema Rückführungen, zugleich aber auch zur Durchsetzung des Rechtsstaates. Deswegen ist der Fünf-Punkte-Plan ein wichtiger Baustein dafür, bei dem Thema Rückführungen insgesamt etwas besser zu werden, als das bis gegenwärtig der Fall war.
Dazu gehört – erstens –, dass wir die Warnungen über Tipps für Abschiebungen, den sogenannten DeportationAlarm, verhindern und unterbinden müssen, damit diejenigen, die ausreisepflichtig sind – was auch vielfach rechtskräftig festgestellt worden ist durch das BAMF, im Asylverfahren, durch die Verwaltungsgerichte, im Verwaltungsrechtsschutz und durch das Landesamt für Einwanderung –, die zur Rückführung anstehen, dann auch erfolgreich rückgeführt werden können und nicht etwa darüber gewarnt werden.
Dazu gehört – zweitens –, die Anwesenheitskontrolle der vollziehbar Ausreisepflichtigen in den Unterkünften zu sichern, um ein Untertauchen zu erschweren, um Abrechnungen auch überprüfen zu können.
Dazu gehört – drittens –, Meldepflichten für Ausreisepflichtige einzuführen. Das Ignorieren der Ausreisepflicht muss Konsequenzen haben.
Dazu gehört – viertens – natürlich auch, dass zu prüfen ist, welche gesetzlichen Möglichkeiten der Abschiebehaft und des Ausreisegewahrsams genutzt werden können, wenn sich Ausreisepflichtige der Abschiebung entziehen, und auch – und das hat Senatorin Spranger auch bereits getan – wird die Weisungslage zu Familientrennung überprüft.
Sie sehen also: Das Land Berlin, ich wiederhole es erneut, bekennt sich zu den humanitären Grundsätzen beim Thema Rückführungen, wahrt aber auch Recht und Gesetz und führt das entsprechend durch.