Protokoll der Sitzung vom 07.11.2024

Sie sehen also: Das Land Berlin, ich wiederhole es erneut, bekennt sich zu den humanitären Grundsätzen beim Thema Rückführungen, wahrt aber auch Recht und Gesetz und führt das entsprechend durch.

[Zuruf von der AfD]

Deswegen werden regelmäßig Rückführungsmaßnahmen durchgeführt. Es wurde vorgestern die letzte Rückführungsmaßnahme des Landes Berlin durchgeführt, bei der Rückführungen nach Moldau und nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt worden sind.

Dann geht die erste Nachfrage an den Abgeordneten Lindemann.

Herzlichen Dank! Dann frage ich, ob der Senat in den nächsten sechs Monaten weitere Abschiebungen ausreisepflichtiger Personen plant oder ob es auch dieses Jahr wieder einen Winterabschiebestopp vom Senat geben wird, so wie letztes Jahr.

[Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)]

Herr Staatssekretär!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Land führt regelmäßig Rückführungen durch. Ich hatte es eingangs versucht, in der Beantwortung der Ausgangsfrage schon deutlich zu machen, dass sich das Land Berlin beim Thema Rückführungen, erstens, zu humanitären Grundsätzen bekennt und, zweitens, aber selbstverständlich auch Recht und Gesetz durchzusetzen sind und diejenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch entsprechend zurückgeführt werden müssen.

Es gab bereits im letzten Jahr keinen Winterabschiebestopp. Vielmehr hat sich die Koalition im letzten Winter darauf verständigt, priorisiert verurteilte Straftäter und Gefährder zurückzuführen. Dies ist auch erfolgt. Die Abstimmungen, wie im kommenden Winter entsprechend damit umzugehen ist, stehen auf Spitzen- beziehungsweise Koalitionsebene noch aus. Wir werden zu gegebenem Zeitpunkt eine entsprechende Lösung für den kommenden Winter präsentieren.

Dann geht die zweite Nachfrage an die Linksfraktion und hier an die Kollegin Eralp. – Bitte schön!

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! – Ich beziehe mich jetzt auf die Antwort. Sie haben gesagt, Sie haben gestern erst wieder nach Moldau abgeschoben. Ich weiß nicht, ob Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis genommen haben, wo es heißt, dass Moldau nicht in Gänze sicher ist und es unsichere Teilregionen gibt und vor diesem Hintergrund diese Abschiebepraxis rechtlich sehr fragwürdig ist. Inwiefern haben Sie diese Entscheidung berücksichtigt?

Das macht auch der Staatssekretär. – Bitte, Herr Hochgrebe!

(Staatssekretär Christian Hochgrebe)

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Eralp! Selbstverständlich ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch dem Senat bekannt und wird regelmäßig überprüft. Insofern ist das vollumfänglich berücksichtigt worden. – Vielen Dank!

Dann haben wir die Runde nach der Stärke der Fraktionen damit beendet, und wir können die weiteren Meldungen in freiem Zugriff berücksichtigen. Das läuft wie immer so, dass ich diese Runde mit einem Gongzeichnen eröffnen werde. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt.

[Gongzeichen]

Ich gehe davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten und beende die Anmeldung.

[Gongzeichen]

Dann werde ich einmal die ersten – ich bin heute optimistisch – acht Wortmeldungen verlesen. Das ist zunächst die Kollegin Eralp, der Kollege Vallendar, der Kollege Mirzaie, Herr Ubbelohde, der Kollege Haustein, der Kollege Bocian, der Kollege Dr. Bronson und auf Platz acht Frau Kollegin Hassepaß. Die Liste der Wortmeldungen, die ich soeben verlesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone jetzt diese Anmeldung nicht mehr darstellen. Sie können sich also wieder zu Wort melden, sollten sich aus der Beantwortung des Senats für Sie Nachfragen ergeben. – Dann starten wir mit der ersten Frage, und die geht, wie gesagt, an Kollegin Eralp.

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Aus welchen Gründen hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen Zeitplan für Abriss und Neubau des Jahnstadions aufgestellt, der wissentlich nicht einzuhalten war, da die Senatsverwaltung das Artenschutzgutachten in Auftrag gab, dann jedoch die darin vorgeschriebenen 54 Nistkästen bis heute nicht installierte?

Dann beantwortet das Senator Gaebler. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Eralp! Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat in

enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow, mit der Unteren Naturschutzbehörde, einen Zeitplan aufgestellt für die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, in diesem Fall auch CEF-Maßnahmen für den Haussperling. Diese einvernehmlich abgestimmte Zeitplanung ist von der Senatsverwaltung auch so in den Bauzeitenplan eingebaut worden.

Dass es dann zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Bedenken der Oberen Naturschutzbehörde gab, die diese zwar vorher auch schon mal geäußert hat, die aber die Untere Naturschutzbehörde als zuständige Genehmigungsbehörde nicht übernommen hatte, ist Anlass gewesen auch für ein Gerichtsverfahren. Das Gericht hat festgestellt, dass hier aus seiner Sicht die Maßnahmen für den Haussperling nicht ausreichend dargestellt sind, sowohl im zeitlichen Ablauf als auch in der Frage der Absicherung der Wirksamkeit.

Dabei geht es nicht zwingend nur darum, wann etwas aufgestellt wurde, sondern es geht auch darum, wie man die Wirksamkeit kontrolliert, weil die Obere Naturschutzbehörde bei den verwendeten Sperlingswohnhäusern Bedenken hinsichtlich der Annahme geäußert hat und insofern hier ein Sachverhalt entstanden ist, der gesagt hat, es muss hier nachgebessert werden, und so lange das nicht passiert, dürfen bestimmte Abrissmaßnahmen nicht weiter stattfinden.

Ich will allerdings darauf hinweisen, dass die Abrissmaßnahmen, die das Gericht jetzt vorläufig gestoppt hat, sowieso erst ab dem 18. November geplant waren. Insofern befinden wir uns momentan noch im Bauzeitenplan, und es gibt auch keinen Baustopp. Wir sind allerdings damit beschäftigt zu sehen, wie in den nächsten zwei Wochen eine Perspektive dafür geschaffen wird, die Dinge, auf die das Gericht hingewiesen hat und was zu dem vorläufigen Abrissstopp für einzelne Gebäude geführt hat, auszugleichen.

Ich will aber mal darauf hinweisen an dem Beispiel des östlichen Tribünengebäudes, das ja immer besonders im Fokus steht, dass es dort um insgesamt vier Nistplätze für Spatzen geht. Der größte Teil der Nistplätze für die Sperlinge ist im westlichen Tribünengebäude unter dem Dach. Insofern werden wir auch sehen, wie der Bauzeitenplan entsprechend angepasst werden kann, sodass dann auch die vom Gericht für notwendig erachteten Absicherungen mit eingeplant werden können und dann eventuell mit etwas Zeitverlust die Abrissarbeiten auch am Gebäude selbst weitergehen können.

Im Moment gehen die Bauarbeiten im Gebäude auch planmäßig weiter. Alles andere werden wir dann sehen, wenn die entsprechenden Auswertungen des Beschlusses des Gerichtes und der entsprechenden artenschutzrechtlichen Fachstellungnahmen vorliegen.

Danke schön! – Dann, Frau Kollegin Eralp, möchten Sie nachfragen? – Das ist der Fall. – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident! – An den Senat: Sie haben jetzt selber schon die Gerichtsentscheidung und Verzögerungen angesprochen. Aber welche Konsequenzen hat diese Gerichtsentscheidung ganz konkret für die Finanzierung des Projektes durch den Landeshaushalt?

[Bürgermeister Stefan Evers: Die Spatzen bleiben gesichert!]

Bitte sehr, Herr Senator Gaebler!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abgeordnete Eralp! Aktuell hat es keine Konsequenzen, weil größere Teile der anschließenden Maßnahmen, sowohl der Abriss eines Teiles des Walls, also der Zuschauerränge, und der zweite Bauabschnitt, wo es dann tatsächlich in die bauliche Umsetzung geht, im Moment auch noch unter Haushaltsvorbehalt stehen.

Insofern kann es sein, dass es etwas Mehrkosten gibt, wenn jetzt bei den Sperlingshäusern andere Modelle genutzt werden müssen oder noch mal ein Monitoringsystem eingeführt wird. Das werden aber sicherlich keine Millionenbeträge an der Stelle sein. Wir werden auch noch mal sehen, dass es von den Naturschutzverbänden selbst empfohlene Sperlingswohnhäuser gibt. Vielleicht hat man da das Falsche gewählt. Ich bin guter Dinge, dass, wenn wir dann die von denen selbst empfohlenen Sperlingswohnstätten nehmen, die Annahmewahrscheinlichkeit höher ist und das Klagerisiko geringer wird.

Wir werden dann beim Gericht gegebenenfalls einen Abänderungsantrag stellen zu dem Beschluss, den das Gericht gefasst hat. Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss. Insofern bin ich guter Dinge, dass dort keine großen Zusatzkosten für den Landeshaushalt entstehen und dass auch keine großen Zeitverzögerungen für dieses Bauvorhaben insgesamt entstehen, denn es bleibt dabei: Wir wollen dort ein inklusives Stadion schaffen, auch als Leuchtturm für die Sportstadt Berlin. Dafür hat es eine lange Vorbereitung, lange Abstimmungen gegeben. Es hat ein Wettbewerbsergebnis gegeben, das ein gutes ist. Das wollen wir nun zügig umsetzen.

Dann weise ich noch mal darauf hin, dass sich allein aus der Grußformel des Senators aus unserer Sicht keine

Nachfrage ergeben kann, und deswegen ist Herr Ronneburg derjenige, der die zweite Nachfrage stellen kann. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! Dann lohnt es sich doch mal, sich an unsere Regeln hier auch zu halten, wenn man dann die Nachfrage bekommt. – Ich stelle an den Senat folgende Nachfrage: Herr Gaebler! Helfen Sie uns doch bitte noch mal auf die Sprünge, was genau die CEFMaßnahmen letztlich bedeuten müssen, denn nach unserer Kenntnis heißt es, dass eine dauerhafte Sicherung der ökologischen Funktion dieser Ruhe- und Fortpflanzungsstätten gesichert werden muss. Deswegen würde ich Sie gerne fragen wollen, wie Sie das innerhalb dieses kurzen beschriebenen Zeitraumes denn realisieren wollen. In der Presse war auch von 14 Tagen die Rede, in denen Sie sozusagen da Abhilfe schaffen wollen. Deswegen habe ich die Frage, wie und nach welcher Definition die Senatsverwaltung hier vorgeht, was aus Ihrer Sicht erfolgsversprechende CEF-Maßnahmen wären und welchen Zeitraum diese beinhalten werden.

Bitte, Herr Senator Gaebler!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ronneburg! Ich oute mich jetzt mal, ich bin kein Spezialist für CEF-Maßnahmen. Deswegen werde ich Ihnen das jetzt nicht im Detail beschreiben können und wollen. Aus dem Beschluss des Gerichtes geht hervor, dass das Gericht durchaus Möglichkeiten für den Senat als Bauherrn an der Stelle sieht, den Bedenken, die das Gericht hatte, durch entsprechende Maßnahmen abzuhelfen. Welche das genau sind, muss mit der Unteren Naturschutzbehörde als der zuständigen Genehmigungsbehörde und am Ende auch mit der Oberen Naturschutzbehörde, die als Fachbehörde diese Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen geäußert hat, abgestimmt werden. Die zwei Wochen sind sicherlich nicht der Zeitraum, in dem wir alle Maßnahmen umsetzen, aber in dem wir zu einer Klarheit kommen, welche Maßnahmen geeignet sind, um beim Gericht erfolgreich einen Abänderungsantrag stellen und nach dem 18. November mit den weiteren Maßnahmen fortschreiten zu können. Das wird sicherlich zu etwas Verzögerung führen, aber wir gehen davon aus, dass es, wie gesagt, gerade für das östliche Tribünengebäude, wo es um insgesamt vier Brutplätze geht, der größte Teil ist in anderen Gebäuden, möglich sein muss. Es sind schon Nistplätze aufgestellt worden, die allerdings nach Einschätzung der Oberen Fachbehörde nicht ausreichend sind. Wir werden uns ins Gespräch begeben, was ausreichend ist, und die entsprechenden Maßnahmen treffen.

Sobald dazu nähere Erkenntnisse da sind, werden wir das sicherlich in irgendeiner Form öffentlich machen.

Dann geht die nächste Frage an die AfD-Fraktion, und zwar an den Kollegen Vallendar.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Welche Informationen hat der Senat über die Hintergründe und die Beteiligten der Massenschlägerei von 60 Jugendlichen, die vor einigen Tagen im Münsinger Park in Spandau stattgefunden hat, bei der ein 17-Jähriger durch Messerstiche in den Rücken und den Hinterkopf schwer verletzt wurde?

Die Beantwortung übernimmt der Staatssekretär. – Bitte, Herr Hochgrebe!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat ist es so, wie aus der Fragestellung zutreffend hervorgegangen ist, dass es im Umfeld des Münsinger Parks in Spandau in letzter Zeit wiederholt zu schwereren Auseinandersetzungen gekommen ist. 60 Jugendliche sind konkret in der Nacht vom 2. auf den 3. November aufeinander losgegangen mit einem Schwerverletzten in Folge. Wir hatten darüber hinaus im gleichen räumlichen Kontext in der Nacht vom 4. auf den 5. November ebenfalls eine Auseinandersetzung, bei der eine Todesfolge eingetreten ist.

All das sind Dinge, die wir natürlich insgesamt mit Sorge beobachten. Gute Innenpolitik – ich darf erneut den Koalitionsvertrag zitieren – besteht aus Maßnahmen der Prävention, der Intervention und der Repression, und deswegen ist es wichtig, dass wir uns den Münsinger Park und das Umfeld rund um den Münsinger Park in Spandau gemeinsam mit allen Beteiligten intensiv anschauen und die erforderlichen Maßnahmen treffen, um solche Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Gruppierungen zu verhindern, und das gemeinsam mit dem Bezirk und den Akteuren vor Ort, aber natürlich auch mit einer Polizeipräsenz, die wir aufgrund der Dinge vom 2. November und 4. November, auf die ich gerade Bezug genommen habe, angepasst haben, was in die Lagebewertung und in die polizeiliche Präsenz mit einfließt.

Da es sich in beiden Fällen um laufende Ermittlungsverfahren handelt, bitte ich um Nachsicht, dass ich zu den einzelnen Personen keine konkreten Angaben machen kann. Ich möchte Ihnen aber versichern, dass wir das alles sehr genau im Blick haben und hier ganz intensiv dran sind, die Lagebewertungen jeweils entsprechend

anzupassen und mit polizeilichen und nicht polizeilichen Maßnahmen hier tätig zu werden.

Vielen Dank! – Dann frage ich, ob der Kollege Vallendar nachfragen möchte. – Das ist so. Bitte schön!

Dann frage ich doch mal ganz generell nach. Der Park und die Umgebung sind seit Längerem als Drogen- und Kriminalitätshotspot bekannt. Was unternimmt der Senat konkret an Maßnahmen, um diesen Zustand dort zu beenden oder zu verbessern?

[Niklas Schrader (LINKE): Zaun drum machen!]