Protokoll der Sitzung vom 07.11.2024

[Niklas Schrader (LINKE): Zaun drum machen!]

Bitte sehr, Herr Staatssekretär Hochgrebe!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ein gutes Jahr her, ein Jahr und vier Tage, dass auf Einladung des Regierenden Bürgermeisters und der Senatorin für Inneres der Sicherheitsgipfel stattgefunden hat, der sich für mehr Sicherheit, für mehr Sauberkeit, zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und Drogen im ganzen Berliner Stadtraum einsetzt. Es ist gut und richtig, dass wir das genau so gemacht haben.

Wir hatten gerade gestern unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters wieder den Lenkungskreis im Sicherheitsgipfel, weil wir fortlaufend zusammensitzen, um diese Themen miteinander zu besprechen, und zwar der gesamte Berliner Senat. Es ist mir sehr wichtig, das dabei zu betonen, denn all diese Phänomene sind keine, die Polizei allein lösen kann, sondern es bedarf eines horizontal-, eines vertikalebenenübergreifenden Ansatzes der Prävention, der Intervention und der Repression, um nicht nur im Münsinger Park, sondern überall dort in Berlin, wo es geboten ist, sich dieser Dinge anzunehmen. Das tut der Senat mit ganzer Kraft. Wir haben, wie gesagt, gerade gestern, knapp ein paar Tage nach dem Jahrestag des Sicherheitsgipfels, wieder über all das gesprochen, und ich darf Ihnen versichern, dass wir bereits sehr viele Maßnahmen, die der Sicherheitsgipfel beschlossen hat, umsetzen, die sehr große Wirkung entfalten. Da geht es anders, als die mediale Berichterstattung es zum Teil glauben macht, nicht nur um den Görlitzer Park oder den Leopoldplatz, sondern es geht um ganz Berlin, nicht nur um die Innenstadt, sondern auch um die Außenbezirke, weil die Berlinerinnen und Berliner in ganz Berlin einen Anspruch darauf haben, gut und sicher leben zu können. Genau daran arbeitet der Senat jeden Tag.

(Senator Christian Gaebler)

Dann geht die zweite Nachfrage an den Kollegen Bocian, an die CDU-Fraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat noch mal, Sie haben es gerade schon ein bisschen beantwortet, ob der Senat auch andere Parks im Blick hat, dort ein Auge darauf wirft und welche das sind.

Bitte sehr, Herr Staatssekretär Hochgrebe!

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Kurzantwort wäre: Alle! Das wäre aber etwas zu kurz gesprungen, deswegen will ich es gern noch mal ausführen.

Der Senat hat natürlich ganz Berlin im Blick. Der Senat hat den Norden und den Süden genauso wie den Osten und den Westen im Blick. Der Senat hat die Innenbezirke mit ihren besonderen Herausforderungen genauso im Blick wie die Außenbezirke mit ihren besonderen Herausforderungen, um die Ansprüche an Sicherheit und Ordnung, die die Berlinerinnen und Berliner zu Recht an die Landesregierung haben, erfüllen zu können. Deswegen hat der Sicherheitsgipfel eine Vielzahl von Maßnahmen miteinander vereinbart, die präventiven, interventionistischen und repressiven Charakter haben und nicht nur auf den Görlitzer Park oder den Leopoldplatz beschränkt sind, sondern ganz Berlin mit seinen jeweils lokalen spezifischen Herausforderungen und Anforderungen an die jeweils lokale Gegebenheit angepasst bearbeiten. Das tun wir mit sehr großer Energie, Herr Abgeordneter. Das hat gerade gestern das Treffen, das wir gemeinsam gemacht haben, wo die Bezirke beteiligt waren, wo Bezirksbürgermeister da waren, wo die beteiligten Senatsverwaltungen alle am Tisch gesessen haben, gezeigt, dass hier wirklich alle, unabhängig von der Farbe, unabhängig von Parteizugehörigkeit, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Senatsverwaltung oder zu einem bestimmten Bezirk, miteinander ganz stark an einem Ende des Seils ziehen, um diese Fragen konstruktiv und zielgerichtet miteinander zu bearbeiten, zu lösen.

[Zuruf von Harald Laatsch (AfD)]

Da sind wir auf einem sehr guten Weg und haben eine Vielzahl der Maßnahmen schon umgesetzt, und das ist auch gut so.

[Harald Laatsch (AfD): Was ist denn passiert?]

Die nächste Frage geht an die Grünenfraktion, und zwar an den Kollegen Mirzaie. – Bitte schön!

Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie bewertet der Senat unter dem Gesichtspunkt des Schutzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Forderung, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage über die bislang im Amtsblatt festgesetzten hinaus zu erhöhen?

Das macht Staatssekretär Bozkurt. – Bitte schön!

Staatssekretär Aziz Bozkurt (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Gemäß § 6 Absatz 1 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes kann die SenASGIVA bis zu acht verkaufsoffene Sonntage, soweit das öffentliche Interesse begründet ist, festlegen. Das ist tatsächlich kein Rechtsanspruch, es ist die Möglichkeit, acht festzulegen. Wir müssen, wenn wir das begründen, ordentlich begründen, was das öffentliche Interesse betrifft, und Sonntagsöffnungen müssen sich an verfassungsrechtlichen Maßstäben messen lassen.

Nach eingehender Prüfung ist deutlich, dass eine über die vier verkaufsoffenen Sonntage hinausgehende Anzahl aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Verkaufsoffene Sonntage müssen durch ein öffentliches und kein wirtschaftliches Interesse begründet sein. Reine wirtschaftliche Interessen, also das Erwerbs- und Shoppinginteresse wie die Belebung des Einzelhandels und/oder die Generierung von Umsatzsteigerungen sind laut Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht keine Gründe für eine Sonntagsöffnung.

Gerade im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts in seiner letzten Entscheidung, welches seine Argumente mit bundesverfassungsrechtlichen Argumenten begründet hat, muss die Sonntagsöffnung durch einen gewichtigen Sachgrund gerechtfertigt sein. Eine rechtssichere Gestaltung von verkaufsoffenen Sonntagen kann daher nur nach den Maßgaben der Gerichte auch bewerkstelligt werden. Dementsprechend ist aktuell und nach den Einschätzungen, die wir haben, das Ausschöpfen der acht verkaufsoffenen Sonntage nicht möglich.

Dann frage ich den Kollegen Mirzaie, ob er nachfragen möchte. – Das ist der Fall. – Bitte schön!

Vielen herzlichen Dank für die Ausführung bis hierher! – Uns würde natürlich interessieren: Wie viele verkaufsoffene Tage werden es denn nun letztendlich im nächsten Jahr sein?

Herr Staatssekretär Bozkurt!

Staatssekretär Aziz Bozkurt (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich dachte, ich hätte die Frage schon ordentlich beantwortet. Wir haben geprüft und vier verkaufsoffene Sonntage aktuell vereinbart.

Dann geht die zweite Nachfrage auch an die Grünenfraktion. – Kollege Wapler, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Staatssekretär! – Haben Sie das auch schon mal abgesprochen, respektive auch die Senatswirtschaftsverwaltung darauf hingewiesen, dass es tatsächlich auch so etwas wie eine qualifizierte Besucherinnen- und Besucherzahlenprognose braucht, um tatsächlich dieses öffentliche Interesse zu bejahen? – Denn die Frau Wirtschaftssenatorin hat sich im letzten Wirtschaftsausschuss so eingelassen, dass tatsächlich auch noch mehr verkaufsoffene Sonntage möglich wären.

Die Frage beantwortet die Wirtschaftssenatorin. – Bitte sehr, Frau Senatorin Giffey!

Wir haben gerade ein technisches Problem, weil das eine Mikrofon nicht wieder ausgeht und dadurch das andere nicht angeht. Wir versuchen das mal zu lösen. Nur Geduld, bitte!

[Katina Schubert (LINKE): Plätze tauschen! – Zuruf von der CDU: Heute darf jeder mal! – Weiterer Zuruf von der CDU: Haben Sie ein Handmikro?]

Bitte schön, Frau Senatorin Giffey!

Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es gilt das, was ich im Wirtschaftsausschuss gesagt habe. Es war jetzt erst mal wichtig, dass diese vier Sonntage gesichert sind. Mit der Verordnung der Senatsverwaltung für Ar

beit und Soziales ist das geschehen, das heißt, alle haben Klarheit über die vier Sonntage. Ich sehe es aber so, dass die Diskussion im Senat der weiteren Frage, ob wir noch weitere Sonntage hinzunehmen können, noch nicht abgeschlossen ist. Herr Staatssekretär hat es ausgeführt. Es geht um das besondere wirtschaftliche, aber auch das verfassungsrechtliche Interesse. Wir haben dazu schon auch noch Redebedarf, und es geht darum, wie wir eine gute Begründung und eine gute Darlegung, die dann rechtssicher und rechtskonform ist, hinbekommen. Dazu sind Diskussionen notwendig. Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist das absolut zu befürworten, dass wir das, was das Ladenöffnungsgesetz ermöglicht, auch ermöglichen können. Wie viel da geht in der Spanne zwischen vier und acht, das muss man besprechen. Das muss gut begründet sein. Das muss rechtlich haltbar sein. Das ist ausgeführt worden. Ich sehe es aber so, dass die Diskussion dazu noch nicht abgeschlossen ist. – Vielen Dank!

Vielen Dank!

Dann folgt die nächste Frage, und die stellt Kollege Ubbelohde aus der AfD-Fraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat: Wie lange wird der Senat noch Demonstrationen von Antisemiten und Israelhassern auf Berlins Straßen zulassen, die regelmäßig in Gewalt gegen Polizisten, Journalisten und Sachen ausarten, anstatt diese zu untersagen?

Das beantwortet auch Staatssekretär Hochgrebe, wenn ich das richtig sehe. – Bitte schön!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ist ein verfassungsgemäß verbrieftes Recht, und zwar eines aus der Bundesverfassung, aus unserem Grundgesetz. Es genießt daher als Recht von Verfassungsrang einen außergewöhnlich hohen Schutz. Es ist ein sehr hohes Rechtsgut, das es zu wahren und zu schützen gilt. Dies ist der gesetzliche Auftrag der Polizeien der Länder und so auch der Polizei Berlin. Der Auftrag der Polizei Berlin ist es, mit der bei ihr angesiedelten Versammlungsbehörde die Durchführung von Versammlungen zu ermöglichen, und genau das bringt auch das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz zum Ausdruck. Es bedarf keiner ausdrücklichen Erlaubnis für die Durchführung von Versammlungen, sondern sie werden allenfalls dann, wenn es gar nicht anders geht, als Ultima Ratio, als letztes Mittel untersagt. Es ist der Auftrag der Polizei, die

Durchführung von Versammlungen auch dann zu schützen, wenn Meinungen zum Ausdruck gebracht werden, die uns möglicherweise nicht gefallen, die sich sogar möglicherweise auch gegen den Staat richten. Auch das ist der Auftrag der Polizei, die Ausübung dieses Meinungsrechts, die Durchführung dieses Demonstrationsrechtes zu ermöglichen.

Der 7. Oktober 2023 hat insofern auch eine Zäsur in das Versammlungsgeschehen des Landes Berlin gebracht, als dass eine Vielzahl von Versammlungen durchgeführt worden sind, die einen Charakter gehabt haben, wo wir uns in der Tat gemeinsam mit der Versammlungsbehörde, gemeinsam mit der Polizei Berlin gefragt haben: Wie reagieren wir darauf? Aber auch hier ist es ganz klar, dass bei der Abwägung dessen, wie man hier vorzugehen hat, das verfassungsgemäß verbriefte Versammlungs- und Meinungsfreiheitsgesetz stets zu überwiegen hat.

[Zuruf von der AfD: Es geht um die Frage!]

Die Grenze, auch das ist vielfach deutlich geworden – wir haben im Innenausschuss und auch im Plenum schon mehrfach darüber gesprochen –, ist jedoch dort, wo Hass, Hetze, Antisemitismus, Gewalt und Straftaten geschehen. Allein das Legalitätsprinzip verpflichtet die Polizei, in solchen Fällen einzuschreiten und dies zu unterbinden. Dies ist der gesetzliche, aber auch der moralische Maßstab, dem sich das polizeiliche Handeln in Berlin verpflichtet fühlt, und genauso agieren wir nicht erst seit dem 7. Oktober 2023, sondern stets, wenn es um die Frage geht: Wie werden Versammlungen durchgeführt? Wie werden sie beauflagt als milderes Mittel bis hin zu der Frage der gänzlichen Untersagung der Durchführung von Versammlungen?

Genau in diesem Kontext muss man das dann auch juristisch bewerten, wenn man auf die Waagschale legt: Wo ist die Grenze des Einschreitens? Mit welcher Schwelle wird beauflagt? Mit welcher Schwelle wird polizeilich eingeschritten? Insofern ist es in der Tat so, dass wir mit Sorge betrachten, dass die Gewalt, die insbesondere vom Versammlungsgeschehen mit Nahost-Kontext in letzter Zeit ausgeht, zunimmt, die deutlich aggressiver wird und die auch zu erheblichen Verletzungen bei den Kolleginnen und Kollegen der Polizei Berlin führt.

Lassen Sie mich deswegen an dieser Stelle ganz ausdrücklich das mit dem Dank verbinden, den meine Senatorin, Innensenatorin Spranger, regelmäßig auch hier äußert, dem ich mich ausdrücklich anschließen möchte, dem Dank an die Kräfte der Polizei Berlin, die jeden Tag ihren Mann, ihre Frau im Demonstrationsgeschehen stehen und sichern, dass die verfassungsmäßigen Rechte ausgeübt werden, die dafür auch die Gefährdung ihrer körperlichen Unversehrtheit in Kauf nehmen, um genau diese verfassungsgemäßen Rechte zu gewährleisten. – Herzlichen Dank!

[Beifall von Jörg Stroedter (SPD) und Florian Dörstelmann (SPD) – Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Es geht noch weiter? – Bitte, Herr Kollege, kurze Beantwortung ist eigentlich das Ziel.

Herr Präsident! Ich bin so gut wie fertig. Es ist aber wichtig, das hier noch abschließend zum Ausdruck zu bringen, denn die Kräfte der Polizei Berlin leisten jeden Tag in hoher Quantität und hoher Qualität ihren Einsatz auf den Straßen unserer Stadt. Diesen Dank habe ich, glaube ich, zum Ausdruck gebracht. Die Senatorin macht das ebenfalls regelmäßig.

Aber es ist trotzdem, und da möchte ich gerne noch mal anknüpfen, Herr Präsident, wenn Sie gestatten, festzustellen, dass die Gewalt, die vom Demonstrationsgeschehen ausgeht, heftiger wird, dass die Angriffe auf die Kolleginnen und Kollegen der Polizei heftiger werden und deswegen all das einer regelmäßigen Überprüfung natürlich auch der Versammlungsbehörde unterliegt, wie wir hier einschreiten. Ich hatte Ihnen eben versucht, die rechtlichen Maßstäbe von Beauflagung, von Beschränkung bis hin zum Verbot darzustellen, und all das geschieht natürlich auch fortwährend unter dem Eindruck dessen, dass die Straftaten, die aus dem Versammlungsgeschehen heraus geschehen, stärker werden, und das werden wir, das darf ich ganz entschieden sagen, nicht weiter dulden.

Dann frage ich den Kollegen Ubbelohde, ob er nachfragen möchte. – Das ist der Fall. Bitte schön!

Wird denn der Senat wenigstens zum Schutz der Sicherheitskräfte ein Einreiseverbot insbesondere gegen die Klimaaktivistin und Antisemitin Greta Thunberg beantragen, die in Berlin an einer gewalttätigen Demonstration teilgenommen hat und von der Dortmunder Polizei mittlerweile als gefährliche und gewaltbereite Person klassifiziert wird?

Bitte sehr, Herr Staatssekretär Hochgrebe!