Protokoll der Sitzung vom 07.11.2024

Bitte sehr, Herr Staatssekretär Hochgrebe!

(Staatssekretär Christian Hochgrebe)

Herr Präsident! Ich bin eben schon vom Präsidenten ermahnt worden, dass ich nicht so ausschweifend sein soll. Deswegen wollte ich versuchen, meine Beantwortung der Ausgangsfrage nicht in ein juristisches Proseminar ausweiten zu lassen. Die Eingriffsmöglichkeiten, die das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin der Versammlungsbehörde, der Polizei Berlin, bietet, enthalten neben den Dingen, die ich eben schon ausgeführt habe, unter anderem die Möglichkeit, einzelne Versammlungsteilnehmer von der Teilnahme an der Versammlung auszuschließen. Es gibt darüber hinaus die rechtliche Möglichkeit, die Einreise von ausländischen Versammlungsteilnehmern zu unterbinden. Es würde jetzt vielleicht etwas zu weit gehen, die juristischen Feinheiten alle auszuführen, die im Versammlungsrecht möglich sind. In der Tat ist es aber so, dass das Land Berlin in der Vergangenheit bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Einreiseverbote auszusprechen. Das sind stets Einzelfallprüfungen, und so wird es auch in der Zukunft sein, sodass sich eine generelle Aussage verbietet. In jedem Einzelfall an der Art der Versammlung betrachtet, an der Art und Weise der Teilnehmer, an dem Ort der Versammlung und auch an den zu erwartenden Teilnehmern werden solche Dinge alle von vorne bis hinten durchgeprüft. – Vielen Dank!

Danke! – Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Franco und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte sehr, Herr Kollege!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir sehen zum einen auf Demonstrationen Straftaten und Gewalt gegen Polizisten und leider auch immer wieder Vorfälle, bei denen die Polizei nicht ganz so gut aussieht. Was unternimmt der Senat, um ehrlich aufzuarbeiten, wenn etwas schiefläuft? Denn das, was im Netz passiert, kann auch den Berliner Senat nicht zufriedenstellen. Das führt zu Desinformationen, aber auch zu vielen offenen Fragen.

Danke schön! – Wir haben die Frage verstanden. Ich denke, auch das beantwortet Staatssekretär Hochgrebe. – Bitte schön!

Herr Präsident! Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich keine Frage herausgehört habe oder sie nicht verstanden habe. Wenn allerdings, wie ich es eingangs verstanden habe, der Vorwurf des Abgeordneten Franco gewesen sein soll, dass die Polizei beim Versammlungsgeschehen Gewalt ausübt, so darf ich Sie darauf hinwei

sen, dass das die Aufgabe der Polizei ist. Das staatliche Gewaltmonopol liegt nämlich beim Staat, und wenn Straftaten passieren, wenn Hass, Hetze und Antisemitismus passiert, dann ist es die Aufgabe der Polizei, einzuschreiten und Gewalt auszuüben, um diese Menschen aus den Versammlungen zu entfernen.

[Beifall bei der SPD und der CDU]

Dann haben wir noch Zeit für eine weitere Frage, und die stellt der Kollege Haustein von der CDU-Fraktion. – Bitte schön!

Genau rechtzeitig eingedrückt. – Danke, Herr Präsident! – Ich würde gern vom Senat wissen, ob die Möglichkeit besteht, das Deutschlandticket auch für Azubis reduziert anzubieten.

Das beantwortet Senatorin Bonde. – Bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Haustein! Wir haben uns entschlossen, das VBB-Abo Azubi zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen. Wir haben uns gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem VBB darauf verständigt, und zwar mit der Zielsetzung, die Auszubildenden ähnlich zu behandeln wie die Studierenden im Rahmen des Deutschlandtickets. Wir werden jetzt ein Memorandum of Understanding mit den Beteiligten schließen. Wir werden die IHKen und die Handwerkskammern einbinden. Wir werden versuchen, den Auszubildenden genau das gleiche Angebot zu geben, wie es die Studierenden über das Deutschlandticket haben, um ihnen ein besseres Angebot machen zu können als bislang das VBB-Abo Azubi.

Dann frage ich, ob eine Nachfrage gewünscht wird. – Herr Kollege Haustein, bitte schön!

Vielen Dank, Frau Senatorin Bonde, für die Antwort! Können Sie einen ungefähren Zeitplan nennen, in dem diese Abstimmungsgespräche stattfinden? – Danke!

Bitte schön, Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Haustein! Es ist so, dass die VBB-Abo-AzubiVerträge immer für ein Jahr abgeschlossen werden, also für das Ausbildungsjahr, sprich ab dem 1. September sind die jetzt abgeschlossen worden. Diese werden noch bis zum 31. August laufen, sodass die zeitliche Eile jetzt nicht so sehr geboten ist, auch wenn unterjährig oftmals zum 1. Februar oder 1. Januar noch einmal Ausbildungsverhältnisse beginnen. Das ist aber nicht in der Vielzahl der Fall. Wir werden insofern bis Ende des Jahres versuchen, das MoU zu schließen, um dann gemeinsam ein gutes Angebot bis spätestens zum 31. August für die Auszubildenden an den Markt zu bringen und natürlich auch in Gesprächen mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, mit den IHKen und den Handwerkskammern das Ticket anzubieten, damit das dann auch von vielen Auszubildenden, aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern genutzt und angeboten wird.

Dann hat sich für die zweite Nachfrage der Kollege Bocian von der CDU-Fraktion eingedrückt, und er hat das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Welchen Vorteil hat denn das Ticket für die Arbeitgeber und für die Azubis?

Bitte sehr, Frau Senatorin Bonde!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bocian! In Zeiten des Arbeitskräftemangels lechzen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber förmlich danach, was sie nicht nur ihren regulär beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anbieten können, sondern auch, was sie Auszubildenden anbieten können. Insofern hat dieses Ticket für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus meiner Sicht einen ganz wesentlichen Vorteil, nämlich dass sie den Auszubildenden ein Goodie mit an die Hand geben und ihnen damit zeigen können: Wir stellen euch den Studierenden gleich. Das ist auch unser Ansinnen. Wir schätzen das Handwerk. Wir schätzen die Auszubildendenberufe. Deswegen möchten wir euch auch den Studierenden gleichstellen. – Das ist ein ganz großer Mehrwert dieses Angebots.

Für die Auszubildenden hat das Angebot natürlich den Vorteil, dass sie nicht mehr zu einem höheren Preis im VBB-Tarifgebiet fahren müssen. Über das Deutschlandticket können sie deutschlandweit fahren. Damit haben sie

eine höhere Bewegungsfreiheit zu einem sehr attraktiven Preis.

Vielen Dank! – Dann ist die Fragestunde für heute beendet.

Nun hat der Abgeordnete Franco um die Erteilung des Wortes für eine persönliche Bemerkung gemäß § 65 unserer Geschäftsordnung gebeten. Im Rahmen einer persönlichen Bemerkung dürfen nur persönliche Angriffe zurückgewiesen oder eigene Ausführungen berichtigt werden. – Herr Kollege, Sie haben das Wort. Die Redezeit beträgt maximal drei Minuten.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrter Herr Staatssekretär Hochgrebe! Sie haben mir gerade vorgeworfen, erstens, ich hätte keine Frage gestellt, und mir dann auch noch persönlich unterstellt, ich würde hier falsche Behauptungen über die Berliner Polizei verbreiten. Ich halte diesen Umgang für respektlos. Ich halte ihn für falsch, und ich möchte ihn an dieser Stelle daher auch zurückweisen.

Falls Sie, und das können Sie im Wortprotokoll nachlesen, es nicht richtig gehört haben: Es gibt Bilder, bei denen die Polizei nicht gut aussah auf Demonstrationen. Das war der Fall. Und ich habe Sie gefragt, wie Sie dies aufarbeiten und ob Sie das tun. Das zu beantworten, obliegt Ihnen. Aber dazu hätte ich mir zumindest eine Antwort gewünscht. Ich glaube, ich hätte sie hier auch als Abgeordneter verdient. Aber ich bitte Sie, zumindest zu unterlassen, mir solche Falschbehauptungen hier zu unterstellen, weder hier im Plenum noch im Innenausschuss. Ich glaube, das gebietet der gegenseitige Respekt. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Vielen Dank!

Dann rufe ich auf

lfd. Nr. 3:

Prioritäten

gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

lfd. Nr. 3.1:

Priorität der Fraktion der CDU

Tagesordnungspunkt 54

Belehrung nach §§ 42 und 43 IfSG („Rote Karte“) digitalisieren

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1994

In der Beratung beginnt die CDU-Fraktion und das mit dem Kollegen Haustein. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wenn wir in uns hören, dann denkt doch jeder an eine Verwaltungsdienstleistung, die er gerne mal digitalisiert haben möchte, wo man sich fragt: Warum gehe ich dafür eigentlich zum Amt? – So geht es mir zumindest und unserer Fraktion, wenn wir an die Erstbelehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz denken, die sogenannte Rote Karte. Jetzt wollte ich eigentlich meine noch mitbringen. Ich habe die aber nicht mehr gefunden, weil sie ja digital nicht vorrätig ist. Man bekommt sie ausgedruckt in Textform. Denn so wie ich früher, vor vielen Jahren, neben meiner Ausbildung gekellnert und in der Küche ausgeholfen habe, haben auch andere Menschen draußen diese Rote Karte machen müssen, um in diesem Hygienebereich überhaupt tätig sein zu können. Anders konnte man sich in Berlin schon damals keine Einzimmerwohnung leisten.

Diese Erstbelehrung bekommt man bei zwei Gesundheitsämtern in Berlin, in Mitte oder CharlottenburgWilmersdorf. Bei mir war es damals CharlottenburgWilmersdorf. Wie läuft das ab? – Man kommt da in einen Raum, nachdem man das Entgelt bezahlt hat, setzt sich in diesen tristen und leeren Raum, schaut sich ein Video an, in dem berichtet wird, wie man sich wann die Hände zu waschen hat und welche Hygienevorschriften es zu beachten gibt. Am Ende kontrolliert natürlich auch keiner, ob denn etwas von dem gerade Gelernten hängengeblieben ist oder ob ich in den 20 bis 25 Minuten nicht doch eher eingeschlafen bin. Ob das so effektiv ist, sei mal dahingestellt, aber es genügt, um den bundesgesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Und so wie ich diese Erfahrung gemacht habe, ging und geht es eben ganz vielen Menschen, die jedes Jahr aufs Neue diese Erstbelehrung, ihre Rote Karte, abholen – ob im sozialen Bereich, der Gastro oder die vielen Tausend ehrenamtlich Aktiven, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Diese brauchen diese Rote Karte, es ist zwingend notwendig.

Wenn ich noch mal an die nähere Vergangenheit zurückdenke: In meiner Tätigkeit in der freien Wirtschaft, bevor

ich in der Wiederholungswahl hier ins Parlament gewählt wurde, waren wir alle im mobilen Arbeiten. 90 Prozent der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen waren im mobilen Arbeiten, und da konnten wir Schulungen bequem von unserem Firmenlaptop aus zu Hause absolvieren. Das Webportal war so intelligent, das hat bei diesen Onlineschulungen gemerkt, wenn man unaufmerksam war und zu einem anderen Tab gewechselt ist. Dann wurde das Video unterbrochen, und dann durfte man als Belohnung noch mal von vorne anfangen und ganz am Ende einen Ankreuztest absolvieren, wo dann eben das Verinnerlichte noch mal abgefragt wurde.

Ich stelle mir die Frage: Bekommen wir das nicht auch für ein gesondertes Projekt, nämlich diese Verwaltungsdienstleistung Rote Karte, als öffentliche Verwaltung hin? – Ich denke schon, und unsere Fraktion denkt das auch. Und wie wäre es, wenn wir noch einen Schritt weiter gehen, wenn wir weiterdenken und den Unternehmen und Trägern, die einen sehr hohen Durchlauf von diesen betroffenen Menschengruppen haben, also von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eben ehrenamtlich Aktiven, die im Hygienebereich tätig sind, die Möglichkeit zutrauen, vielleicht ihnen sogar vertrauen, dass sie am Arbeitsplatz selber diese Unterweisung viel effektiver durchführen könnten als wir das in unseren Amtszimmern jemals tun könnten? Deswegen vertrauen ich und unsere Fraktion mit diesem zweiten Zusatz darauf, dass die Verwaltung hier eine kluge und einfache Lösung findet, um diese Unternehmen und Träger gleichermaßen zu befähigen, diese Roten Karten in den Unternehmen, in den Trägern selber auszustellen.

Die Notwendigkeit, Verwaltungshandeln zu digitalisieren, Bürgerservices auch von zu Hause zu ermöglichen, liegt doch auf der Hand. Nein, der Bürger verlangt auch zu Recht von uns, dass eine moderne Verwaltung sich von ihren Papierstrukturen verabschiedet. Die Argumente sind offenkundig: Nicht wegen jedem kleinen Anliegen zum Amt zu müssen, ergibt sich aus Komfortgründen. Auch ist uns allen klar, dass die Verwaltung in Zukunft mit weniger Personal auskommen muss und dabei mindestens genauso effektiv, wenn nicht sogar effektiver arbeiten soll, als es schon aktuell der Stand ist. Mit der Onlinean- und -ummeldung des Wohnsitzes geht Berlin hier seit Oktober 2024 schon einen ganz gewaltigen Schritt voraus. Wir möchten jetzt mit diesem Antrag die nächste Verwaltungsdienstleistung digitalisieren, womit wir sehr viele Menschen erreichen können, mit minimalem Aufwand. Damit machen wir Berlin Tag für Tag einen Schritt besser und auch digitaler. Deswegen freue ich mich sehr über die Unterstützung. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

(Vizepräsident Dennis Buchner)

Es folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Pieroth. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Antrag, liebe CDU, kann ich mir, ehrlich gesagt, ein Schmunzeln nicht verkneifen – ein Koalitionsantrag, der klingt, als käme er direkt aus den Reihen der Opposition. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Das Ziel moderner Verwaltung muss sein, alle Verwaltungsleistungen auch digital anbieten zu können. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen verpflichtet hierzu alle Behörden.“

Alle Achtung! Sie müssen sich also jetzt selbst auffordern, Gesetze zu erfüllen, meine Damen und Herren!