Bildung ist ein Menschenrecht, aber wie dieses Recht umgesetzt wird, ist das Entscheidende. Die radikale Inklusionspolitik fordert die vollständige Auflösung der Förderschulen und eine uneingeschränkte Integration aller Kinder in Regelschulen. Das mag fortschrittlich klingen, ignoriert aber die Realität in unseren Klassenzimmern. Lehrkräfte berichten von zunehmender Überforderung, mangelnder Unterstützung und chaotischen Unterrichtssituationen. Weder Schüler mit noch Schüler ohne Förderbedarf profitieren von einer erzwungenen Einheitsschule. Pädagogik darf nicht zu Ideologie verkommen. Sie muss sich an der Wirklichkeit orientieren!
Die Abschaffung der Förderschulen wird als Sieg der Gleichberechtigung gefeiert. Dabei ist sie in Wahrheit ein Akt der Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen der Betroffenen. Förderschulen bieten spezialisierte Betreuung, angepasste Lehrpläne und geschulte Pädagogen, die gezielt auf individuelle Bedürfnisse eingehen können. Wer dies abschafft, nimmt sehenden Auges in Kauf, dass Kinder mit besonderen Bedürfnissen in überfüllten Regelschulklassen untergehen. Die wahre Diskriminierung liegt darin, sie einem System auszusetzen, dass auf ihre Bedürfnisse nicht eingehen kann.
Der Alltag an Regelschulen ist von Lehrermangel, großen Klassen und wachsender Heterogenität geprägt. Lehrkräfte sind nicht darauf vorbereitet, einem Schüler mit
Autismus, einem mit ADHS, einem mit Lernbehinderung und einem hochbegabten Schüler gleichzeitig gerecht zu werden.
Was als pädagogisches Ideal verkauft wird, führt in der Praxis zu Überforderung und Bildungsabbau. Die Folge: Schüler mit Förderbedarf erhalten nicht die Unterstützung, die sie brauchen,
Inklusion darf kein Nullsummenspiel sein, bei dem alle verlieren. Die radikale Inklusion stellt die Bedürfnisse einer Minderheit über die Rechte der Mehrheit. Auch Kinder ohne Förderbedarf haben ein Recht auf eine störungsfreie und leistungsorientierte Schulbildung. … Ein Unterricht, der permanent durch verhaltensauffällige Schüler gestört wird, führt zu Frustration, Leistungsabfall und einer generellen Verschlechterung des Bildungsniveaus. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, allen Schülern die bestmögliche Förderung zukommen zu lassen, nicht sie zwangsweise in ein System zu pressen, das niemandem gerecht wird.
Eltern wissen am besten, was gut für ihr Kind ist. Dennoch will der Staat ihnen die Entscheidung nehmen, ob ein Kind eine Regelschule oder eine Förderschule besucht. Unser Antrag sieht eine gesetzlich verankerte Förderschulgarantie vor. Niemand wird ausgeschlossen,
aber niemand wird gezwungen. Eltern sollen nicht nach Ideologie, sondern nach dem Wohl ihres Kindes entscheiden dürfen.
Die Lehrkräfte sind das Rückgrat unseres Bildungssystems. Doch wer fordert, dass sie Kinder mit den unterschiedlichsten Förderbedarfen gleichzeitig unterrichten sollen, missachtet die pädagogische Realität.
Viele Lehrer fühlen sich alleingelassen und überfordert. Eine radikale Inklusionspolitik, die keine angemessene Ausbildung und die notwendigen zusätzlichen Ressourcen für Lehrkräfte bereitstellen kann, ist zum Scheitern verurteilt.
Der Ihnen vorliegende Antrag ist ein pragmatischer Gegenentwurf zur gescheiterten radikalen Inklusionspolitik. Wir fordern erstens den Erhalt und Ausbau der Förderschulen, weil spezialisierte Förderung essenziell ist. Zweitens fordern wir sinnvolle Kooperation zwischen Förder- und Regelschulen statt einer unreflektierten
Zwangseingliederung. Drittens fordern wir keine Überforderung des Regelschulsystems. Alle Schüler haben ein Anrecht auf optimale Förderung. Und viertens fordern wir Elternwahlrecht, damit Inklusion eine echte Option und keine Zwangsmaßnahme ist.
Die radikale Inklusion ist ein pädagogisches Experiment, dessen Folgen für eine ganze Schülergeneration katastrophal sind. Eine realistische Bildungspolitik muss sich an der Praxis orientieren, nicht an Ideologien. Unser Antrag setzt auf Vernunft, Fairness und Qualität für alle Schüler. Wir wollen eine Bildungspolitik gestalten, die nicht nur gut klingt, sondern auch funktioniert. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion ist so in sich widersprechend, dass ich wirklich Schwierigkeiten hatte, das vernünftig aufzudröseln. Ich habe versucht, mal neue Ideen zu erkennen. Das Thema Inklusion ist ein wichtiges Thema, gerade deshalb, weil es unter den jetzigen Voraussetzungen schwierig wird, den Gedanken Inklusion auch in der Realität richtig umzusetzen. Wer Inklusion leben möchte, muss das Personal und die Voraussetzungen dafür auch schaffen.
Aber hier setzen Sie ja gar nicht an! Sie wollen Änderungen in Paragrafen schreiben, die in anderen Paragrafen schon vorhanden und gültig sind. Einige Änderungen widersprechen gültigen Gesetzen. Diese müssten Sie dann auch ändern. Ihr Antrag hat es gar nicht erwähnt – ich will hier nicht mit Paragrafenreiterei anfangen und Sie alle langweilen –, aber die im Antrag benannte Änderung des Paragrafen 4 Absatz 2 Schulgesetz steht bereits im Paragraf 37 Absatz 4, und die Änderung der in Paragraf 36 Absatz 1 formulierten Garantie ist schon in Paragraf 36 Absatz 2 vorhanden, und zwar für alle Schüler.
Ihre Änderungen sind nicht vereinbar mit dem in Paragraf 2 Absatz 2 Schulgesetz verankerten Recht, das – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
„Jeder junge Mensch hat entsprechend seinen Fähigkeiten und Begabungen … ein Recht auf gleichen Zugang zu allen öffentlichen Schulen.“
Das müssten Sie dann konsequenterweise auch ändern wollen, genauso wie die SopädVO und die UNBehindertenrechtskonvention.
Nun steht auf meinem Arbeitsblatt zum Antrag die Überweisung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie auch andere Ausschüsse. Wir können gerne noch mal inhaltlich diskutieren, aber ich würde mir wünschen, dass wir das Problem in der Umsetzung und nicht im Gesetzestext anpacken, denn hier gibt es noch wirklich viel zu tun.
Vielen Dank! – Jetzt folgt eine Zwischenintervention des Abgeordneten Weiß für die AfD-Fraktion- – Bitte schön!
Herr Kollege Bocian! Ich bin Ihnen zumindest dankbar, dass Sie eingangs gleich erwähnt haben, dass Sie unseren Antrag in Gänze offensichtlich nicht durchdringen konnten. Das wurde auch in Ihrem Wortbeitrag gerade noch mal deutlich.
Die zwei Punkte, die Sie jetzt am Ende aufgeführt haben, ergeben sich eigentlich aus unserer sehr umfangreichen achtseitigen Begründung.
Das Abstellen von Ihnen auf den entsprechenden Paragrafen 4, der da besagt, dass alle Kinder Zugang zum gleichen Schulsystem haben sollen, ist in Gänze so weit geregelt, dass das Förderschulsystem unter diesem Schulsystem subsumiert wird. Dementsprechend ist es natürlich egal, auf welche Schule das Kind entsprechend gehen soll, ob nun Regel- oder Förderschule oder, wie in unserem Antrag auch deutlich, die Schulen mit dem inklusiven Schwerpunkt. Das macht überhaupt gar keinen Unterschied.
Dann haben Sie auf die UN- Behindertenrechtskonvention abgestellt, die wir ändern müssten. Darauf können Sie gleich in Ihrer Erwiderung noch mal genauer eingehen, was Sie damit meinen, denn unsere Kritik orientiert sich daran, dass die vollständige oder die radikale Inklusion, wie sie von linker Seite immer auch wieder propagandiert wird, sich aus dieser UN-Behindertenrechtskonvention ableitet, die an der Stelle interpretationsbedürftig ist.
Denn aus dieser UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich mitnichten der Anspruch auf eine vollständige Inklusion in Regelschulen.
Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht so, das ist falsch. Der Artikel 24 der Konvention fordert eine gleichberechtigte Bildung, lässt aber ausdrücklich Spielraum für verschiedene Modelle, darunter auch die Förderschulen, zu. Die Kultusministerkonferenz hat bereits
nach der Ratifizierung der Konvention festgehalten, dass Deutschland nämlich mit seinem dualen System aus Regel- und Förderschulen die Anforderung der Konvention bereits erfüllt. Dementsprechend sehen wir uns da auch bestätigt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Pacta sunt servanda. Dies forderte Herr Trefzer von der AfD im letzten Wissenschaftsausschuss. Das gilt auch für Gesetzesanträge der AfD. Der hier vorliegende Gesetzentwurf, auf den ersten Blick harmlos wirkend, ist nicht nur inhaltlich ein Rückschritt in die Steinzeit. Er verletzt internationale Vereinbarungen, europäisches Recht, deutsches und Berliner Verfassungsrecht. Und ich erkläre Ihnen, warum.
Internationale Vereinbarungen, die von der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben und in innerdeutsches Recht ratifiziert wurden, binden auch den Berliner Gesetzgeber, also auch die AfD. Nicht nur in der Begründung des AfD-Gesetzesentwurfs, sondern auch in den Einzelregelungen will die AfD eine Abkehr von der inklusiven Berliner Schule, wie es dem menschenverachtenden Wahlprogramm der rechtsextremen Partei entspricht. Die AfD will eine Sonderbeschulung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen, wenn sie nach den Definitionen der AfD den Regelschulen nicht zumutbar sind. Zum nächsten Schritt sogenannter Minderwertigkeit, wie Sie es von Ihren geistigen Vordenkern übernehmen, fehlt es nicht viel. Der kommt sicherlich bald.
Die AfD erkennt den Regelungen der UNBehindertenrechtskonvention den Status von Menschenrechten ab. Das steht in ihrem Antrag.