Das Mindestbeförderungsentgelt wurde schon angesprochen. Das ist Teil dieses Antrages. Wir haben es konditioniert und haben gesagt: Wenn es offensichtliche Wettbewerbsverzerrungen gibt oder das öffentliche Verkehrsinteresse gestört ist, wenn mithin Subventionen in den
Mietwagenmarkt fließen, die wir hier nicht haben wollen, weil sie zu einem ruinösen Wettbewerb führen, genau dann ist es die Zeit, sehr intensiv darüber nachzudenken, ob wir ein Mindestbeförderungsentgelt einführen.
Letzter Punkt: Das Inklusionstaxi steht in diesem Antrag. Das hat erst mal nichts zu tun mit dem Thema Taxi und Mietwagen, aber das Inklusionstaxi ist uns als Koalition ein ganz wichtiges Vorhaben. Es wird dazu in Kürze eine große Gesprächsrunde geben mit Beteiligung von Taxiunternehmen, mit der IHK und verschiedenen anderen Akteuren, den Behindertenbeauftragten. Ich hoffe sehr, dass wir auch da ein Stück weit vorankommen.
Ich freue mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam beschlossen haben im Ausschuss, und freue mich umso mehr, wenn wir ihn jetzt hier beschließen. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Wie ich bereits im Mobilitätsausschuss angekündigt habe, unterstützt die Linksfraktion den Antrag von SPD und CDU zum Berliner Taxigewerbe vollumfänglich. Die Koalition musste dazu im vergangenen Jahr einige Diskussionen führen, auch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten nach innen hin. Wir sind jedenfalls der SPD-Fraktion und Tino Schopf sehr dankbar, dass sie da so unermüdlich drangeblieben sind, sodass das Abgeordnetenhaus heute diesen umfangreichen Antrag zur Existenz des Taxigewerbes beschließen kann.
Dazu zählt – das wurde schon von den Vorrednern aufgezählt – vor allem erst mal die volle Aufmerksamkeit auf die Stärkung des LABO. Das LABO muss weiter neu aufgestellt werden. Wir sind schon gespannt auf das Gutachten des Senats dazu. Es ist noch ein Weg zu gehen, aber die Koalition hat bereits Pflöcke eingerammt; das haben die Rednerinnen noch mal unterstrichen. Von der Arbeit konnten wir uns auch schon im Ausschuss im Rahmen von zwei Anhörungen einen Eindruck verschaffen. Frau Dreher als Direktorin des LABO möchte ich an dieser Stelle Danke sagen: Dass zwei Drittel der illegalen Mietwagen vom Markt genommen werden konnten, das ist zweifellos ein Erfolg. – Mit viel Ausdauer und natürlich auch mit den nötigen Ressourcen, Arbeitsabläufen, Strukturen, Kontrollen, Prüfungen müssen wir es schaffen, die kriminellen Auswüchse im Berliner Mietwagengewerbe zurückzudrängen und zu beenden. Dass es dort offenkundige Missstände, kriminelle Aktivitäten gibt, das ist spätestens im letzten Jahr allen helle geworden.
Ich komme zu einem Punkt, den wir jedoch nicht so stehen lassen können. Die Koalition fordert in dem Antrag, dass die Vorgabe eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr gemäß Personenbeförderungsgesetz
„geprüft und im Falle offensichtlicher Wettbewerbsverzerrungen oder einer Störung des öffentlichen Verkehrsinteresses ergriffen werden“
soll. Nach den Ankündigungen von politischer Seite zur Notwendigkeit von Mindestpreisen für Mietwagen und der Bestätigung durch die entsprechende Rechtsexpertise, die wir im Ausschuss gehört haben, ist diese Formulierung der Koalition zu schwach und zu vorsichtig.
Wir sollten nicht noch weitere Jahre prüfen, sondern handeln. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Der ist leider von der Koalition im Ausschuss abgelehnt worden. Wir stellen ihn heute im Plenum noch einmal zur Abstimmung, denn das Ergebnis unserer Anhörung war doch klar. Der Senat ist im Übrigen auch richtig gerüstet. Mir kann niemand glaubhaft machen, dass wir hier noch nicht genügend Rechtsexpertise, mittlerweile seit Jahren, angesammelt hätten; dann hätte der Senat einiges falsch gemacht. Wie gesagt, dass die Einführung von Mindestpreisen geprüft wird, ist keine Neuigkeit, das ist seit Jahren der Fall. Deswegen beantragen wir noch einmal Folgendes – lassen Sie mich kurz den Beschlusstext unseres Änderungsantrags noch einmal hier zitieren im Plenum! Wir möchten folgenden Absatz einfügen:
„Die Vorgabe eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr gemäß § 51a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) soll zeitnah geprüft und – ggf. auch präventiv – bereits bei hinreichendem Verdacht, dass ansonsten eine Gefährdung öffentlicher Verkehrsinteressen bestünde, umgesetzt werden.“
Ich will noch mal erläutern, warum. Es hat einen konkreten Hintergrund: Das ist das Urteil aus Leipzig vom 15. November 2024, in dem festgestellt worden ist: Die Einführung von Mindestpreisen ist auch präventiv möglich. Es reiche eine „nachvollziehbare Tatsachenbasis“, dass „ohne … Tätigwerden mit einiger Sicherheit eine Beeinträchtigung von öffentlichen Verkehrsinteressen“ eintreten würde. – Das war jetzt ein Zitat aus dem Urteil. Wettbewerbsverzerrungen oder eine Schädigung des Taxigewerbes müssen also nicht schon eingetreten und nachgewiesen sein. Aber im Ergebnis der Anhörung wissen wir auch und können feststellen: Wenn es durch den Markteintritt von Uber und Co Wettbewerbsverzerrungen und eine Schädigung des Taxigewerbes gegeben hat, dann in Berlin; das ist offensichtlich.
Ich stelle also fest: Wir haben die Anzuhörenden angehört; es ist bestätigt worden. Es ist unsere Verantwortung,
Mindestpreise einzuführen, um diesen Unterbietungswettbewerb gegenüber dem Taxi, das Teil der Daseinsvorsorge ist, zu verhindern. Das Taxi ist Teil des öffentlichen Nahverkehrs. Es hat eine Betriebspflicht, eine Beförderungspflicht, eine Tarifpflicht. Das muss man immer wieder in Erinnerung rufen, ja, bei jeder Debatte, finde ich; das gehört dazu. Wir haben auch das neue Personenbeförderungsgesetz und da alle Möglichkeiten. Es ist nicht eine Frage des Ob, sondern des Wie. Das hat Herr Kollar, Präsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, in unserer Anhörung auch so fest festgestellt.
Deswegen – Fazit –: Zu der Zulässigkeit und Höhe von Mindestpreisen liegt eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig vor. Mindestpreise können eingeführt werden. Über die Höhe besteht ein Streit. Festpreise und ein Tarifkorridor für das Taxigewerbe reichen als Maßnahmen zum Schutz nicht aus. Der Senat muss also von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, Mindestpreise einzuführen. Daher, liebe Koalition, stimmen Sie bitte auch unserem Änderungsantrag zu! Erteilen Sie dem Senat und der Verkehrssenatorin direkt den Auftrag, Mindestpreise für Mietwagen zu verfügen! Diese Koalition –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Taxifahrer! Liebe Taxiunternehmer, die Sie heute digital hier zuschauen! Ich glaube, es ist auffällig und richtig, dass endlich mal in dieser Legislaturperiode so viele Initiativen zum Taxigewerbe hier vorgebracht und diskutiert worden sind, denn das ist in den letzten Legislaturperioden und auch von den letzten Senaten vernachlässigt worden.
Ich sage das immer wieder: Das Taxi ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil des ÖPNV, es ist der einzige Bestandteil, der ohne staatliche Subventionen auskommt. Und wenn wir gestern im Verkehrschaos – – gestern im Verkehrsausschuss
über das Haushaltschaos des Senats gesprochen haben, und wenn wir darüber gesprochen haben, dass dieser Senat die BVG kaputtspart, dann wissen wir, dass die natürlich ständig Subventionen braucht im Gegensatz zum Taxigewerbe, das Tag und Nacht, an Silvester, Weihnachten und Ostern für uns 24/7 fährt und keine Subventionen haben will. Wir haben als AfD-Fraktion ja gestern auch im Verkehrsausschuss den Antrag gehabt, Frauennachttaxis einzurichten. Warum? – Weil das Taxi der sichere Ort ist, an dem man auch nachts als Frau beispielsweise gut nach Hause kommt.
Die Taxiunternehmer, die mit hohem unternehmerischem Risiko ans Werk gehen und keine Subventionen wollen, wollen aber Gerechtigkeit und Fairness. Sie wollen, dass bestehende Regeln, Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, und sie wollen, dass massives rechtswidriges, ja teils schwer kriminelles Verhalten von Konkurrenten Einhalt geboten wird. Deshalb war es wichtig, dass hier in dieser Legislaturperiode herangegangen worden ist, diese Strukturen aufzudecken. – Herr Schopf! Sie sind hier schon viel gelobt worden, aber ich schließe mich dem gern an, weil Sie einen großen Anteil daran gehabt haben, dass dies überhaupt angefangen hat.
Wenn jetzt im vorliegenden Antrag der Koalition vieles wiedergegeben wird, was wir längst im Einvernehmen verabschiedet haben und was der Senat gerade umsetzt, dann sage ich mal: Okay, das muss man vielleicht nicht in einem so riesigen Antrag noch einmal einbringen. Aber okay, es ist ja etwas Gutes, was drinsteht. Wir werden dem auch zustimmen, so, wie wir es auch im Ausschuss gemacht haben. Insofern kann man das eine oder andere vielleicht auch wiederholen.
Wir hätten uns aber schon gewünscht, Herr Schopf und Herr Kraft, dass zwei Punkte in diesem Antrag stärker betont werden. Das eine ist das Thema der Mindestentgelte, zu dem Sie im Antrag stehen haben, das solle jetzt weiter geprüft werden. – Liebe Kollegen! Das ist ja Sand vor die Augen streuen!
Wir wissen doch ganz genau: Wir haben klare Gerichtsurteile und Gutachten, die die Zulässigkeit bejahen. Wir haben auch Gutachten, die anderer Meinung sind. Diese Lage wird sich nicht verändern, wenn wir noch zwei Jahre prüfen. Diese Lage wird bestehen, und ich glaube, der Mut muss einfach da sein, dass wir sagen: Aufgrund der vorhandenen positiven Urteile und Gutachten müssen wir jetzt mal handeln. Das heißt, wir müssen die Mindestentgelte jetzt einführen.
Machen wir uns nichts vor: Uber und Co werden sowieso klagen, und wenn wir jetzt noch zwei Jahre prüfen und das dann verhängen, wird auch geklagt werden. Insofern ist jetzt der Gamechanger anzuwenden. Das wäre aus
meiner und unserer Sicht die lange zu erwartende Fairness im Beförderungsgewerbe, wenn wir das jetzt umsetzen.
Liebe Kollegen der Linken, lieber Herr Kollege Ronneburg! Ich habe Ihren Änderungsantrag, den Sie heute eingereicht haben, gelesen. Der ist ja aber nicht weniger weich als der Antrag der Koalition.
Sie schreiben hier in Ihrem Antrag, die Vorgabe des Mindestbeförderungsentgelts soll zeitnah geprüft werden. Es wurde doch schon längst angefangen zu prüfen. Das ist ja der Vorwurf, den ich der Koalition gemacht habe. Warum soll jetzt zeitnah weitergeprüft werden? – Dann schreiben Sie weiter, gegebenenfalls soll präventiv bereits bei hinreichendem Verdacht umgesetzt werden. – Ja, der Verdacht ist doch bewiesen! Wir wissen doch, was da passiert; deshalb muss es jetzt umgesetzt werden.
Einen weiteren Punkt will ich ansprechen. – Herr Kollege Kraft! Sie haben gesagt: 2 000 Mietwagen weniger. – Das ist ja nur die halbe Wahrheit. Wir wissen, dass nicht nur die 900 Mietwagen aus LDS da sind. Wir sehen immer mehr aus Leipzig hier fahren; wir sehen auch mehr Kennzeichen OHV hier fahren. Wir müssen diese fremden Kennzeichen hier in Berlin wesentlich stärker kontrollieren, denn auch die haben eine Rückkehrpflicht, und ich bezweifele, dass der Mietwagenfahrer, der hier einen Auftrag hatte, nach Leipzig zurückkehren wird, um dann hier beim nächsten Mal wieder neu anzufangen. Das muss stärker kontrolliert werden.
Wir müssen insgesamt dafür sorgen, dass die Konzessionsstellen – ich komme zum letzten Satz, Frau Präsidentin – auf einen Stand gebracht werden, dass also nicht nur in Berlin so tief geprüft wird. Wir müssen insgesamt dafür sorgen, dass alle, die diese Konzessionen vergeben, so tief und gründlich prüfen, damit wir den Sumpf ausrotten können. – Herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/2129-1. Wer diesen Änderungsantrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Dr. King. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU, der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Brousek. Gibt es Enthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2129 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/2251 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind, wie ich es sehe, alle Fraktionen und die zwei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es irgendwen, der dagegen stimmt? – Nein. Und Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist der Antrag angenommen.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II)