Protokoll der Sitzung vom 13.03.2025

Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden.

Die AfD-Fraktion schlägt heute zur Wahl vor: für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden, für die G-10-Kommision Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertretendes Mitglied, für das Präsidium Herrn Abgeordneten Tommy Tabor und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglieder, für den Ausschuss für Verfassungsschutz Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Mitglied und Herrn Abgeordneten Ronald Gläser als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Lette-Vereins Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde als Mitglied und Herrn Abgeordneten Marc Vallendar als stellvertretendes Mitglied, für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertretendes Mitglied, für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als Mitglied und für die Enquete-Kommission Frau Abgeordnete Jeannette Auricht als Mitglied und Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als stellvertretendes Mitglied sowie Herrn Feroz Khan an Sachverständigen und Herrn Dr. Fabian Schmidt-Ahmad als stellvertretenden Sachverständigen.

Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten dazu neun Stimmzettel in verschiedenen Farben.

Die Stimmzettel sehen jeweils die Möglichkeit vor, „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ für den gesamten Vorschlag der Fraktion anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig.

(Vizepräsident Dennis Buchner)

Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgestellten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen.

Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen.

Der Umschlag ist auch erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an, und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist!

Es stehen gleich wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen und den Saaldienst, mit dem Aufbau zu beginnen. Wir werden nach dem Ende der Wahlen direkt die Sitzung fortsetzen und nicht für die Auszählung unterbrechen.

[Beifall von Lars Düsterhöft (SPD)]

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten]

Dann frage ich mal vorsichtig – hier sind noch Leute in der Kabine –: Haben jetzt alle Kolleginnen und Kollegen, die noch wählen wollen, wenigstens einen Stimmzettel und sind unterwegs? – Offenbar alle da! Dann frage ich: Hatten alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Präsidiumsmitglieder die Gelegenheit zur Wahl? – Das scheint mir offensichtlich der Fall zu sein. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir setzen wie angekündigt die Sitzung fort. Die Wahlergebnisse werden gleich bekannt gegeben. – Dann bitte ich den Saaldienst, wieder abzubauen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 13:

Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG)

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 23. Januar 2025 Drucksache 19/2210

zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1410

Ich rufe auf die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung und die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Es beginnt in der Beratung die Linksfaktion mit dem Kollegen Valgolio.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die IHK fragt regelmäßig bei den Unternehmen in Berlin ab, was das größte Problem für ihre Geschäftsentwicklung ist. Da ist auch dieses Jahr wieder, wie in den vergangenen Jahren, der Fachkräftemangel von den Unternehmen angegeben worden. Die Unternehmen haben also Probleme, Fachkräfte zu finden, also Leute, die die Qualifikationen haben, die im Betrieb benötigt werden. Das hängt auch damit zusammen, dass sich die Qualifikationsanforderungen in den Betrieben im Moment rasant schnell verändern. Durch Digitalisierung, Transformation und neue Technologien haben wir eine Situation, in der sich der Arbeitsplatz und das Anforderungsprofil innerhalb von wenigen Jahren völlig verändern.

Wenn man verhindern will, dass die Menschen, die diese Arbeitsplätze im Moment innehaben, bald auf der Straße sitzen, und wenn man dafür sorgen will, dass unsere Unternehmen auch in Zukunft die Fachkräfte haben, die sie benötigen, dann gibt es ein Instrument, und das heißt Qualifizierung, Qualifizierung, Qualifizierung. Um die Qualifizierung der Beschäftigten zu unterstützen, gibt es in Berlin ein hervorragendes Instrument, und das ist die Bildungszeit, geregelt im Bildungszeitgesetz. Da ist vorgesehen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro Jahr Anspruch darauf haben, fünf Tage bezahlt freigestellt zu werden, um Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu besuchen, unter anderem Englischkurse, Kurse im Umgang mit IT und Computern oder andere Softskills, also genau die Fähigkeiten, die dringend benötigt werden. Also ein sehr gutes Instrument!

Die ganze Sache hat nur einen Haken: Nur wenige Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nehmen im Moment Bildungszeit pro Jahr in Anspruch. Jetzt kann man fragen: Woran liegt das? – Da gibt es Umfragen, die sagen: Es hat vor allem zwei Gründe, einmal wissen sehr viele Arbeitnehmer gar nicht, dass sie Anspruch auf Bildungszeit haben. Zweitens ist es leider immer noch so, dass derjenige, der Bildungszeit im Betrieb in Anspruch nehmen will, manchmal ein bisschen schief angeguckt wird, nach dem Motto, da macht jemand Sonderurlaub auf Kosten der Firma, oder möglicherweise besteht sogar die Gefahr, dass sich derjenige, der das in Anspruch nimmt, Maßregelungen und Bestrafungen durch den Arbeitgeber ausgesetzt sieht.

Wenn das so ist, was kann man da machen, um dafür zu sorgen, dass mehr Menschen die Bildungszeit in

(Vizepräsident Dennis Buchner)

Anspruch nehmen? – Da haben wir einen guten Vorschlag. Wir schlagen vor, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden, künftig ihre Arbeitnehmer in gesonderten Schreiben darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, Bildungszeit in Anspruch zu nehmen, dass die Gefahr besteht, dass dieser Anspruch am Ende des Jahres verfällt, wenn man ihn nicht in Anspruch nimmt, und dass es keine negativen Folgen hat, wenn man die Bildungszeit in Anspruch nimmt. Diese Pflicht für die Arbeitgeber wollen wir also mit unserem Antrag in das Bildungszeitgesetz einführen.

Jetzt ist es ja so, eine Pflicht ist nur dann eine Pflicht, wenn es Folgen hat, wenn man sie nicht einhält. Deswegen schlagen wir vor, dass in diesen Fällen, wo es Arbeitgeber unterlassen, ihre Arbeitnehmer auf das Recht auf Bildungszeit hinzuweisen, die Bildungszeit nicht am Ende des Jahres verfällt, sondern dass sich der Anspruch ins nächste Jahr überträgt, sodass diese Arbeitnehmer dann im Folgejahr Anspruch auf zehn Tage Bildungszeit haben. Relativ einfach umsetzbar, relativ wenig Aufwand!

Jetzt werden Sie sagen: Tolle Idee, hätten wir der Linken gar nicht zugetraut, so eine tolle Idee zu haben. – Dazu muss ich sagen: Das ist nicht allein unsere Idee, sondern das ist ein Ansatz, den wir uns beim Bundesarbeitsgericht abgeguckt haben. Das hat das nämlich genauso für den allgemeinen gesetzlichen Urlaubsanspruch entschieden. Da ist es schon jetzt so: Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht darauf hinweist, dass dieser Anspruch besteht und verfallen könnte, und diesen Hinweis vergisst, dann überträgt sich der Urlaubsanspruch für diesen Arbeitnehmer automatisch in das Folgejahr.

Es ist nichts einfacher als das, diese Regelung auch in das Bildungszeitgesetz zu übertragen. Dadurch würden wir direkt den Effekt haben, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bildungszeit in Anspruch nehmen. Damit würden wir die dringend benötigte Qualifikation der Arbeitnehmer minimalinvasiv mit geringem Aufwand erreichen, und – das ist das Gute – es würde die öffentliche Hand nicht einen Cent mehr kosten.

[Beifall bei der LINKEN]

Deshalb unser Vorschlag! – Da ich noch eine Minute habe, möchte ich mich an dieser Stelle direkt an die Kolleginnen und Kollegen der SPD wenden. Es ist ja so, dass die SPD auf Bundesebene, wohl um die Koalition mit der CDU zu ermöglichen, bereit ist, die tägliche Höchstarbeitszeit zu opfern, den Achtstundentag, der eine zentrale Errungenschaft der demokratischen Novemberrevolution in Deutschland ist.

[Beifall bei der LINKEN]

Der Achtstundentag, dass Betriebsräte eingerichtet worden sind und dass die Gewerkschaften gültige Tarifverträge abschließen dürfen, ist damals als Erstes, übrigens von einem Sozialdemokraten und Gewerkschafter, Carl

Legien, während der Novemberrevolution zu Papier gebracht worden. Das jetzt zu schleifen und abzuschaffen, nur um in die Koalition mit der CDU zu kommen, das ist ein Maß an Arbeitnehmerfeindlichkeit, das ich mir eigentlich bei der SPD nicht vorstellen kann. Jetzt kann man natürlich sagen, andere Mehrheiten im Bund, wir müssen irgendwie mit der CDU zusammenkommen. Jetzt komme ich zu unserem Antrag.

Herr Kollege! Sie müssten vor allem zum Schluss kommen.

Hier im Abgeordnetenhaus haben wir andere Mehrheiten. Hier ist es möglich, für eine vernünftige Regelung im Bildungszeitgesetz eine Mehrheit zu finden, also auch eine Möglichkeit für die SPD zu zeigen, dass es hier in Berlin anders laufen soll. Insofern hoffe ich immer noch, dass wir heute eine Mehrheit für diesen Antrag finden. – Danke!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Dann folgt für die CDU-Fraktion Professor Dr. Pätzold.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bisher war es immer so, wenn wir über das Berliner Bildungszeitgesetz gesprochen haben, dass das von großem Konsens geprägt war. Ich habe noch mal nachgeguckt: 2021 durch den damaligen Senat eingebracht, wir als CDU haben in der Opposition zugestimmt, weil wir die Auffassung teilen, die schon bei meinem Vorredner deutlich wurde, dass es für die persönliche, berufliche Weiterbildung und Entwicklung notwendig und eine große Voraussetzung ist, regelmäßig Bildung, Bildungsurlaub, Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Das ist etwas, das uns an der Stelle ganz klar verbindet.

Dann ist in der Rede des Linkenabgeordneten deutlich geworden, warum wir Ihren Gesetzesvorschlag heute voller Überzeugung ablehnen werden. Ich will es kurz in drei Punkten ausführen – erstens: Wir wollen Anreize setzen. Wir wollen darüber informieren, dass es diese Möglichkeiten gibt, fünf Tage im Jahr Bildungsurlaub, Bildungszeit zu nehmen, übrigens auch Arbeitgeber informieren, welche Möglichkeiten auch ihre Arbeitnehmer haben, sich weiter zu qualifizieren, und gleichzeitig aber auch Arbeitnehmer noch stärker über ihre Möglichkeiten transparent in Kenntnis setzen. Das ist etwas, das uns in den letzten Jahren allen zusammen – das gehört zur

(Damiano Valgolio)

Wahrheit dazu – nicht so gut gelungen ist, wie es vielleicht hätte sein sollen.

Zweitens: Wir wollen keine zusätzliche Bürokratie schaffen. Sie haben es gerade auch ausgeführt. Sie möchten regelmäßig an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Schreiben verschicken. Man kann sich fragen, ob das ökologisch noch sinnvoll ist – das ist die andere Fragestellung –, aber es schafft vor allen Dingen Bürokratie. Und das gilt es ganz klar abzulehnen und an der Stelle nicht zu befördern.

Und drittens: Sie haben es in Ihrer Begründung stehen, Sie vergleichen Bildungsurlaub mit Erholungsurlaub, führen ja dort auch das Gerichtsurteil an und sagen, dass es etwas ist, wo man ja auch übertragen und auch die Systematik auf die Bildungszeit überführen könnte.

Ich finde, all das sind Punkte, die uns deutlich machen: Lassen wir uns gemeinsam daran arbeiten, dass mehr Berlinerinnen und Berliner wissen, dass es diese Möglichkeit gibt. Lassen Sie uns gern dabei auch von Senatsseite unterstützen, darüber zu informieren. Und lassen Sie uns nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber vor allen Dingen die Unternehmerinnen und Unternehmer durch zusätzliche Bürokratie belasten. Deswegen lehnen wir heute Ihren Gesetzesvorschlag ab.

[Beifall bei der CDU]

Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Wapler.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Zeiten, in denen Demokratien unter Druck geraten und Arbeitnehmerinnenrechte weltweit angegriffen werden, ist Bildung und Weiterbildung ein hohes demokratisches Gut. Die gesetzliche Bildungszeit fördert die politische Bildung, stärkt durch das Erlernen von neuen Fähigkeiten die Selbstwirksamkeit von Arbeitnehmerinnen, hilft, gesellschaftliche Zusammenhänge zu verstehen. Und die Arbeitswelt verändert sich rasant. Digitalisierung, Fachkräftemangel, gesellschaftliche Umbrüche stellen uns alle vor neue Herausforderungen. In solcher Zeit ist lebenslanges Lernen kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für jede Arbeitnehmerin, nicht nur für die Wirtschaft, auch für die Gesellschaft als Ganzes. Deshalb hat sich Deutschland schon 1974 in einem Übereinkommen der ILO völkerrechtlich verpflichtet, den Rechtsanspruch auf bezahlten Bildungsurlaub einzuführen.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Damiano Valgolio (LINKE)]

Ja, da kann man klatschen. – Da Bildung Ländersache ist, haben die Bundesländer eigene Landesgesetze verab

schiedet. Es gab inzwischen auch viele Gesetzesnovellen, mit dem Ziel, den Beschäftigten mehr Qualifizierung zu ermöglichen und auch, mit Weiterbildung den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Auch das Berliner Bildungszeitgesetz, das ja wir hier mit breiter Mehrheit beschlossen haben, gehört dazu. Wichtig ist: Die allermeisten Beschäftigten wollen Neues lernen, wollen sich persönlich und beruflich weiterentwickeln. Und sie haben auch ein Recht darauf. Die übergroße Mehrheit will Bildungszeit, aber nur ein ganz geringer Teil nimmt Bildungsurlaub auch tatsächlich in Anspruch. Und ja, warum nutzen nur wenige diese Angebote? – Weil sie ihre Urlaubsansprüche nicht kennen, weil sie nicht wissen, wie sie bei ihrem Arbeitgeber Bildungszeit beantragen und weil sie Nachteile im Betrieb befürchten. Deshalb: Ja, gegen diese geringe Quote müssen wir etwas tun. Wir müssen mehr Information und Transparenz schaffen. Der Antrag der Linksfraktion geht da in die richtige Richtung.

Eine gesetzliche Hinweispflicht der Arbeitgeberinnen gegenüber ihren Beschäftigten ist eine gute Idee. Sie ist ein wichtiger Schritt, um das Recht der Arbeitnehmerinnen auf Weiterbildung zu stärken. Insofern schafft die angedachte Regelung tatsächlich Transparenz und gibt Beschäftigten auch Sicherheit, wenn sie von ihren Unternehmen gesondert und ausdrücklich über ihre Ansprüche unterrichtet werden. Für die Betriebe ist das tatsächlich ein geringer Aufwand, für die Arbeitnehmerinnen aber ein wichtiges Zeichen, dass ihre Bildungszeit erwünscht ist.