Protokoll der Sitzung vom 13.03.2025

Jetzt sieht der Antrag bei Nichterfüllen der Hinweispflicht nicht etwa ein Bußgeld vor, sondern die Anrechnung der entfallenen Bildungszeit auf das nächste Jahr. Ob das jetzt wirklich eine effektive Sanktion ist, kann Mensch infrage stellen. Klar ist aber, dass die Ansprüche der Arbeitnehmerinnen nicht verfallen sollen, sondern natürlich dann auf das nächste Jahr übertragen werden sollen. Das reicht alles nicht. Es werden noch viel mehr Schritte notwendig sein, damit die Arbeitgeberinnen die Weiterbildung ihrer Beschäftigten besser unterstützen. Es gibt ja jetzt schon die Pflichtinformation; da sind auch die wesentlichen zum Anspruch auf Fortbildung, die mit dem Arbeitgeber vereinbarten, mitenthalten. Das zeigt, das reicht alles noch nicht, und dass es noch viel zu tun gibt, um den Stellenwert der gesetzlichen Bildungszeit und der Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen zu erhöhen.

Lassen Sie uns auf diesem Weg weitergehen. Ich habe das jetzt auch von Ihrer Seite so verstanden, dass Sie diesen Weg gehen wollen. Dann bitte ich Sie auch, diesem Antrag zuzustimmen. Wir werden das tun. – Vielen Dank!

[Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

(Dr. Martin Pätzold)

Vielen Dank! – Dann geht jetzt den Weg der Kollege Meyer aus der SPD-Fraktion, und zwar zum Mikrofon. – Bitte schön!

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorweg zu sagen: Ich habe durchaus große Sympathie für den Antrag, gar keine Frage. In einer Zeit, in der sich Berufsbilder so unglaublich schnell und rasant wandeln, in der sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in dieser Geschwindigkeit ständig verändern, ist Fort- und Weiterbildung eines der ganz zentralen Themen unserer Zukunft.

[Beifall bei der SPD]

Damit gebe ich Ihnen total recht: Wir brauchen Fort- und Weiterbildung, ohne diese haben wir tatsächlich keine Zukunft. Das ist unsere Zukunft. Und wenn man tatsächlich die Arbeitnehmerinnen fragt, soweit man den Umfragen glauben kann, sind über 70 Prozent genau dieser Meinung: Wir brauchen mehr und bessere Fortbildung –, und sind an Fort- und Weiterbildung interessiert. Gleichzeitig, und das hat Kollege Wapler ja gerade eben gesagt: Die Anzahl der Personen, der Arbeitnehmerinnen, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen, liegt irgendwo bei 1, 2 Prozent – verschwindend gering. Das heißt: Wir haben hier deutlichen Nachholbedarf. Insofern teile ich das Ansinnen, muss ich ganz ehrlich sagen, voll und ganz.

Jedoch, und das sage ich jetzt nicht nur, weil Opposition – Regierung, sondern tatsächlich ist dieses Instrument, zu sagen: Wenn eine Aufklärung hier nicht funktioniert, kriegen sie quasi die Woche davor vom letzten Jahr ins nächste Jahr übertragen – – Daran habe ich meine Zweifel. Wir haben jetzt schon die Möglichkeit, zwei Jahre zusammenzulegen. Wir haben jetzt schon die Möglichkeit, aus fünf Tagen zehn Tage zu machen. Das Instrument haben wir, und trotzdem wirkt es nicht. Das heißt: Es gibt andere Instrumente, oder wir brauchen andere Instrumente, um tatsächlich Arbeitnehmerinnen einfach zu stärken und ihnen noch mehr die Möglichkeit zu geben, ihre Fort- und Weiterbildung zu nutzen und tatsächlich auch effektiv zu nutzen.

Die Frage ist natürlich: Welche Instrumente sind das? – Da muss ich ganz ehrlich sagen: Es ist sinnvoll und richtig, dass wir vielleicht uns noch mal Zeit nehmen, uns noch mal zusammensetzen, um uns – da bin ich auch ganz offen – zu überlegen: Welche Instrumente können es sein? Wo müssen wir hingehen? Denn, und da – ich kann mich nur wiederholen – bin ich ganz bei Ihnen: Die aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen Situationen oder eben Herausforderungen sind so immens, dass wir Fort- und Weiterbildung auf jeden Fall stärken müssen und damit auch unsere Zeit tatsächlich effektiv nutzen

sollten, die uns für Fort- und Weiterbildung zur Verfügung steht.

Von daher das Angebot: Lasst uns noch mal zusammengehen und wirklich schauen, wie wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei unterstützen können, ihre Möglichkeiten zu nutzen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD]

Für die AfD-Fraktion hat dann noch die Abgeordnete Auricht das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linke möchte mit diesem Antrag eine Änderung des Berliner Bildungszeitgesetzes vornehmen. Ziel ist es, Arbeitgeber zu verpflichten, ihre Mitarbeiter bis zum 31. März eines jeden Jahres schriftlich über ihren Anspruch auf Bildungszeit zu informieren. Bei Versäumnis dieser Pflicht soll der Anspruch der Arbeitnehmer auf das Folgejahr übertragen werden.

Auf den ersten Blick mag ja dieser Antrag als Fürsorge für die Arbeitnehmer erscheinen, doch bei genauerer Betrachtung offenbart er eine paternalistische Haltung. Die Linke unterstellt, dass Arbeitnehmer nicht in der Lage sind, ihre eigenen Rechte zu kennen oder wahrzunehmen. Die Linke und die Grünen sowieso möchten die Bürger in allen Lebenslagen an die Hand nehmen. Doch wir sprechen hier von mündigen Bürgern, nicht von unmündigen Kindern. Wer seine Bildungszeit nutzen möchte, kann das eigenständig tun. Wir brauchen keine gesetzlich verordnete Erinnerungspflicht, die nur eines tut: die Unselbstständigkeit zu kultivieren. Statt Eigenverantwortung zu fördern, setzt dieser Antrag auf Bürokratie, und das trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Konzerne haben ganze Personalabteilungen, die sich um solche Vorschriften kümmern könnten. KMUs hingegen müssen mit schlanken Strukturen auskommen; jede zusätzliche Pflicht belastet sie unverhältnismäßig.

[Beifall bei der AfD]

Zudem impliziert der Antrag, dass Arbeitgeber per se als Gegner der Arbeitnehmer betrachtet werden müssen, die nur durch gesetzliche Sanktionen zu korrektem Verhalten bewegt werden können. Damit sind wir beim grundlegenden Denkfehler dieses Antrags, dieser ständigen Feindbildrhetorik gegen Arbeitgeber. Arbeitgeber sind nicht der Feind. Die meisten Unternehmen – ich weiß nicht, wo Sie gearbeitet haben – haben ein großes Interesse an qualifizierten und motivierten Mitarbeitern, und sie profitieren von der Weiterbildung genauso wie die Arbeitnehmer selbst. Doch dieser Antrag setzt auf Misstrauen statt auf Eigenverantwortung. Er suggeriert, dass Arbeitgeber absichtlich Informationen zurückhalten

würden, um ihre Mitarbeiter irgendwie dumm zu halten. Diese Unterstellung ist schlichtweg falsch.

[Rolf Wiedenhaupt (AfD): Richtig!]

Abschließend möchte ich betonen: Wir als AfD stehen für Weiterbildung und für Qualifizierung, aber wir stehen auch für Eigenverantwortung. Der vorliegende Antrag ist der falsche Weg. Statt die Verantwortung der Arbeitnehmer zu stärken, fördert er eine Kultur der Unselbstständigkeit. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte selber kennen und nutzen – und natürlich kann man Informationskampagnen machen, daran hat gar keiner etwas auszusetzen. Arbeitgeber sollten aber nicht gezwungen werden, die staatliche Bevormundungspolitik durchzusetzen. Wir brauchen weniger Bürokratie und nicht mehr. – Vielen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1410 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2210 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei. Dann frage ich, wer dagegen stimmt. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer enthält sich? – Kann eigentlich keiner sein. – So ist es. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.

Der Tagesordnungspunkt 14 steht auf der Konsensliste.

Dann rufe ich auf

lfd. Nr. 15:

Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2263

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Dann rufe ich auf

lfd. Nr. 16:

Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2265

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und das mit dem Kollegen Dregger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Berlin und seine Menschen sind erheblichen wachsenden Gefahren ausgesetzt – nicht nur durch die allgemeine Kriminalität, durch Einbrüche in Wohnungen und Keller, Diebstahl von Autos und Fahrrädern, Körperverletzung und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sondern auch durch Angriffe auf unsere lebenswichtige kritische Infrastruktur, Sabotage, Spionage, Cyberangriffe, Desinformation, Rechtsextremismus, Linksextremismus, islamistischen Dschihadismus, gewalttätigen Antisemitismus, Terror und organisierte Kriminalität.

Wir, die Koalition aus CDU und SPD, stellen uns dieser Entwicklung entschlossen entgegen. Konsequent statten wir unsere Polizei mit den nötigen Befugnissen aus, um diese Gefahren abzuwehren. Wir sind überzeugt, dass Sicherheit eine Voraussetzung für die Freiheit des Einzelnen ist, für die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Für die Gewährleistung von Freiheit in Sicherheit benötigt unsere Polizei nicht nur gut ausgebildetes und ausgerüstetes Personal, sondern sie benötigt auch die nötigen gesetzlichen Befugnisse. In diesem Bereich ist der Nachholbedarf in Berlin am größten. Keine Landespolizei in Deutschland darf so wenig wie die Polizei Berlin, dabei muss sie die größten Gefahren abwehren – und das bringt die Koalition aus CDU und SPD jetzt endlich ins Lot. Wir passen die polizeilichen Befugnisse der Bedrohungslage an.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

In unserer ersten Polizeirechtsnovelle haben wir zur Gefahrenabwehr den Anwendungsbereich der Bodycam ausgedehnt, den Unterbindungsgewahrsam erweitert und der Polizei als neues Einsatzmittel den Einsatz des Tasers erlaubt. In der heutigen Gesetzesvorlage nehmen wir zwei Reparaturen am Polizeirecht vor, die uns die Vorgängerkoalition hinterlassen hat. So hat sie die Regelung zur Telefonüberwachung bei Terrorverdacht befristet, und das hat sie auch bei einer gesetzlichen Regelung zur Standortermittlung von Telekommunikationsendgeräten getan. Sie hat diese Befristung damit begründet, man

(Jeannette Auricht)

müsse diese angeblich neuen Mittel zunächst einmal wissenschaftlich evaluieren.

Ich bin ja auch dafür, Neues auszuprobieren und dann zu evaluieren.

[Vasili Franco (GRÜNE): Aber Sie machen es nicht!]

Das Mittel der konventionellen Telefonüberwachung zum Zwecke der Terrorabwehr gibt es aber schon so lange, wie es Telefone gibt. Insbesondere alle anderen, weit weniger bedrohten Bundesländer verfügen längst über diese Mittel. Verschiedene Überprüfungen und Evaluationen haben stattgefunden.

[Niklas Schrader (LINKE): Ach ja, welche denn?]

Die Gerichte haben sich ebenfalls wiederholt damit befasst. Was soll also diese Befristung?

Hinzu kommt, dass diese herkömmliche TKÜ gegen die allgemein übliche verschlüsselte Kommunikation gar nicht hilft. Es handelt sich um ein Mittel aus dem letzten Jahrhundert. Ich sage Ihnen: Eine Polizei, von der wir erwarten, dass sie uns vor Terrorgefahren und Ähnlichem wirksam schützt, darf nicht blind gehalten werden. Deswegen werden wir im nächsten Schritt auch die QuellenTKÜ einführen.

Noch absurder ist die bestehende Befristung der Regelung zur Standortermittlung von Endgeräten, denn diese derzeitigen Regelungen gestatten gar nicht die Suche und Überwachung von Gefährdern, sondern sie gestatten ausschließlich die Suche von gefährdeten Personen, insbesondere von vermissten, suizidgefährdeten und hilflosen Personen. Es ist einem klar denkenden Menschen nicht zu vermitteln, warum dieses Instrument, das ausschließlich Menschen in Not dient, befristet und zum Gegenstand einer teuren Evaluation gemacht werden soll.

[Niklas Schrader (LINKE): Nicht alle, die verschwinden, sind in Not!]