Das Opfer hat im Moment keinen Anspruch auf Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen, und das ist das große Problem, während die Strafverfolgung des Täters – ich sage es noch einmal, und dann bin ich auch fertig – von vorn bis hinten gesetzlich geregelt ist. Da gibt es auch kein Entkommen. Im Strafgesetzbuch ist klar geregelt, welcher Strafrahmen vorgesehen ist. Wenn es einen Anfangsverdacht gibt, ist die Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet zu ermitteln. Das heißt, gegenüber dem Täter ist alles von vorn bis hinten ohne Hintertürchen oder abweichende Möglichkeiten geregelt. Für das Opfer gibt es im Moment noch überhaupt keinen Anspruch auf Unterstützung und Leistung. Das ist das große Problem. – Ich hoffe, das ist jetzt auch bei Ihnen angekommen und ich konnte Ihre Frage beantworten. – Das ist eben der Punkt des Antrags, solche Ansprüche zu schaffen und den Behörden und den Unterstützungseinrichtungen die Möglichkeit zu geben, proaktiv auf die Betroffenen zuzugehen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aussprachen im Ausschuss zu diesem Antrag und andere Besprechungen zum Opferschutz haben eines eindeutig gezeigt: Bei den Zielen in diesem Bereich sind wir uns parteiübergreifend einig. Einig sind wir uns wohl auch, dass das Thema eine gewisse Komplexität aufweist. Statt eines fehlgeschlagenen Gesetzesantrags haben sich die demokratischen Oppositionsfraktionen daher wohl auch für ein Eckpunktepapier entschieden. Das ist zwar sechs Seiten lang, aber dennoch auch ein alter Hut, denn der Senat hat in der laufenden Legislaturperiode – damals unter Rot-Grün-Rot – genau das Eckpunktepapier bereits am 22. März 2022 zur Kenntnis genommen. Die geschätzte Lena Kreck hat es als unsere damalige Justizsenatorin aber nicht mehr vermocht, ein entsprechendes Gesetz hinzubekommen.
Und nun? – Als Oppositionelle schieben Links und Grün die Aufgabe von sich weg zum jetzigen Senat. Das ist
Das wird dem Opferschutz nicht gerecht, der im Übrigen nicht nur für Frauen, sondern auch für alle anderen Opfer gilt. – Ich möchte bitte keine Zwischenfragen. Vielen Dank! – Die Koalition dagegen arbeitet an einem Landesopferschutzgesetz. Gleichzeitig machen wir das, was eben schnell zu machen ist, auch sofort, Kollege Herrmann hat darauf hingewiesen.
Wir haben in einer kleinen ASOG-Reform zum Beispiel den Präventivgewahrsam gerade für Fälle häuslicher Gewalt eingeführt, und in der großen Reform kümmern wir uns um die Fußfesseln. Opferschutz und der Kampf gegen häusliche Gewalt sind bundesweit ein Anliegen. Deshalb hat auch der Bundestag, Frau Dr. Vandrey hat es erwähnt, gerade noch im Januar in der vorletzten Sitzung vor der Wahl ein Gewalthilfegesetz beschlossen, das erstmals unter anderem regelt, dass Frauen überall in Deutschland Anspruch auf kostenfreie Beratung haben und Schutz erhalten.
Ich weiß, dass die Justizsenatorin das Gewalthilfegesetz des Bundes zum Anlass nehmen wird, eine ergänzende Berliner Lösung voranzutreiben. Dabei wird auch das alte Eckpunktepapier, das gültig in dieser Legislaturperiode vom Senat behandelt wurde, Eingang in die Überlegungen finden, denn im Eckpunktepapier steht ja vieles, dem ich und die SPD-Fraktion und eigentlich alle vollkommen zustimmen können. Manches wurde seit der Antragstellung eben aber auch schon umgesetzt.
Auch die Probleme beim Datenschutz zum Beispiel und die Fallkonferenzen werden in enger Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten angegangen. Mit meiner Erfahrung im Bereich Datenschutz zum Beispiel kann ich da auch mit Gewissheit sagen, dass ein richtig angewandter Datenschutz einem opferzentrierten Hilfesystem eben gerade nicht im Weg steht. Hier und heute lehnen wir aber aus besagten Gründen den Antrag ab. Ich hoffe jedoch sehr, dass wir ein Berliner Opferschutzgesetz erhalten werden, und wer weiß, vielleicht – eigentlich nicht vielleicht, ich weiß es – werden wir dieses in Berlin überparteilich im Konsens aller demokratischen Parteien verabschieden. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Vandrey, Sie haben recht: Die Zahl der Straftaten hat zugenommen, und die Zahl der Gewalttaten gegenüber Frauen steigt in den vergangenen zehn Jahren immer weiter an. In Berlin haben wir insgesamt über 536 000 Straftaten allein im Jahr 2023 zu verzeichnen, und wer weiß, wie es sich dann nach der nächsten polizeilichen Kriminalstatistik im Jahr 2024 gestaltet.
Das Problem bei der ganzen Geschichte ist, dass Sie die Ursache für diesen Anstieg immer wieder verschweigen: Das ist nämlich Teil Ihrer Migrations- und Einwanderungspolitik, die Sie seit Jahrzehnten hier in diesem Land betreiben.
Jetzt versuchen Sie, die Folgen Ihrer Politik damit abzufedern, indem Sie staatliche Gelder mobilisieren, um den Opfern zu helfen. Das ist grundsätzlich nicht falsch, aber wie es schon der Staatssekretär Feuerberg im Rechtsausschuss dargestellt hat, ist das nicht bezahlbar. Denn wenn Sie einen Anspruch gegen den Staat schaffen, einen verschuldensunabhängigen Anspruch der Staatshaftung, wenn Sie so wollen, gegen den Staat, für Straftaten sozusagen, der dann einen Kompensationsanspruch bedeutet, einen Schadenskompensationsanspruch, Informations- und Betreuungsleistungen sowie psychiatrische Betreuung, Sprachmittler, all das steht in Ihrem Antrag, das muss dann auch das Land Berlin bezahlen und finanzieren. Darüber müssen Sie sich im Klaren sein. In erster Linie, so ist es nach jetziger Rechtslage geregelt, ist der Täter derjenige, der das finanzieren muss. Er muss in Kompensation dafür genommen werden.
Das Weitere ist natürlich auch, dass die Kernaufgaben des Staates, die Sie in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt haben, die Gefahrenabwehr und die Repression gegenüber den Tätern sind, denn da liegt der Hund nämlich begraben.
Deswegen sind wir der Auffassung, dass dieser Antrag nicht weiterführt. Er ist nach der jetzigen Haushaltslage nicht finanzierbar. Wir sind daher der Auffassung, dass wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1206 empfiehlt der Fachausschuss gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 19/2264 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der CDU, die AfD-Fraktion und Teile der SPD-Fraktion. – Die gesamte SPD-Fraktion stimmt dagegen. Alles klar! Sicherheitshalber frage ich nach Enthaltungen. – Die sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Die Tagesordnungspunkte 27 und 28 stehen auf der Konsensliste. Tagessordnungspunkt 29 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 3.3.
Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2281
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Überweisung der Dritten Verordnung zur Änderung der Sonderpädagogikverordnung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. Dementsprechend wird verfahren. Im Übrigen hat das Haus von den vorgelegten Rechtsverordnungen hiermit Kenntnis genommen.
Ehemaliges Straßenbahndepot in Schöneberg: Bezirkliche Bedarfe berücksichtigen und Zwischennutzung ermöglichen!
In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Kollegin Pieroth, Sie haben das Wort!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie kennen es, das Rathaus Schöneberg, buntes Treiben auf dem Marktplatz davor, über eine Fahrradstraße rein in den beliebten Akazienkiez, dann mitten im Wohngebiet ein 1,5 Hektar großes Areal, also ziemlich viel Platz, der auch noch dem Land gehört. Jahrelang als Sicherstellungsgelände der Polizei genutzt stehen aber 90 Prozent der denkmalgeschützten Klinkerhallen einfach leer.
Inzwischen wohnen dort Waschbären und beschädigen natürlich die Substanz. Schon 2016 wurde in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren der Vorschlag der Senatskulturverwaltung für Probebühnen und einen Versammlungsort für die Schönebergerinnen und Schöneberger befürwortet. Das hat das Bezirksparlament dann in gleichlautende Beschlüsse gegossen. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann, der das Verfahren jahrelang maßgeblich begleitet hat!
Dann der Fehler im Bild: eine Koalition, die konsequent ignoriert, was sich die Berlinerinnen und Berliner vor Ort wünschen. Denn aus dem Nichts kommt die Innensenatorin um die Ecke und beansprucht in Gutsherrinnenart das Areal auf einmal für sich. Alte Feuerwehrautos abstellen und ein Museum daraus machen, es geht auch kreativer.
Liebe Frau Spranger! Auch Sie wissen ganz genau, dass wir keine Extramillionen im Haushalt zu verschenken haben, schon gar nicht für den teuren Betrieb eines imaginären Museums. Dennoch wird jahrelange Planung über den Haufen geworfen, und das für ein reines Luftschloss. Kein Mensch in Schöneberg möchte dieses Feuerwehrmuseum.
Wir Grünen hier wie auch die SPD im Bezirk fordern darum – erstens: Ziehen Sie endlich die abgestellten Autos ab! Zweitens: Geben Sie die Nutzung an die Kulturverwaltung und den Bezirk frei! Drittens: Ermöglichen Sie Zwischennutzungen, und öffnen Sie das Gelände! Vor allen Dingen: Stoppen Sie die teure Vorplanung, während in der ganzen Stadt gekürzt wird und die sozialen und kulturellen Träger um jeden Cent, jede Personalstelle und jeden Raum zittern müssen! Denn was hier passiert, ist kein Schöneberger Problem, es ist ein Paradebeispiel für Leerstand, Fehlplanung und Steuergeldverschwendung in Berlin.
In meinen Augen ist genauso unerträglich, wie der Senat mit engagierten Berlinerinnen und Berlinern umgeht, die ihre Zeit und Expertise in die Gestaltung ihres Kiezes stecken und dann von oben herab mit fixen Ideen überfahren werden. Ich frage mich: Ist diese Mit-dem-Kopfdurch-die-Wand-Manier das Miteinander von Land und Bezirken, das diese Koalition zu ihrem Amtsantritt versprochen hat?
Zum Schluss noch ein Vorschlag praktischer Art: Besuchen Sie doch einmal als Koalition dieses wirklich tolle Gelände! Michael Biel ist sicherlich auch gerne dabei. Treffen Sie die Anwohnenden, die Initiative Tramdepot, einen Verein, der die Geschicke vor Ort mit in die Hand
nehmen will! Dann werden Sie sehen und hören, was die Menschen vor Ort tatsächlich brauchen. – Vielen Dank!