Protokoll der Sitzung vom 27.03.2025

[Heiterkeit]

Das ist ein Unterschied. Da sage ich ganz klar: Wir stehen da auf der Seite der Wissenschaft. Deshalb heißt das für uns auch: Bringt eine Befugnis nicht das gewünschte Ziel, dann muss man sie hinterfragen, und das tun wir.

Mit unserem Änderungsantrag würden wir die Chance wahren, die Evaluation zu TKÜ und Standortermittlung noch durchzuführen. Wir würden aber das Prinzip beibehalten, dass diese Befugnis auf Probe erteilt wird, und deshalb ist auch noch eine Befristung drin; die Evaluation soll stattfinden. Das ist ein Unterschied, Herr Matz! Das ist mitnichten das Gleiche. Wenn wir das Gleiche machen würden wie Sie, dann hätten wir unsere Aufgabe als Opposition verfehlt.

[Martin Matz (SPD): Ja, genau!]

Wir schlagen etwas anderes vor, übrigens genauso, wie wir es damals auch mit der SPD-Fraktion zusammen beschlossen haben. Das, finde ich, ist ein gutes Kompromissangebot. Wir sind ja auch konstruktiv. Dem könnten Sie jetzt zustimmen. Damit wäre das Problem erst mal gelöst, und dann können wir uns grundsätzlich noch mal über die Frage unterhalten, ob wir die Befugnis brauchen oder nicht. Das ist unser Vorschlag. Bitte stimmen Sie dem zu! – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Woldeit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine hochverehrten Kollegen Abgeordnete! Wir haben vor 14 Tagen über den Gesetzentwurf beraten. Er ist in der Sache richtig. Ich habe begründet, warum ich ihn für richtig erachte. Telekommunikationsüberwachung ist ein wichtiges Mittel zur Gefahrenabwehr, insbesondere bei Terrorismus und bei der organisierten Kriminalität. Dass man eine Evaluation nicht in ein Gesetz schreiben muss, habe ich ebenfalls gesagt.

Der Änderungsantrag von Linken und Grünen ist in der Sache nicht falsch, weil er die Befristung genauso wie der Koalitionsantrag beseitigt, aber ich sehe ihn als Kompromiss, und dementsprechend lehnen wir ihn nicht grundsätzlich ab, sondern werden uns zu diesem Antrag enthalten.

(Martin Matz)

Da wir, wie gesagt, in der Sache schon gesprochen haben, erlauben Sie mir bitte eine persönliche Anmerkung. Das ist heute meine letzte Rede als innenpolitischer Sprecher meiner Fraktion. Ich werde dieses Amt, das ich achteinhalb Jahre mit sehr viel Ehrfurcht und Leidenschaft durchgeführt und bekleidet habe, aus gesundheitlichen Gründen abgeben. Ich möchte mich bei all den Kollegen, insbesondere des Innenausschusses, für die jahrelange Zusammenarbeit bedanken. Ich möchte mich bedanken für den Respekt, der mir auch entgegengebracht wurde, auch für die Anerkennung der Leistung, die ich erbracht habe. Insbesondere bei der Innensenatorin Spranger möchte ich mich bedanken für die stets konstruktive, informative und kooperative Zusammenarbeit; das ist nicht selbstverständlich.

Meinem Nachfolger im Amt, meinem Kollegen Weiß, wünsche ich alles erdenklich Gute. In diesem Sinne entlasse ich mich in meiner Funktion und wünsche mir, dass weiterhin alles im Innenausschuss dafür getan wird, um Berlin für die Berlinerinnen und Berliner sicherer zu machen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der AfD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Antonin Brousek (fraktionslos)]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke, der Ihnen auch als Tischvorlage vorliegt. Wer den Änderungsantrag auf Drucksache 19/2265-1 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD sowie der CDU. Und Enthaltungen? – Sehe ich bei der AfD-Fraktion und dem fraktionslosen Abgeordneten Brousek. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf 19/2265 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2289 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und CDU, die AfDFraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete Brousek. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich bei den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 14 A:

Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes

Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 24. März 2025 Drucksache 19/2326

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2282

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2282 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2326 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sehe ich bei der Fraktion der SPD und auch bei der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sehe ich bei niemandem. Enthaltungen? – Sehe ich bei der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem fraktionslosen Abgeordneten King. Vielen Dank! Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 15:

Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes und des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2314

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 16:

Gesetz zur Änderung des IBB-Trägergesetzes und des Investitionsbankgesetzes

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2315

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die

(Karsten Woldeit)

Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 17:

Wohnen ist Daseinsvorsorge: Möbliertes Wohnen auf Zeit unterbinden

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 11. November 2024 Drucksache 19/2021

zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1896

In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke. – Bitte schön, Herr Kollege Schenker, Sie haben das Wort!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Früher bekam man in Berlin für 600 Euro eine Dreizimmerwohnung mit Küche und Bad. Heute bekommt man für 1 800 Euro eine Couch, einen Esstisch, ein Bücherregal und die leise Hoffnung, dass wenigstens das WLAN inklusive ist. Aber nein, nur eine Ikea-Kommode und eine absurd hohe Miete.

Möblierte Vermietung klingt erst mal relativ harmlos, also ein bisschen Komfort, ein bisschen mehr Bequemlichkeit, aber tatsächlich ist es ein ziemlich mieser Trick, um noch mehr Geld aus Wohnungen rauszuholen. Lassen Sie sich das mal auf der Zunge zergehen: 25 Euro pro Quadratmeter ist der Durchschnittspreis für eine möblierte Wohnung in Berlin. Eine möblierte Wohnung ist damit 212 Prozent teurer als eine durchschnittlich andere Wohnung. Möbel sollen eine Wohnung bewohnbar machen, nicht unbewohnbar teuer. Also seien wir ehrlich: Möbliertes Wohnen ist nichts anderes als Mietwucher mit Dekoration.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Werner Graf (GRÜNE)]

Und das ist mittlerweile nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Vor zehn Jahren waren etwa 13 Prozent der Wohnungsangebote in Berlin möbliert, heute sind es 54 Prozent. Das bedeutet: Die Mehrheit der neuen Angebote sind keine normalen Wohnungen mehr, sondern ein Geschäftsmodell für maximale Profite.

Was erleben wir hier? – Eine Wohnungskrise, die von Vermietern mit immer mehr Tricks unbarmherzig ausgenutzt wird. Egal ob Boardinghouses, Coliving, Serviced Apartments, das sind alles Begriffe, die eigentlich nur eines bedeuten: Kasse machen mit der Not der Menschen.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Wir wollen als Linke mit diesem Wahnsinn Schluss machen. Berlin braucht bezahlbares Wohnen statt möblierten Mietwucher. Denn wer sich abends zu Ruhe begibt, sollte seinen Kopf nicht auf seinem Bett niederlegen müssen, das der Grund für schlaflose Nächte voller Sorgen um die nächste Mietzahlung ist. Deshalb fordern wir ein Verbot der möblierten Wohnungen in Milieuschutzgebieten, keine Abzocke durch möbliertes Wohnen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen und natürlich einen bundesweiten Mietendeckel.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Werner Graf (GRÜNE) und Julian Schwarze (GRÜNE)]

Jetzt könnte Berlin schon einiges tun, doch leider lassen sich sehr viele Bezirke von den Tricksereien dieser Vermieter an der Nase herumführen. Aber es gibt Lichtblicke. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zum Beispiel zeigt, dass man sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen muss. Dort werden alle bekannten Fälle von möblierten Kurzzeitvermietungen in Milieuschutzgebieten untersagt, zumindest ist das angekündigt. Und siehe da: Plötzlich gibt es einen Weg. Wie auf wundersame Weise zog die White Tulip GmbH, eine Firma, die von dieser Praxis profitiert, erst letzte Woche ihre Klage gegen genau diese Maßnahmen zurück. Das heißt: Es gibt Mittel und Wege, möblierten Mietwucher zu stoppen, man muss es eben nur wollen.