Wir alle wissen, dass sie damals den Laden am Laufen gehalten haben, dass sie den Menschen geholfen haben. Es war ein Staatsversagen, was wir erlebt haben. Es war damals schon einmal ein rot-schwarzer Senat, der bei der Unterbringung der Geflüchteten versagt hat.
Es waren „Moabit hilft“ und andere Initiativen, die all die Jahre dafür gesorgt haben, dass Geflüchtete Unterstützung erhalten, dass Geflüchtete beraten werden, und so weiter und so fort. Ihnen jetzt diese Räume wegzunehmen, nachdem sie ewig Miete gezahlt haben, diese Räume umgebaut haben und dort ihre Arbeit gemacht haben, ist erbärmlich.
Weil hier immer gesagt wird: Muss man mal machen. – Muss man wirklich mal machen und nicht nur reden, und zwar ganz schnell, weil sowohl „Moabit hilft“ als auch die geflüchteten Menschen in dieser Stadt jetzt die Unterstützung dieses Hauses brauchen, und sie erwarten sie auch und sind darauf angewiesen. – Herzlichen Dank!
Lieber Herr Haustein! Seien Sie mir nicht böse, aber das ist wieder so ein typischer CDU-Antrag, mit heißer Nadel gestrickt, auf den letzten Metern zusammengeleimt, völlig undurchdacht und so unnötig wie ein Kropf.
Ganz ehrlich, denn alles, wozu Sie den Senat auffordern, lieber Herr Haustein, wird von der Senatsverwaltung bereits im Rahmen der Engagementstrategie angestrebt. Nichts, was Sie fordern, wäre nicht bereits in Arbeit, auch beim Thema digitale Raumvergabe. Das ist alles in der Anfrage von Frau Dr. Kahlefeld nachzulesen; ich will das hier alles nicht wiederholen, aber der Antrag ist eigentlich vollkommen obsolet, oder Sie meinen es vielleicht als Misstrauensantrag gegenüber der eigenen Verwaltung. Das könnte auch sein.
Herr Kollege! Bevor Sie die Pferdefüße erläutern: Der Kollege Haustein würde eine Zwischenfrage stellen wollen. Möchten Sie die zulassen?
Vielen Dank, Herr Trefzer, dass Sie mich fragen lassen! Ich wollte eigentlich schon Frau Breitenbach fragen, die war aber dann doch ein bisschen schneller auf dem Platz als gewünscht. Sie zielen so ein bisschen auf die Raumbörse ab, die jetzt bei der Senatskanzlei angesiedelt wurde. Können Sie vielleicht sagen, wie viele Räume dort gerade überhaupt zur Verfügung stehen und wie viele davon auch auf öffentlichen Flächen?
Lieber Herr Haustein! Das können Sie doch der Anfrage von Frau Dr. Kahlefeld entnehmen. Wir bekommen die Antwort in der zweite Hälfte des Jahres. Da müssen Sie doch Ihren Kollegen im Senat, Herrn Friederici, fragen und nicht mich. Diese Frage, die Sie hier stellen, ist wirklich albern!
In der Anfrage sind die Antworten des Senats alle enthalten, und da heißt es, dass im dritten Quartal die digitale Raumbörse und die Digitalisierung kommt. Ich weiß gar nicht, warum Sie diesen Antrag noch geschrieben haben. Ich muss es als Misstrauensvotum gegenüber Ihrer eigenen Verwaltung verstehen. Anders ist es nicht zu verstehen.
Jetzt komme noch einmal zu einigen Pferdefüßen in diesem Konzept: Der Antrag fordert eine Öffnung der über das Kulturkataster erfassten Räume für das Ehrenamt. Dabei verschwimmen bei Ihnen die Sphäre der Kunst und Kultur mit der Sphäre des Ehrenamts, wenn Sie bei
spielsweise über Amateurmusik, Kunstschaffen, Tanzgruppen, Malerei und Töpferei in einem Atemzug mit dem Ehrenamt reden. Es fehlt eine klare Abgrenzung und eine klare Analyse von Bedarf und Problemlage. An erster Stelle müsste erst einmal eine realistische Ermittlung des Raumbedarfs stehen, welche Formen des Ehrenamts welche Räume benötigen. Das fehlt dem Antrag. Zahlreiche Vereine haben beispielsweise eigene Räumlichkeiten, eigene Vereinsheime.
Dass Sie nicht nur das Ehrenamt, sondern auch den Amateurbereich aus Kunst und Kultur unterstützen wollen, ist grundsätzlich begrüßenswert, ist ja gar nicht falsch, aber Sie müssen die unterschiedliche Herangehensweisen und Bedarfe in Rechnung stellen. Ich sehe eben nicht, dass der vorliegende Antrag uns da in irgendeiner Weise weiterbringt, weil er die unterschiedlichen Bedarfe vermischt.
Ein weiterer Punkt: So sinnvoll die Idee ist, existierende Räume besser zu nutzen, so unterschiedlich ist die Situation auch bei den infrage kommenden Partnern der Raumvergabe, Herr Haustein. Denken Sie nur einmal an Volkshochschulen, Bibliotheken oder Schulen, die ganz unterschiedliche Raumbedarfe zu unterschiedlichen Tageszeiten haben. Eine Öffnung dieser Räume wäre natürlich wünschenswert, aber auch dazu bedarf es auf den einzelnen Ort abgestimmte individuelle Konzepte, da die Partner sonst eben ganz schnell wieder abspringen und diese ganze digitale Raumbörse sich in Luft auflöst.
Mit der Möglichkeit einer Digitalisierung oder einer digitalen Raumvergabe alleine ist es eben noch lange nicht getan. Ich denke einmal, über die Details reden wir dann bei Gelegenheit im Ausschuss. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag möchten wir den Vorschlag unterbreiten, wie die Mobilität von Frauen in Berlin verbessert werden kann. Frauen, Mädchen, queere Personen erleben viel öfter sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt als Männer. Häufig findet diese Gewalt nachts statt. Der nächtliche Heimweg ist für viele leider mit Unsicherheit verbunden.
Das können wir nicht dulden, deswegen schlagen wir auch diesen Antrag vor. Wir müssen Maßnahmen ergreifen, die das Sicherheitsgefühl in der Stadt stärken, und dass diese Menschen auch gleichberechtigt am Nachtleben, was zum gesellschaftlichen Leben dazugehört, teilnehmen können.
Konkret schlagen wir Ihnen nichts Neues vor, sondern ein Modell, das bereits in vielen anderen Städten und Kommunen praktiziert wird, ein „Frauen*nachttaxi“. Was ist das genau? – Es gibt verschiedene Modelle, die sich bei der Art und Höhe der Ermäßigung, der Limitierung der Kosten und Kostendeckung von Kooperationen bis hin zu Nutzungsgebieten und Nutzungsberechtigten sowie beim Bestellprozess unterscheiden. Grundsatz ist erst einmal die Ausgangslage. Es darf eben nicht dazu kommen, dass sich Frauen und junge Mädchen, beispielsweise mit niedrigem Einkommen – denken Sie an Schülerinnen, die nur ein Taschengeld bekommen –, wenn sie sich nachts bewegen, zweimal überlegen müssen, ob sie beispielsweise ein Taxi bestellen können und das für den Nachhauseweg nutzen.
Schauen Sie beispielsweise nach Bremen. Es gibt dort einen ermäßigten Taxitarif, der zwischen 22 und 6 Uhr gilt. Ein solcher ermäßigter Tarif könnte in Berlin beispielsweise mit Fördermitteln des Landes unterstützt werden. Es gibt auch ein anderes Modell der ÖPNVErgänzung. Berlin könnte beispielsweise auch einen festen Ermäßigungsbeitrag einführen, wenn Start und Ziel definierte ÖPNV-Haltestellen sind. Das sind beispielsweise die Modelle in Stuttgart und Hannover. Da orientiert sich die Ermäßigungshöhe beim Taxipreis zur Sicherung der letzten Meile an dem entsprechenden Ermäßigungstarif, um den ÖPNV-Ergänzungscharakter abzubilden. Da wäre zum Beispiel eine Finanzierung durch die BVG zu prüfen. Es gibt auch Gutscheinsysteme. Frauen, Transfrauen und Frauen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ beziehungsweise nicht binäre Personen könnten eine begrenzte Anzahl an Gutscheinen in Anspruch nehmen. Das ist das Modell München.
Wir sind der Meinung, dass der Senat aus unserer Sicht diese Modelle daraufhin prüfen soll, ob sie umgesetzt werden können. Er soll uns bitte Kostenschätzungen vorlegen und möglichst mit den Taxiverbänden und der
BVG in die Erarbeitung eines praktikablen Modells gehen. Wir sehen hier vor allem den Bedarf, in die Außenbezirke zu gehen, da, wo der ÖPNV an einigen Stellen noch nicht so stark ausgebaut ist. Lassen Sie mich vielleicht noch als Fazit ziehen: Wir dürfen auch nicht die Augen davor verschließen, dass wir im Nahverkehr etwas für die Sicherheit machen müssen, denken Sie an Umsteigebeziehungen, denken Sie an dunkle Ecken, die verändert werden sollten, die beleuchtet werden müssten, denken Sie an die Finanzierung von Aufsichten. Wir hoffen, dass die Koalition sich an anderen Städten ein Beispiel nimmt, und konkrete Schritte einleiten wird, um ein solches „Frauen*nachttaxi“-Pilotprojekt in Berlin zügig einzuführen und dass die presseöffentliche Aussage der SenASGIVA, die dem bereits im letzten Jahr eine Absage erteilt hat, nicht das letzte Wort dieser schwarzroten Koalition sein wird. – Danke schön!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Ronneburg! Wir sind uns, glaube ich, einig, dass wir wollen, dass wir in dieser Stadt in Gänze, aber insbesondere auch im ÖPNV, in Bus, Bahn und Taxi, sicher unterwegs sind, und zwar jeder, der den ÖPNV benutzt und der sich in dieser Stadt aufhält.
Jetzt schlagen Sie konkret vor, ein Tarifprodukt für Frauen und queere Menschen zu entwickeln. Sie haben auch verschiedene Beispiele aus unterschiedlichen Städten angeführt. Wenn Sie sich einmal die Erkenntnisse dort anschauen, dann gibt es beispielsweise in München, Gießen und Osnabrück keine Indizien dafür, dass sich durch diese Maßnahmen irgendetwas verbessert hätte. Wenn Sie sich einmal die Zahlen der BVG – die werden ja regelmäßig veröffentlicht – anschauen, wie da die Straftaten sind, verteilt auf die unterschiedlichen Geschlechter, werden Sie keine Auffälligkeiten sehen, jedenfalls nicht in relevanter Größe. Das einfach mal festgehalten!
Es gibt ein Problem mit der Sicherheit im öffentlichen Raum – nicht dass Sie mich da missverstehen –, aber eben nicht nur für Frauen, sondern für alle. Sie haben das Beispiel München genannt. Lassen Sie uns einmal rechnen. Ich habe einmal geschaut: In Berlin leben aktuell 1,87 Millionen Frauen. Wenn Sie das Münchener Modell nehmen und zugrunde legen und pro Jahr fünf Gutscheine à 10 Euro verteilt werden, dann sind das 93,5 Millionen Euro, die dieses Experiment, das Sie vorschlagen, den Steuerzahler kosten würde.
Um 93,5 Millionen Euro einmal ins Verhältnis zu rücken: Wenn wir einmal schauen, wie viel die BVG pro Jahr für Sicherheit ausgibt, und zwar für den personellen Sicherheitsdienst, für den Fahrgastservice, für das Bahnhofspersonal, für Videoüberwachung und für die Vandalismusbekämpfung, dann sind das 94 Millionen Euro, mit 500 000 Euro Differenz exakt der Betrag. Das heißt, wenn wir dieses Geld, das Sie für dieses Tarifsonderprodukt ausgeben wollen, direkt in die Sicherheit bei der BVG stecken würden, hätten wir eine Verdopplung der Sicherungsleistung. Jetzt denken wir einmal über städtebauliche Kriminalprävention nach, die Abschaffung von Angsträumen, das Thema Beleuchtung in öffentlichen Räumen, das Thema Videoüberwachung. Auch da sind 90 oder 95 Millionen Euro sicherlich gut angelegt.
Gestatten Sie mir noch ein drittes Beispiel: Im Moment gibt es bei der Polizei bei den Fahrzeugen einen Rückstau von 40 Millionen Euro. Die bräuchte die Polizei, um die Fahrzeuge auf den aktuellsten Stand zu bringen. Das heißt: Sie könnten den Rückstau bei der Polizei und den Fahrzeugen, der jetzt da ist, durch die Summe, die Sie hier in den Raum stellen, tatsächlich verdoppeln, also könnten sozusagen das Doppelte aufholen, was jetzt fehlt.