Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schenker! Wir haben das ja hier schon mehrfach erörtert. Ich wiederhole es aber gern noch einmal: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat gemeinsam mit den Bezirken eine Arbeitsgruppe gebildet, die genau den Austausch darüber führt, wie man effizient gegen Mietwucher vorgehen kann und wie man den doch sehr steinigen Weg zu tatsächlich konkreten Anzeigen und Ähnlichem dann auch gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern gehen kann. Zuständig sind an dieser Stelle tatsächlich die Bezirke. Der Senat unterstützt die Bezirke aber dabei, hier zu Lösungen zu kommen, auch zu ge
Wir haben hier erst einmal zu entscheiden, was Mietwucher ist, ob § 5 oder § 6 Wirtschaftsstrafgesetzbuch gilt. Für das eine ist tatsächlich eine ordnungsrechtliche Verfolgung erforderlich, für das andere sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen möglich. Dafür müssen aber die entsprechenden Indizien aufgezeigt werden und die Anhaltspunkte vorliegen. Diese zu ermitteln ist häufig nicht so einfach, wie es für eine App oder einen Internetrechner erscheint, denn für viele Mieterinnen und Mieter ist es dann doch erst einmal eine Hürde, wenn man ihnen sagt: Schön, dass in dem Rechner jetzt etwas rot aufgeblinkt hat, aber jetzt musst du zum einen nachweisen, dass eine Notlage ausgenutzt worden ist und zum anderen musst du deine persönlichen Verhältnisse insgesamt offen legen. Du musst persönlich vorstellig werden und dem Amt dann auch entsprechend die Unterlagen zur Verfügung stellen. – Da nimmt die Neigung, das in Anspruch zu nehmen, leider schon ab. Insofern ist es hier wichtig – und da sind wir auch im Gespräch mit den Berliner Mietervereinen –, Mieterinnen und Mieter zu finden, die auch tatsächlich bereit sind, diesen langen Weg mitzugehen, auf dem wir sie mit den Bezirken nach besten Kräften unterstützen.
Wie viele Fälle echten Mietwuchers es gibt oder nicht, wird sich dann herausstellen. Allein die Nutzung einer App ist noch kein Beweis dafür, dass tatsächlich Mietwucher vorliegt. Trotzdem ist jeder Fall von Mietwucher und Ausnutzung von Notlagen von Mieterinnen und Mietern und auch der angespannten Situation am Wohnungsmarkt einer zu viel und muss verfolgt werden. Dafür sind wir mit den Bezirken in enger Abstimmung und hoffen da jetzt auch auf zügige Ergebnisse, auch in Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Gerichten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich will es noch einmal zuspitzen: Würden die Mieten in allen von uns gesammelten Fällen auf das erlaubte Maß abgesenkt werden, dann wäre das eine jährliche Ersparnis von 120 Millionen Euro für die Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt. Es geht also um richtig viel Geld. Ich weiß nicht, ob es nur an mir lag – ich habe jetzt die effektiven Maßnahmen in Ihrer Antwort noch nicht gehört. Ich gebe Ihnen aber noch einmal eine Chance: Plant der Senat zum Beispiel, einen eigenen Onlinerechner zu entwickeln, und was sagen die Bezirke dazu?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Schenker! Ich habe beschrieben, welche Maßnahmen die Bezirke an der Stelle angehen, die dafür zuständig sind. Wir haben hier ja gerade lange über Verwaltungsreform und Zuständigkeiten gesprochen. Wir sind tatsächlich auch im Gespräch mit den Bezirken –
Eine Steuerung ohne Durchgriffsmöglichkeit ist aber auch ein stumpfes Schwert, und deshalb müssen Sie sich dann mal entscheiden, wenn Sie eine gesamtstädtische Steuerung wollen, dann muss es auch entsprechende Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten und Weisungsmöglichkeiten geben, denn sonst funktioniert eine gesamtstädtische Steuerung nicht. Das wissen übrigens diejenigen, die von Ihnen schon mal im Senat waren, auch.
Kommen wir zurück zum Thema: Die Bezirke müssen an dieser Stelle ordnungsrechtlich vorgehen. Sie sind die Ordnungsbehörde, wenn es nach § 5 geht. Nach § 6 ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Der Senat hat an dieser Stelle nur eine beratende und unterstützende Funktion, die er wahrnimmt.
Ihre Summen, die Sie hier nennen, sind an der Stelle nicht nachprüfbar und auch nicht nachvollziehbar. Ich nehme die jetzt mal so hin, habe aber gesagt: Jeder Vorfall in diese Richtung, wo überhöhte Mieten genommen werden, ist einer zu viel, und dem muss auch nachgegangen werden.
Die Bezirke können Ordnungsverfahren aber erst einleiten, wenn ihnen auch die entsprechenden Unterlagen und Anhaltspunkte vorliegen. Dazu gehört unter anderem der von mir schon intensiv genannte Nachweis des Ausnutzens einer Notlage. Da reicht nicht allein irgendeine App oder irgendein Rechner, in den man ein paar Zahlen eingetragen hat, und genau dieses ist die Herausforderung für die Mieterinnen und Mieter, aber auch für die Bezirke, das entsprechend nachzuweisen. Wenn es eine Wuchermiete ist, müsste die Staatsanwaltschaft einschreiten. Auch die hat dann aber den Bedarf nach den entsprechenden Informationen. Insofern ist ein einfacher Rech
ner, in den Leute etwas eintragen und etwas ausrechnen lassen, an der Stelle nicht ausreichend, um tatsächlich effizient und effektiv dagegen vorzugehen. Diese effizienten und effektiven Lösungen erarbeiten wir gerade mit den Bezirken.
Aber noch mal: Die Bezirke sind nach der Verfassung und der rechtlichen Zuweisung dafür zuständig, das umzusetzen, und solange das so ist, müssen sie am Ende das Ganze dann auch umsetzen und untersetzen, und wir als Senat unterstützen sie dabei. Es hat insbesondere in Friedrichhain-Kreuzberg erste Ansätze dazu gegeben, die das auch auf eine effizientere und strukturierte Basis stellen wollen. Genau das sind wir dabei, mit den anderen Bezirken auch durchzugehen, dass sie sich daran ein Beispiel nehmen, dass dann landesweit einheitlich vorgegangen wird. Das ist unser Ansatz an der Stelle. Das ist etwas, wo man einen längeren Atem haben muss als für eine App oder ein Onlinetool, aber das ist das, was am Ende auch zum Erfolg führt.
Vielen Dank! – Man könnte jetzt ganz viel über das Thema Mietwucher diskutieren, aber ich konzentriere mich mal auf eine Frage. Sie haben richtigerweise gesagt, die Verantwortung liegt bei den Bezirken. Allerdings haben Sie selber auch eine Mietpreisprüfstelle im Land Berlin eingeführt. Sie haben gerade selber auf die Zuständigkeiten hingewiesen. Deswegen würde ich gerne wissen: Inwiefern arbeitet denn diese Mietpreisprüfstelle mit den Bezirken zusammen daran, dass man jetzt endlich mal weiterkommt, weil wir seit Monaten hören, dass Bezirke und Senat gemeinsam an Lösungen arbeiten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Schmidberger! Auch das haben wir schon mehrfach im Ausschuss erörtert: Die Mietpreisprüfstelle ist vor allen Dingen für Verstöße auch gegen die Mietpreisbremse ins Leben gerufen worden, aber natürlich wird sie, wenn ihr Fälle von Mietwucher bekannt werden, diese auch an den zuständigen Bezirk weiterleiten. Im Übrigen gibt es an der Stelle auch einen Rechner, mit dem man überprüfen kann, ob die Miete, die man zahlt, den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht. Das umfasst auch das Thema Mietwucher. In
sofern, Herr Schenker, haben wir bereits einen Rechner, in den Leute ihre Daten eingeben können und sehen, inwieweit das den entsprechenden Rahmenbedingungen entspricht. Wie gesagt, die Mietpreisprüfstelle leitet Sachen auch weiter, wenn sie ihnen bekannt werden, beziehungsweise weist die Mieterinnen und Mieter darauf hin, dass sie gegebenenfalls unter Beibringung weiterer Informationen das beim Bezirksamt oder bei der Staatsanwaltschaft geltend machen sollen.
Herzlichen Dank! – Die brandenburgische Landesregierung hat kürzlich die Einrichtung von Ausreisezentren beschlossen. Der Hamburger Senat hat ebenfalls einen solchen Beschluss gefasst. Daher meine Frage: Welche Planung hat der Senat in Berlin angesichts der enormen Migrationslast und über 14 000 Ausreispflichtiger in Berlin für die Schaffung von Ausreisezentren auch in Berlin oder für die Mitnutzung von solchen Ausreisezentren in Brandenburg?
Herzlichen Dank! – Das ist doch schon mal schön. In Hamburg wurde in diesen Zentren auf das Prinzip Brot, Bett, Seife umgestellt, um Anreize für einen weiteren illegalen Aufenthalt zu reduzieren und Kosten zu sparen. Folgt Berlin diesem Hamburger Vorbild?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir werden mit Brandenburg eine gemeinsame Linie finden, auch mit dem Bund, und das gilt es abzuwarten. Vorher werden und können wir hier nichts weiter dazu sagen. Nicht alles, was in Hamburg gemacht wird, muss man auch in Berlin machen. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wenn sich die AfD um die Kosten kümmert: Wir haben bereits zehn Plätze, von denen werden drei im Durchschnitt genutzt. Jeder dieser Plätze kostet 2 Millionen Euro. Wir haben zehn, das würde für mich heißen, die Kapazitäten sind ausreichend. Würden Sie diese Auffassung teilen?
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wir haben zehn Plätze zur Verfügung. Das haben Sie richtigerweise auch gesagt. Diese Plätze werden sehr unterschiedlich belegt. Mal sind es mehr, mal sind es weniger. Es ist aber wichtig, dass wir diese Plätze vorhalten, und das tun wir. Insofern wird es dann, wenn wir uns mit Brandenburg und dem Bund verständigen sollten, entsprechende Plätze geben, aber jetzt haben wir erst mal ausreichend Plätze.
Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. – Ich habe noch keinen Gong gehört und empfehle, sich erst mit dem Gongzeichen einzudrücken.
Ich gehe jetzt davon aus, dass alle Fragestellerinnen und Fragesteller die Möglichkeit zur Anmeldung hatten und beende die Anmeldung.
Dann verlese ich die Liste der Namen der ersten acht Wortmeldungen: Herr Schmidt, Herr Wansner, Herr Ubbelohde, Herr Mirzaie, Frau Kapek, Herr Dr. Bronson, Herr Dr. Husein und Frau Burkert-Eulitz. Die Liste der Wortmeldungen, die ich soeben verlesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone diese Anmeldung nicht mehr darstellen. Sie können sich also wieder zu Wort melden, wenn sich aus der Beantwortung des Senats Nachfragen ergeben.
[Unruhe – Zuruf von Steffen Zillich (LINKE) – Tobias Schulze (LINKE): Das technische System ist nicht auf der Seite der Verantwortungsethiker!]
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Wie ist der aktuelle Stand bei der Eröffnung der Justizakademie?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Schmidt! Die Justizakademie wird seit Jahren gebaut, und insofern freue ich mich, dass die Baumaßnahmen bald ein Ende finden werden. Die Justizakademie soll in nächster Zeit eröffnet werden. Das Hauptgebäude ist bereits fertiggestellt und auch zur Nutzung freigegeben worden.
Wir haben mit der Justizakademie erstmalig die Möglichkeit, einen eigenen Ausbildungs- und Fortbildungsstandort relativ zentral für den nicht richterlichen Dienst hier in Berlin anzubieten. Wir haben da die Möglichkeit, sowohl Seminarräume, sei es jetzt beispielsweise für die Ausbildung zum Rechtspfleger, zur Rechtspflegerin oder zum Justizfachwirt, auch die Ausbildung wird dort angeboten, als auch ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Was aus meiner Sicht vor allem ganz wichtig ist, ist, dass an dem Standort auch die digitale Infrastruktur den heutigen Standards entsprechen wird. Das heißt: Die Anwärterinnen und Anwärter haben die Möglichkeit, bereits an der elektronischen Akte, die ja am 1. Januar 2026 in Berlin eingeführt werden soll, zu arbeiten und so bestmöglich auf die praktische Zeit, auf die Berufszeit vorbereitet zu werden. – Vielen Dank!