Protokoll der Sitzung vom 10.04.2025

Wir haben mit der Justizakademie erstmalig die Möglichkeit, einen eigenen Ausbildungs- und Fortbildungsstandort relativ zentral für den nicht richterlichen Dienst hier in Berlin anzubieten. Wir haben da die Möglichkeit, sowohl Seminarräume, sei es jetzt beispielsweise für die Ausbildung zum Rechtspfleger, zur Rechtspflegerin oder zum Justizfachwirt, auch die Ausbildung wird dort angeboten, als auch ausreichend Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Was aus meiner Sicht vor allem ganz wichtig ist, ist, dass an dem Standort auch die digitale Infrastruktur den heutigen Standards entsprechen wird. Das heißt: Die Anwärterinnen und Anwärter haben die Möglichkeit, bereits an der elektronischen Akte, die ja am 1. Januar 2026 in Berlin eingeführt werden soll, zu arbeiten und so bestmöglich auf die praktische Zeit, auf die Berufszeit vorbereitet zu werden. – Vielen Dank!

Vielen Dank! – Und Herr Abgeordneter Schmidt erhält das Wort für die erste Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Antwort! Sie hatten sich über die Rahmenbedingungen der Aus- und Weiterbildung des nicht richterlichen Dienstes schon geäußert. Wie sehen denn aber diese Rahmenbedingungen für die Fortbildung des richterlichen Dienstes aus?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter Schmidt! Wir werden erstmalig in der Justizakademie eigene Ausbildungsräumlichkeiten, wie gesagt, mit modernen technischen Hilfsmitteln, zur Verfügung stellen. Wir werden vor allem in den Räumlichkeiten sogenannte Qualifizierungslehrgänge anbieten, die bislang nur unter erschwerten Bedingungen dem nicht richterlichen Dienst, den Quereinsteigern, angeboten werden konnten. Insofern haben wir erstmalig die Möglichkeit, bedarfsgerecht und zeitnah entsprechende Fortbildungen für die Kolleginnen und Kollegen in der Berliner Justiz anzubieten. – Vielen Dank!

Vielen Dank! – Für eine zweite Nachfrage hat sich niemand eingedrückt.

Deswegen kommen wir jetzt zur Frage des Abgeordneten Wansner. – Bitte schön!

Ich frage den Senat: Wie weit sind die Vorbereitungen bei der Polizei zum diesjährigen 1. Mai, um die Anwohner in ihren Quartieren vor der Gewalt der linksradikalen Szene zu schützen?

[Zurufe von den GRÜNEN]

Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie wissen, wir haben zwei sehr prägnante

(Vizepräsidentin Dr. Bahar Haghanipour)

Ereignisse, die wir sehr lange miteinander vorbereiten, und zwar Silvester und selbstverständlich den 1. Mai.

Wir sind auch hier in engster Abstimmung mit allen, nicht nur mit der Polizei, sondern auch mit der Feuerwehr, mit der Justiz, mit der Staatsanwaltschaft. Wir haben die Bundespolizei mit dabei. Wir haben natürlich die anderen Verwaltungen, die alle dazu beitragen, ob das Krankenhäuser sind und so weiter, diesen 1. Mai ordnungsgemäß vorzubereiten. Wir laden jetzt sehr zeitnah zu einer Sitzung ein, so wie Sie das auch als Abgeordnete kennen. Denn mir und uns ist es wichtig, dass jede einzelne Maßnahme, die wir dort auch polizeilich begleiten, von der Feuerwehr begleiten, dass wir das auch mit den Abgeordneten, nämlich mit den innenpolitischen Sprechern sehr transparent vortragen. Diese Möglichkeit gibt es auch in diesem Jahr wieder. Wir haben jetzt sehr umfangreiche Maßnahmen. Natürlich gibt es Kooperationsgespräche mit denjenigen, die die Anmeldungen auch für entsprechende Versammlungen machen. Sie wissen, der 1. Mai ist natürlich der Kampftag, auch für den DGB, für die Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte. Das wird natürlich sehr gut vorbereitet. Es wird wieder eine entsprechende Strecke geben. Wir werden selbstverständlich auch aus den Erfahrungen heraus, was wir beispielsweise in Magdeburg hatten, die Sicherheitsmaßnahmen sehr klar darauf abstellen. Sie haben es ja schon am letzten Wochenende gemerkt, als wir den Halbmarathon in Berlin hatten. Da haben wir auch mit sehr viel Sicherheit gearbeitet, weil es sehr wichtig ist, dass diejenigen, die ihre Versammlungs- und Meinungsfreiheit an diesem 1. Mai auf die Straße bringen wollen, auch abgesichert sind. Ja, wir werden es sehen. Anmeldungen wird es bis zum Schluss noch geben, und deshalb werden wir uns in den Vorbereitungen mit den Kooperationsgesprächen natürlich sehr klar und sehr sauber vorbereiten. Wie immer ist auch die Einsatzleitung sehr gut.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir das in Berlin, so wie auch in den vergangenen Jahren, sehr gut voranbringen und die Polizei und die Feuerwehr ihre Aufgaben, so wie sie sie immer sehr gut machen, dann auch am 1. Mai mit uns zusammen sehr gut machen werden.

Vielen Dank! – Der Abgeordnete Wansner hat die Möglichkeit, die erste Nachfrage zu stellen.

Vielen Dank, Frau Senatorin, für Ihre Antwort! Aber die Menschen und insbesondere die Arbeiter in dieser Stadt, die ja den 1. Mai würdig begehen wollen, sind ja über Jahrzehnte von der linksradikalen Gewalt in dieser Stadt mehr oder weniger bevormundet worden.

[Zuruf von Steffen Zillich (LINKE)]

Deshalb noch mal meine Frage: Nehmen Sie die Gewaltaufrufe, die zwischenzeitlich ja kursieren, ernst? Und werden Sie mit denen, die diese Gewaltaufrufe bewusst streuen, Gespräche führen?

[Zurufe von Vasili Franco (GRÜNE) und Tobias Schulze (LINKE) – Beifall von Robert Eschricht (AfD)]

Frau Senatorin! Sie dürfen sich aussuchen, welche dieser zwei Fragen Sie beantworten.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Schwerpunkt ist natürlich wieder, ich habe es vorhin schon gesagt, zum einen natürlich die DGBKundgebung. Dann haben wir am Brandenburger Tor – – Es wird wiederum Versammlungen auch im Grunewald geben, auch das zeichnet sich ab.

[Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)]

Und es wird auch natürlich die sogenannte 18-Uhr-Demo wieder geben. Wir stehen mit all denen, die bisher die Anmeldungen gemacht haben, in Kooperationsgesprächen. Ich möchte von dieser Stelle wirklich noch mal dazu aufrufen, dass wir diesen 1. Mai als den Tag nehmen, als der er auch mal gegründet worden ist und vorgesehen war, dass Gewalt und Hetze, auch gegen unsere Polizei und gegen unsere Feuerwehr, nicht auftreten. Ich bitte da wirklich noch mal von dieser Stelle, ein klares Signal auszusenden, auch in die entsprechenden Chatgruppen, die es ja gibt. Das wissen wir. Aber wir stehen in Kooperationsgesprächen. Man kann selbstverständlich demonstrieren, doch es gibt auch Chatgruppen, wo es durchaus schon mal Möglichkeiten gab. Es gab Möglichkeiten bei der Linksfraktion, bei den Grünen, bei der SPD. Wir stehen alle gemeinsam, auch für diesen 1. Mai, dass er friedlich verläuft. Das setze ich jetzt auch voraus. Deshalb gibt es diese Kooperationsgespräche.

Deshalb noch mal der Aufruf: Bitte einen friedlichen 1. Mai, so wie wir es im letzten Jahr und auch davor hatten! – Danke schön!

Vielen Dank! – Und die zweite Nachfrage stellt die Abgeordnete Kapek. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Kolleginnen und Kollegen möchten eigentlich alle wissen, ob der Regierende Bürgermeister denn in diesem Jahr an der myGruni-Demo teilnehmen wird.

(Senatorin Iris Spranger)

[Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)]

Aber ich stelle eine andere Frage. In den vergangenen Jahren haben wir leider feststellen müssen, dass rund um den 1. Mai weite Teile Berlins im Müll ertrunken sind und teilweise auch unter erheblichen Urinbächen zu leiden hatten. Insofern stellt sich vor den geplanten und gerade erwähnten Veranstaltungen sehr wohl die Frage, was oder beziehungsweise welche Maßnahmen der Senat in diesem Jahr plant, um dieser Vermüllung und der Belastung durch eine Fäkalien- und Urinflut entgegenzuwirken.

[Michael Dietmann (CDU): Früher war alles besser!]

Bitte schön, Frau Senatorin Spranger!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich möchte an der Stelle den Kolleginnen und Kollegen der BSR wirklich sehr herzlich danken, denn sie versuchen, auch diesen Tag so zu gestalten, wie ich es vorhin schon gesagt habe, dass friedlich demonstriert werden kann. Wir haben es im letzten Jahr auch gehabt, dass in den Bezirken unwahrscheinlich viele Veranstaltungen stattgefunden haben. Auch das wird in diesem Jahr wieder so sein. Wir werden natürlich auch Sportveranstaltungen haben. Wir werden in den Parks Menschen haben, die einfach nur zusammenkommen wollen und diesen angenehmen Tag miteinander verbringen wollen. Deshalb auch von mir noch mal – und ich denke, darauf zielt auch Ihre Frage ab –: Ich bitte darum, dass jeder, der sich in einen Park setzt, das, was er mitgebracht hat, vielleicht nicht dort zur Seite wirft, sondern entweder wieder mit nach Hause nimmt oder wirklich in die Papierkörbe wirft, die auch dafür vorgesehen sind. Aber ich weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen der BSR an dem Tag auch sehr viel im Einsatz sind. Dafür bin ich, und ich denke, sind wir alle, sehr dankbar. – Herzlichen Dank!

Vielen Dank!

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Ubbelohde. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Stefan Gutwinski, Oberarzt der Psychiatrie der Charité, warnte kürzlich vor Psychosen als Folge der Teillegalisierung von Cannabis insbesondere bei Jugendlichen, und das trotz des Verbots der Aushändigung an Minderjährige. Welche konkreten Maßnahmen ergreift der Senat, um insbesondere Jugendliche vor den

negativen Folgen des Cannabiskonsums besser zu schützen?

Bitte schön, Frau Senatorin Dr. Czyborra, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Zu der Frage können wir Folgendes sagen: dass Psychosen infolge von Cannabiskonsum kein neues Phänomen sind, das irgendetwas mit der Teillegalisierung zu tun hat. Insbesondere, wenn illegal erworbene Drogen konsumiert werden, sind diese häufig stark verunreinigt. Es ist weder der THC-Gehalt klar, noch, auch bei anderen Drogen, was da eigentlich drin ist. Deswegen haben wir ja auch unser DrugChecking, damit Menschen, die Drogen konsumieren wollen, wenigstens darüber Aufklärung erhalten können, was sie da eigentlich konsumieren, um genau diese Nebenwirkungen von Verunreinigung oder falsch deklarierten Substanzen wenigstens ein wenig abmildern zu können.

Nun betrifft die Teillegalisierung von Cannabis Jugendliche ja gar nicht, sondern im Gegenteil: Wir haben in meinem Haus in unserer Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes einen ganz besonderen Wert auf den Jugendschutz gelegt und haben, wenn Sie sich mal die Bußgeldkataloge der Bundesländer anschauen, dort tatsächlich mehr getan als andere Bundesländer, weil wir eben den Jugendschutz hier ganz besonders nach vorne stellen wollen. Es gibt ja eine ganze Menge Regelungen in diesem Gesetz, die den Abstand von Schulen, den Schutz in Anbauvereinigungen davor, dass hier Jugendliche an diese Substanzen gelangen, und so weiter und so fort vorsehen.

Wie gesagt: Psychosen infolge von Cannabiskonsum sind immer unter den Bedingungen der Illegalität ganz besonders stark aufgetreten. Wir haben das in unseren Vorsorgesystemen, im Rahmen der Prävention, aber natürlich auch im Rahmen unserer psychiatrischen Versorgung in dieser Stadt immer im Blick. Insofern kann ich nur sagen: Uns ist der Jugendschutz an der Stelle ganz besonders wichtig. Psychosen infolge von Cannabiskonsum kann man aber nicht auf die Teillegalisierung für Erwachsene zurückführen.

Vielen Dank! – Herr Ubbelohde erhält das Wort für die erste Nachfrage. – Bitte schön!

(Antje Kapek)

Vielen Dank! – Welche Möglichkeiten hat denn die Polizei, eventuelle cannabisinduzierte Fahruntüchtigkeit bei Verkehrsteilnehmern festzustellen?

Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das kann ich jetzt noch nicht beantworten, dafür ist es noch zu früh. Dazu sind wir noch mit der Senatsverwaltung, die dafür zuständig ist, im Kontakt. Das müssen wir dann sehen, ab wann, eventuell auch nach wie viel Gramm – diese Diskussionen haben wir ja alle schon mal geführt – das eventuell zur Verkehrsuntüchtigkeit führen kann.

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeordnete Franco.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage: Ist dem Senat im Gegensatz zur AfD bekannt, dass mit dem Konsumcannabisgesetz der Strafrahmen für die Abgabe von Cannabis an Minderjährige nicht abgemildert, sondern sogar verschärft worden ist?

Bitte schön, Frau Senatorin Dr. Czyborra, Sie haben das Wort!

Selbstverständlich ist es uns bekannt. Ich hatte ja schon gesagt, dass der Jugendschutz gerade bei uns im Haus einen sehr hohen Stellenwert genießt und wir deswegen auch sehr dafür eintreten, dass diese Kontrollen der Abgabe an Jugendliche oder auch entsprechende Aktivitäten im Umfeld von Schulen oder Orten, wo sich Jugendliche verstärkt aufhalten, ganz besonders ernst genommen werden. Insofern: Ja, selbstverständlich sind uns das Konsumcannabisgesetz und die darin enthaltenen Regelungen bekannt, und wir setzen es auch um.

Vielen Dank!