Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen Lehmann und Herrmann! Ich muss sagen, ich weiß jetzt auch nach zwei Rederunden und der Beratung im Ausschuss immer noch nicht so richtig, was Sie mit dem Antrag wollen.
Ich habe gerade dem Kollegen Lehmann zugehört; Ihnen habe ich auch zugehört, aber noch lieber dem Kollegen Lehmann. Ich kann alles unterschreiben, was er gesagt hat, dass man bei KI aufpassen muss, welche Risiken es für die richterliche Unabhängigkeit und bei Diskriminierung und so weiter gibt. Das ist ja alles richtig. Davon steht nur leider überhaupt nichts im Antrag. Im Antrag steht fast nichts; in dem Antrag steht nur, die Justiz soll doch mal bitte mehr KI benutzen. Und das ist natürlich richtig.
Natürlich hat die KI große Möglichkeiten, und natürlich benutzt die Justiz auch schon KI, genauso wie die Justiz Computer benutzt und Schreibtischstühle und Kaffeetassen. Das ist alles gut, das muss auch alles benutzt werden. Genauso müssen Computer und KI benutzt werden. Das ist aber banal, dafür muss man keinen Antrag machen; wenn, dann müsste man ein bisschen genauer schreiben, in welche Richtung das gehen soll, was die Vorteile und Risiken sind. Davon steht aber überhaupt nichts drin.
Jetzt hat die Kollegin Vandrey gesagt: Das ist doch ein Schaufensterantrag –, weil so wenig drinsteht. Das ist auch nicht ganz richtig. Ein Schaufensterantrag ist ein Antrag, wo Sachen drinstehen, die richtig sind, die eigentlich jeder so sieht oder die schon passieren. Hier ist das Problem: Es ist noch nicht mal ein Schaufensterantrag.
Denn das, was da drinsteht, ist leider zu großen Teilen das Gegenteil von dem, was im Moment passiert. Es steht nämlich drin – ich habe es gelesen, der Beschlusstext ist ja nur zwei Sätze –, der Cyber-Innovation-Hub und das Legal-Tech-Center sollen ausgebaut werden. Wenn wir aber mal in den Haushalt reingucken, dann hat dieselbe Koalition, die das jetzt beantragt, genau die beiden Haushaltstitel, in denen diese beiden Einrichtungen verortet sind, mit massiven Verfügungsbeschränkungen versehen; genau diese beiden Titel. Das heißt, es ist wahrscheinlich finanziell schon gar nicht möglich, das auszubauen. Wenn ich so einen Antrag stelle, dann muss ich entweder sagen, die Verfügungsbeschränkungen sollen weg, oder das Geld soll zur Verfügung gestellt werden. Da würde ich zustimmen. Ich kann aber nicht das Geld kürzen und dann hier beantragen, es soll ausgebaut werden; das geht nicht. Das ist das eine, und das ist noch nicht mal ein Schaufensterantrag.
Das ist der größte Punkt, und deswegen werden wir dem leider auch nicht zustimmen können. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist inhaltlich zwar richtig, insbesondere hinsichtlich der Feststellung, dass die Berliner Justiz dringend in die Lage versetzt werden muss, mit neuen KI-Systemen zu arbeiten und diese in den Arbeitsalltag des Justizwesens zu implementieren, um eine Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung von Verfahren zu
erreichen und dem Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes gerecht zu werden. Um diese aber einzusetzen, müssen erst mal alle Prozesse in digitaler Form und maschinenlesbar überhaupt vorhanden sein, und schon bei dieser Aufgabe gibt es immer noch große Lücken, auch im Justizbereich. Auch wir sind der Meinung, dass KI-Tools ein Element sein können, um effektiv den demografischen Wandel zu bekämpfen – anders als es zum Beispiel die Massenmigration tut –, denn natürlich führt der Einsatz von KI auch dazu, dass man mit weniger Personal mehr Aufgaben erledigt bekommt, und das ist etwas grundsätzlich zu Begrüßendes.
Der Antragstext selbst sieht eigentlich nur eine Etablierung eines Gesprächsforums vor und ist diesbezüglich auch zu dünn und von geringer Substanz. Es ist doch selbstverständlich, dass sich der Senat automatisch in das Gespräch und in den Austausch mit der Verwaltung und der Wirtschaft begibt, um die Akteure zusammenzuführen. Wozu soll das Abgeordnetenhaus das also extra beschließen? – Es wurde schon angesprochen: Dieser Antrag ist ein Schaufensterantrag.
Gleiches gilt natürlich auch für die Passage der Stärkung und des Ausbaus der Plattform des Cyber-InnovationHub und des Legal-Tech-Center. Wie sollen denn die Stärkung und der Ausbau nun konkret aussehen? Wie viel Geld soll dafür bereitgestellt werden? – Der Antrag enthält hierzu nichts außer Absichtsbekundungen. Dieses Ansinnen muss eigentlich in die Haushaltsberatungen eingebracht werden.
Insofern sind wir mal gespannt, was da von Ihnen kommt. Mehr als einen Schaufensterantrag haben wir also hier nicht vorliegen, der es dann auch noch geschafft hat, Ihre Priorität zu werden. Herzlichen Glückwunsch!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2057 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion – die Annahme mit Änderungen. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlungen auf Drucksache 19/2384 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD sowie der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion Die Linke und der fraktionslose Abgeordnete King. Enthaltungen? – Sehe ich bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der AfD-Fraktion sowie des fraktionslosen Abgeordneten Brousek. Damit ist der Antrag so angenommen.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II)
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-FröbelHauses – Stiftung des öffentlichen Rechts