Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich stelle eine einzige Frage mit vielen Kommata. Insofern frage ich den Senat: Ist Ihnen bewusst, dass in einem Rechtsstaat, in dem Recht und Ordnung herrscht und es ein Allgemeines Zuständigkeitsgesetz gibt, für das Nebenstraßennetz nicht der Berliner Senat, sondern die Bezirke zuständig sind und ein Eingriff in dieses folglich nicht vorgesehen ist, zudem die Abstimmungen mit Feuerwehr, Polizei und Gewerbetreibenden in den von Ihnen benannten Fällen
bereits stattgefunden haben, zudem Poller an keiner Stelle in dieser Stadt aufgestellt werden würden,
wenn Autofahrende sich an die Regeln halten würden, und es hier deshalb eine letzte Instanz, also das letztmögliche Mittel, zur Wahrung der Sicherheit unserer Kinder ist und eine Bekämpfung dieses Mittels folglich nichts anderes als eine ideologisch getriebene Politik gegen die Sicherheit unserer Kinder ist?
In der Hoffnung, dass die Senatorin sich die Frage, die sich ja im ersten Teil verborgen hat, noch gemerkt hat – bitte sehr, Frau Senatorin Bonde!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kapek! Ich möchte zunächst mal in den Vordergrund stellen, dass natürlich die Sicherheit aller im Straßenverkehr sich Bewegenden absolute Priorität hat.
ich weiß aber, dass es – – Herr Wesener! Lieber Herr Wesener, das mögen Sie mir nicht glauben, Herr Wegner glaubt es mir.
Herr Wesener, Sie glauben es mir vielleicht nicht. Jedenfalls, lieber Herr Wesener, ich weiß ja, wie ich aufgestellt bin, und insofern bin ich mir da sehr sicher, zumal ich selbst auch drei Kinder habe.
Jetzt zur Frage von Frau Kapek. – Danke aber gleichwohl für Ihren Zwischenruf! – Frau Kapek, Sie haben ja gesagt, dass das Ganze in der Verantwortung der Bezirke liegt, also das Nebennetz in der Verantwortung der Bezirke liegt, insofern danke ich Ihnen auch noch mal für diese Frage. Das stimmt, und es geht aber hier um Mittel, die der Senat den Bezirken zur Verfügung gestellt hat, und natürlich können die Bezirke auch weiterhin ideologisch Poller aufstellen und gefährden damit die Sicherheit
und die Erreichbarkeit von Bürgerinnen und Bürgern durch die Rettungskräfte. Das mag sein, und sie werden das dann mit Mitteln tun, die sie an anderer Stelle dann nicht mehr einsetzen werden, beispielsweise für Gehwege oder auch für Straßen oder auch für Radwege, und inso
fern lasse ich mir ideologisches Verhalten nicht vorwerfen, sondern ich sehe vielmehr in diesem Verhalten ein ideologisches Verhalten.
Wenn wir als Senat entsprechende Dinge finanzieren, dann müssen das sinnvolle Dinge sein, und da bin ich jetzt in gutem Gespräch mit dem Bezirk Mitte,
und ich bin Herrn Schriner wirklich dankbar, dass er mit mir in diese Gespräche geht, damit wir sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um zur Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten zu gelangen.
Vorher freue ich mich aber, Schülerinnen und Schüler der Polizeiakademie als Gäste begrüßen zu können. Willkommen bei uns im Abgeordnetenhaus! Viel Erfolg für Sie und für Ihre Ausbildung!
Stellungnahme des Senats zum Bericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2023
Deshalb bin ich froh, die Berliner Beauftragte für denselben, nämlich den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Frau Kamp, hier im Abgeordnetenhaus begrüßen zu dürfen. – Sie haben auch sogleich das Wort, bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich über die Gelegenheit, anlässlich des Datenschutzjahresberichts 2023 heute vor Ihnen sprechen zu können. 2023 trat der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für das neue Data Privacy Framework, kurz DPF, in Kraft. Bei aller Kritik an diesem Abkommen handelt es sich um eine Maßnahme, die den Transfer personenbezogener Daten in die USA rechtssicher ermöglichen soll. Zuvor gab es schon mehrere Versuche; die Vorgängermodelle Safe-HarborAbkommen beziehungsweise Privacy Shield hatten aber
vor dem EuGH keinen Bestand. Ob die neue Vereinbarung des DPF auch unter der neuen US-Regierung Bestand haben wird, muss sich zeigen.
Ein Datenschutzkontrollmechanismus des transatlantischen Abkommens war das sogenannte Privacy and Civil Liberties Oversight Board. Dieses Gremium soll die eingeführten Verfahrensgarantien der US-Geheimdienste überwachen und damit auch für den Schutz der Grundrechte der EU-Bürger durch die US-Nachrichtendienste sorgen. Präsident Trump hat die Mehrzahl der Mitglieder des Boards im Januar entlassen, sodass das Gremium mit einem verbleibenden Mitglied nicht mehr funktionsfähig ist. Es zeichnet sich ab: Die Situation ist fragil, die Wirksamkeit des Abkommens steht unter Beobachtung. Wir werden uns dieser Entwicklung stellen und das Thema digitale Souveränität noch viel stärker in den Blick nehmen müssen.
Aus Datenschutzsicht setzt digitale Souveränität voraus, dass IT-Lösungen in der Lage sind, alle Datenschutzvorgaben effektiv, nachprüfbar und dauerhaft sicherstellen zu können. Um Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern und Produkten zu vermeiden, sind bei der Suche nach geeigneten Lösungen, insbesondere auch für die Verwaltungsmodernisierung in Berlin, Open-Source-Lösungen in den Blick zu nehmen. Diese versprechen ein hohes Maß an Transparenz und können selbst geprüft und gegebenenfalls auch angepasst werden. Ich lege Ihnen in diesem Zusammenhang auch das Eckpunktepapier der Datenschutzkonferenz ans Herz, das die aus unserer Sicht wichtigsten datenschutzrechtlichen Herausforderungen der Zukunft für die neue Bundesregierung adressiert.
Die neue Regierung hat bereits erste Pflöcke im Bund eingeschlagen, die mich und meine Behörde derzeit sehr beschäftigen. Es geht um die föderale Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft. CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie im Interesse der Wirtschaft eine Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz anstreben. Wer ist die Wirtschaft, in deren Interesse eine Bündelung beim Bund angestrebt wird, und was ist hier konkret gemeint? Ich habe in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit Wirtschaftsvertreterinnen und -vertretern geführt. Ein einheitliches Interesse der Wirtschaft an einer Zentralisierung der Wirtschaftsaufsicht im Datenschutz beim Bund gibt es nicht.
Warum nicht? – Weil große Teile der Wirtschaft von der lokalen Struktur der Aufsichtsbehörden profitieren. Die Datenschutzbehörden in den Ländern sind in der Lage, Datenverarbeitungsprozesse, die verschiedene Verantwortliche betreffen und unter Umständen auch zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen stattfinden, in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Sie verfügen über spezifische Branchenexpertise, passend zur föderalen Verteilung wichtiger Wirtschaftszweige in Deutschland, und sie
gewährleisten kurze Wege für Unternehmen, bieten viele Veranstaltungen, Schulungen und Ansprechbarkeit vor Ort.
Meine Mitarbeitenden und ich kennen unsere ansässigen Unternehmen, die wirtschaftlichen Besonderheiten Berlins und haben über Jahre hinweg Beratungsnetzwerke aufgebaut. Dieser Standortvorteil einer Datenschutzaufsicht vor Ort steht auf dem Spiel. Hier brauche ich Ihre Unterstützung! Ich bin überzeugt, dass dem Land Berlin auch Gestaltungsmöglichkeiten in wichtigen Zukunftsfeldern wie Digitalisierung, Datenwirtschaft und künstliche Intelligenz verloren gehen würden, wenn die gesamte Aufsichtsstruktur zum Bund verlagert wird. Der Vollzug von Gesetzen und die Aufsicht ermöglichen einen Wissenszufluss an Politik und Regierung, der Gestaltungsmöglichkeiten auf Landesebene befördern kann. Letztlich geht es auch generell um den Bestand von föderalen Aufsichtsstrukturen, die die Nachvollziehbarkeit für Bürgerinnen und Bürger und einen Machtausgleich zwischen Bund und Ländern sicherstellen – angesichts der politischen Entwicklungen, die wir momentan weltweit sehen, sicherlich eine der großen Stärken dieser Staatsform.
Lassen Sie mich jetzt aber konkret auf den Jahresbericht 2023 eingehen. Das Thema innere Sicherheit, das zurzeit auch viel Raum im öffentlichen Diskurs einnimmt, hat meine Behörde intensiv beschäftigt. So wurde 2023 der Einsatz von Bodycams ausgeweitet und die Nutzung auch innerhalb von Wohnungen und an anderen nicht öffentlichen Orten erlaubt. Auf unser Betreiben wurde ein Richtervorbehalt in das Gesetz aufgenommen. Immerhin geht es hier um Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung, Artikel 13 Grundgesetz. Kritisiert habe ich auch, dass die Maßnahme auf unbegrenzte Zeit eingeführt wurde, ohne die wissenschaftliche Evaluation abzuwarten. Die evidenzbasierte Gesetzgebung und die regelmäßige Überprüfung gesetzlicher Regelungen sind wesentliche Elemente rechtsstaatlicher Gesetzgebung, gerade im Sicherheitsbereich. Die Evaluation von Sicherheitsgesetzen ermöglicht bei eingriffsintensiven Maßnahmen, die Angemessenheit und Wirksamkeit von Überwachungsbefugnissen empirisch zu überprüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Dies zeigt auch der kürzlich vorgelegte Evaluationsbericht zum Einsatz von Bodycams der HU Berlin. Durch die systematische Analyse konnten differenzierte Erkenntnisse über Wirkung, Akzeptanz und rechtliche Problemfelder gewonnen werden. Die Befunde waren teils überraschend, etwa die Skepsis gegenüber Bodycams durch die Rettungskräfte der Feuerwehr, die dadurch Vertrauensverluste im Verhältnis zu ihren Patientinnen und Patienten befürchteten. Ohne die externe Evaluation wäre eine solche Erkenntnis gar nicht zutage getreten.
Mit großer Sorge beobachte ich, dass der Trend zur Abkehr von der evidenzbasierten Gesetzgebung sich aktuell
fortsetzt. Erst vor wenigen Wochen wurde hier auf Vorschlag der Regierungsfraktionen eine weitere Änderung des ASOG beschlossen und wieder eine Befristung und Evaluationsklausel aufgehoben, diesmal für die Telekommunikationsüberwachung und Standortermittlung. Ich möchte Sie daher nochmals auffordern, Berichts- beziehungsweise Evaluationspflichten bei künftigen Änderungen von Sicherheitsgesetzen wieder aufzunehmen.
Diese dienen nicht nur der Nachbesserung bestehender Normen, sondern auch der Legitimation grundrechtsintensiver Eingriffe. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sind sie eine Voraussetzung für die durch den Gesetzgeber zu gewährleistende Transparenz und demokratische Kontrolle. Die ausgewogene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit ist eine der Grundlagen eines demokratischen Rechtsstaats. Angesichts eingriffsintensiver Techniken wie der biometrischen Gesichtserkennung, Analyse von Verhaltensmustern und künstlicher Intelligenz muss diese Balance gewahrt und entsprechende Befugnisse der Sicherheitsbehörden müssen verfassungskonform realisiert werden. Ich appelliere daher eindringlich, Gesetzesentwürfe systematisch auf ihre Grundrechteverträglichkeit zu überprüfen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre zu berücksichtigen.
In einem Monat tagt hier in Berlin die Internationale Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten. Vielleicht kann dieses Datum ein Ansporn für Sie sein, die Ausgestaltung des Transparenzgesetzes in Angriff zu nehmen.