Protokoll der Sitzung vom 12.06.2025

Das sind nur zwei Beispiele, und es sind Beispiele, bei denen nicht die Befugnisse das Problem waren. Deshalb gab es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken 2021 das Vorhaben – ich zitiere –:

„Wir werden die Arbeitsweise des Berliner Verfassungsschutzes wissenschaftlich mit dem Ziel einer verbesserten … Kontrolle, Transparenz und Effektivität als Frühwarnsystem evaluieren.“

Das ist ein Vorhaben von großer Schönheit, finde ich; nur leider war es erst mal nur für die Geschichtsbücher, denn CDU und SPD haben dann nach der Wiederholungswahl beschlossen: Evaluationen – das können wir uns sparen. Es gibt bei Ihnen keine Bereitschaft, die Arbeit des Verfassungsschutzes noch mal kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Das wäre aber, finde ich, bitter nötig, liebe Koalition.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Und so liest sich auch der Gesetzentwurf. Was Kontrolle und Transparenz angeht, wird nur getan, was man eben tun muss, wenn das Bundesverfassungsgericht es vorschreibt. Da gibt es dann kleine Fortschritte beim Kernbereichsschutz privater Lebensgestaltung und beim Richtervorbehalt. Das ist aber wirklich das absolute Minimum, und ansonsten geht es vor allem um neue Grundrechtseingriffe. Das ist ein Problem, und das ist keine Balance mehr, lieber Herr Lehmann.

Das Weitestgehende ist die Onlinedurchsuchung. Die Koalition will, dass der Verfassungsschutz eine Spionagesoftware einsetzt, die Handys und Computer ausforscht. Das ist in mehrerlei Hinsicht problematisch und ein gefährliches Unterfangen, denn der Staat bekommt de facto unbegrenzten Zugriff auf sämtliche Daten eines Geräts. Niemand kann kontrollieren, dass die Grenze, die

im Gesetz steht, auch eingehalten wird. Das kann kein Richter, das kann kein Parlamentsgremium, das ja noch nicht mal beteiligt wird, im Nachhinein prüfen.

Das ist auch ein Problem für die IT-Sicherheit; das vergessen die Freunde der Überwachung immer. Das ist ein Problem für die IT-Sicherheit. Wenn der Staat Sicherheitslücken in IT-Systemen ausnutzt, dann heißt das, dass diese Sicherheitslücken nicht geschlossen werden. Der Staat produziert also IT-Unsicherheit und das in Zeiten von Cyberangriffen, von Massenmanipulation. Da, finde ich, treiben Sie hier wirklich den Teufel mit dem Beelzebub aus, und das ist ein Problem.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Das ist noch nicht alles, man kann die Liste noch fortsetzen. Auch mit der neuen Bestandsdatenauskunft und Verkehrsdatenauskunft gibt es neue tiefe Eingriffe in die Privatsphäre, es soll die Eingriffsschwelle bei der Wohnraumüberwachung herabgesetzt werden.

Was ich auch ziemlich bemerkenswert und sehr bedenklich finde, ist, dass Sie den Auskunftsanspruch von Betroffenen einschränken wollen. Wenn man wissen will, ob man beim Verfassungsschutz gespeichert ist, dann soll man ein berechtigtes Interesse und einen konkreten Sachverhalt darlegen. Das heißt also, künftig muss man sich erst mal selbst beim Verfassungsschutz denunzieren, damit der prüft, ob man da gespeichert ist. Ich finde, das ist echt ein Hohn für alle, die ihre Rechte wahrnehmen wollen. Das kann doch wirklich nicht Ihr Ernst sein!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Man könnte jetzt noch andere Punkte nennen, über die wir noch diskutieren müssen und werden. Es gibt eine neue Übermittlungsbefugnis an nicht öffentliche Stellen. Das, finde ich, kann unter Umständen problematische Auswirkungen haben. Da wird auch teilweise die Möglichkeit geschaffen, das ohne Einwilligung der Betroffenen zu machen. Es gibt die Probleme mit der Verdachtsberichterstattung. Das erhöht vielleicht die Transparenz, erhöht aber auch die Diskreditierungswirkung für die Betroffenen. Auch das ist nicht nur gut, und auch das muss man diskutieren.

Ich glaube, wir brauchen dazu wirklich eine ausführliche Anhörung und ausführliche Diskussionen im Ausschuss. Ich bin auch gespannt, was die Datenschutzbeauftragte zu diesem Gesetzesvorhaben sagen wird. Ich könnte mir vorstellen, dass sie Ihnen die Leviten lesen wird. Ich bin sehr gespannt. Das machen wir dann alles. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Herr Kollege, vielleicht noch einmal protokollarisch, weil Sie es auch protokollrelevant gesagt haben, die Regelungen, die es hier gibt: Ein Zitierrecht für die Abgeordneten gibt es nur für Senatorinnen und Senatoren. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass Staatssekretärinnen und Staatssekretäre hier im Parlament anwesend sind. Den gab es auch zu den Zeiten, als Sie noch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gestellt haben, nicht. Sie wissen ja auch, dass wir gar nicht Plätze für alle Staatssekretärinnen und Staatssekretäre haben. Das Zitierrecht bezieht sich also nur auf Senatorinnen und Senatoren.

[Niklas Schrader (LINKE): Das kann ich aber doch politisch bewerten! – Zuruf von Sebastian Scheel (LINKE)]

Die zuständige Fachsenatorin haben wir heute Morgen gemeinsam entschuldigt, und den die Innensenatorin vertretenden Fachsenator haben wir gerade, weil er knapp zu spät war, zitiert.

[Stephan Schmidt (CDU): Genau fünf Sekunden zu spät! – Vasili Franco (GRÜNE): Wir sehen uns dann im Verfassungsschutzausschuss, Herr Gaebler! – Zuruf von Anne Helm (LINKE)]

Damit müssen wir uns dann auch bitte alle behelfen. Ich finde, es gehört zu den Spielregeln hier auch dazu, sich dann nicht protokollrelevant noch mal darüber zu beschweren.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Dann folgt für die AfD-Fraktion der Kollege Vallendar. – Herr Kollege, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin soll reformiert werden, da das Gesetz von 2001 veraltet sei. In der Tat enthält der Entwurf ein paar gesetzliche Anpassungen, welche aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden sind. So fordert das Bundesverfassungsgericht klarere gesetzliche Normen zu Datenerhebung, -übermittlung und nachrichtendienstlichen Maßnahmen, insbesondere für eingriffsintensive Maßnahmen wie langfristige Observationen und den Einsatz verdeckter Ermittler sowie deren gerichtliche Kontrolle.

Diese Punkte werden auch mit den Änderungen adressiert. Dass die Änderungen aber nicht rein redaktioneller Natur sind, erkennt man an der Einführung einer neuen Befugnis zur Berichterstattung über Verdachtsfälle. Das Kernargument lautet, in den anderen Bundesländern sei dies längst gängige Gesetzeslage. Dabei ist das Argument, dass andere Bundesländer das auch machen, kein starkes Argument dafür, denn man sollte sich mal vor Augen führen, was sich denn der Berliner Gesetzgeber in

der Vergangenheit dabei gedacht haben möge, dem Verfassungsschutz diese Möglichkeit gerade nicht einzuräumen.

Ein Verdachtsfall ist weit davon entfernt, eine gesichert extremistische Bestrebung im Sinne von § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu sein, dennoch entfaltet gerade in dem sensiblen Bereich der Parteienbeobachtung ein öffentlicher Bericht über Verdachtsfälle eine stigmatisierende Wirkung. Manch einem mag dies politisch gelegen kommen, um sich politischer Konkurrenz zu entledigen. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass Artikel 21 des Grundgesetzes die Parteien zu notwendigen Bestandteilen des Verfassungsaufbaus gemacht hat. Daraus folgt, dass sie Funktionen eines Verfassungsorgans ausüben, wenn sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Bei Parteien handelt es sich um die tragenden Säulen der verfassungsmäßigen Ordnung, weil nur sie die Teilnahme – und das muss man betonen – aller Bürger der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung aller Staatsgewalt an das Volk gewährleisten. Wenn Informationen mit negativen Werturteilen vom Landesamt in der Öffentlichkeit Verbreitung finden, stellt dies einen massiven Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien dar.

[Beifall bei der AfD]

Genau hier liegt die Gefahr einer solchen Befugnis für den Verfassungsschutz. Statt ein stiller Beobachter zu sein, droht der Inlandsgeheimdienst zu einem Staatsanwalt und Richter in weisungsgebundener Behördenform zu mutieren. Denn ist ein Verdacht oder eine Einstufung in der Öffentlichkeit kundgetan, tritt der Schaden ein, unabhängig davon, ob die Handlung des Verfassungsschutzes rechtmäßig war. Die gerichtliche Auseinandersetzung danach dauert in der Regel Jahre. Vor dem Hintergrund, dass das internationale Ansehen Deutschlands mittlerweile dadurch geschädigt wird, dass der Inlandsgeheimdienst in jüngster Vergangenheit gegen die größte Oppositionspartei in diesem Land in Stellung gebracht wird, ist diese Änderung im Gesetz leider unlauter und gefährlich.

[Beifall bei der AfD]

Der Vizepräsident der USA, JD Vance, hat in seiner wegweisenden Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz

[Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)]

nämlich einen entscheidenden Punkt angesprochen: Die größte Gefahr für unsere Demokratie in Europa kommt nicht etwa von außen, von China oder von Russland, sondern von innen. Und damit meinte er nicht die AfD, sondern die fehlende Fähigkeit, auf die eigene Bevölkerung zu hören und die wahre Demokratie und Meinungsfreiheit zu leben.

[Beifall bei der AfD]

Die Parteienbeobachtung in Deutschland ist ein Relikt, welches immer noch dem eigenen Volk misstraut, eine Institution, die es in keinem anderen westlichen demokratischen Land gibt. Zu Recht hat der ehemalige Chef des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, zu seiner Amtszeit die Beobachtung der Linkspartei eingestellt. Nicht, weil er diese für ungefährlich oder nicht verfassungsfeindlich gehalten hat, sondern weil er es nicht als die Aufgabe des Verfassungsschutzes betrachtet hat, sich aktiv in den Meinungskampf der Parteien einzumischen.

An die CDU gerichtet: Ich weiß nicht, ob Sie das 50seitige Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Höcker über Ihre Partei gelesen haben,

[Dirk Stettner (CDU): Höcke? Nein!]

welches dieselben Kriterien des BfV für Ihre Partei anwendet und zu dem juristisch sauber ausgearbeiteten Ergebnis gelangt, dass Ihre Partei ebenfalls gesichert rechtsextremistisch ist.

Der Verfassungsschutz in Deutschland benötigt also nicht mehr Befugnisse, sondern weniger und vor allen Dingen mehr Kontrolle. Und zwar nicht durch die Regierung, sondern durch die Opposition. Umso bezeichnender, dass Sie die einzig ernstzunehmende Opposition in diesem Land davon ausschließen und uns nicht mal in den Ausschuss für die Kontrolle des Verfassungsschutzes reinwählen. Deswegen sollten Sie sich schämen für diesen Entwurf. Wir werden ihn ablehnen. – Vielen herzlichen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldung liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Verfassungsschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Tagesordnungspunkt 17 war die Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 4.2.

Deswegen folgt

lfd. Nr. 18:

Gesetz über den Schwimmunterricht: Schwimmbus einsetzen und Wasserzeiten sichern

Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/2478

Erste Lesung

Ich öffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion mit dem Abgeordneten Tabor.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Berliner Familien! Wir leben in einer Stadt mit unzähligen Seen, Flüssen und Kanälen. Über 800 stehende und fließende Seen und Gewässer gibt es allein in Berlin und Brandenburg, allerdings viel zu wenige Schwimmbäder. Unsere Kinder wachsen dennoch in einer Umgebung auf, in der Wasser zum Alltag gehört. Doch was eigentlich ein Segen ist, kann schnell zur tödlichen Gefahr werden, wenn Kinder nicht schwimmen können. Das ist leider kein Randproblem. Jedes vierte Kind in Berlin kann nicht schwimmen. So berichtete erst gestern Ihr linkes Presseorgan, der Tagesspiegel.

[Lachen bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN]

25 Prozent unserer Kinder in einer Wasserstadt wie Berlin sind im Ernstfall völlig hilflos. Das ist nicht nur alarmierend, das ist ein gesellschaftliches Problem, aber vor allem ein politisches Versagen.

[Beifall bei der AfD]