Protokoll der Sitzung vom 12.06.2025

[Beifall bei der AfD]

Der Schwimmunterricht ist kein Nice-to-have, keine Kür, sondern eine verdammte Pflicht, eine Lebensversicherung, die der Staat seinen Jüngsten schuldet. Doch was erleben wir? – Überfüllte Schwimmhallen, fehlende Wasserzeiten, lange Wege zum nächsten Becken und damit auch abgesagten Schwimmunterricht.

Genau hier setzt unser Antrag an. Wir fordern einen gesetzlich verankerten Schwimmunterricht, wie es ihn schon in den Neunzigerjahren gab, verbindlich, verlässlich und geschützt.

[Beifall bei der AfD]

Und wir fordern unter anderem den Schwimmbus, der regelmäßig Kinder aus den Schulen, die weiter weg sind, denn nicht jede Schule ist bekanntlich direkt neben einer Schwimmhalle, dafür gibt es einfach viel zu wenige, zu den Schwimmeinrichtungen bringt, pünktlich und sicher. Denn was bringt uns das beste Hallenbad, wenn wir es denn hätten, wenn die Kinder dort nicht ankommen?

Ich möchte an dieser Stelle ganz persönlich werden. Viele von Ihnen wissen sicherlich, ich habe vier Kinder. Drei von ihnen können bereits sehr gut schwimmen. Für uns Eltern ist das eine absolute Erleichterung. Wenn wir an den See fahren oder in den Urlaub gehen, müssen wir nicht jede Sekunde mit Argusaugen auf unsere Kinder schauen. Es entsteht Raum für Vertrauen, für Entspannung und vor allem für Lebensfreude. Kinder, die schwimmen können, spüren: Meine Eltern trauen mir etwas zu. Das stärkt das Selbstwertgefühl. Es macht sie mutiger, unabhängiger und auch sicherer in vielen anderen Lebenssituationen. Schwimmen ist also nicht nur Sport, es ist Persönlichkeitsbildung, Gesundheitsvorsorge und Unfallprävention in einem.

[Beifall bei der AfD]

(Marc Vallendar)

Die DLRG, also die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, warnt schon seit Jahren: Immer weniger Kinder können sicher schwimmen. Allein 2023 ertranken in Deutschland 46 Kinder unter 15 Jahren, viele davon in Badegewässern, die eigentlich Spaß und Freude bringen sollen. Diese Tragödien sind durch konsequente Schwimmausbildung vermeidbar.

Und bevor jetzt jemand auf die schlechte Haushaltslage verweist, erstens ist die im Wesentlichen durch selbstverschuldete vergangener Senate verursacht, und zweitens ist der finanzielle Aufwand zum Beispiel für Schwimmbusse nichts im Vergleich zu dem lebenslangen Schmerz beim Verlust eines Kindes, der hätte vermieden werden können. Deshalb sagen wir ganz klar: Wir brauchen gesicherte Wasserzeiten, wir brauchen den Schwimmbus, gesetzlich verankert, wir brauchen eine Stadt, in der jedes Kind schwimmen lernt, nicht in Projektform, nicht auf Antrag, nicht durch das Glück einer günstigen Schullage in der Nähe von einer Schwimmhalle, sondern als gesetzlich verankerte Garantie für alle Kinder in dieser Stadt. Alles andere ist grob fahrlässig.

[Beifall bei der AfD]

Lassen Sie uns bitte gemeinsam diesen Weg gehen, mit Mut, Weitsicht und mit gesundem Menschenverstand. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der AfD]

Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Bocian das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass der Schwimmunterricht wichtig ist, ist, glaube ich, hier allen klar. Und dass Kinder schwimmen lernen müssen, ist auch wichtig und auch allen klar. Wenn ein Fremder diese Rede der AfD hört, dann denkt er: Warum haben die Berliner eigentlich keinen Schwimmunterricht? – So ist es ja nicht. Es gibt Schwimmunterricht, und der Antrag, der ja auch nur aus zwei Sätzen besteht, möchte diesen Schwimmunterricht neu regeln, in § 12 des Schulgesetzes. Er ist ja aber schon verbindlich geregelt, in § 10 der Grundschulverordnung – die hat ja auch Gesetzeskraft in dem Sinne –, und damit ist eigentlich alles verbindlich geregelt, was wir hier als Parlament tun können.

Sie möchten dazu auch noch Schwimmbusse gesetzlich verankern. Das könnte man machen. Wir reden auch gern im Ausschuss darüber, der Antrag wird ja überwiesen. Es ist ja aber nicht so, dass es keine Schulbusse gibt. Die Schulbusse sind im Moment bei den Bezirken angesiedelt, in der Eigenständigkeit der Bezirke. Das wollen wir hier ja auch immer: die Bezirke eigenständig arbeiten lassen und uns nicht immer alles in den Senat oder ins

Plenum ziehen. Alle zwölf Bezirke haben sozusagen Schwimmbusse. Die kommen zwar nicht immer, die stehen auch manchmal im Stau, aber es gibt ja auch noch die Öffis, mit denen kommt man auch zum Schwimmunterricht. Ich musste früher immer mit den Öffis zum Schwimmunterricht fahren, das war zu DDR-Zeiten. Das war auch kein Beinbruch, das geht. Wir können gerne im Ausschuss darüber reden, wie wir das sicherer und besser gestalten können, aber im Moment suggeriert dieser Antrag ein Problem, das eigentlich gar nicht da ist,

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

und die AfD präsentiert hier eine Lösung, die wir eigentlich gar nicht brauchen. Verbessern kann man immer, aber es fehlt natürlich auch an diesem Antrag wieder an allen Ecken und Enden, zum Beispiel bei einer Finanzierung. Darüber steht eigentlich wirklich gar nichts drin. Die Begründung ist zwar sehr lang, das nützt aber nichts, wenn der Antragstext nur aus zwei Sätzen besteht.

Das Problem in Pankow, das Sie in Ihrer Begründung mit aufgeschrieben haben, ist ein Pankower Problem. Ja, da wurde dem Schulamt vom eigenen Bezirk eine große Summe Geld gekürzt. Das muss im Bezirk geregelt werden, damit die Schulbusse wieder fahren können. Das muss der Bezirk regeln, das können wir nicht hier im Plenum regeln. – Damit bin ich auch durch. Danke schön!

[Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Maja Lasić (SPD)]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Die anderen Fraktionen verzichten auf einen Redebeitrag, sodass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie mitberatend an den Ausschuss für Sport. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 19:

Evidenzbasierter Einsatz von Bodycams – Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2484

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

(Tommy Tabor)

lfd. Nr. 20:

Zweites Gesetz zur Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2486

Erste Lesung

Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und hier der Kollege Stroedter. – Bitte schön!

[Jörg Stroedter (SPD): Der Zeitplan wird ja immer dynamischer!]

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist ja unstrittig: Der fortschreitende Klimawandel ist auch in Berlin für jeden spürbar.

[Lachen von Jeannette Auricht (AfD)]

Außer für die AfD natürlich! – Als wir seinerzeit das Berliner Energiewendegesetz neu aufgestellt und die Klimaschutzziele des Übereinkommens von Paris am 12. Dezember 2015 in das Gesetz mit aufgenommen haben, geschah das auch, weil wir die CO2-Emissionen dringend reduzieren müssen. Ich glaube, jeder, der sich die Sommer in Berlin anschaut, stellt das fest.

[Zuruf von Gunnar Lindemann (AfD)]

Die Einhaltung der in Paris beschlossenen Ziele steht für die SPD deshalb außer Frage. Die öffentliche Hand muss hier eine Vorbildrolle einnehmen und insbesondere die Nutzung von Solarenergie auf Dächern öffentlicher Gebäude vorantreiben. Deshalb wird es mit uns auch bei Schulgebäuden kein Zurück geben, sondern wir bleiben bei dem, was wir in dieser Frage in der alten Koalition gemeinsam beschlossen haben.

[Beifall von Sebahat Atli (SPD) – Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Katrin Seidel (LINKE)]

Deshalb will ich das hier heute noch mal klarstellen, denn es hat ja durch den Antrag zur Gesetzesänderung, den die Koalition eingebracht hat, eine Debatte darüber gegeben, auch öffentlich. Ich habe mich auch öffentlich schon dazu geäußert. Wir werden dazu einen Änderungsantrag in den Ausschussberatungen einbringen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird ja entsprechend die Federführung haben. Wir werden in keiner Weise die Solardachpflicht auf Schulgebäuden aufweichen, und deshalb werden wir die Verlängerung der Ausnahmefrist für § 19 Absatz 3 wieder streichen. Das ist eine ganz klare Position.

Und ob die weiteren vorgelegten Änderungen des EWG tatsächlich zu Kostenersparnis führen, werden wir uns im Ausschuss auch noch mal anhören; das wird ja auch in anderen Ausschüssen noch debattiert werden. Wir werden uns darstellen lassen, was das für einen Einfluss auf die aktuellen Planungen für Schulneubauten hat. Die sind ja teilweise schon recht fortgeschritten, und das seit 1. Januar 2025 geltende Recht ist teilweise schon einbezogen worden. Wir werden schauen, was die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorlegt. Wir wollen keine umfangreichen Kosten wegen der Umplanungen auslösen, wir wollen keine Bundesförderung für den Bau von Schulen verlieren, deshalb müssen wir uns dies in den Beratungen noch mal entsprechend anschauen.

Alle Ziele des EWG bleiben bestehen, das ist unsere Positionierung. Mit dem EWG können wir Energie- und Betriebskosten erheblich senken und unsere Unabhängigkeit erhöhen und gleichzeitig Folgekosten des Klimawandels vermeiden. Wir hoffen, auch mit dem Berliner Anteil aus dem 100-Milliarden-Paket da noch das ein oder andere zu machen. Insbesondere den Solarausbau wollen wir beschleunigen. Es ist natürlich auch völlig klar, dass nicht nur die Privaten die Solarpaneele auf ihre Dächer setzen, sondern der Staat muss das machen, insbesondere auf jede Schule gehört das drauf. In diesem Sinne: Auf eine gute Beratung in den Ausschüssen! – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Dr. Taschner jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ungeachtet dessen, was Sie, lieber Kollege Stroedter, hier gerade zum Thema Solarpflicht ausgeführt haben: Ich finde, es sagt schon viel über die klimapolitische Haltung dieser Koalition aus, wenn ihr zweiter Antrag in diesem Bereich ausgerechnet darin besteht, bestehende Klimaschutzstandards zurückzudrehen. Statt einem Mehr an Klimaschutz erleben wir von dieser Koalition also erneut ein deutliches Weniger, und das in einer Zeit, in der die Klimakrise weiter voranschreitet und uns droht, dass 2030 das Berliner Klimaschutzziel verfehlt wird. – Herr Freymark, da können Sie sich noch so lange einreden, dass alles gut wird, aber ohne ein konsequentes Handeln wird es einfach nichts. Auch dazu scheint diese Koalition schlichtweg nicht in der Lage zu sein.

Der von der Koalition eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetzes ist nichts anderes als eine klimapolitische

(Präsidentin Cornelia Seibeld)

Bankrotterklärung. Besonders gravierend ist der Verzicht auf Solaranlagen bei Schulneubauten, wie er auch in dem heute vorliegenden Antrag immer noch formuliert ist. Doch wer beim Schulneubau auf Solaranlagen verzichtet, baut an der Realität und der Zukunft unserer Kinder vorbei.