All diese Themen, die ich hier gerade vorgetragen habe, haben wir bereits in der letzten Plenarsitzung gehört, nämlich im Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten. Hier gibt es quasi eine Doppelbefassung, und zwar nicht hinsichtlich der Einzelfälle, sondern hinsichtlich der Grundthematik. Wir agieren als Anwalt der Petenten, wir klären und erklären Verwaltungshandeln, wollen Fehler und Missstände aufdecken und helfen, diese zu beheben. Wir bringen notwendige Akteure zusammen und machen auch Zuständigkeiten ausfindig. Nicht selten zeigt die eine Senatsverwaltung auf die andere Senatsverwaltung oder der Bezirk auf den Senat. Hier verbinden wir natürlich die deutliche Hoffnung mit der heute beschlossenen Verwaltungsreform, dass sich dies deutlich eindampft und wir weniger Fälle in diese Richtung haben.
Insgesamt geht es uns darum, das Vertrauen in staatliche Institutionen zu stärken. Dabei ist es ärgerlich, wenn der Petitionsausschuss und damit auch Petentinnen und Petenten mitunter Monate, manchmal sogar über ein Jahr und noch länger keine fundierten Antworten von uns bekommen. Ärgerlich ist es, wenn die Antworten aus den Senatsverwaltungen oder Bezirksämtern in Einzeilern ausfallen oder es nichtssagende Stellungnahmen sind, wo wir häufig nachbohren müssen, was Petitionen dann sehr in die Länge zieht.
Wir werden deshalb als Petitionsausschuss den nächsten Jahresbericht für 2025 so anlegen, dass wir Tops und Flops in der Bearbeitung von Petitionen darlegen und Senatsverwaltungen und Bezirksämter ganz konkret beim Namen benennen, wo die Bearbeitung positiv erfolgte, es also eine gute Zusammenarbeit gab, oder wo wir tatsächlich Stellungnahmen bekommen, die in Teilen unbrauchbar sind beziehungsweise zahlreiche Nachfragen erforderlich machen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Kollege Penn, auch für Ihre wichtige Arbeit als Vorsitzender dieses wichtigen Ausschusses. Ich habe vorhin gehört, dass Sie eine mögliche Doppelarbeit zwischen dem Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses und dem Bürger- und Polizeibeauftragten vermuten, und frage Sie, ob es auch hinsichtlich anderer Beauftragter, also Patientenbeauftragten, Radverkehrsbeauftragten, Missbrauchsbeauftragten, Datenschutzbeauftragten, vielleicht eine Doppelarbeit geben könnte oder woran es liegt, dass Sie jetzt einen speziellen Beauftragten in Ihrer Rede so prominent hervorgehoben haben. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Kollege Lux, für die Zwischenfrage! Der Bürger- und Polizeibeauftragte ist qua Gesetz ein Hilfsorgan des Petitionsausschusses. Insoweit prüfen wir regelmäßig – das ergibt sich aus dem Gesetz, auch aus der Evaluationen hierzu –, wo es Doppelzuständigkeiten gibt. Wir haben als Petitionsausschuss – nicht nur ich als Vorsitzender, sondern der Ausschuss insgesamt – festgestellt, dass wir viele Überschneidungen haben. Wir werden sicherlich auch an anderer Stelle noch mal das Thema Zusammenarbeit, das Thema Stellenausstattung – dazu komme ich später noch mal – zu besprechen haben, um eben genau zu vermeiden, dass es Doppelzuständigkeiten und Doppelbefassungen gibt. Das Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz sieht einige Dinge vor. Die Frage ist tatsächlich, wie es in der Praxis gerade gelebt wird.
Der Petitionsausschuss – das ist auch der nächste Punkt – muss hinsichtlich der Stellenausstattung feststellen, dass wir deutlich mehr Eingaben und Beschwerden zu bearbeiten haben als der Bürger- und Polizeibeauftragte, der Petitionsausschuss aber laut Stellenplan über deutlich weniger Stellen verfügt. Darüber haben wir uns im Ausschuss wiederholt ausgetauscht, auch in der letzten Sitzung. Es ist sicherlich auch Aufgabe von uns hier als Haushaltsgesetzgeber, in den anstehenden Haushaltsberatungen darüber zu sprechen, wie die Stellenausstattung
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Kollege! Wir hatten den Bericht des unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten letztes Mal hier im Plenum, und ich erinnere mich und zitiere auch noch aus dem Bericht, dass dort steht:
„Um Doppelbefassungen zu vermeiden, wird der Bürgerbeauftragte nicht tätig, wenn eine Petition mit demselben Anliegen bei dem Abgeordnetenhaus eingereicht oder bereits abgeschlossen wurde.“
Gibt es denn nun überhaupt irgendwelche konkreten Fälle? Oder ist das jetzt so eine persönliche Anmerkung, weil die CDU da immer noch so ein gewisses Misstrauen gegen den Bürger- und Polizeibeauftragten hat? Mir ist keine konkrete Problemlage bekannt. Vielleicht können Sie das noch mal ausführen.
Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage! Ich stehe hier nicht für die CDU-Fraktion, sondern für den Petitionsausschuss. Meine Ausführungen sind im Petitionsausschuss besprochen worden. Eine Nicht-Doppelbefassung setzt voraus, dass uns der Bürger- und Polizeibeauftragte regelmäßig und umfassend über seine eingegangenen Petitionen informiert. Dies ist nicht der Fall. Insoweit können wir es gerne an anderer Stelle noch mal erörtern hinsichtlich der Arbeit und Zusammenarbeit mit dem Bürger- und Polizeibeauftragten.
Wir, die 159 Mitglieder des Abgeordnetenhauses, sind die Bürgerbeauftragten und Kümmerer in unseren Ortsteilen, in den Wahlkreisen, im Parlament als gewählte Volksvertreter. Dieses Mandat sollten wir weiter stärken. Eine Stärkung des Parlaments, eine Stärkung des Petitionsausschusses stärkt unsere Demokratie und das Vertrauen in unsere Demokratie. Ebenso hat die Verwaltung hier eine wichtige Verantwortung, die wir zu kontrollieren haben, die den Menschen als Dienstleister zu dienen
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! – Wir kommen damit zur Besprechung des Berichts, und es beginnt die CDUFraktion. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Freymark, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank an Maik Penn, einen Vorsitzenden, wie man ihn sich wünscht, engagiert, fraktionsübergreifend, parteiübergreifend, engagiert und hochgeschätzt auch im Büro des Petitionsausschusses.
Natürlich auch ein herzliches Dankeschön an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stellvertretend, auch Frau Webert ist hier heute mit dabei. Denn ohne sie, ohne das Rückgrat der Arbeit, wäre vieles nicht möglich. Es gibt viele Tausende Anliegen, viele Tausende Nachfragen, Dranbleiben, Telefonate. Das ist eine echt harte Arbeit. Herzlichen Dank dafür!
Der größte Dank geht an die Berlinerinnen und Berliner. Denn uns zu vertrauen, das ist ja bei dem einen oder anderen nicht so ausgeprägt, zugleich sich die Arbeit zu machen, uns zu schreiben, sich zu bemühen, die Sachverhalte zu erklären, auch Kritik zu äußern und gute Ideen voranzubringen, gute Ideen vorzuschlagen, ist auch nicht immer so leicht. Das hilft uns. All das macht die Arbeit im Petitionsausschuss aus. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir die Flughöhe zwischen Politik und Verwaltung und der Stadtgesellschaft nicht zu groß werden lassen, sondern dass wir immer wieder die Petitionen nicht nur als Einzelfälle betrachten, sondern das, was aus einer Petition resultiert, auch systematisch infrage stellen, Prozesse infrage stellen. Ich glaube, das gelingt uns sehr gut. Ich will da gerne meinen Teil dazu beitragen, dass das gut gelingt.
Ich habe ein konkretes Thema mitgebracht, und deswegen freue ich mich, dass Herr Gaebler und auch Herr Machulik im Raum sind, weil sie beim Thema der Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen natürlich eine führende Rolle innehaben. Wir haben landeseigene Gesellschaften,
das ist auch gut so, mit fast 400 000 Wohneinheiten. Ich habe persönlich sehr oft mit der HOWOGE zu tun und habe ein paar Themen, die mittlerweile auch durch Petitionen regelmäßig an uns herangetragen werden.
Erstens, lieber Herr Gaebler: Die Kunstzentren sind weiterhin geschlossen. Wir haben die Situation, dass es mit Corona viele Schließungen gab, die damals nachvollziehbar waren, aber eigentlich auch viele Wiedereröffnungen. Das Parlament ist offen, die Einkaufsmärkte sind wieder offen, die Bürgerbüros sind wieder offen, aber die Kunstzentren sollten modernisiert werden, das heißt digitalisiert in übersetzter Sprache. Ich glaube, wir glauben im Berliner Abgeordnetenhaus, im Petitionsausschuss, dass zu guten landeseigenen Gesellschaften geöffnete und gut arbeitende Kunstzentren gehören. Da bin ich mir sicher. Da wünsche ich mir die Unterstützung auch vom Parlament. Öffnen Sie die Kunstzentren, Herr Gaebler!
Die zweite Situation, die uns zu schaffen macht und wozu uns viele Petitionen erreichen, ist, wenn, nennen wir sie Familie Müller zwei Kinder hat und die Kinder gerne in der Wohnung darunter oder im Nachbarhaus wohnen würden. Es gibt die sogenannte diskriminierungsfreie Vergabe. Das klingt nett, es klingt gerecht, aber wenn die eigenen Kinder ausziehen und nicht die Chance haben, keine reelle Chance haben, in Hohenschönhausen eine Wohnung zu bekommen, weil der Wohnraum ausschließlich verlost wird, man nicht die Möglichkeit hat, in einem Kundenzentrum vorzusprechen, um sein Anliegen deutlich zu machen, Wünsche gar nicht berücksichtigt werden, dann ist das einfach nicht richtig. Wer funktionierende Familien will, wer funktionierende Nachbarschaften will, wer möchte, dass Mieterinnen und Mieter miteinander gut klarkommen und ein gesundes Verhältnis zu ihrem Vermieter haben, muss schauen, wer da einzieht und muss die Möglichkeit offenlassen, dass die eigenen Kinder und Verwandten die Chance haben, in der Nachbarschaft zu bleiben und Wohnraum also auch direkt vergeben wird. Bitte ändern Sie die Praxis der Vermietung!
Und wenn dann die Kinder ausgezogen sind und die Eltern Müller im Haus bleiben, dann ist es ja schön, wenn sie in der Wohnung bleiben. Es wäre aber eigentlich auch eine schöne Idee, die Vierraumwohnung frei zu machen, um vielleicht in eine barrierefreie Zweiraumwohnung zu ziehen. Auch das ist Stand jetzt nicht möglich. Es gibt keinen Termin im Kundenzentrum, keine direkte Wohnungsvergabe. Wenn man dann in der Wohnung bleiben muss und sich Barrierefreiheit wünscht, kann man das beantragen. Und dann sagt die HOWOGE: Dann wollen wir aber 5 000 Euro Kaution haben. – Herr Gaebler, 5 000 Euro Kaution! – Aber wenn Sie dann nicht mehr da
sind – man schreibt auch: Wenn Sie tot sind –, dann müssen wir wieder zurückbauen. Die Badewanne muss ja wieder her, weil die Dusche weg muss. – Zum einen sehe ich das anders. Zum anderen ist das nicht besonders nett und führt des Weiteren dazu, dass Familien mit wenig Einkommen gezwungen sind, in einer Wohnung zu bleiben, die sie nicht mehr brauchen, mit einer Badewanne, die bei Krankheit, bei schwersten Erkrankungen nicht dienlich ist. Auch diese Praxis ist falsch. Ändern Sie das mit unserer Unterstützung!
Sie nehmen viel Energie in die Hand, um den Wohnungsbau voranzubringen. Dabei haben Sie die CDUFraktion an Ihrer Seite. Bei Innenhöfen wird es schon etwas kritischer. Wenn Sie die gleiche Energie, die Sie bei der Bebauung von Innenhöfen an den Tag legen, in Zukunft in die Betreuung der Mieterinnen und Mieter legen werden, dann werden wir sehen, dass wir eine bessere Vermietungssituation, eine bessere Mietersituation und eine größere Zufriedenheit haben, ganz konkret bei der HOWOGE. – Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Wahlen das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, Kollegen und Gäste! Entscheidungen von Behörden oder Einrichtungen des Landes Berlin können falsch sein. Sie können unangemessen sein. Sie können unverständlich sein. Manchmal lassen sie auch einfach zu lange auf sich warten. Wenn das der Fall ist, kann sich jede Person an das Abgeordnetenhaus wenden, konkret an den Petitionsausschuss. Das Alter, die Staatsangehörigkeit, Anzahl der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner oder ähnliche Faktoren spielen dabei keine Rolle. Das Petitionswesen ist definitiv die direkteste und die niedrigschwelligste Art der politischen Beteiligung in Berlin.
[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU, der SPD und der LINKEN – Beifall von Dr. Hugh Bronson (AfD)]
Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Schwenk zum Bürger- und Polizeibeauftragten. Wir haben ihn seit einigen Jahren, und es hat nicht dazu geführt, dass bei uns irgendwie weniger Fälle auf den Tischen landen. Es hat auch nicht dazu geführt, dass Petitionen doppelt bearbeitet werden – bei ihm und bei uns –, sondern es führt dazu, dass der Bürger- und Polizeibeauftragte erst einmal in
den Bereichen, an denen wir nicht arbeiten können, nämlich in den Beziehungen zwischen Polizei und Bürger und innerhalb der Polizei, arbeitet. Zweitens: Letzten Endes ist es ja an den Menschen in dieser Stadt zu schauen: Ich habe die Möglichkeit, mich da hinzuwenden. Wende ich mich an den Petitionsausschuss oder an den Bürger- und Polizeibeauftragten? – Sicherlich haben sie manchmal auch ihre Gründe, sich an den einen oder an den anderen zu wenden. Die Öffentlichkeitsarbeit kann da eine Rolle spielen, es gibt sicherlich aber auch noch weitere Gründe.
Unsere Pflicht als Abgeordnete ist es so oder so, jeder Petition angemessen zu begegnen und die Ersuchen ernst zu nehmen – und das tun wir. Die Petitionen werden sehr intensiv bearbeitet. Wir holen in Form des Ausschussbüros Stellungnahmen ein. Wir erwägen in unseren Beratungen Positionen. Wir beantworten die Petitionen. Die Zahlen haben Sie schon gehört: Über 1 600 Eingaben kamen allein letztes Jahr, und fast 1 800 haben wir abgeschlossen, also haben wir auch Sachen aus den Vorjahren abgeschlossen oder eben Dinge mehrfach behandelt, auf Wunsch der Petentinnen und Petenten übrigens. Wir hatten 21 Ausschusssitzungen. Das bedeutet pro Sitzung etwa 80 bis 90 Fälle, die wir beraten und beschließen, und Dreiviertel davon sind positiv, teilweise positiv oder mit einer Auskunft geschlossen worden. Damit haben wir sicherlich den Petentinnen und Petenten geholfen. Ich finde es aber auch angemessen zu sagen, dass, wenn eine Petition negativ geschlossen wird, es nicht heißt, dass wir den Petenten nicht geholfen haben. Wir haben ja überprüft, ob wir in der Sache etwas erreichen können, ob wir zuständig sind, oder ob es möglich ist, das Anliegen in unserer Verantwortung zu lösen. Ich sage einmal so: Ich denke hier an viele Fälle aus einem meiner Berichterstattergebiete, nämlich der Justiz. Der Rechtsfrieden in Deutschland ist ein sehr hohes Gut, und das führt dann auch manchmal dazu, dass Dinge negativ beschlossen werden, aber das ist kein Manko.
Die Gesetze sind allgemein, sie sind abstrakt und sie können nicht immer Kompromisse finden. Hier kann der Petitionsausschuss eine Art Übersetzungsleistung bieten: Genau hinhören, was für ein Problem besteht, erklären, weshalb etwas so ist, wie es ist, und er kann zwischen Beteiligten vermitteln, damit diese wieder ins Gespräch kommen und die Fragen beantwortet oder bearbeitet oder das Problem gelöst werden kann. Petitionen zeigen uns auf, wo Regelungen an den Realitäten dieser Stadt vorbeigehen, und sie zeigen uns auf, wo manchmal selbst geltendes Recht nicht zur Gerechtigkeit führt.
So stehen Aufenthaltsrecht, Soziales, Einbürgerung und Verkehr ganz oben auf unserer Fallliste. Oft kommen wir Abgeordnete im Petitionsausschuss an unsere Grenzen, wenn wirklich selbst eine formalrechtlich korrekte Prüfung immer noch zu unverhältnismäßigen Härten führt. Wenn Menschen abgeschoben werden, obwohl sie krank sind, Care-Arbeit leisten, alleinerziehend mit Kita- und
Schulkindern sind, in Fachkräftemangelberufen arbeiten. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass den Petentinnen und Petenten nicht Unrecht von staatlicher Seite geschieht. Ich persönlich finde, dass es uns nicht immer gelingt. Diese Härtefälle sind uns Warnung und Mahnung, dass Berlin, ja, dass Deutschland es wirklich besser machen muss.