Protokoll der Sitzung vom 10.07.2025

Der Schutz vor Gewalt ist ein Gesetz in Deutschland. Der Staat muss Frauen vor Gewalt schützen. Frauen mit Behinderungen erleben sehr viel Gewalt. Sie erleben Gewalt in allen Bereichen ihres Lebens. Sie bekommen aber nicht genug Hilfe. Das sagt auch ein Bericht der Vereinten Nationen. Sie haben festgestellt, dass es systemische Lücken im Bereich des Gewaltschutzes für Frauen mit Behinderungen in Deutschland gibt.

Systemische Lücken ist ein schweres Wort. Es bedeutet, dass Frauen mit Behinderungen nichts dafür können, dass sie viel Gewalt erleben. Gewalt passiert an verschiedenen Orten und durch verschiedene Menschen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es verschiedene Formen von Gewalt und verschiedene Hürden gibt, warum es schwierig ist, Hilfe zu bekommen. Es gibt eine große Abhängigkeit von Pflege- und Betreuungspersonen. Es gibt strukturelle Gewalt in Einrichtungen, und es gibt zu wenig Hilfsangebote, die barrierefrei sind, genauso wie Beratungs- und Schutzeinrichtungen.

Ich habe mich mit einer Gruppe Frauen von der Lebenshilfe getroffen. Das ist die Gruppe „Starke Frauen“: Frau

Lennig, Frau Stefan und Frau Merker. Sie sprechen über ihre Themen und Interessen, zum Beispiel über Politik und Mitbestimmung. Sie sind Frauen mit sogenannter geistiger Beeinträchtigung, und sie wollen Frauen mit Beeinträchtigungen sichtbar machen. Gleichberechtigung und Teilhabe sind Ihnen wichtig, und sie möchten über ihre Themen sprechen, zum Beispiel über Frauenbeauftragte im Wohnen. Ich habe eine Schriftliche Anfrage nach Gewaltschutz in leichter Sprache gestellt. Ich möchte die Rückmeldung der „Starken Frauen“ auf die Anfrage mit Ihnen teilen und darf aus ihrem Brief zitieren:

„Wir haben uns gefragt: Was macht es so schwierig, in Beratung zu gehen? Die Angebote sind nicht gut bekannt. Man vergisst schnell und denkt nicht mehr dran. Assistenzen sollen dann erinnern. Wenn die nicht Bescheid wissen, ist es schwierig. Kenne ich die Beratungsstelle nicht, muss ich den Weg üben. Am besten kenne ich den Weg. Alleine habe ich Angst.

Wie kann man die Probleme gut angehen? Wir sind uns einig gewesen. Frauenbeauftragte im Wohnen wären eine gute und wichtige Sache. Sie sind Expertinnen, sie wissen Bescheid. Sie haben auch Beeinträchtigungen. Deshalb wissen sie, wie wir ticken. Sie wären die richtige Ansprechperson. Sie können vieles besser machen.“

Zitat Ende. –

Sie haben den Antrag der Linken alle vorliegen. Es sind viele im Detail ausbuchstabierte Probleme und die dazugehörigen Lösungen genannt: Partizipativ zu entwickelnde Schutzkonzepte, verbindliche Vorgaben, Vernetzung, konsequente Strafverfolgung und nicht zuletzt Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen.

Wir haben letztes Jahr auch einen Antrag eingebracht: Autonomie und Empowerment – –

Frau Kollegin! Würden Sie bitte zum Schluss kommen!

Entschuldigung! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis für die leichte Sprache.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Beifall von Alexander Freier-Winterwerb (SPD)]

Dann folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Düsterhöft.

(Christian Zander)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich schätze die sachliche und fachlich fundierte Debattenkultur in unserem Ausschuss sehr. Dort diskutieren wir gemeinsam, Koalition wie auch Opposition, offen über die Herausforderungen in dieser Stadt und suchen nach Lösungen, und wir nehmen dabei tatsächlich keine Rücksicht auf irgendwelche Befindlichkeiten, auch nicht in den eigenen Reihen. Das wissen alle Beteiligten sehr gut. Wenn es Probleme gibt, dann besprechen wir diese mit Beteiligung der Fachöffentlichkeit, mit Anhörungen, mit Klartext.

Deshalb danke ich Ihnen auch sehr für Ihren Antrag und für Ihren Beitrag zur Debatte, denn Sie sprechen ein Thema an, dem wir, da sind wir uns wirklich alle einig, mehr Aufmerksamkeit schenken müssen, nämlich dem Schutz von Menschen mit Behinderung vor Gewalt in gemeinschaftlichen Wohnformen und die Rolle von Frauenbeauftragten in diesen Strukturen. Ja, Regelungen und Standards müssen klar formuliert werden, verständlich und eindeutig. Wenn es hier Missverständnisse gibt oder mögliche Lücken, müssen diese geklärt werden. Zweifelsohne müssen die Bewohnerinnen immer wieder neu ermächtigt und befähigt werden, sich selbstbewusst einzubringen und ihre Rechte einzufordern und sich gegen die Beschränkung eigener Rechte gegebenenfalls zur Wehr zu setzen. Genauso müssen Träger immer wieder das Thema neu bearbeiten, Konzepte überarbeiten, Schulungen vornehmen und gegebenenfalls selbstverständlich auch hart durchgreifen.

So sehr ich in der Sache bei Ihnen bin, so sehr finde ich aber den Tenor in Ihrem Antrag unpassend, denn Sie tun so, als ob die beiden beteiligten Senatsverwaltungen nicht schon längst am Arbeiten wären. Sie tun so, als ob es jetzt diesen Antrag bräuchte, um etwas anzustoßen. Zugleich wissen Sie und wir gemeinsam, basierend auf der Antwort auf die von Ihnen eingereichte Schriftliche Anfrage, dass das Thema längst diskutiert und geprüft wird. Die zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung prüft längst, ob und wie Gewaltschutzvorkehrungen und Frauenbeauftragte gestärkt werden können beziehungsweise rechtlich oder in einer Verordnung verankert werden müssen. Diese Prozesse laufen. Die Ergebnisse dieser Arbeit können wir gern im Fachausschuss diskutieren, müssen wir im Fachausschuss natürlich gemeinsam diskutieren. Ich hätte mich gefreut, hätten wir das Thema einfach gemeinsam mit einer Anhörung im Fachausschuss thematisiert.

[Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)]

Ich verstehe aber Ihren Antrag genauso als Beitrag zu dieser gemeinsamen Debatte. Ich freue mich schon auf die Anhörung und die Debatte Ihres Antrags in der Sache, sodass wir gemeinsam tatsächlich vorankommen – ge

meinsam mit der Senatsverwaltung und wir als Abgeordnete. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Dann folgt jetzt für die AfD-Fraktion die Abgeordnete Auricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Antrag der Linken mit großer Aufmerksamkeit gelesen, und ich teile das Anliegen durchaus, jegliche Form von Gewalt entschieden zu bekämpfen. Menschen mit Behinderung, wir haben es schon gehört, erleben deutlich häufiger Gewalt. Da, wo Schutz geboten sein sollte, in den Wohneinrichtungen und Werkstätten, fehlt es oft an ausreichenden Schutzmaßnahmen und die bestehenden Hilfesysteme greifen nicht oder sind für Betroffene kaum erreichbar. Vor diesem Hintergrund begrüße ich natürlich den Antrag der Linken.

Ich komme aber natürlich nicht umhin, auch einige Punkte zu kritisieren. Ich würde gern anfangen: Sie reden von Vulnerabilität als besonderer Eigenschaft. Das lenkt ab. Gewaltfreiheit ist kein Extra, sondern eine Selbstverständlichkeit, die jede Einrichtung sicherstellen muss – ohne Wenn und Aber. Der Antrag erweckt auch den Eindruck, dass man Einrichtungen erst motivieren müsste, gewaltpräventiv zu arbeiten. Doch viele Einrichtungen tun das bereits, sie haben nur einfach zu wenig Personal und oft nicht die fachliche Unterstützung. Da müssen wir auch ran.

Die Forderung – na ja, gut, das darf bei Ihnen natürlich nicht fehlen – der Diversität im Geschlecht: Entscheidend ist doch, dass jede Person den Schutz bekommt, den sie konkret braucht, egal ob Mann, Frau, jung, alt.

[Beifall bei der AfD]

Es sollte doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir hier nicht noch einmal unterscheiden. Der Kern des Problems liegt aber auch eigentlich ganz woanders: Es fehlt an Personal, Zeit, Geld, um überhaupt Gewalt erkennen und verhindern zu können. Statt uns hier in komplizierten Begriffen und neuen Verwaltungsposten zu verlieren, sollten wir uns doch auf die drängendsten Baustellen konzentrieren. Ohne ausreichendes und gut ausgebildetes Personal bleibt jedes Schutzkonzeptpapier ein Papiertiger. Pfleger und Betreuungskräfte arbeiten aber schon am Limit. Viele haben gar keine Zeit, Verdachtsfälle zu melden oder Schutzkonzepte umzusetzen. Wir brauchen verbindliche Personalschlüssel und bessere Bezahlung. Das ist der erste und wichtigste Schritt, gerade auch in der Pflege.

(Lars Düsterhöft)

Der Antrag schlägt überall Frauen- und Gewaltschutzbeauftragte vor. Was wir brauchen, sind unabhängige Stellen, die Beschwerden aufnehmen können und die mit den Betroffenen reden und vermitteln können – unabhängige Einrichtungen, weil in den Einrichtungen oft auch verschwiegen wird, dass Gewalt stattfindet. Fortbildung ist klar, ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu reden, aber nicht jeder Workshop hilft. Es geht doch darum, Polizei, Justiz und Heimaufsicht mehr zu fokussieren, Verdachtsfälle richtig einzuschätzen und zu handeln. Theorie hilft wenig, wenn die Praxis nicht mitkommt.

Dann haben wir noch eine bessere Kooperation, die wir vorschlagen würden. Viele Einrichtungen arbeiten isoliert, ich habe es schon gesagt, und verschweigen natürlich Gewaltvorfälle lieber. Wir bräuchten hier eine engere Vernetzung mit Fachberatungsstellen, mit der Polizei, aber auch mit den Angehörigen. Ich vermisse auch so ein bisschen die Thematik der Angehörigen in Ihrem Antrag.

Die Daten fehlen auch. Wir brauchen auch verlässliche Zahlen darüber, wo und wie Gewalt in den Einrichtungen passiert. Ohne diese Daten können wir nicht einschätzen, wo wir handeln müssen. Deshalb fordern wir auch ein verbindliches Meldesystem für Gewaltvorfälle. Auf dieser Grundlage kann gezielt entschieden werden, was wirklich gebraucht wird. Was wir wirklich brauchen, ist also auf jeden Fall – ich habe es schon gesagt – mehr Personal. Ohne genügend Fachkräfte nützen keine Konzepte. Wir brauchen unabhängige Beschwerdestellen, und wir brauchen natürlich Schulungen, die helfen, nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis – und natürlich mehr Zusammenarbeit. Gewaltprävention gelingt nur gemeinsam.

Lassen Sie uns darüber sprechen, was wirklich hilft, und die Träger dazu verpflichten, ihre Teams personell und fachlich so aufzustellen – da brauchen sie natürlich unsere Hilfe, denn ohne Moos nix los –, dass der Schutz zur Selbstverständlichkeit wird: nicht nur durch neue Verwaltung und neue Strukturen, sondern wir sollten vielleicht auch die Strukturen nutzen, die da sind, und diese besser aufbauen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der AfD]

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Pflege sowie mitberatend an den Ausschuss für Integration, Frauen und Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 59:

Inklusive Bildung stärken – Inklusion auch am Gymnasium umsetzen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/2514

In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und das mit der Kollegin Burkert-Eulitz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich gehe eigentlich davon aus, dass die zuständige Senatorin das Thema jetzt nicht ganz unspannend findet und deswegen vielleicht hier sein sollte.

Gut! Wenn das ein Antrag zum Zitieren ist, dann bitte ich schon einmal der Bildungssenatorin Bescheid zu geben, dass sie sich auf den Weg macht. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer die Bildungssenatorin zitieren möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die AfD-Fraktion. – Wer enthält sich? – Das sind die anderen Fraktionen. Dann ist es wie üblich, und wir warten auf die Senatorin.

Die Senatorin trifft soeben ein. – Frau Burkert-Eulitz, Sie können beginnen!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Frau Senatorin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach § 4 Absatz 2 des Berliner Schulgesetzes ist die Berliner Schule inklusiv zu gestalten. Da das Berliner Gymnasium Teil der Berliner Schule ist, gilt dies also auch für diesen Schultyp. Jetzt, nachdem viel weniger Kinder auf das Gymnasium gehen dürfen, haben wir an Gymnasien auch genug Schulplätze.

Wie sieht die aktuelle Situation aus? – 0,3 Prozent der Berliner Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen ein Gymnasium. Das entspricht nicht dem Anspruch des Berliner Schulgesetzes und auch nicht der UN-BRK. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass Inklusion endlich auch am Gymnasium systematisch umgesetzt wird. Dass das gelingen kann, zeigt etwa das Hans-Carossa-Gymnasium. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind an Gymnasien nach wie vor fast nicht vertreten. Sie scheitern an strukturellen Hürden, fehlender Förderung und nicht zuletzt an Selektionsmechanismen. Wir fordern daher eine gezielte Ressourcensteuerung, durch die sich auch Gymnasien zu inklusiven Schulen entwickeln können. Dazu gehören multiprofessionelle Teams, sonderpädagogische Fachkräfte im Kollegium, kontinuierliche Qualifizierung und vor allem eine klare Verantwortlich

(Jeannette Auricht)

keit auf der Leitungsebene. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob ein Kind mit Förderbedarf einen chancengerechten Platz an einem Gymnasium bekommt oder nicht.

Doch was macht unsere Senatorin? – Sie erarbeitet eine neue Zumessungsrichtlinie, die das Gegenteil macht und ein klarer Rückschritt ist. Multiprofessionelle Teams werden geschwächt, weil unbesetzte Lehrkräftestellen nur noch im Eins-zu-eins-Verhältnis umgewandelt werden dürfen. Das heißt konkret: weniger Schulsozialarbeit, weniger Inklusionsassistenz, weniger Unterstützung, vor allem dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Als wäre das nicht genug, wird mit der Pauschalierung der Förderstunden der soziale Bedarf ausgehebelt. Schulen in besonderen Lagen erhalten künftig genauso viele Förderstunden wie andere Schulen, ungeachtet der realen Herausforderungen. Das geht auf Kosten der Schwächsten. Gleichzeitig sollen ausgerechnet grundständige Gymnasien zusätzliche Mittel erhalten – 25 Vollzeitstellen Sonderpädagogik, bei einem Anteil von 0,1 Prozent dortiger Schülerschaft mit zusätzlichem Förderbedarf. Im Vergleich dazu sind es an den öffentlichen Grundschulen und Gemeinschaftsschulen jeweils 3 Prozent der Schülerschaft. Dann kündigt die Senatorin im Bildungsausschuss an, dass im kommenden Haushalt momentan gar keine Zuwendungen mehr vorgesehen seien. Was ist das anderes als ein Spiel mit der Existenzangst – für unzählige Träger, die Berliner Schulen, Familien und Kinder dieser Stadt? Diese Träger setzen sich aber für Demokratiebildung, Vielfalt und Teilhabe ein und sind damit eine tragende Säule unseres Bildungssystems.

Es sind nicht nur einzelne Projekte, die hier gefährdet sind. Vielmehr ist es eine Grundhaltung, die zeigt, dass nicht alle Schulformen gleichwertig sind, nicht alle Kinder klar den gleichen Zugang zu dem gleichen Anspruch auf Schulen und Bildung bekommen. Wenn aktuell 2 800 Kinder in Berlin von Nichtbeschulung betroffen sind, ist das ein eindeutiges Zeichen dafür, dass der Förderbedarf nicht ausreicht und auch nicht die richtigen Stellen eingesetzt werden. Das haushaltspolitische Chaos und die fehlende Planungssicherheit haben Träger, Schulen und Familien genug Kraft gekostet. Eine gerechte Bildungspolitik darf nicht nach Leistung sortieren, nicht nach Wohnort oder Schulform bevorzugen. Inklusion darf kein Sonderfall sein. Sie muss überall stattfinden, auch am Gymnasium.

[Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

Wir wollen eine Schule, die Vielfalt nicht als Problem, sondern als Stärke begreift, eine Schule, die niemanden zurücklässt. Nehmen Sie sich ein Beispiel an den Gemeinschaftsschulen! Diese leben Inklusion und feiern die Unterschiedlichkeit der Kinder und Jugendlichen mit ihren Stärken und Schwächen. Sie nehmen alle mit und sortieren nicht aus, aber dafür braucht es einen klaren