Protokoll der Sitzung vom 10.07.2025

Wenn wir „Nie wieder ist jetzt!“ ernst nehmen,

[Zuruf von Marc Vallendar (AfD)]

heißt es, auch mit Worten und Formulierungen sehr sensibel zu sein, und genau das lässt Ihr Antrag vermissen. Das geschieht nicht zufällig, sondern mit Absicht. Davon bin ich überzeugt.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

Wir werden Ihren Antrag auf jeden Fall ablehnen und nehmen diesen auch zum Anlass, unser antifaschistisches Engagement in der Gesellschaft zu verstärken!

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Marcel Hopp (SPD)]

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch hierzu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.

Dann kommen wir zu den Ergebnissen der Wahlen zu Tagesordnungspunkt 5, Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln Drucksache 19/0909. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Robert Eschricht – abgegebene Stimmen: 129, davon 2 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 103 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist Herr Eschricht nicht gewählt. Als stellvertretender Vorsitzender war Herr Abgeordneter Karsten Woldeit vorgeschlagen – abgegebene Stimmen: 129, davon 3 ungültige, 19 JaStimmen, 101 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Woldeit nicht gewählt.

Punkt 6 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0915: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Harald Laatsch – abgegebene Stimmen: 129, davon 2 ungültige, 16 JaStimmen, 107 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist Herr Laatsch nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Gunnar Lindemann – abgegebene Stimmen: ebenfalls 129, 2 ungültige, 14 Ja-Stimmen, 109 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Lindemann nicht gewählt.

Punkt 7 der Tagesordnung – Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses, Drucksache 19/0936: Auf den Abgeordneten Tommy Tabor wurden von 129 Stimmen 3 ungültige abgegeben, 17 JaStimmen, 103 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Für den Abgeordneten Martin Trefzer wurden ebenfalls 129 Stimmzettel abgegeben, davon 3 ungültige, 19 JaStimmen, 102 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Trefzer nicht gewählt.

(Franziska Brychcy)

Punkt 8 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksache 19/1000: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Alexander Bertram – abgegebene Stimmen: 129, davon 2 ungültige, 16 Ja-Stimmen, 105 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Bertram nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Frank-Christian Hansel – abgegebene Stimmen: ebenfalls 129, davon 2 ungültige, 16 Ja-Stimmen, 105 NeinStimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Hansel nicht gewählt.

Punkt 9 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Dr. Hugh Bronson – abgegebene Stimmen: 129, davon 4 ungültige, 19 Ja-Stimmen, 101 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist Herr Dr. Bronson nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Robert Eschricht – abgegebene Stimmen: 129, davon 4 ungültige, 19 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Eschricht nicht gewählt.

Punkt 10 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette Vereins, Drucksache 19/1057: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Carsten Ubbelohde – abgegebene Stimmen: 129, davon 3 ungültige, 20 JaStimmen, 100 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Ubbelohde nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Marc Vallendar – 129 abgegebene Stimmen, davon 3 ungültige, 18 Ja-Stimmen, 105 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Vallendar nicht gewählt.

Punkt 11 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksache 19/1058: Als Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Thorsten Weiß – 129 abgegebene Stimmen, davon 1 ungültig, 18 Ja-Stimmen, 107 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist Herr Weiß nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt – abgegebene Stimmen: 129, davon 1 ungültig, 21 Ja-Stimmen, 99 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Wiedenhaupt nicht gewählt.

Punkt 12 der Tagesordnung – Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH, Drucksache 19/1247: Vorgeschlagen war Herr Abgeordneter Carsten Ubbelohde – abgegebene Stimmen: 129, davon 3 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Ubbelohde nicht gewählt.

Punkt 13 der Tagesordnung – Wahl von zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern der Enquete

Kommission „Für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung“, Drucksache 19/2068: Als Mitglied war vorgeschlagen Frau Abgeordnete Jeannette Auricht – abgegebene Stimmen: 129, davon 8 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist Frau Auricht nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied war vorgeschlagen Herr Abgeordneter Frank-Christian Hansel – abgegebene Stimmen: 129, davon 8 ungültige, 19 Ja-Stimmen, 96 NeinStimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Hansel nicht gewählt. Als Sachverständiger war vorgeschlagen Herr Feroz Khan – abgegebene Stimmen: 129, davon 8 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Damit ist Herr Khan nicht gewählt. Als stellvertretender Sachverständiger: Herr Dr. Fabian SchmidtAhmad – 129 abgegebene Stimmen, davon 8 ungültige, 20 Ja-Stimmen, 95 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Dr. Schmidt-Ahmad nicht gewählt.

Die Tagesordnungspunkte 54 bis 57 stehen auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 58:

Konsequenter Gewaltschutz gegenüber Menschen mit Behinderung sowie Frauenbeauftragte in gemeinschaftlichen Wohnformen in Berlin verankern

Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2512

In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und hier die Kollegin Breitenbach. – Bitte schön!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege will das Wohnteilhabegesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen anpassen. So weit, so gut. Mit unserem Antrag heute möchten wir nicht nur an das Vorhaben erinnern – nicht dass es in Vergessenheit gerät wie der Wenckebach-Ausbildungscampus und Ähnliches –, sondern wir legen Ihnen auch Vorschläge vor, wie der Gewaltschutz für Menschen mit Behinderung, insbesondere für behinderte Frauen und Mädchen, berücksichtigt und vor allem konkret umgesetzt werden kann und wie Frauenbeauftragte in den Einrichtungen eingeführt werden können.

Warum halten wir das für wichtig? – Wenn wir uns die Zahlen angucken: Frauen mit Behinderungen erleben um ein Vielfaches häufiger Gewalt als der Durchschnitt der Frauen in der Gesellschaft. Etwa 90 Prozent berichten davon, dass sie psychische Gewalt erlebt haben; 75 Prozent haben körperliche Gewalt erlebt. Fast jede dritte Frau mit Behinderung wurde mit sexueller Gewalt

(Präsidentin Cornelia Seibeld)

konfrontiert. – Diese Zahlen sind tägliche Realität für ganz viele Frauen, und wir dürfen sie einfach nicht ignorieren.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Frauen und Mädchen mit Behinderungen brauchen besonderen Schutz und Unterstützung, Schutz und Unterstützung, die auf ihre Lebenssituation zugeschnitten sind und ihre Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellen. Sie befinden sich ganz oft in besonderen Abhängigkeitsverhältnissen. Sie erleben immer wieder, dass ihre Glaubwürdigkeit infrage gestellt wird, und sie erleben, dass ihre Selbstbestimmung, auch ihre sexuelle Selbstbestimmung, nicht geachtet wird.

Sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch die Istanbul-Konvention verpflichten staatliche Stellen und Einrichtungen, Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen. Auf dem Fachtag „Nein zu Gewalt an Frauen mit Behinderungen! Wie hilft die Istanbul-Konvention?“ im Mai 2023 haben Expertinnen, unter anderem das Netzwerk behinderter Frauen Berlin, aber auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, darauf hingewiesen, wie unzureichend diese Umsetzung ist und wie viele Lücken wir haben. Auch das Berliner Behindertenparlament hat schon 2022 in einem Antrag auf den unzureichenden Schutz hingewiesen.

Die Leistungserbringer sind zwar seit 2021 verpflichtet, geeignete Maßnahmen für den Schutz vor Gewalt umzusetzen, also Gewaltschutzkonzepte zu entwickeln, aber das ist in der Praxis ungenügend. Weder gibt es überall Gewaltschutzkonzepte, noch werden die Betroffenen immer beteiligt, und es fehlen einheitliche Mindestkriterien. Die Heimaufsicht kann nicht mal sagen, welche Einrichtungen Gewaltschutzkonzepte haben und welche nicht.

Was wir brauchen in Berlin, sind klare Vorschriften zum Gewaltschutz. Und wir fordern Frauenbeauftragte in den Wohneinrichtungen, wie es zum Beispiel in Thüringen, Bremen oder Brandenburg vorgeschrieben ist.

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

Mit diesen Forderungen und auch weiteren Vorschlägen in unserem Antrag greifen wir Ergebnisse des oben genannten Fachtags auf und unterbreiten Ihnen klare Schritte zur Umsetzung. Es liegt an uns allen, die Hinweise der Expertinnen und Experten in eigener Sache ernst zu nehmen und für einen konsequenten Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen zu sorgen. Machen wir beim Gewaltschutz ernst, und novellieren wir schnellstmöglich das Wohnteilhabegesetz, um Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen! – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Zander das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur eine Sache klarstellen: In Ihrem Antrag steht, es gibt zu mehreren Verordnungen Entwürfe, auch zum Gesetz, und der Referentenentwurf zu der Mitgestaltungsverordnung verzögert sich nicht, sondern er wurde schon vorgelegt. Dazu gab es eine Anhörung mit Expertinnen und Experten, und die Ergebnisse der Anhörung werden natürlich ebenso eingearbeitet wie andere Anregungen aus dem öffentlichen, aber auch aus dem politischen Raum.

Natürlich sind auch die in Ihrem Antrag angesprochenen Themen zum Gewaltschutz und zur Frauenbeauftragten in gemeinschaftlichen Wohnformen für Menschen mit Behinderung dem Senat und auch der Koalition nicht fremd, sodass derzeit von den zuständigen Senatsverwaltungen geprüft wird, ob und wie gesetzliche Regelungen dazu geschaffen oder geändert werden könnten. Selbstverständlich teilen wir das Ziel, dass gerade vulnerablere Gruppen wie diese vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden müssen und dass sie darin gestärkt werden müssen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Daher macht es Sinn, wenn ein Gesetz wie das Wohnungsteilhabegesetz recht neu ist, sich dieses genau anzusehen, wo es Verbesserungsbedarf gibt, und dann auch notwendigerweise gegenzusteuern.

Nicht nur Sie, sondern auch der Senat hat das natürlich genau beobachtet und gewisse Bedarfe festgestellt, die gerade ergänzt und eingearbeitet werden. Sicher werden auch Ihre Überlegungen in irgendeiner Weise einfließen oder sind sowieso schon Teil der Neuregelung, auch ohne dass es Ihres Anstoßes bedurfte. Sie sprechen in Ihrem Antrag sehr detailreich mehrere Dinge an. Das werden wir sicherlich auch noch mal im Ausschuss besprechen, wenn dann auch die Vorlage der Verordnung vorliegt.

Ich möchte nur noch einen Bereich ansprechen, wo ich gewisse Zweifel habe, und zwar haben Sie vorgebracht, dass der Gewaltbegriff anders, besser normiert werden müsste und er nicht ausreicht, sondern erweitert werden muss um bestimmte spezifische Gewaltbegriffe. Ich möchte kurz zitieren, wie der bisherige Gesetzeswortlaut ist, nämlich in § 1 Absatz 1 Nummer 4 heißt es:

„Dabei gilt es insbesondere, … 4. sie vor Missbrauch, Ausbeutung, Gewalt, insbesondere körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt, sowie Diskriminierung zu schützen, …“

Ich gehe davon aus, dass auch ohne Erwähnung diverser anderer Formen wie beispielsweise der von Ihnen erwähnten digitalen Gewalt natürlich alle Gewaltformen

(Elke Breitenbach)

davon erfasst werden und die Norm in ihrer Bedeutung dadurch sehr klar ist. Ich habe immer Bedenken, dass, je mehr Beispiele eingefügt werden sollen, wir uns umso mehr nachher rechtfertigen oder erklären müssen, weshalb wir diese bestimmten Formen erwähnt haben und nicht noch diese oder jene andere, was das Ganze immer ein bisschen schwieriger macht. Aber darüber können wir uns noch mal unterhalten.

Fazit ist: Ihr Antrag enthält viele einzelne Punkte. Der Vorschlag des Senats wird noch sehr viel mehr Vorschläge und Punkte enthalten, und wir werden natürlich darüber in der Ausschussberatung reden, alles beleuchten, und dann schauen wir als Koalitionsfraktionen natürlich, ob uns das, was vorgelegt ist, ausreichend ist oder ob wir da auch noch einmal selber nachsteuern wollen. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Dann folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Wahlen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauende und Gäste! Dieser Antrag der Fraktion Die Linke spricht ein wichtiges Problem an. Es geht um Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen. Wir sprechen nicht oft über Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen im Parlament.

[Unruhe]