An gleicher Stelle ist die Forderung von uns enthalten, alles zu vermeiden, was Investitionen hemmt. Wir Sozialdemokraten beantragen deshalb, die jährlichen Ausgaben im Landeshaushalt zunächst einmal zu erhöhen und dann auf einem hohen Niveau weiterzuführen. Wir fordern auch, die Bürokratiekosten für den baden-württembergischen Mittelstand rasch und spürbar abzubauen; denn wir sind der Meinung, dass die Belastungen von etwa 7 000 DM pro Arbeitsplatz nicht einfach weiter hingenommen werden können.
Von uns wird auch eine kontinuierliche Ausstattung der jeweiligen Förderprogramme beantragt, verbunden mit einer regionalen Gewichtung, um von dem ärgerlichen Stop-and
Unverzichtbar ist für uns auch die Evaluierung, Entwicklung und Anwendung eines Kontrollinstrumentariums.
Ganz wichtig scheint uns Folgendes: In § 3 des Gesetzentwurfs wird geradezu abenteuerlich in der Überschrift suggeriert „Vorrang der privaten Leistungserbringung“, und im konkreten Gesetzestext, meine Damen und Herren, finden wir – unter dieser Überschrift –: „Die öffentliche Hand soll, vorbehaltlich spezifischer Regelungen für ihre wirtschaftliche Betätigung...“ Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, man kann beides zusammen nicht wollen; denn eine solche so genannte „Eier legende Wollmilchsau“ ist praktisch untauglich.
Wir setzen uns ein für einen offenen Wettbewerb zwischen den einzelnen Leistungserbringern. Deswegen beantragen wir, diesen Paragraphen wie folgt neu zu fassen:
Öffentliche Hand und private Unternehmen stehen bei ihrer wirtschaftlichen Betätigung miteinander in einem offenen und fairen Wettbewerb.
Auch im Interesse einer klaren und unmissverständlichen Gesetzessprache hoffen wir hier auf eine breite parlamentarische Zustimmung.
Abschließend, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Wir wissen auch, dass die beste Förderung des Mittelstands nicht in einem Mittelstandsgesetz, sondern immer noch darin besteht, die Rahmenbedingungen für die Betriebe und die Unternehmen so zu gestalten,
dass es möglichst keines besonderen Förderungsprogramms bedarf, Kollege Scheuermann. Genau dies hat die SPD-geführte Bundesregierung zum Beispiel in ihrem Steuersenkungs- und dem Steuersenkungsergänzungsgesetz getan.
Ich könnte Ihnen nun die Punkte aufzählen. Aber Sie kennen sie ja alle. Es tut Ihnen weh, und ich möchte Ihnen nicht noch mehr wehtun, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich darf noch einen Schlusssatz loswerden: An solchem kraftvollen Handeln, wie es die Bundesregierung vormacht, sollten Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP/DVP, sich ein Beispiel nehmen. Denn dieses konkrete
Handeln und dieses Tun in der Bundesregierung heben sich wohltuend von dem unverbindlichen Aktionismus ab,...
... – das ist der letzte Satz –, den Sie hier in Baden-Württemberg mit festem Blick auf die Landtagswahl veranstalten, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Mittelstandsförderungsgesetz setzt den Rahmen, der dann durch konkrete Wirtschaftspolitik ausgefüllt werden muss. Da jetzt am Ende der Legislaturperiode erst der Rahmen neu abgesteckt wird, steht fest: Aus dem in der Koalitionsvereinbarung stehenden ursprünglichen Ziel, die Mittelstandsförderung neu zu ordnen, wird in dieser Legislaturperiode nichts mehr werden. Schade eigentlich. Ein besserer Service für den Mittelstand und eine Konzentration der Wirtschaftsförderung auf die Regionen wären ein spannendes und lohnendes Ziel gewesen.
Jetzt müssen wir uns mit der Anpassung des Mittelstandsförderungsgesetzes aus dem Jahr 1975 begnügen.
Wir bedauern, dass unsere Änderungsvorschläge in den Ausschussberatungen nichts mehr bewirken konnten, aber insgesamt ist das Gesetz von der Tendenz her für uns zustimmungsfähig.
Die wichtigste Bestimmung im neuen Gesetz ist die Änderung des Vergaberechts. Die VOB gilt künftig auch für öffentliche Auftraggeber, wenn sie in privater Rechtsform organisiert sind. Wir haben uns in der Enquete auch ausdrücklich für diese Regelung eingesetzt.
Nach Auffassung der Grünen-Fraktion soll die VOB auch bei Investorenmodellen so geregelt werden, dass sie nicht das gewollte Schlupfloch aus den Vergaberegelungen werden kann. Leider möchte sich das Land für seine eigenen Bauvorhaben diese Hintertür offen lassen. Warum eigentlich, Herr Wirtschaftsminister, konnten Sie, wenn Sie so von der Sinnhaftigkeit der VOB überzeugt sind, nicht auch Ihren Finanzminister davon überzeugen, dass die Vergaberegelungen bei den Investorenmodellen grundsätzlich angewendet werden sollen?
Es ist bedauerlich, dass wir Grünen nicht erreichen konnten, dass zum Beispiel eine Tariftreueerklärung zur Vergabevoraussetzung wird. Das wäre eine unbürokratische
Wer marktwirtschaftliche Anreize für erwünschtes unternehmerisches Verhalten setzen kann, sollte darauf nicht verzichten.
Wir aber schon. – Ich will jetzt noch einmal auf § 1 Abs. 2 eingehen, zu dem ich schon in der ersten Lesung einiges gesagt habe. Dort heißt es – Zitat – , „die Vermeidung, erforderlichenfalls der Abbau von Vorschriften, die Investitionen.. hemmen“, sollte eine vordringliche Aufgabe sein. Dieser Satz ist so allgemein formuliert, dass er zwar keinen Schaden anrichtet, aber solche undifferenzierte Plattheiten sollten nicht in einem Gesetz stehen.
Wenn es, Herr Wirtschaftsminister, in Baden-Württemberg Regeln und Vorschriften gibt, die ausschließlich den Zweck verfolgen, Investitionen zu hemmen, dann frage ich mich, wieso wir erst auf ein Mittelstandsförderungsgesetz warten müssen, um solche Vorschriften abzuschaffen. Machen Sie es; wir sind dabei!
Wenn die Regeln aber wichtige Schutzfunktionen für Mensch und Umwelt wie Wasserschutz, Lärmschutz und Naturschutz haben, dann können sie nicht einfach abgeschafft werden, auch dann nicht, wenn sie im einen oder anderen Fall investitionshemmend sind.
Die Formulierung im Gesetz konstruiert hier einen Gegensatz zwischen Standards auf der einen Seite und Investitionen auf der anderen Seite. Es ist aber doch längst belegt, meine Damen und Herren, dass Standards auch Anreize für Investitionen sind, für neue Produkte, für neue Technologien, für neue Dienstleistungen. Es gibt keinen Gegensatz „entweder Vorschriften oder Investitionen“, und die Wirtschaft ist hier auch schon viel weiter. In vielen konkreten Entwicklungen hat sie diesen Gegensatz doch vielfach schon überwunden. Sie macht uns längst vor, wie Ökonomie und Ökologie gemeinsam buchstabiert werden können. Längst gibt es in allen Branchen konkrete Ansätze, und es wäre Ihre Aufgabe, Herr Minister, mit Ihrer Wirtschaftspolitik in Baden-Württemberg die politischen Rahmenbedingungen dafür zu setzen, dass diese innovativen Unternehmen in unserem Land auch erfolgreich sein können.
Bei den Fördermaßnahmen aufgrund dieses Gesetzes wird der integrierte und vorsorgende Umweltschutz besonders berücksichtigt....
Mit einem solchen Passus wäre das Gesetz wirklich auf der Höhe der Zeit, denn wir müssen bei der Wirtschaftspolitik die Umwelt immer und von Anfang an mitbedenken.
Das würde das Land zukunftsfähig machen, jedenfalls mehr als jede undifferenzierte Deregulierungsrhetorik.