Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen, meine Herren Kollegen! Ich rate uns allen, die Kirche im Dorf zu lassen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Fleischer CDU: Sehr richtig! – Zuruf des Abg. Oelmayer Bündnis 90/Die Grünen)
Einige haben sich verrannt, und ich kann nur raten, mit dem gebotenen Ernst, mit Sachlichkeit, Abstand, aber auch Fairness gegenüber der Behörde und den leitenden Beamten dort mit der Angelegenheit umzugehen.
Über acht Jahre hinweg wurden Büroeinrichtungen, Möbel nicht entsprechend den Richtlinien, sondern um im Schnitt 2 000 bis 3 000 DM pro Büroausstattung zu teuer eingekauft. Das war der Anfangspunkt.
Diese Frage stand in den letzten Wochen im Mittelpunkt, und das nehmen wir ernst. Da sage ich: Dies kann nicht hingenommen werden, da muss eine Rüge her – diese werden wir aussprechen, dazu wird in der nächsten Sitzung Gelegenheit sein –, eine Rüge und eine Missbilligung.
Ich glaube – ich sage das zum Herrn Finanzminister –, dass wir prüfen müssen, ob wir überhaupt noch eine ordnungsgemäße Einrichtung ermöglichen oder ob wir uns im Vergleich zur Wirtschaft Richtlinien auferlegen, die nicht mehr gemäß sind.
Aber soweit ich gehört habe, hat der Händler damals keinen Barmherzigkeitsakt ausgeübt. Er hat verlangt, was er verlangen konnte und wollte. Ich glaube, der Vertrag kam ordnungsgemäß zustande.
(Abg. Jacobi Bündnis 90/Die Grünen: Das, was der Rechnungshof bei uns immer wieder moniert hat, hat er selbst gemacht!)
Drittens: Es gibt einen Widerspruch zwischen Aussagen eines Mitarbeiters des Rechnungshofs und Aussagen des Präsidenten des Rechnungshofs in der Frage, wann wer was zur Kenntnis genommen und wann wer nicht gehandelt hat.
Die Verwendung dieses Wortes sehe ich einem früheren Studienrat nach. Aber wenn man die Brille des Scharfrichters abnimmt, kommt man zu dem Ergebnis: Hier ist das Wort „Sachverhaltserhebung“ richtig, und der Begriff „Vorermittlung“ ist falsch. Wer hier von „Vorermittlungen“ spricht und diesen Begriff, den es nur in der Strafprozessordnung für den Staatsanwalt gibt, verwendet, wird, glaube ich, einer fairen, objektiven Betrachtung und Fürsorge gegenüber dem Rechnungshof nicht gerecht.
Wenn man weiß, dass die Büroausstattung nicht handstreichartig, sondern über acht Jahre hinweg beschafft wurde, und wenn man gleichzeitig weiß, dass Herr Frank nur während eines begrenzten Teils der angesprochenen Zeit Präsident des Rechnungshofs war, dann kommt schon die Frage auf, warum man nur auf ihn fixiert ist.
Wennschon, dennschon – wenn, dann bitte alle und nicht nur einen. Das halte ich für sehr, sehr billig.
ist das eines Mitarbeiters des Senats, der, soweit ich weiß, leitender Mitarbeiter bei Herrn Justizminister Goll war
(Beifall bei der CDU – Oh-Rufe von der SPD – Zurufe der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP und Jacobi Bündnis 90/Die Grünen)
§ 12 des Rechnungshofgesetzes sagt eindeutig: Für ein förmliches Disziplinarverfahren, das ein Mitglied des Rechnungshofs betrifft, sind die Richterdienstgerichte zuständig. Das Antragsrecht zur Einleitung dieses Verfahrens übt der Präsident des Landtags aus. Genau dies hat er gestern mit einem Schreiben an den Rechnungshof getan. Weil die Antwort für die Sachverhaltserhebung für uns nicht völlig unbedeutend ist, warten wir die Beantwortung dieses Schreibens – nicht die Vorermittlungen – in aller Ruhe ab.
Damit Sie, liebe Kollegen Brechtken und Erdrich-Sommer, nicht glauben, die Angelegenheit werde am Sankt-Nimmerleins-Tag wieder behandelt:
(Abg. Maurer SPD: Ja, wann denn? – Abg. Drexler SPD: Versprechungen wie immer! Wie bei der Wahl! Das kennen wir vom Schaufler schon! – Weitere Zurufe von der SPD)
Wir sagen hiermit umfassende Beratung, gegebenenfalls Missbilligung und Rüge sowie Abstimmung über die Entlastung am 31. Januar nächsten Jahres – das heißt in sieben Wochen – zu.
ist zuzumuten, so lange zu warten, bis die Antwort auf das Schreiben des Landtagspräsidenten – nach dem Gesetz, das der Landtag beschlossen hat – hier eingetroffen ist.