ist zuzumuten, so lange zu warten, bis die Antwort auf das Schreiben des Landtagspräsidenten – nach dem Gesetz, das der Landtag beschlossen hat – hier eingetroffen ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Oettinger, zur Sache, damit klar ist, worum es hier geht: Es geht nicht um einen Riesenbetrag, aber es geht um die Frage, wie man sich unter dem Aspekt, dass man andere zu kontrollieren hat, selbst verhält. Da muss man absolut über jeden Verdacht erhaben sein. Das ist der eine Aspekt.
Den anderen Aspekt will ich hier noch einmal einbringen. Er ist für mich, Herr Kollege, auch insofern gravierend, als wir einen Rechnungshofpräsidenten haben, der auch als Behördenleiter seinerseits über jeden Verdacht erhaben sein muss.
Akt 1 war der Tatbestand selbst, nämlich der Verstoß gegen die Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums im Zusammenhang mit der Beschaffung von Einrichtungen – über einige Jahre hinweg, schon begonnen von seinen Vorgängern. Das war Akt 1.
Akt 2: Die Presse recherchiert. In diesem Zusammenhang sagt der Rechnungshofpräsident: Ich erfahre durch Ihre Recherche zum ersten Mal von diesen Tatbeständen, also durch das Nachfragen der Presse – so seine eindeutige Aussage.
Akt 3: Im Finanzausschuss muss er einräumen, dass er mit einem Schreiben vom 3. oder 4. Mai dieses Jahres über den Tatbestand informiert worden ist und dass er, sozusagen unter diesem Aspekt, einräumen müsse, dass er durch den Aktenvermerk schon vorher informiert worden ist. Er selbst hat ihn nämlich am 12. Mai abgezeichnet.
Akt 4 war dann, dass ich – weil ich das Verhalten von verantwortlichen Beamten, die sozusagen unterhalb ihres Chefs stehen und sich möglicherweise absichern, ja ein bisschen kenne – in dieser Finanzausschusssitzung fragte, ob es in den letzten eineinhalb Jahren Gespräche über die Frage der Beschaffung gab. Die Antwort des Präsidenten war nein. Auf meine Frage, ob ein Beamter ihn angesprochen habe, um sich rückzuversichern, antwortete er ebenfalls mit Nein. Eine weitere, ähnliche Frage meinerseits wurde genauso verneint.
Daraufhin habe ich gesagt – nachdem Sie mit Mehrheit verweigert haben, dass die Sache noch einmal im Finanzausschuss erörtert wird; das haben Sie verweigert, es war unser Vorschlag –:
Gut, dann muss ich selbst ermitteln, denn das will ich genau wissen. Ich bin nach Karlsruhe gefahren und habe beide gemeinsam – –
Ich habe beide gefragt, den Rechnungshofpräsidenten und den für die Beschaffung zuständigen Beamten, ob es darüber Gespräche gegeben hat. Ich habe übrigens beide darauf hingewiesen, dass ich Verständnis dafür hätte, wenn sie keine Auskunft gäben, weil dies möglicherweise im Hinblick auf Disziplinarverfahren relevant wäre und ich niemand in Schwierigkeiten bringen will.
(Abg. Kurz CDU: Herr Kollege Brechtken, sind Sie Ermittlungsrichter in dieser Sache? – Zuruf vom Bündnis 90/Die Grünen)
Nein, eben nicht, deshalb habe ich diesen Satz gerade schon mit Bedacht gesagt, lieber Herr Kollege.
Daraufhin hat mir der Beamte mitgeteilt, dass er diesen Vermerk mit dem Rechnungshofpräsidenten am 12. Mai persönlich erörtert habe. Er hat mir einen Vermerk gezeigt, auf dem er die Stelle, bei der es um die entsprechenden Beschaffungen ging, mit einem üblichen Marker hervorgehoben hat. Er hat auch gesagt, er habe keine Summen genannt, aber den Tatbestand mit ihm erörtert. Herr Frank hat erklärt, er könne sich an dieses Gespräch nicht erinnern.
Dies ist der Tatbestand. Ich habe dann auf weitere Befragungen ausdrücklich verzichtet, weil ich niemanden – auch im Hinblick auf mögliche Verteidigungsstrategien – in Schwierigkeiten bringen wollte. Ich bin in der Tat kein Ermittlungsrichter, sondern ich bin Berichterstatter für den Finanzausschuss, um die wichtigsten Tatbestände zu ermitteln.
Also, Herr Kollege Oettinger: Es geht letztlich um drei Dinge, die völlig getrennt zu sehen und unterschiedlich sind.
Das eine ist die Frage des persönlichen Verhaltens der beteiligten Beamten, eine Frage des Dienststrafrechts.
Die zweite Frage: Das Richtergesetz sagt ausdrücklich: Es gibt auch eine Versetzungsmöglichkeit unabhängig von der Frage des Verschuldens, nämlich im Hinblick auf eine Belastung für die Rechtspflege. Dieser Tatbestand ist hier analog anzuwenden: § 31 des Richtergesetzes. Meiner Ansicht nach ist zu untersuchen, ob eine Behördenleitung nach diesen Vorgängen – im Hinblick auf ihre eigene Funktion, nämlich der Prüfung bei anderen – noch tragfähig ist. Das ist der zweite Tatbestand, der sozusagen „politisch“ zu entscheiden ist.
Der dritte Tatbestand ist die Frage der Entlastung. Das ist ein reines Instrument der Landeshaushaltsordnung.
Dies sind drei völlig unterschiedliche Punkte, zu denen sich das Parlament meiner Ansicht nach eine Meinung zu bilden hat.
Jetzt habe ich noch zwei kurze Bemerkungen. Für mich war eines interessant, Herr Pfister. Sie haben gerade selbst gesagt, Sie hätten gestern in Ihrer Fraktion einen Antrag beschlossen.
Also ist der Tatbestand doch erfüllt, dass Sie ursprünglich gestern und noch bis heute Morgen hier einen Antrag einbringen wollten.
Diesen haben Sie zurückgezogen und nicht weiterverfolgt im Hinblick auf das Verhalten Ihres Koalitionspartners.
Jetzt noch der letzte Punkt: Herr Oettinger hat gerade eben von diesem Pult aus zu Ihnen gesagt: Woher wissen Sie eigentlich, dass der Herr Landtagspräsident dienststrafrechtliche Ermittlungen – diese beginnen ja mit der Vorermittlung – eingeleitet hat oder einleitet?
Das ist infrage gestellt worden. Ich kann jetzt ja schlecht den sitzungsleitenden Präsidenten fragen, welche Position er dazu hat.
Jetzt ist Ihnen durch das Verhalten Ihres Koalitionspartners letztlich aber auch jede Begründung dafür entzogen worden, dass wir heute nicht zur Abstimmung kommen sollen. Denn wenn die Frage unklar ist, ob überhaupt etwas eingeleitet ist, dann müssen Sie Ihren Antrag hier einbringen. Dann müssen wir hier als Parlament sagen: Wir wollen dies. Dies wäre die klare Konsequenz, die Sie ziehen müssten.