So war die zugrunde liegende Richtlinie in all ihren Fassungen unpräzise und unbrauchbar. Die staatliche Kontrolle der Mittelverwendung fand nicht statt. Damit Sie nicht meinen, das sei meine Beurteilung, lese ich Ihnen jetzt vor, was die Staatsanwaltschaft Stuttgart viel prosaischer als zusammenfassende Bewertung der administrativen Fehlleistungen wie folgt knapp und präzise formuliert:
Diese Unzulänglichkeiten ermöglichten sowohl die Entstehung von Irrtümern als auch die Durchführung von absichtlichen Manipulationen aufseiten der Zuschussempfänger.
Zu erwähnen sind an dieser Stelle die unpräzise formulierte und daher inhaltlich unbestimmte Richtlinie des Ministeriums, die faktisch nicht erfolgte Mittelverwendungskontrolle, die angebliche Unkenntnis des Ministeriums Ländlicher Raum als der Spitze der Landwirtschaftsverwaltung von der offenkundigen Tatsache des Tätigwerdens des Landesbauernverbandes und seiner Untergliederungen für die landwirtschaftliche Sozialversicherung und das insgesamt nachlässige Verhalten der Bewilligungsbehörden.
(Abg. Dr. Carmina Brenner CDU: Das ist doch schon lange bekannt! Da hätte man keinen Aus- schuss gebraucht!)
Die Beweisaufnahme ergab – – Diese Ergebnisse, Frau Kollegin Brenner, sind lange nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses als Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Anlass für drei Strafbefehle wegen Betrugs gewesen.
Viele Monate später: Die Beweisaufnahme ergab, dass es seit der Einrichtung der Verwaltungsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bei den Bauernverbänden vom Jahr 1972 bis zum Jahr 1995, in dem das Regierungspräsidium Stuttgart endlich Prüfungen ansetzte, insgesamt acht Anlässe gab, die Förderpraxis der ländlichen Sozialberatung zu überprüfen. Dabei hätte jedes Datum, für sich allein betrachtet, zu einer Korrektur der Mittelbewilligung und der Mittelauszahlung führen müssen. Wer achtmal auf seine Versäumnisse aufmerksam gemacht wird, ohne zu reagieren, der muss sich bewusstes Fehlverhalten vorwerfen lassen, Herr Weiser. Oder, um es mit einer beliebten Redewendung unseres Ministerpräsidenten zu sagen: Dieser Irrsinn hatte Methode.
Die Zeugenaussage von Exminister Mayer-Vorfelder, einen solchen Vorgang hätte er, anders als Frau Staiblin, intern und ohne Staatsanwaltschaft geklärt, verdeutlicht nur, wie verfilzt und dubios die Abrechnungspraxis und die Aufsichtspflicht vonseiten der CDU über viele Jahre gehandhabt wurden.
Bei der vom Untersuchungsausschuss untersuchten Förderpraxis handelt es sich um eine Sonderregelung, die in keinem anderen Förderbereich des Bundes oder der Landespolitik ihresgleichen findet.
Sie ist – im Telegrammstil – wie folgt zu kennzeichnen: Keine Verpflichtung zur Vorlage von Einzelverwendungsnachweisen; der neue Antrag ist gleichzeitig der Verwendungsnachweis für das vorausgehende Jahr. Nie gab es eine Spezifizierung der Tätigkeit der handelnden Personen bei den Verbänden in den verschiedenen Bereichen allgemeine Verbandstätigkeit, Auftragstätigkeit für die ländlichen Sozialversicherungskassen und ländliche Sozialberatung nach der Förderrichtlinie des Landes. Entgegen der politischen und verfassungsmäßigen Verpflichtung, nur das und nur in dem Umfang zu fördern, was objektiv förderungswürdig ist, ist weder im Regierungshandeln noch in den Bemühungen der Mehrheit des Untersuchungsausschusses ein solches Anliegen auch nur ansatzweise zu erkennen. Nie sind eine Quantifizierung und eine Qualifizierung des Fördergegenstands und des Fördervolumens angestrebt worden.
Die Förderungsempfänger haben verständlicherweise kein Interesse gehabt, bei einer Abgrenzung, die mit absoluter Gewissheit zu einer nicht weit von null entfernten Fördernotwendigkeit geführt hätte, mitzuwirken. Die Mehrheit im Untersuchungsausschuss mitsamt der Regierung haben ihre politischen Kostgänger nicht bloßstellen wollen, weil die ständig erhöhten Fördermittel bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Landwirte als politische Wohltat zu entsprechendem Wahl- und Wohlverhalten eines gesamten Berufsstandes oder zumindest zu der Vasallentreue seiner Verbände führen sollten.
Damit ist für uns klar erwiesen: Es gab Betrug vonseiten der Zuwendungsempfänger. Die Ministerialverwaltung hat von der Richtlinienerstellung bis zur Kontrolle der Mittelvergabe beispiellos versagt. Nur mit gewollter und verantwortungsloser Klientelpolitik ist dies überhaupt erklärbar.
Unser Ergebnis lautet deshalb: Macht braucht Kontrolle; Hochmut kommt vor dem Fall. Zu dieser Erkenntnis hat der Untersuchungsausschuss sicherlich einen Beitrag leisten können, ausgenommen natürlich für die Lernunfähigen.
In der zweiten Runde wird noch kurz zu der zukünftigen Bewertung der Fördertätigkeit aus unserer Sicht Stellung zu nehmen sein.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU – Abg. Hans- Michael Bender CDU: Das wars dann! – Gegenruf des Abg. Teßmer SPD: Ihr hört ja doch nicht zu!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werte Frau Brenner, zunächst einige Vorbemerkungen zu Ihren Ausführungen.
Sie haben zunächst geäußert – dazu muss man etwas sagen –, die Opposition hätte auf Frau Staiblin eingeprügelt und dadurch die Bauern getroffen.
Und zweitens: Wenn dem so wäre, dann säßen in Ihrer Fraktion Leute, die massiv auf die Bauern einschlagen.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Lachen bei der CDU – Abg. Hauk CDU: Jetzt kommt die nächste Märchenstunde!)
Kommen wir zum zweiten Punkt: Sie haben gesagt, die Opposition hätte versucht, mit diesem Untersuchungsausschuss Wahlkampf zu machen, dabei handle es sich um ein reines Wahlkampfmanöver.
Die Einzigen, die mit dem Untersuchungsausschuss Wahlkampf gemacht haben, waren Sie mit Ihrer Bewertung, mit wirklich völlig abstrusen Behauptungen, mit Aussagen über die Bundespolitik, mit denen Sie eine 20-jährige Förderpraxis und die Form der Doppelförderung, wie Sie sie praktiziert haben, hier legitimieren wollen.
So viel zu Ihren Vorgehensweisen. Schlichter, einfacher und offensichtlicher kann ein Ablenkungsmanöver nicht mehr gestrickt werden.
Ihre laxen Kontrollen, Ihre Richtlinie hatten doch die Bauernverbände in die Situation gebracht, dass sie sozusagen fast kriminalisiert wurden. Die Ursache war doch Ihre Richtlinie, die in der Praxis gar nicht handhabbar war. Daher sollten Sie jetzt ein bisschen bescheidener auftreten.
Der Untersuchungsausschuss brachte für uns eine klare Illustration der CDU-Regierungspraxis in Baden-Württemberg, und er brachte auch eine Selbstdarstellung der Regierungsmitglieder im Untersuchungsausschuss. Ich will sie mal mit den Worten charakterisieren: Nichts gewusst – schauen wir Herrn Weiser an –,
nichts gemerkt und, was die Ergebnisse betrifft – das gilt dann für die CDU-Fraktion –, nichts gelernt.